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   BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12   

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https://dejure.org/2012,48510
BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12 (https://dejure.org/2012,48510)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2012 - 6 AZR 303/12 (https://dejure.org/2012,48510)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 (https://dejure.org/2012,48510)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

  • openjur.de

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax; Wiedereinsetzung; Zuständigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax - Wiedereinsetzung - Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 S 1 ArbGG, § 66 Abs 1 S 5 ArbGG, § 234 Abs 3 ZPO, § 236 Abs 2 S 2 ZPO, § 237 ZPO
    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax - Wiedereinsetzung - Zuständigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit eines europäischen Rechtsanwalts; Wahrung der Berufungsfrist bei Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax

  • bag-urteil.com

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

  • rewis.io

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax - Wiedereinsetzung - Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Postulationsfähigkeit des dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts; Rechtzeitigkeit der Übermittlung einer Berufungsbegründung per Telefax; Zuständigkeit für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den Lauf der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de

    Postulationsfähigkeit eines europäischen Rechtsanwalts; Wahrung der Berufungsfrist bei Übermittlung der Berufungsschrift per Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Postulationsfähigkeit eines dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung per Telefax

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Postulationsfähigkeit des dienstleistenden europäischen Rechtsanwalts - Rechtzeitigkeit der Übermittlung einer Berufungsbegründung per Telefax

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1620
  • NZA 2013, 636
  • DB 2013, 1976
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 06.12.1979 - 2 AZB 9/79

    Vereinfachungsnovelle zur ZPO - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumte

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Der Amtsermittlungsgrundsatz ist dem Zivilprozess fremd (BAG 6. Dezember 1979 - 2 AZB 9/79 - zu C II 2 der Gründe, AP ZPO § 236 Nr. 1 = EzA ZPO § 233 Nr. 1) .

    Es wird weiter prüfen müssen, ob von dem Erfordernis, dass Wiedereinsetzungstatsachen aktenkundig sein müssen, eine Ausnahme zu machen ist, wenn Rechtsanwalt P auf eine telefonische Nachfrage durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle die Auskunft erteilt worden sein sollte, die Berufungsbegründung sei fristgerecht eingegangen, so dass die Fristsäumnis durch die Klägerin erst durch den Hinweis des Senats vom 26. November 2012 erkennbar geworden wäre (vgl. dazu BAG 6. Dezember 1979 - 2 AZB 9/79 - zu C II 3 c der Gründe, AP ZPO § 236 Nr. 1 = EzA ZPO § 233 Nr. 1; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 236 Rn. 5) .

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 427/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Ohne die Übermittlung der letzten Seite mit der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten ist eine per Telefax übersandte Berufungsbegründung nicht vollständig (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 427/01 - zu 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 25 = EzA ZPO § 236 Nr. 6) .

    Das setzt jedoch voraus, dass innerhalb der Antragsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO die die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen aktenkundig oder angegeben und glaubhaft gemacht worden sind (BAG 27. Juni 2002 - 2 AZR 427/01 - zu 4 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 25 = EzA ZPO § 236 Nr. 6; BGH 19. Mai 1978 - IV ZB 90/77 - VersR 1978, 825; 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - VersR 1983, 376) .

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Mit der Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts ist für die fristsäumige Partei die Chance verbunden, mit bindender Wirkung Wiedereinsetzung bewilligt zu erhalten (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -; 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 24) .

    Dann kann die Wiedereinsetzung zugunsten der fristsäumigen Partei unterstellt werden (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1) .

  • BGH, 24.09.1986 - VIII ZB 42/86

    Wiedereinsetzung - Versäumung - Frist - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Die von der Klägerin vorsorglich beantragte Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht (BGH 24. September 1986 - VIII ZB 42/86 - VersR 1987, 256) .

    Dies steht im Einklang mit der Verfassung (BVerfG 18. Dezember 1972 - 2 BvR 756/71 - nv., zitiert nach BGH 24. September 1986 - VIII ZB 42/86 -) .

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92

    Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Mit der Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts ist für die fristsäumige Partei die Chance verbunden, mit bindender Wirkung Wiedereinsetzung bewilligt zu erhalten (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -; 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 24) .

    a) Einen solchen Ausnahmefall hat die Rechtsprechung angenommen, wenn nach Aktenlage ohne Weiteres Wiedereinsetzung zu gewähren ist (BGH 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 24) , über das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen also kein Zweifel besteht.

  • BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Mit der Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts ist für die fristsäumige Partei die Chance verbunden, mit bindender Wirkung Wiedereinsetzung bewilligt zu erhalten (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -; 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 24) .

    b) Das Revisionsgericht kann außerdem selbst über die Wiedereinsetzung entscheiden, wenn das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen hat (BGH 29. September 1993 - XII ZB 49/93 - NJW-RR 1994, 127) oder die Berufung verworfen und dabei den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -) .

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Das gilt auch dann, wenn das Landesarbeitsgericht die Berufung als zulässig angesehen hat (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 109, 265) .

    Das ist bejaht worden, wenn das Berufungsgericht innerhalb der Jahresfrist über ein Prozesskostenhilfegesuch nicht entschieden hat (BGH 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15, MDR 2008, 642) , wenn das Revisionsgericht erst nach mehr als einem Jahr bemerkt hat, dass die Revisionsbegründung nicht unterschrieben und die Revision deshalb unzulässig war (BAG 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 35, 364) , oder wenn das Landesarbeitsgericht nicht bemerkt hat, dass die Berufungsbegründungsfrist aufgrund der Übergangsvorschrift des § 26 EGZPO noch nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht zu berechnen war und einen ausdrücklichen Hinweis erteilt hatte, dass es die Berufung für zulässig halte (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Ihr Vorliegen ist deshalb von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 6, EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 8) .

    erklärten Kündigung betrafen, wäre damit innerhalb der Berufungsbegründungsfrist nicht erfolgt (vgl. zu diesen Anforderungen BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 7, EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 8) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 752/11

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Dies hat der Senat im Verfahren - 6 AZR 752/11 - mit Urteil vom 13. Dezember 2012 unter A und B der Gründe ausführlich dargelegt und nimmt darauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug.

    Nach den Grundsätzen zur Auslegung der Parteibezeichnung (dazu ausführlich BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 752/11 - zu D I der Gründe ) ist die unrichtige Bezeichnung der Beklagten zu 1.

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12
    Ein per Telefax übersandter Schriftsatz ist rechtzeitig bei Gericht eingegangen, wenn vor Ablauf des letzten Tages der Frist die gesendeten technischen Signale im Telefaxgerät des Gerichts vollständig gespeichert waren (BGH 25. April 2006 - IV ZB 20/05 - Rn. 15 ff., BGHZ 167, 214; vgl. bereits BVerfG 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - zu B I der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37; BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - zu I der Gründe, BAGE 90, 329) .

    b) Dieser Akteninhalt lässt darauf schließen, dass das Faxgerät des Landesarbeitsgerichts so eingestellt war, dass der Ausdruck nicht während des fortlaufenden Empfangs der technischen Signale, sondern jeweils nach vollständigem Empfang des zu übermittelnden Dokuments erfolgte bzw. nach Feststellung eines Übertragungsfehlers und bis dahin die gesendeten Daten im Faxgerät gespeichert wurden (vgl. dazu BGH 25. April 2006 - IV ZB 20/05 - Rn. 17, BGHZ 167, 214) .

  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 324/79

    Revision - Formvorschriften - Frist - Materiellrechtliche Entscheidung

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

  • BGH, 19.05.1978 - IV ZB 90/77

    Nachholung des Versäumten - Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 625/80

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs bei der Bemessung des

  • BGH, 20.01.1983 - IX ZR 19/82

    Voraussetzungen der antragslosen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93

    Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des

  • BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 217/99

    Wiedereinsetzung bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

  • BGH, 21.12.1976 - III ZR 83/74

    Klage auf Geltendmachung des vom Kläger auf US-Doller errechneten Dahrlehnsrestes

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80

    Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

  • LAG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 20 Sa 47/11

    Zurückweisung der Betriebsratsanhörung mangels Vorlage einer Vollmachtsurkunde -

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Dafür ist das deutsche Prozessrecht maßgeblich (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 19) .

    Die Prozessbevollmächtigten der Klägerin sind unter Beachtung der §§ 25 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) postulationsfähig (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 21 ff.) .

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Das ist der Fall, wenn das Versäumen der Frist der Sphäre des Gerichts und nicht derjenigen des Antragstellers zuzurechnen ist und darüber hinaus ein Schutz der Interessen des Prozessgegners nicht geboten ist, weil dieser kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Eintritt der Rechtssicherheit haben konnte (vgl. zu § 234 Abs. 3 ZPO: BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 42; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zu I 1 der Gründe; 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 35, 364; BGH 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - Rn. 8; 19. März 2013 - VI ZB 68/12 - Rn. 10; 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37; 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    Nach den Regeln des deutschen Internationalen Prozessrechts richtet sich das Verfahren auch in Fällen mit Auslandsberührung nach der lex fori, also dem Recht des angerufenen Gerichts und damit nach den inländischen Prozessvorschriften (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 19 mwN ) .

