Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.12.2012

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 41/12   

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https://dejure.org/2012,34476
BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 41/12 (https://dejure.org/2012,34476)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2012 - VIII ZR 41/12 (https://dejure.org/2012,34476)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2012 - VIII ZR 41/12 (https://dejure.org/2012,34476)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    BetrKV § 1 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

    § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrkV
    Zur Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 2 BetrKV
    Wohnraummiete: Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften des Vermieters erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur fiktiven Abrechnung von Hausmeister und Gartenpflege § 1 Abs. 1 Satz 2 BetrKV

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansatz von fiktiven Kosten eines Drittunternehmens als Betriebskosten; eigene Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters; Gartenpflegekosten; Hausmeisterkosten

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nebenkosten: Abrechnung vom Vermieter selbst vorgenommene Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrKV § 1 Abs. 1 S. 2
    Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften des Vermieters erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskosten: Abrechnung nach fiktiven Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Eigenleistung als Betriebskosten

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Abrechnung fiktiver Sach- und Arbeitsleistungen in Betriebskostenabrechnungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vermieter dürfen "fiktive Kosten" auf die Mieter umlegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf fiktive Kosten eines Drittunternehmens ansetzen

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Gerichtsurteile zum Thema Garten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Nebenkostenabrechnung - Vermieter darf bei eigener Leistung fiktive Kosten verlangen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Abrechnung von Gartenpflege- und Hausmeisterdiensten, die durch eigene Arbeitskräfte des Vermieters erbracht werden

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Vermieter darf eigene Sach- und Arbeitsleistungen als Betriebskosten in Höhe fiktiver Kosten eines Unternehmens abrechnen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter darf auch "fiktive Kosten" auf Mieter umlegen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Sach- und Arbeitskosten in der Betriebskostenabrechnung nach fiktiven Kosten abrechnen Regelung sollt Abrechnung für den Vermieter vereinfachen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters aufgrund Leistungsangebot einer Firma

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in Betriebskostenabrechnung

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten - Wenn der Vermieter selbst Hand anlegt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Abrechnung von umlagefähigen Betriebskosten, wenn Vermieter zur Erbringung der Leistungen eigene Arbeitnehmer einsetzt

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf auch Arbeitsleistungen seines Personals als fiktive Kosten auf die Mieter umlegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Eigenleistungen nach fiktiven Kosten abrechnen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Eigenleistungen nach fiktiven Kosten abrechnen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vermieters Arbeitsleistungen=Mieters Betriebskosten - stimmt die Gleichung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten und Eigenleistungen des Vermieters

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Abrechnung fiktiver Betriebskosten?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Abrechnung fiktiver Betriebskosten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsleistungen des Vermieters werden dem Mieter jetzt als Betriebskosten berechnet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten und Eigenleistungen des Vermieters

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung des Vermieters - hier fiktive Hausmeisterkosten und Kosten der Gartenpflege

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Vermieter kann Eigenleistungen mit fiktiven Kosten in Betriebskostenabrechnung ansetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Eigenleistungen wie Unternehmer abrechnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Eigenleistungen fiktiv abrechnen

Besprechungen u.ä. (2)

  • channelpartner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auch fiktive Kosten sind zulässig - Wichtiges Urteil zur Betriebskostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter darf Eigenleistungen nach Drittunternehmerangebot abrechnen! (IMR 2013, 50)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 456
  • MDR 2012, 13
  • MDR 2013, 81
  • NZM 2013, 120
  • ZMR 2013, 257
  • NJ 2013, 485
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.10.2021 - VIII ZR 102/21

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Einsichtsrecht des Mieters in das

    Die Abrechnung solcher fiktiven Kosten dient der Vereinfachung für den Vermieter und der Vermeidung von Streitigkeiten darüber, inwieweit vom Vermieter eingesetzte eigene Arbeitskräfte mit umlagefähigen und nicht umlagefähigen Aufgaben betraut waren und wie diese Kosten voneinander abzugrenzen sind (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 41/12, NJW 2013, 456 Rn. 10).

