Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.10.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.2012 - C-171/11   

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https://dejure.org/2012,16917
EuGH, 12.07.2012 - C-171/11 (https://dejure.org/2012,16917)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-171/11 (https://dejure.org/2012,16917)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-171/11 (https://dejure.org/2012,16917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Nationales Zertifizierungsverfahren - Vermutung der Konformität mit dem nationalen Recht - Anwendbarkeit von Art. 28 EG auf eine private Zertifizierungsstelle

  • Europäischer Gerichtshof

    Fra.bo

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Nationales Zertifizierungsverfahren - Vermutung der Konformität mit dem nationalen Recht - Anwendbarkeit von Art. 28 EG auf eine private Zertifizierungsstelle

  • EU-Kommission

    Fra.bo

    Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung - Nationales Zertifizierungsverfahren - Vermutung der Konformität mit dem nationalen Recht - Anwendbarkeit von Art. 28 EG auf eine private Zertifizierungsstelle“

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "Fra.bo SpA/Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)" - Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit auf private Normuns- und Zertifizierungstätigkeiten

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr beim Inverkehrbringen von Bauprodukten aufgrund nationaler Zertifizierung durch private Einrichtung; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit durch privatrechtliche Normungs- und Zertifizierungsstelle ("Fra.bo")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr beim Inverkehrbringen von Bauprodukten aufgrund nationaler Zertifizierung durch private Einrichtung; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    "Fra.bo SpA/Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)" - Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit auf private Normuns- und Zertifizierungstätigkeiten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verpflichtete der Warenverkehrsfreiheit - Unmittelbare Drittwirkung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 11. April 2011 - FRA.BO SpA gegen Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Technisch-Wissenschaftlicher Verein

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht Düsseldorf - Auslegung der Art. 34, 101 und 106 Abs. 2 AEUV - Anwendung dieser Vorschriften auf die Tätigkeit eines privaten Vereins (Technisch-Wissenschaftlicher Verein), der von einem Mitgliedstaat als Zertifizierungsstelle für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 523
  • ZIP 2012, 1866
  • EuZW 2012, 797
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.03.2008 - C-227/06

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-171/11
    Nationale Vorschriften über das Inverkehrbringen eines nicht von harmonisierten oder auf Unionsebene anerkannten technischen Spezifikationen erfassten Bauprodukts müssen somit, worauf im Übrigen in der Richtlinie 89/106 hingewiesen wird, im Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere dem in den Art. 28 EG und 30 EG aufgestellten Grundsatz des freien Warenverkehrs, stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2008, Kommission/Belgien, C-227/06, Randnr. 34).

    Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen und daher nach Art. 28 EG verboten ist (Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 40).

    Ebenso hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat gegen die ihm nach den Art. 28 EG und 30 EG obliegenden Verpflichtungen verstößt, wenn er ohne triftige Rechtfertigung die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in seinem Hoheitsgebiet vertreiben möchten, dazu veranlasst, nationale Konformitätszeichen zu erwerben (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien), oder die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen nicht berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Portugal, C-432/03, Slg. 2005, I-9665).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-171/11
    Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen und daher nach Art. 28 EG verboten ist (Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 40).
  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-171/11
    Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen und daher nach Art. 28 EG verboten ist (Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 5. Februar 2004, Kommission/Italien, C-270/02, Slg. 2004, I-1559, Randnr. 18, und Kommission/Belgien, Randnr. 40).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-286/07

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-171/11
    So stellt es für den Importeur bereits dann eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, wenn er davon abgehalten wird, die fraglichen Produkte in dem betreffenden Mitgliedstaat in den Verkehr zu bringen oder zu vertreiben (Urteil vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg, C-286/07, Randnr. 27).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-432/03

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-171/11
    Ebenso hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat gegen die ihm nach den Art. 28 EG und 30 EG obliegenden Verpflichtungen verstößt, wenn er ohne triftige Rechtfertigung die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Bauprodukte in seinem Hoheitsgebiet vertreiben möchten, dazu veranlasst, nationale Konformitätszeichen zu erwerben (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Belgien), oder die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsbescheinigungen nicht berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005, Kommission/Portugal, C-432/03, Slg. 2005, I-9665).
  • EuGH, 05.03.2024 - C-588/21

    Public.Resource.Org und Right to Know/ Kommission u.a. - Rechtsmittel - Zugang zu