    Seine Handlungen sind nach § 29 Abs. 3 EuRAG auf Dauer unwirksam (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 21 mwN ) .

    Dem europäischen dienstleistenden Rechtsanwalt soll im Interesse des freien Dienstleistungsverkehrs für Rechtsanwälte eine Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ermöglicht werden (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 22) .

    Aus dem Akteninhalt geht nicht hervor, dass der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt P in der Zeit seiner Bevollmächtigung durch die Klägerin nicht mehr außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegen hätte und er seine Tätigkeit deshalb in Deutschland nicht nur vorübergehend iSv. § 25 Abs. 1 EuRAG erbracht hätte (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 23 mwN ) .

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

    bb) Ein solcher Ausnahmefall kann angenommen werden, wenn nach Aktenlage ohne Weiteres Wiedereinsetzung zu gewähren ist, über das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen also kein Zweifel besteht (vgl. BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 34; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12  - Rn. 37 ; BGH 20. Mai 2014 - VI ZR 384/13  - Rn. 13 ) oder ein Fall vorliegt, in dem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zugunsten der sie beantragenden Partei unterstellt werden kann (vgl. etwa BAG 18. Februar 2016 - 8 AZR 426/14 - Rn. 37 mwN; 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 39 mwN) .

    In einem solchen Fall ist die Sache grundsätzlich an das Vordergericht zurückzuverweisen, weil dem Antragsteller nicht die Möglichkeit entzogen werden darf, eine aufgrund der Regelung in § 238 Abs. 3 ZPO nicht anfechtbare Wiedereinsetzung zu erwirken (vgl. etwa BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 35; BGH 20. Mai 2014 - VI ZR 384/13 - Rn. 14) .

  • BAG, 18.02.2016 - 8 AZR 426/14

    Zahlungsklage - Auslegung prozessualer Willenserklärungen - Zulässigkeit der

    Diese Chance darf ihr durch eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die Wiedereinsetzung grundsätzlich nicht genommen werden (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 35 mwN) .

    b) Ein solcher Ausnahmefall kann zwar angenommen werden, wenn nach Aktenlage ohne Weiteres Wiedereinsetzung zu gewähren ist, über das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen also kein Zweifel besteht (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 37; BGH 20. Mai 2014 - VI ZR 384/13 - Rn. 13) .

    In einem solchen Fall kann die Wiedereinsetzung zugunsten der fristsäumigen Partei unterstellt werden (vgl. BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 39; BGH 20. Mai 2014 - VI ZR 384/13 - Rn. 13) .

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen

    Eine Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung wird schließlich abweichend von der Regelung in § 237 ZPO in dem Fall angenommen, dass die Vorinstanz verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127; BAG NJW 2013, 1620 Rn. 38) oder die Berufung verworfen und dabei den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, juris).

    Dann kann die Wiedereinsetzung zugunsten der fristsäumigen Partei unterstellt werden (vgl. BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02, AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1 und BAG, NJW 2013, 1620 Rn. 39).

    a) Die Regelung in § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO erfordert, dass alle Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung erforderlich sind, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juli 2012 - VI ZR 227/11, juris Rn. 34; Beschlüsse vom 29. Januar 2002 - VI ZB 28/01, juris Rn. 4; vom 13. November 2007 - VI ZB 19/07, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 19. April 2011 - XI ZB 4/10, NJW-RR 2011, 1284 Rn. 7) und glaubhaft gemacht sind (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1978 - IV ZB 90/77, VersR 1978, 825, 826 und vom 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82, VersR 1983, 376; BAG, NJW 2013, 1620 Rn. 46).

  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 499/17

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Die Wiedereinsetzung kann zB unterstellt werden, wenn die Entscheidung über die Revision materiell-rechtlich zu demselben Ergebnis führt wie die Versagung der Wiedereinsetzung (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Die Wiedereinsetzung kann zB unterstellt werden, wenn die Entscheidung über die Revision materiell-rechtlich zu demselben Ergebnis führt wie die Versagung der Wiedereinsetzung (BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 39 mwN) .
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