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   EuGH, 04.10.2012 - C-22/11   

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https://dejure.org/2012,28733
EuGH, 04.10.2012 - C-22/11 (https://dejure.org/2012,28733)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2012 - C-22/11 (https://dejure.org/2012,28733)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - C-22/11 (https://dejure.org/2012,28733)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff der 'Nichtbeförderung' - Ausschluss der Einstufung als 'Nichtbeförderung' - Annullierung eines Flugs aufgrund eines Streiks auf dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Finnair

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff der "Nichtbeförderung" - Ausschluss der Einstufung als "Nichtbeförderung" - Annullierung eines Flugs aufgrund eines Streiks auf dem Abgangsflughafen - ...

  • EU-Kommission

    Finnair

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff der ‚Nichtbeförderung‘ - Ausschluss der Einstufung als ‚Nichtbeförderung‘ - Annullierung eines Flugs aufgrund eines Streiks auf ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung aufgrund Umorganisation der Flüge wegen eines Streiks

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Gewährung von Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung; Begriff der Nichtbeförderung bei Annullierung eines Fluges aufgrund eines Streiks auf dem Abgangsflughafen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Nichtbeförderung" im Sinne der Art. 2 Buchst. j und 4 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 gilt auch bei betrieblichen Gründen

  • reise-recht-wiki.de

    Umfang der Nichtbeförderung und Geltungsdauer außergewöhnlicher Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung; Begriff der Nichtbeförderung bei Annullierung eines Fluges aufgrund eines Streiks auf dem Abgangsflughafen; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Obersten Gerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie nicht befördert worden sind, weil ihr Flug infolge eines Streiks umorganisiert wurde, der zwei Tage zuvor auf dem Flughafen stattgefunden hatte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausgleichsleistungen bei streikbedingten Flugausfällen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Fluggastrechten bei Nichtbeförderung - Reisende erhalten auch bei Streik Ausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umorganisation von Flügen wegen Streiks

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fluggastrechte bei Nachwirkung eines Streiks

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ausgleichsleistungen für Fluggäste auch bei Verzögerungen infolge Umorganisation des Flugs nach einem zwei Tage zurückliegenden Streik

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichsleistungen von Fluggesellschaften

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Piloten-Streik: Anspruch auf Ausgleich prüfen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    EU-Rechte von Flugpassagieren erneut gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mitflug verweigert - Anspruch auf Ausgleichsleistung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rechte von Flugpassagieren bei verpasstem Flug gestärkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen bei Nichtbeförderung infolge von Umorganisationen wegen Streiks Ausgleichsleistungen zahlen - Notwendigkeit der Umorganisation nach Streiks befreit Luftfahrunternehmen nicht von Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsleistungen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus (Finnland), eingereicht am 17. Januar 2011 - Finnair Oyj/Timy Lassooy

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Korkein oikens - Auslegung der Art. 2 Buchst. j, 4, 5 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs" und Unterstützungsleistungen für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 361
  • EuZW 2012, 945
  • NZV 2013, 244 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus EuGH, 04.10.2012 - C-22/11
    Diese Auslegung wird durch die Feststellung bestätigt, dass eine Beschränkung der Reichweite des Begriffs "Nichtbeförderung" allein auf die Fälle der Überbuchung in der Praxis zu einer deutlichen Einschränkung des den Fluggästen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 gewährten Schutzes führen und damit dem Ziel der Verordnung zuwiderlaufen würde, das nach ihrem ersten Erwägungsgrund darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, was eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 69, sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 18).