    Insbesondere kann es sich für die Wirtschaftsteilnehmer wegen der administrativen Schwierigkeiten und der sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten als schwierig oder gar unmöglich erweisen, auf ein anderes Verfahren als das der Konformität mit diesen Vorschriften wie etwa ein individuelles Gutachten zurückzugreifen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, Fra.bo, C-171/11, EU:C:2012:453, Rn. 29 und 30).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 2 U (Kart) 15/08

    Zulässigkeit von Einfuhrbeschränkungen für Pressfittings aus Italien

    Durch Urteil vom 12. Juli 2012 (C-171/11) hat der Gerichtshof für Recht erkannt (GA 1086 ff.):.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jede Regelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung anzusehen und daher verboten (Urteil des EuGH vom 12. Juli 2012 - C-171/11 - auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats, Rn. 22).

    Ebenso hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Mitgliedstaat gegen die ihm nach den Art. 28 EG obliegenden Verpflichtungen verstößt, wenn er ohne triftige Rechtfertigung die Wirtschaftsteilnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte und/oder vertriebene Produkte in seinem Hoheitsgebiet vertreiben wollen, dazu veranlasst, nationale Konformitätszeichen zu erwerben (EuGH, Urt. v. 12. Juli 2012, C-171/11, Rn. 23 m.w.N.).

    Auch als private Einrichtungen sind die Beklagten bei ihrer Normungs- und Zertifizierungstätigkeit an das entsprechende Verbot gebunden (EuGH, Urt. v. 12. Juli 2012 - C-171/11, Rn. 24 bis 32).

    Auf einen Ozon-Test nach ihrem Muster durften die Beklagten die Klägerin nicht verweisen, ebenso wenig auf einen solchen Test durch ein von ihnen anerkanntes Prüflabor (vgl. EuGH, Urt. v. 12. Juli 2012 - C-171/11, Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine solche Maßnahme nur durch einen der in Art. 30 EG (nunmehr Art. 36 AEUV) aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in seiner Rechtsprechung aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie unter anderem die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für die Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. EuGH, Urt. v. 10. November 2005 - C-432/03, Kommission/Portugal, Rn. 42 sowie Urteile v. 22. Januar 2002 - C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Rn. 33; v. 20. Juni 2002 - C-388/00 und C-429/00, Radiosistemi, Slg. 2002, I-5845, Rn. 40 bis 42; v. 8. September 2005 - C-40/04, Yonemoto, Slg. 2005, I-7755, Rn. 55; übereinstimmend mit der im Urteil des EuGH vom 12. Juli 2012 - C-171/11 in der vorliegenden Sache, Rn. 23, geforderten "triftigen Rechtfertigung").

    Sie übersieht ebenfalls, dass der deutsche Gesetzgeber in § 12 Abs. 4 AVBWasserV die Vermutung aufgestellt hat, dass die den Normungen des Beklagten zu 1 entsprechenden und von der Beklagten zu 2 zertifizierten Erzeugnisse dem nationalen Recht entsprechen (EuGH, Urt. v. 12. Juli 2012 - C-171/11, Rn. 27).

    Und sie übersieht, dass die Beklagte zu 2 - in Ermangelung eigener Rechtssetzungen der Bundesrepublik Deutschland, vielmehr einer Verweisung auf DVGW-Zertifikate - die einzige Einrichtung ist, die kraft der ihr verliehenen Ermächtigung zur Zertifizierung von Erzeugnissen wie den in Rede stehenden Pressfittings über die hoheitsähnliche Befugnis verfügt, den Zugang solcher Erzeugnisse zum deutschen Markt zu regeln (EuGH, Urt. v. 12. Juli 2012 - C-171/11, Rn. 28, 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-588/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina müssen europäische harmonisierte

    7 Urteile vom 12. Juli 2012, Fra.bo (C-171/11, EU:C:2012:453, im Folgenden: Urteil Fra.bo), vom 27. Oktober 2016, James Elliott Construction (C-613/14, EU:C:2016:821, im Folgenden: Urteil James Elliott), und vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a. (C-160/20, EU:C:2022:101, im Folgenden: Urteil Stichting).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-385/10

    Elenca - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher

    So stellt es für den Importeur bereits dann eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, wenn er davon abgehalten wird, die fraglichen Produkte in dem betreffenden Mitgliedstaat in den Verkehr zu bringen oder zu vertreiben (Urteil vom 12. Juli 2012, Fra.bo, C-171/11, Randnr. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-613/14

