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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,10764
OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13.OVG (https://dejure.org/2013,10764)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.05.2013 - 2 E 10509/13.OVG (https://dejure.org/2013,10764)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 2 E 10509/13.OVG (https://dejure.org/2013,10764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Pauschale für die Versendung von Akten i.R.d. Antrags eines Prozessbevollmächtigten zur Abholung der bereitgelegten Akten auf der Geschäftsstelle

  • esovgrp.de

    GG Art 20,GG Art 20 Abs 3,GKG § 3,GKG § 3 Abs 2,GKG-KV Nr 9003
    Abholung, Akte, Akteneinsicht, Aktenversendung, Aktenversendungspauschale, Auslagen, Auslagenpauschale, Geschäftsstelle, Kostenrecht, Pauschale, Rechtsfortbildung, richterliche Rechtsfortbildung, Versendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG Nr. 9003 KV-; GKG § 3 Abs. 2
    Erhebung einer Pauschale für die Versendung von Akten i.R.d. Antrags eines Prozessbevollmächtigten zur Abholung der bereitgelegten Akten auf der Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Versendungspauschale für Bereitlegung von Akten auf Geschäftsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2137
  • DÖV 2013, 700
  • Rpfleger 2013, 580
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 19/13

    Gerichtskosten: Pauschale für die Versendung von Akten bei Abholung durch Anwalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13
    Der allgemeine Sprachgebrauch versteht unter einer "Versendung" die Übergabe des zu transportierenden Gegenstandes an einen sowohl vom Absender als auch vom Adressaten verschiedenen Dritten, der entsprechende Beförderungsleistungen anbietet und der die Akten aus dem Gerichtsgebäude an einen außerhalb liegenden Ort zum Adressaten bringt (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125, 126).

    Der Einwand, dass auch dann, wenn das Akteneinsichtsgesuch mit der Erklärung des Prozessbevollmächtigten verbunden werde, die Akten bei der jeweiligen Geschäftsstelle abzuholen, für das Bereitstellen, die Anlage des Retenten, die zu dokumentierende Aushändigung der Akten und die Überwachung der fristgemäßen Rückgabe ein Mehraufwand entstehe (OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125, 126), ist zwar in der Sache zutreffend, vermag jedoch nicht zu rechtfertigen, den Begriff der "Versendung" in Nr. 9003 KV-GKG derart zu überdehnen, dass die Abholung der Versendung gleichgesetzt wird (so aber OLG Koblenz, a.a.O.).

    Angesichts der auch von dem Verwaltungsgericht zutreffend als Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG konstatierten Überdehnung des Auslagentatbestands der Nr. 9003 KV-GKG durch eine Auslegung, die auch die Abholung der Akten einbezieht, besteht für den Senat im Übrigen Anlass darauf hinzuweisen, dass die mit E-Mail des Bezirksrevisors für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. Januar 2013 unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Januar 2013 - 14 W 19/13 -, NJW 2013, 1018 (Ls.) = NStZ-RR 2013, 125 f. erbetene Beachtung dieser Rechtsprechung keinen Bestand zu haben vermag.

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13
    Zwar zieht der Wortlaut im Hinblick auf verfahrensrechtliche Vorschriften anders als etwa im materiellen Strafrecht keine starre Auslegungsgrenze (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -, BVerfGE 118, 212, 243).

    Eine planwidrige Regelungslücke, die Voraussetzung für eine nach dem oben gesagten allein denkbare analoge Anwendung von Nr. 9003 KV-GKG wäre und die der Ausfüllung durch richterliche Rechtsfortbildung zugänglich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -, BVerfGE 118, 212, 243; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 -, NJW 1997, 2966, 2967), liegt mithin auch unter diesem Gesichtspunkt nicht vor.

  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13
    Mit einer derartigen Auslegung wird vielmehr die Grenze des möglichen Wortsinns der Norm und damit die Grenze zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG - vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 1 BvR 698/89 -, BVerfGE 87, 209, 224 f.) überschritten.
  • BVerfG, 06.03.1996 - 2 BvR 386/96

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenversendungspauschale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13
    Zugleich entfällt bei einem Abholen der Akten bei Gericht gerade der in der Ersparnis des Wegs zum Gericht liegende Vorteil des Bevollmächtigten, der (allein) die Abschöpfung durch die Erhebung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe rechtfertigt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. März 1996 - 2 BvR 386/96 -, NJW 1996, 2222, 2223).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13
    Eine planwidrige Regelungslücke, die Voraussetzung für eine nach dem oben gesagten allein denkbare analoge Anwendung von Nr. 9003 KV-GKG wäre und die der Ausfüllung durch richterliche Rechtsfortbildung zugänglich sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -, BVerfGE 118, 212, 243; BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 38.95 -, NJW 1997, 2966, 2967), liegt mithin auch unter diesem Gesichtspunkt nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 E 81/13

    Anspruch auf eine Aktenversendungspauschale durch Erteilung von Ausfertigungen,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.2013 - 2 E 10509/13
    § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG gilt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 2 E 81/13 -, BeckRS 2013, 47596).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510 ).
  • LG Arnsberg, 15.12.2014 - 6 Qs 118/14

    Aktenversendungspauschale

    Nach anderer Auffassung durfte die Aktenversendungspauschale hingegen nicht erhoben werden, wenn die Akten zur Abholung in das Gerichtsfach eines Prozessbevollmächtigten eingelegt wurden (OVG Koblenz, Beschluss 2 E 10509/13 vom 22.05.2013, NJW 2013, 2137; Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl., KV 9003, Rn. 2 m. w. N.), unabhängig davon, ob ein Justizzentrum aus einem Gebäude, in welchem mehrere Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft untergebracht sind, oder aus mehreren nahegelegenen Gebäuden besteht (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss 1 Ws 568/11 vom 26.01.2012, NStZ-RR 2012, 192), auch dann nicht, wenn die Akte durch einen Bediensteten des Gerichts in ein nahe gelegenes anderes Gericht gebracht und in das dortige Gerichtsfach des Anwalts eingelegt wurde und das Gericht dort ein Postfach eingerichtet hatte (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss 1 Ta 62/06 vom 09.02.2007, NJW 2007, 2510).
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