    In Anbetracht des Erfordernisses, Ausnahmen von Bestimmungen, die Fluggästen Rechte gewähren, eng auszulegen, wie es sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Wallentin-Hermann, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung), kann daher nicht zugelassen werden, dass sich das Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichsverpflichtung im Fall der "Nichtbeförderung" mit der Begründung befreien kann, dass die Nichtbeförderung darauf beruhe, dass die Flüge dieses Unternehmens infolge "außergewöhnlicher Umstände" umorganisiert worden seien.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 04.10.2012 - C-22/11
    Diese Auslegung wird durch die Feststellung bestätigt, dass eine Beschränkung der Reichweite des Begriffs "Nichtbeförderung" allein auf die Fälle der Überbuchung in der Praxis zu einer deutlichen Einschränkung des den Fluggästen gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 gewährten Schutzes führen und damit dem Ziel der Verordnung zuwiderlaufen würde, das nach ihrem ersten Erwägungsgrund darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, was eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 69, sowie vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Gemeinsame Regelung

    Der Wille des Unionsgesetzgebers, wie er aus dem 15. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 261/2004 hervorgehe, und die Erkenntnisse aus dem Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604), sprächen jedoch dafür, dass sich das Luftfahrtunternehmen nur für den Flug, der von den fraglichen "außergewöhnlichen Umständen" betroffen sei, auf Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 berufen könne.

    In der Rechtssache C-292/17 weist das vorlegende Gericht, das Amtsgericht Düsseldorf (Deutschland), darauf hin, dass der Gerichtshof zwar im Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604), die Nichtbeförderung eines Fluggasts auf einem nicht von einem Streik betroffenen Flug zugunsten eines Fluggasts eines früheren, vom Streik betroffenen Fluges als ausgleichspflichtig angesehen habe.

  • EuGH, 23.03.2021 - C-28/20

    Airhelp - Fluggastrechte bei Flugannulierung: Angekündigte Streiks sind keine

    Folglich können "außergewöhnliche Umstände" im Sinne von Art. 5 Abs. 3 dieser Verordnung insbesondere bei Streikmaßnahmen der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604).
  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den

    Zwar ist Art. 12 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung, der nach seinem Wortlaut lediglich vorsieht, dass die gemäß Art. 7 der Verordnung gewährte Ausgleichsleistung auf einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung angerechnet werden kann, eine Ausnahmebestimmung, die die Ansprüche der Fluggäste einschränkt, und deshalb generell eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C22/11, NJW 2013, 361 Rn. 38 - Finnair Oyi/Lassooy).
  • BGH, 17.03.2015 - X ZR 34/14

    Zur Beförderungsverweigerung durch Umbuchung der Teilnehmer einer

    Zwar legen diese Voraussetzung grundsätzlich sowohl der Gerichtshof der Europäischen Union (Urteile vom 4. Oktober 2012 - C-321/11, Rodríguez Cachafeiro u.a./Iberia, Líneas Aéreas de España SA, EuZW 2012, 942 Rn. 19, und C-22/11, Finnair Oyi/Timy Lassooy, EuZW 2012, 945 Rn. 25, 29) als auch der Bundesgerichtshof zugrunde (Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 Rn. 7, 9-14 = RRa 2009, 239; Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 128/11, NJW 2013, 378 Rn. 12, 15 = RRa 2012, 285; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - Xa ZR 80/10, RRa 2011, 84 Rn. 11).

    Der Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung nach Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO besteht - auch wenn er nicht hierauf beschränkt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-22/11, Finnair Oyi/Timy Lassooy, EuZW 2012, 945 Rn. 21-24) - vor allem bei einer Verweigerung des Einstiegs in den in den Absätzen 1 und 2 der Vorschrift angesprochenen Überbuchungsfällen.

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Finnair/Lassooy (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C22/11, NJW 2013, 361 = RRa 2012, 281 Abs. 37 - Finnair/Lassooy).
  • EuGH, 26.10.2023 - C-238/22

    Vorweggenommene Beförderungsverweigerung: Fluggäste haben selbst dann einen

    Daher beschränkte sich die Verordnung Nr. 295/91 gemäß ihrem Art. 1 auf die Einführung "eine[r] gemeinsame[n] Mindestregelung für den Fall ..., dass Fluggäste auf einem überbuchten Linienflug ... nicht befördert werden" (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 20, sowie vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 22).