    James Elliott Construction - Art. 267 AEUV - Zuständigkeit des Gerichtshofs -

    45 - Rechtssache C-171/11, EU:C:2012:453, Rn. 32. In diesem Fall handelte es sich um eine deutsche private Normungsorganisation, die technische Normen im Bereich von Gas und Wasser erarbeitet und dabei eine ähnliche Methode wie die Richtlinien nach dem neuen Konzept verfolgt: Die deutsche Organisation hatte die technische Norm W534 ausgearbeitet, und nach der deutschen Regelung galt die Vermutung, dass Produkte zur Montage, Erweiterung, Verlegung und Instandhaltung von Installationen eines Kunden, die mit dem öffentlichen Netz der Wasserversorgung verbunden werden, dann dem anerkannten Stand der Technik entsprächen, wenn sie die genannte technische Norm einhielten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    33 - Dies gilt insbesondere für die Urteile vom 12. Juli 2012, Fra.bo (C-171/11, EU:C:2012:453), vom 10. November 2005, Kommission/Portugal (C-432/03, EU:C:2005:669), vom 15. März 2007, Kommission/Finnland (C-54/05, EU:C:2007:168), und vom 8. Februar 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich (124/81, EU:C:1983:30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-626/21

    Generalanwältin Capeta: Wirtschaftsteilnehmer haben auf der Grundlage der den

    65 Vgl. z. B. Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 53), und vom 12. Juli 2012, Fra.bo (C-171/11, EU:C:2012:453, Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2013 - 3 R 53/13

    Einstweilige Anordnung - Aufnahme von Aluminium in die Liste zugelassener

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin folgt anderes weder aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 12.07.2012 - C-171/11 - ), noch des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2013 - VI-2 U (Kart) 15/08 - ).
  • LG Köln, 13.04.2022 - 84 O 177/21
    Für einen Importeur von Waren stellt es bereits dann eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, wenn er durch nationale Regelungen davon abgehalten wird, die fragliche Ware in dem betreffenden Mitgliedstaat in den Verkehr zu bringen oder zu vertreiben (vgl. EuGH, 12.07.2012 - C-171/11).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11   

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https://dejure.org/2012,37265
BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11 (https://dejure.org/2012,37265)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11 (https://dejure.org/2012,37265)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 (https://dejure.org/2012,37265)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Haftung von BGB-Gesellschaftern für Altverbindlichkeiten der GbR - kein Vertrauensschutz bei Erkennbarkeit der Altverbindlichkeiten und Haftungsübernahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Haftung von BGB-Gesellschaftern für Altverbindlichkeiten der GbR - kein Vertrauensschutz bei Erkennbarkeit der Altverbindlichkeiten und Haftungsübernahme

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Artt. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 20 Abs. 3; BGB § 705; HGB §§ 128, 130
    Anwendung geänderter Rechtsprechung zur Haftung eines eintretenden GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten auf Beitrittsfälle vor Rechtsprechungsänderung verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Haftung von Gesellschaftern eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für vor ihrem Beitritt aufgenommene Gesellschaftsdarlehen

  • zip-online.de

    Zur Haftung der Gesellschafter einer Immobilienfonds-GbR für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Haftung von BGB-Gesellschaftern für Altverbindlichkeiten der GbR - kein Vertrauensschutz bei Erkennbarkeit der Altverbindlichkeiten und Haftungsübernahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; HGB § 130
    Haftung von Gesellschaftern eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für vor ihrem Beitritt aufgenommene Gesellschaftsdarlehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückwirkende analoge Anwendung von oHG-Haftungsregelung auf Gesellschafter einer GbR ist rechtens

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 523
  • ZIP 2012, 2437
  • WM 2012, 2273
  • NZG 2013, 96
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02

    Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Die rückwirkende Anwendung der späteren, ab dem Jahr 2003 erfolgten Rechtsprechungsänderung (Hinweis auf BGHZ 154, 370 und BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 283/03 -, WM 2006, S. 187 ff.), wonach die Gesellschafter auch für Altverbindlichkeiten aus der Zeit vor ihrem Beitritt hafteten, sei verfassungswidrig.