    Der Vermieter kann insoweit zum Beispiel die Kosten auf Grundlage eines von einem Unternehmer bezüglich der anfallenden Arbeiten abgegebenen Angebots geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2012 - VIII ZR 41/12, aaO Rn. 11), mithin die marktübliche Vergütung einschließlich Gewinn (ohne Umsatzsteuer) umlegen.

  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 23 S 41/19

    Eigene Hausmeisterleistungen dürfen nach Drittunternehmerangebot abgerechnet

    Damit soll eine Vereinfachung der Abrechnung für den Vermieter eintreten (vgl. BGH Urt. v. 14.11.12 - VIII ZR 41/12).

    Dazu kann er ein Leistungsverzeichnis über die anfallenden Gartenpflege- und Hausmeisterarbeiten (u.a. Größe der Rasenfläche, Mähturnus) sowie ein Angebot eines Unternehmens, das nach dem Vortrag des Vermieters das günstigste ist, vorlegen (BGH Urt. v. 14.11.12 - VIII ZR 41/12).

  • LG Berlin, 05.03.2014 - 65 S 481/12

    Mieter kann die Betriebskostenabrechnung nicht pauschal bestreiten

    Auch der BGH geht in diversen Entscheidungen vom Erfordernis des Vorbringens konkreter Einwendungen des Mieters - ggf. nach Belegeinsicht - gegen eine Betriebskostenabrechnung aus, sofern die Betriebskosten in der Abrechnung zunächst hinreichend dargelegt worden sind (vgl. Beschluss v. 13.09.2011 - VIII ZR 45/11, Rz. 6, WuM 2011, 684; Beschluss v. 31.01.2012 - VIII ZR 335/10, Rz. 4, WuM 2012, 229; Urt. v. 14.11.2012 - VIII ZR 41/12, Rz. 12, WuM -, 44; Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06, Rz. 31, WuM 2007, 700; Urteil v. 12.05.2010 - VIII ZR 185/09, NZM 2010, 470; indirekt zur Obliegenheit einer Belegeinsichtnahme durch den Mieter: BGH, Urt. v. 11.03.2009 - VIII ZR 74/08, Rz. 9, WuM 2009, 293).
  • LG Konstanz, 20.12.2012 - 61 S 28/12

    Bewusst überhöhte Nebenkostenabrechnung ist Kündigungsgrund!

    Der BGH (Urteil v. 14.11.2012 - VIII ZR 41/12) hat entschieden, dass der Vermieter die von ihm durch eigenes Personal erbrachte Hausmeisterdienste und Gartenpflegearbeiten nach den fiktiven Kosten ohne Umsatzsteuer abrechnen darf, die bei Erbringung der Leistung durch einen Dritten entstanden wären.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38627
BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - VIII ZR 264/12 (https://dejure.org/2012,38627)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § 556 Abs 3 BGB
    Wohnraummiete: Vorbehalt der Nachberechnung bei der Betriebskostenabrechnung; Beginn der Verjährung der Nachforderung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2
    Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen bei Betriebskostenabrechnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorbehalts einer Nachberechnung einzelner Positionen seitens des Vermieters i.R.d. Betriebskostenabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verjährung von Betriebskosten beginnt erst mit deren Kenntnis durch den Vermieter, § 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostenabrechnung - Nachberechnung

  • grundeigentum-verlag.de

    Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Betriebskosten; rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer; Verjährung von Forderungen aus rückwirkend erhöhten Betriebskosten; Kenntnis des Vermieters

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Vorbehalt der Nachberechnung bei der Betriebskostenabrechnung; Beginn der Verjährung der Nachforderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Vorbehalts einer Nachberechnung einzelner Positionen seitens des Vermieters i.R.d. Betriebskostenabrechnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer möglich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist von Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nachforderung von Betriebskosten - Verjährungsfrist beginnt erst mit Kenntnis von erhöhter Grundsteuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt erhöht rückwirkend die Grundsteuer - Das rechtfertigt eine Nebenkostennachforderung der Vermieterin - unter Umständen auch Jahre später