    Damit hat der Unionsgesetzgeber den Anwendungsbereich des Begriffs "Nichtbeförderung" erweitert, um sämtliche Fälle zu erfassen, in denen ein Luftfahrtunternehmen einem Fluggast die Beförderung verweigert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 19, 21 und 22, sowie vom 4. Oktober 2012, Rodríguez Cachafeiro und Martínez-Reboredo Varela-Villamor, C-321/11, EU:C:2012:609, Rn. 21, 23 und 24).

    Überdies wären dann Fluggäste, die sich - wie im Fall der Überbuchung aus wirtschaftlichen Gründen - in einer Situation befinden, für die sie nicht verantwortlich sind, völlig schutzlos gestellt, wenn ihnen die Möglichkeit genommen würde, sich auf Art. 4 der Verordnung zu berufen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23 und 24).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs rechtfertigt das Ziel der Verordnung Nr. 261/2004, das nach ihrem ersten Erwägungsgrund darin besteht, ein hohes Schutzniveau für Fluggäste sicherzustellen, eine weite Auslegung der ihnen zuerkannten Rechte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23).

    Dagegen ist eine Ausnahme von den Bestimmungen, die Fluggästen Rechte gewähren, eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann, C-549/07, EU:C:2008:771, Rn. 17, und vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 38).

    Überdies sieht Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 nicht vor, dass ein ausführendes Luftfahrtunternehmen dadurch von seiner Verpflichtung befreit werden kann, Fluggästen, die gegen ihren Willen nicht befördert werden, eine Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 dieser Verordnung zu leisten, dass es die Fluggäste mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit darüber unterrichtet, dass ihnen die Beförderung verweigert werde (vgl. entsprechend Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 37, sowie vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 36).

  • EuGH, 06.10.2022 - C-436/21

    Der Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen großer Verspätung gilt auch bei einem

    Diese Begriffe sind im Interesse des im ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 261/2004 angeführten hohen Schutzniveaus für Fluggäste weit auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716, Rn. 45, sowie vom 4. Oktober 2012, Finnair, C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 23).
  • LG Köln, 15.10.2019 - 11 S 272/18
    Dass in diesem Fall die Exkulpation nicht eingreife, ergebe sich auch aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2012 (C-22/11 - "Finnair"), deren zu Grunde liegender Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall vergleichbar sei.

    Hierbei ist regelmäßig auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2012 (C-22/11 - "Finnair") Bezug genommen worden (vgl. etwa LG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.10.2015 - 2/24 S 68/15; AG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2017 - 54 C 123/17; AG Hannover, EuGH-Vorlage vom 05.07.2017, aaO).

    In diesem Verfahren hatte sich der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof - ebenfalls unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2012 (C-22/11 - "Finnair") - dafür ausgesprochen, dass die außergewöhnlichen Umstände sich nicht auf neue Flugpläne erstrecken, die angesichts der außergewöhnlichen Umstände aufgestellt werden (Schlussantrag vom 12. April 2018).

    e) Aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs 04.10.2012 (C-22/11 - "Finnair") ergeben sich nach Auffassung der Kammer keine zwingenden Vorgaben für die Beantwortung der Vorlagefragen.

    Zum anderen lag dem Verfahren C-22/11 ein Sachverhalt zugrunde, bei dem der streitgegenständliche Flug gerade nicht wegen einer Umorganisationsmaßnahme annulliert wurde oder verspätet stattfand.

    f) Aufgrund der unter b) aufgezeigten, in letzter Zeit zunehmend vertretenen Auffassung, die eine Exkulpation bei Umorganisationsmaßnahmen verneint und sich dabei regelmäßig auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2012 (C-22/11 - "Finnair") beruft, und die offenbar auch der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs teilt, hält die Kammer das Vorlageverfahren für angezeigt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    11 Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 38).

    29 Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 37).

    38 Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604).

    39 Vgl. hierzu näher Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Finnair (C-22/11, EU:C:2012:223, Nrn. 53, 54 und 61).

