Rechtsprechung
BGH, 29.04.2013 - VII ZB 54/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 319
- IWW
- openjur.de
§ 319 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 319 Abs 1 ZPO, § 574 ZPO
Unterbliebene Rechtsbeschwerdezulassung: Nachholung im Wege eines Berichtigungsbeschlusses - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit zum Erlass eines Berichtungsbeschlusses bei Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung der Rechtsbeschwerde im früheren Beschluss
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Zulassung der Rechtsbeschwerde im Wege eines Berichtigungsbeschlusses nachgeholt werden kann
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319; ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Möglichkeit zum Erlass eines Berichtungsbeschlusses bei Fehlen eines Ausspruchs über die Zulassung der Rechtsbeschwerde im früheren Beschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsbeschwerde durch Berichtigungsbeschluss?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen für einen Berichtigungsbeschluss bei versehendlich vergessenem Ausspruch über Zulassung der Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2124
- MDR 2013, 927
- FamRZ 2013, 1222
- WM 2013, 1078
- AnwBl 2013, 170
- Rpfleger 2013, 553
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 10.10.2013 - IX ZB 40/13
Insolvenzverfahren: Anordnung der Nachtragsverteilung nach Verfahrenseinstellung …
Die Zulassung gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO kann aber auch in den Gründen erfolgen (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11, WM 2013, 1078 Rn. 8 mwN;… MünchKomm-ZPO/Lipp, 4. Aufl., § 574 Rn. 11;… Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 574 Rn. 14).Das Beschwerdegericht hat es im Blick auf diesen Satz nicht für erforderlich gehalten, den vom Beschwerdeführer beantragten Berichtigungsbeschluss, der aufgrund des letzten Satzes der Gründe, in dem das Beschwerdegericht zu erkennen gegeben hat, dass es die Rechtsbeschwerde zulassen wollte, zulässig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2013, aaO Rn. 10 mwN), zu erlassen.
- BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13
Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung …
Die Unrichtigkeit darf also nicht gerichtsintern bleiben, sondern muss auch für Dritte erkennbar sein (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 - NJW 2013, 2124 Rn. 10 mwN). - BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14
Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im …
Auch die Zulassung in einem Berichtigungsbeschluss gemäß § 319 ZPO bindet das Revisionsgericht nicht, wenn sich aus dem Urteil selbst keine - auch für Dritte erkennbare - offenbare Unrichtigkeit ergibt (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 176/78, BGHZ 78, 22 f.; Senatsbeschluss vom 11. Mai 2004 - VI ZB 19/04, VersR 2004, 1625; BGH…, Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, aaO; Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11, NJW 2013, 2124 Rn. 10).
- BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, …
bb) Allerdings hat der Bundesgerichtshof, auch der Senat, bereits mehrfach entschieden, dass Berichtigungsbeschlüsse, die erkennbar keine gesetzliche Grundlage haben, trotz formeller Rechtskraft ausnahmsweise keine verbindliche Wirkung entfalten können (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 13 mwN und vom 9. Dezember 1992 - XII ZB 114/92 - FamRZ 1993, 690 f.;… BGH Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - IX ZB 114/12 - ZInsO 2014, 517 Rn. 10; vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 - NJW 2013, 2124 Rn. 10 …und vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08 - NJW-RR 2009, 1349 Rn. 12 mwN). - BGH, 13.05.2020 - VII ZB 41/19
Nachträgliche isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer …
Nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, sei es im Tenor oder in den Gründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 Rn. 8 m.w.N., NJW 2013, 2124). - OLG Düsseldorf, 12.05.2014 - 26 W 7/14
Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Beschwerde in der Entscheidung …
Offenbar ist eine solche Unrichtigkeit nur, wenn sie ohne weiteres erkennbar ist, so dass ein nur gerichtsintern gebliebenes Versehen, das meist nicht ohne weitere Beweiserhebung überprüft werden könnte, keine "offenbare" Unrichtigkeit darstellen kann (BGH…, Beschluss vom 6.02.2014 - IX ZB 109/12, Rn. 9;… Beschluss vom 19.01.2014 - XII ZB 372/13 -, Rn. 15; NJW 2013, 2124 Rn. 1.;… NJW 2007, 518 Rn. 12 zu § 319 jew. m.w.N). - BGH, 13.05.2020 - VII ZB 44/19
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch …
Nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, sei es im Tenor oder in den Gründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 Rn. 8 m.w.N., NJW 2013, 2124). - OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13
Entscheidung über den Versorgungsausgleich: Voraussetzungen einer Berichtigung …
Dafür ist erforderlich, dass sich das Versehen aus dem Zusammenhang des Beschlusses selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei seinem Erlass oder bei seiner Verkündung ergibt, weil nur dann eine "offenbare" Unrichtigkeit vorliegen kann (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 -, NJW 2013, 2124, Tz. 10). - BGH, 13.05.2020 - VII ZB 43/19
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch …
Nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist gegen einen Beschluss die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss ausdrücklich zugelassen hat, sei es im Tenor oder in den Gründen (BGH, Beschluss vom 29. April 2013 - VII ZB 54/11 Rn. 8 m.w.N., NJW 2013, 2124). - OLG Hamm, 12.10.2015 - 4 UF 81/15
Zulässigkeit der Berichtigung eines Beschlusses hinsichtlich der Zulassung der …
Eine Berichtigung des Beschlusses, in dem eine beschlossene Zulassung versehentlich nicht aufgenommen wurde, kann entsprechend § 319 ZPO erfolgen, wenn das Versehen selbst für Dritte ohne weiteres deutlich ist (BGH NJW 2013, 2124). - BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch …
- LG Kiel, 24.05.2013 - 12 O 36/12
Duldungsklage des Grundschuldgläubigers gegen den nachrangigen Nießbraucher: …