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   BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11   

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https://dejure.org/2012,37303
BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11 (https://dejure.org/2012,37303)
BVerfG, Entscheidung vom 25.10.2012 - 1 BvR 901/11 (https://dejure.org/2012,37303)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 1 BvR 901/11 (https://dejure.org/2012,37303)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung - hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins - unzureichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung - hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins - unzureichende ...

  • Wolters Kluwer

    Einstufung einer Äußerung als Werturteil oder Tatsachenbehauptung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch ungerechtfertigte fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung - hier: Kritische Auseinandersetzung mit Ärzteliste eines Nachrichtenmagazins - unzureichende ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Einstufung einer Äußerung als Werturteil oder Tatsachenbehauptung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung - Abgrenzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 217
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Tatsachenbehauptungen werden durch die objektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit charakterisiert (vgl. BVerfGE 94, 1 ) und sind der Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich.

    Die Behauptung einer Tatsache fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen ist (vgl. BVerfGE 94, 1 ).

    Bei der Abwägung fällt dann die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehalts, der dem Werturteil zugrunde liegt, ins Gewicht (vgl. BVerfGE 94, 1 ).

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 - "durchgeknallter Staatsanwalt").

    Die Einstufung einer Äußerung als Werturteil oder Tatsachenbehauptung durch die Fachgerichte wird wegen ihrer Bedeutung für den Schutzumfang des Grundrechts sowie für die Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern vom Bundesverfassungsgericht nachgeprüft (vgl. BVerfGE 94, 1 ).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (vgl. BVerfGE 93, 266 ).

    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 - "durchgeknallter Staatsanwalt").

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Meinungen sind im Unterschied zu Tatsachenbehauptungen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

    Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ).

  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 - "durchgeknallter Staatsanwalt").
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit gibt jedem das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, ohne ausdrücklich zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung zu unterscheiden (vgl. BVerfGE 85, 23 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Das besondere Gewicht der Grundrechtsverletzung ist durch die Verkennung des durch die Meinungsfreiheit gewährten Schutzes indiziert (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine tragfähige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 93, 266 ; 94, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 - "durchgeknallter Staatsanwalt").
  • OLG München, 01.03.2011 - 18 U 2992/10
    Auszug aus BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
    Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 1. März 2011 - 18 U 2992/10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 20; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03, AfP 2005, 70, 73; vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, AfP 2014, 449 Rn. 13; BVerfG, NJW 2013, 217, 218).

    Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33; NJW 2013, 217, 218).

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die unwahr sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse (BVerfG, NJW 2012, 1643 Rn. 33; NJW 2013, 217, 218).
  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

    Von dem Schutz der Meinungsfreiheit nicht erfasst werden hingegen Tatsachenbehauptungen, die in dem Bewusstsein ihrer Unwahrheit aufgestellt werden oder deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung unzweifelhaft feststeht (Senatsurteile vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06, AfP 2009, 55 Rn. 15; vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, BGHZ 176, 175 Rn. 34; vom 16. Juni 1998 - VI ZR 205/97, BGHZ 139, 95, 101; BVerfGE 90, 241, 247; 99, 185, 197; BVerfGK 1, 343, 345; BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62; NJW 2013, 217, 218).

    Bei Äußerungen, in denen sich wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung ebenfalls maßgeblich der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (Senatsurteile vom 12. April 2016 - VI ZR 505/14, VersR 2016, 938 Rn. 51 - Pressebericht über Organentnahme; vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, AfP 2015, 41 Rn. 21 - Hochleistungsmagneten; BVerfGE 90, 241, 249 f.; BVerfG, NJW 1993, 1845, 1846; NJW 2012, 1643 Rn. 34; NJW 2013, 217, 218).

    Die Äußerung darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 10. Januar 2017 - VI ZR 562/15, GRUR 2017, 308 Rn. 13; vom 29. November 2016 - VI ZR 382/15, GRUR 2017, 304 Rn. 22; vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, AfP 2017, 48 Rn. 12 - "Mal PR-Agent, mal Reporter"; BVerfG, NJW 2013, 217, 218; jeweils mwN).

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