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 104/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Finnair/Lassooy (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2012 - C-22/11, NJW 2013, 361 = RRa 2012, 281 Abs. 37 - Finnair/ Lassooy).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-584/18

    Blue Air - Airline Management Solutions u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 83/12

    Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes bei Nichtbeförderung: Vorliegen einer

  • AG Hamburg, 08.01.2015 - 20a C 219/14

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Verspätung eines im Wege des Code-Sharing

  • AG Hannover, 14.08.2017 - 531 C 13445/16
  • OLG Brandenburg, 19.11.2013 - 2 U 3/13

    Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung: Mangel an Enteisungsmittel als

  • AG Hannover, 06.04.2017 - 406 C 11567/16

    Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2021 - C-28/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften

  • BGH, 25.04.2023 - X ZR 25/22

    Kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung wegen Nichtbeförderung nach der

  • AG Hannover, 06.04.2017 - 506 C 13129/16

    Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen

  • AG Hannover, 05.07.2017 - 410 C 1393/17

    FluggastrechteVO - Ansprüche des Fluggastes bei wildem Streik

  • AG Hannover, 05.07.2017 - 406 C 494/17

    Vorlagebeschluss / Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Wilder Streik" /

  • LG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 24 S 111/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Verpassen des Anschlussflugs /

  • AG Hannover, 19.04.2017 - 506 C 140/17
  • AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15

    Fluggastrechte bei großer Verspätung bzw. Flugannulierung

  • EuGH, 03.09.2020 - C-356/19

    Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die

  • EuG, 11.12.2014 - T-102/13

    Heli-Flight / EASA - Zivilluftfahrt - Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-163/18

    HQ u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr.

  • LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 24 S 68/15

    Flugverspätung wegen streikbedingt umorganisierten Fluges - Ausgleichsanspruch

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2013 - C-509/11

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen muss Bahnreisenden bei großer Verspätung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-156/22

    TAP Portugal (Décès du copilote) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2018 - C-330/17

    Verbraucherzentrale Baden-Württemberg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr -

  • AG Rüsselsheim, 05.07.2013 - 3 C 145/13

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnlicher Umstand" /

  • AG Hamburg, 04.10.2013 - 20a C 206/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / "außergewöhnlicher Umstand"

  • LG Hannover, 02.09.2013 - 1 S 3/13
  • AG Hamburg, 10.01.2014 - 36a C 251/13

    Ausgleichsleistungsanspruch Flugverzögerung - Haftungsausschluss

  • LG Düsseldorf, 20.07.2020 - 22 S 405/19
  • AG Frankfurt/Main, 18.06.2019 - 29 C 1749/18

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außergewöhnliche Umstände / Vorumlauf

  • AG Gießen, 23.04.2013 - 49 C 381/12

    Fluggastrechte: Geltendmachung einer Ausgleichsentschädigung am Gericht des

  • AG Hannover, 03.05.2017 - 425 C 1171/17

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Außer- gewöhnlicher Umstand / Massen- erkrankung /

  • AG Königs Wusterhausen, 13.06.2023 - 4 C 2578/22

    Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der FluggastrechteVO bei Annullierung des

  • AG Rüsselsheim, 24.07.2013 - 3 C 2159/12

    Biene im Pitot-Rohr - außergewöhnlicher Umstand

  • AG Düsseldorf, 10.07.2017 - 41 C 26/17

    Ausgleichszahlung nach Annullierung eines Fluges wegen "wilden Streiks" oder

  • AG Düsseldorf, 02.03.2017 - 51 C 482/16

    Ausgleichsbegehren aus einem mit Verspätung erbrachten Flug

  • AG Düsseldorf, 16.05.2017 - 41 C 192/16

    Annullierung eines Fluges aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands im Sinne des

  • LG Frankfurt/Main, 11.05.2017 - 24 S 136/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Flugannullierung / Streik einer

  • AG Berlin-Charlottenburg, 03.01.2014 - 232 C 267/13

    Kein Schadensersatz bei Flugverspätung durch Streik des Sicherheitspersonals am

  • AG Nürnberg, 12.04.2023 - 17 C 6885/22

    Beförderungsangebot an Fluggast ohne Gepäck unzumutbar und unannehmbar

  • BezG Schwechat, 23.05.2017 - 1 C 919/16

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Annullierung/ Überbuchung

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