Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 26.10.2012

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2012 - IV ZR 292/10   

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https://dejure.org/2012,33533
BGH, 07.11.2012 - IV ZR 292/10 (https://dejure.org/2012,33533)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2012 - IV ZR 292/10 (https://dejure.org/2012,33533)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2012 - IV ZR 292/10 (https://dejure.org/2012,33533)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 125 InvG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 8 AltZertG
    Altersvorsorgevertrag: Unangemessene Benachteiligung durch Klausel zur Aufteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Laufzeitjahre

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen über die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unangemessene Benachteiligung durch Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten von "Riester-Verträgen" auf die ersten 5 Laufzeitjahre

  • rewis.io

    Altersvorsorgevertrag: Unangemessene Benachteiligung durch Klausel zur Aufteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten 5 Laufzeitjahre

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; InvG § 125; AltZertG § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8
    Klausel in Riester-Renten-Versicherungsvertrag über gleichmäßige Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Laufzeitjahre ist wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kapitalanlage - Abschluss- und Vertriebskosten in Altersvorsorgeverträgen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten für zertifizierte Altersvorsorgeverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Altersversorge: Urteil zur Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Altersvorsorgeverträgen - Abschlusskosten dürfen auf die ersten fünf Jahre verteilt werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Riester-Verträge: Gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abschluss- und Vertriebskosten in Altersvorsorgeverträgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel in Altersvorsorgeverträgen über die Kostenverteilung ist nicht zu beanstanden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Riester-Verträge: Gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre zulässig -

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kostenbelastung der Versicherten mit Abschluss- und Vertriebskosten im Falle der vorzeitigen Beendigung ist bei zertifizierten Altersvorsorgeprodukten zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    AGB zur Kostendeckung in Altersvorsorgevertrag können wohl wirksam sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    AGB in Altersvorsorgevertrag

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Klauseln zur Verteilung der Abschluss und Vertriebskosten bei der DWS RiesterRente Premium wirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten zertifizierter Altersvorsorgeverträge

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Benachteiligung der Anleger bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen

  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Klausel der "DWS RiesterRente Premium" zur Verteilung der Abschluss und Vertriebskosten ist wirksam

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 368
  • ZIP 2013, 123
  • MDR 2013, 220
  • VersR 2013, 88
  • DB 2012, 2930
  • NZG 2013, 98
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 02.09.2016 - 20 U 201/15

    Formularmäßige Verteilung der Abschlusskosten einer Lebensversicherung

    Der Bundesgerichtshof (Urt. v. 07.11.2012 - IV ZR 292/10, VersR 2013, 88 [89/90]) habe § 169 Abs. 3 VVG gerade eine Billigung der hier angegriffenen Kostenverteilung entnommen und zur Begründung ausgeführt, bei der Neuregelung habe sich der Gesetzgeber an § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG orientiert.
  • LG Tübingen, 29.06.2018 - 4 O 220/17

    Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in einem "Riester"-Sparvertrag

    Danach ist davon auszugehen, dass dieses Gesetz nicht die materiellen Voraussetzungen oder den Rahmen für Verträge zur Altersvorsorge regelt, sondern nur die Zertifizierung zur besseren Absetzbarkeit solcher Verträge (so BGH NJW 2013, 368).
  • OLG Nürnberg, 13.02.2018 - 3 U 169/17

    Unwirksamkeit von Teilklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu so

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.11.2012, IV ZR 292/10) sei eine Kostenverteilung linear über fünf Jahre nicht zu beanstanden.

    Die Klausel sei nicht an § 169 Abs. 3 VVG n.F. zu messen, sondern am gesetzlichen Leitbild des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG, wie dies der Bundesgerichtshof im Urteil vom 07.11.2012, Az. IV ZR 292/10 getan habe.

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2016 - 7 O 9287/15

    Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen wegen

    Die Kostenverrechnungsregelung sei im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 07.11.2012 (Az. IV ZR 292/10) nicht zu beanstanden.

    Der BGH (Urteil vom 07.11.2012, IV ZR 292/10, NJW 2013, 368) hat bereits entschieden, dass eine Kostenverteilung linear über fünf Jahre nicht zu beanstanden ist und diese Billigung mit der in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG vorgesehenen Kostenverteilung und der Neuregelung zum Rückkaufswert in § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG n.F. begründet.

  • OLG Stuttgart, 06.02.2014 - 2 U 180/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Kapitalanlagegesellschaft: Wirksamkeit

    Dahinstehen kann, ob die angegriffenen Klauseln kontrollfähig sind oder ob dies zu verneinen wäre, weil die zeitliche Abfolge der Gesetzgebung die Anwendung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen im Geltungsbereich des früheren InvG ausschließe (vgl. aber BGH, Urteil vom 07. November 2012 - IV ZR 292/10, MDR 2013, 220).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38359
VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11 (https://dejure.org/2012,38359)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2012 - 23-VI-11 (https://dejure.org/2012,38359)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 23-VI-11 (https://dejure.org/2012,38359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch eines Kunden gegenüber einer Bank als Vertragspartner von Aktienoptionsgeschäften

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Keine Verfassungsbeschwerde gegen Hinweisbeschluss!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11
    Die Entscheidung müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64 m. w. N.; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11
    Die Entscheidung müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64 m. w. N.; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Deshalb nimmt der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts primär eine Kontrolle am Maßstab des Willkürverbots vor; nur für den Fall des Erfolgs einer entsprechenden Rüge kommt eine Prüfung anhand weiterer materieller Grundrechte in Betracht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.11.1997 = VerfGH 50, 219/223 f. und 226; VerfGH vom 26.10.2012 Vf. 23-VI-11).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Dieser Zwecksetzung entsprechend enthält der Hinweisbeschluss keinen Eingriff in verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers; er dient im Gegenteil der Gewährung rechtlichen Gehörs (VerfGH vom 26.10.2012 NJW 2013, 368).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2012 - 73-VI-11

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde

    Soweit in Nr. 11 des genannten Beschlusses ein Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wurde, liegt lediglich eine Absichtserklärung vor, aber keine mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Maßnahme im Sinn von Art. 120 BV (VerfGH vom 26.10.2012 Vf. 23-VI-11).
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