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Vermieter darf Betriebskosten nachfordern, wenn er sich eine Nachberechnung vorbehält

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beginn der Verjährungsfrist von Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostennachforderung durch Vermieter möglich? Wann verjährt sie?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei der Betriebskostenabrechnung kann sich der Vermieter eine Nachberechnung vorbehalten

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters und Vorbehalt der Nachberechnung in einer Betriebskostenabrechnung

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Nachberechnung vorbehalten - spätere Betriebskostenabrechnung möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Betriebskostenabrechnung unter Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen möglich?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Zum Beginn der Verjährungsfrist, wenn Vermieter sich Nachberechnung vorbehält

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    Zum Verjährungslauf bei Mietnebenkostenabrechnungen mit Nachtragsvorbehalt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Betriebskosten manchmal lange nachfordern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Betriebskosten manchmal lange nachfordern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist für eine Betriebskostennachforderung des Vermieters

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Betriebskostennachzahlung auch noch nach Jahren möglich // BGH billigt Vermieter-Abrechnung unter Vorbehalt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung einer Betriebskostennachforderung und ihre Verjährung

Besprechungen u.ä. (3)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Möglichkeit der Nachberechnung von Betriebskosten

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachforderung rückwirkend erhöhter Grundsteuer möglich! (IMR 2013, 52)

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2012)

    Betriebskosten: Alle Jahr wieder zum 31. Dezember

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 456
  • MDR 2013, 15
  • MDR 2013, 208
  • NZM 2013, 84
  • ZMR 2013, 268
  • NJ 2013, 486
  • NJ 2014, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 22.09.2010 - 23 S 430/09

    Beginn der Verjährungsfrist wird nicht geändert durch eine nachträgliche

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • LG Rostock, 27.02.2009 - 1 S 200/08

    Beendeter Wohnraummietvertrag: Nachforderung erhöhter Grundsteuer

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Ohne Erfolg macht die Revision - unter Berufung auf die Entscheidungen der Landgerichte Düsseldorf (NJW 2011, 688) und Rostock (WuM 2009, 232) - geltend, dass die Verjährungsfrist für Nebenkostennachforderungen des Vermieters stets durch die erstmalige Erteilung einer Betriebskostenabrechnung in Gang gesetzt werde, selbst wenn der Vermieter darin auf eine zu erwartende eigene Nachbelastung mit Betriebskosten hinweise und später die in der ursprünglichen Abrechnung vorbehaltene Korrektur erfolge.
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Es kann deshalb dahinstehen, ob die Betriebskostennachforderung der Klägerin - ungeachtet der gemäß § 556 Abs. 3 Satz 1, 2 BGB bestehenden Verpflichtung zur Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums - erst mit der Abrechnung vom 30. Januar 2008 im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB "entstanden" ist (für den früheren Rechtszustand vor der gesetzlichen Festlegung einer Abrechnungspflicht und -frist vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90, BGHZ 113, 188, 193 ff.).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den

    Auszug aus BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12
    Die Nachberechnung wurde von der Klägerin, wie nach der Rechtsprechung des Senats bei nachträglicher Korrektur geboten (vgl. Senatsurteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350 Rn. 19), alsbald nach Wegfall des Hindernisses vorgenommen, nämlich innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Erhalt des Grundsteuerbescheides.
  • BFH, 07.11.2013 - X K 13/12

    Unangemessene Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens

    (3) Auch in seiner Rechtsprechung zur unverschuldeten verspäteten Geltendmachung von Betriebskosten-Nachforderungen durch den Vermieter (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) wendet der BGH zur Bestimmung des Zeitraums, der dem Vermieter nach Wegfall des Hindernisses für die Nachholung der Geltendmachung zuzubilligen ist, nicht die aus der Rechtsprechung zu § 121 BGB abgeleitete Zwei-Wochen-Frist, sondern eine Drei-Monats-Frist an (vgl. Urteile vom 5. Juli 2006 VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350, unter II.2.b bb, und vom 12. Dezember 2012 VIII ZR 264/12, NJW 2013, 456).
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