    Auf Vertrauensschutz könnten sich die Beschwerdeführer trotz ihres Beitritts vor Bekanntwerden der Entscheidung BGHZ 154, 370 nicht berufen.

  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Die rückwirkende Anwendung der späteren, ab dem Jahr 2003 erfolgten Rechtsprechungsänderung (Hinweis auf BGHZ 154, 370 und BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 283/03 -, WM 2006, S. 187 ff.), wonach die Gesellschafter auch für Altverbindlichkeiten aus der Zeit vor ihrem Beitritt hafteten, sei verfassungswidrig.

    Für die Beschwerdeführer sei beim Fondsbeitritt schlechterdings nicht absehbar gewesen, dass der Bundesgerichtshof erstmals im Jahr 2005 die Vorschrift des § 130 HGB auf Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts anwenden würde (Hinweis auf BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 283/03 -, WM 2006, S. 187 ff.).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Der Bundesgerichtshof berufe sich zu Unrecht auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - (BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Die Gerichte dürften den rechtsuchenden Bürger nicht mit einer unvorhersehbaren Entwicklung der Rechtslage konfrontieren (unter Hinweis auf BVerfGE 74, 129 ).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Schließlich sei Art. 2 Abs. 1 GG verletzt, weil die Fachgerichte das Problem der durch das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Bank und Beschwerdeführern gestörten Vertragsparität nicht hätten sehen wollen (unter Hinweis auf BVerfGE 89, 214 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung im Sinne des § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG zu, noch ist sie zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfGE 122, 248 ; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, juris, Rn. 49 f.).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11
    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfGE 122, 248 ; vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Februar 2012 - 1 BvR 2378/10 -, juris, Rn. 49 f.).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Das ausschließliche Abstellen auf den vom Gerichtshof autonom definierten Betriebsbegriff der MERL hält sich daher im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung (BVerfG 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - Rn. 15; 16. Mai 2011 - 2 BvR 1230/10 - Rn. 15; vgl. auch BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - Rn. 18; 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27, BAGE 142, 64) .
  • BVerwG, 20.08.2015 - 9 B 13.15

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

    Soweit durch eine gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder durch Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 und Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 9 B 84.14 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2014 - 26 W 20/12

    Keine Fortsetzung eines Spruchverfahrens nach Änderung der Rechtsprechung zur

    Soweit sich daraus eine unechte Rückwirkung zu Lasten der Antragsteller ergeben kann, weil diese bei der Durchführung des Spruchverfahrens möglicherweise eine höhere Barabfindung als angeboten hätten erstreiten können, ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. zur Rückwirkung: BVerfG, Beschluss vom 18.10.2012, 1 BvR 2366/11, NJW 2013, 523; LG München, Beschluss vom 28.05.2014, 5 HK O 19239/07, ZIP 2014, 1429, Rn. 31 ff, juris; Glienke/Röder, BB 2014, 899; a. A.: Lochner/Schmitz, AG 2014, 489).
  • OLG München, 28.01.2015 - 31 Wx 292/14

    Spruchstellenverfahren: Barabfindungsanspruch der Aktionäre nach Widerruf der

    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden (BVerfG, Beschluss vom 15.1.2009, NJW 2009, 1469/1475 Rz. 85 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 18.10.2012, NJW 2013, 523/524).
  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 81.14

    Kommunalabgaben; Rechtsprechungsänderung und Vertrauensschutz

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 m.w.N.; Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ).
  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 84.14

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 m.w.N.; Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ).
  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 82.14

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 m.w.N.; Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ).
  • BVerwG, 08.06.2015 - 9 B 83.14

    Verstoß einer Rechtsprechungsänderung gegen das Gebot der

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 m.w.N.; Kammerbeschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11 - NJW 2013, 523 ).
  • LG Erfurt, 28.06.2022 - 8 O 450/21
    Hierbei kann offenbleiben, ob und inwieweit die Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom Januar 2017 (BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - IX ZR 285/14, juris) in verfassungsrechtlich zulässiger Weise Rückwirkung entfaltet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - 1 BvR 2366/11, juris).
  • BSG, 12.04.2023 - B 5 R 144/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Klägerin zitiert zwar Entscheidungen des BVerfG (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 18.10.2012 - 1 BvR 2366/11 - juris; BVerfG Beschluss vom 15.1.2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 sowie BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 29.2.2012 - 1 BvR 2378/10 - juris) .
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