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   BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12   

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https://dejure.org/2012,44055
BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12 (https://dejure.org/2012,44055)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - V ZB 99/12 (https://dejure.org/2012,44055)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - V ZB 99/12 (https://dejure.org/2012,44055)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 883 BGB
    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 883
    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bestellung einer Vormerkung an dem erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteil bei beabsichtigter Sicherung der Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht; Vormerkung für noch zu schaffenden Miteigentumsanteil

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 883
    Eintragung einer auf gesamtem Grundstück lastenden Vormerkung auch bei Anspruch auf (Rück-) Übertragung nur eines (ideellen) Bruchteils

  • rewis.io

    Bestellung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 883
    Möglichkeit der Bestellung einer Vormerkung an dem erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteil bei beabsichtigter Sicherung der Verschaffung eines Miteigentumsanteils an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkung für Miteigentum kann nur an Grundstück bestellt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auflassungsvormerkung an einem noch zu schaffendem Miteigentumsanteil

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vormerkung bei Anteilsübertragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 934
  • MDR 2013, 460
  • DNotZ 2013, 369
  • NZM 2013, 284
  • FGPrax 2013, 53
  • Rpfleger 2013, 194
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04

    Keine inhaltliche Änderung des einzutragenden Rechts durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
    bb) Nach anderer Ansicht ist die Belastung eines ideellen Anteils mit einer Vormerkung jedenfalls dann zulässig, wenn er zu einem ebenfalls mit einer Vormerkung belasteten Anteil hinzuerworben wird (BayObLGZ 2004, 285 ff.; Schöner/Stöber, Grundstücksrecht, 14. Aufl., Rn. 1502; Meikel/Morvilius, GBO, 10. Aufl., Einl. C Rn. 23).

    Es sei nicht nachvollziehbar, wenn die erste Vormerkung an dem ideellen Bruchteil bestehen bleibe, die zweite Vormerkung dagegen an dem gesamten Grundstück eingetragen werden müsse, obwohl sie einen inhaltsgleichen Anspruch sichere (BayObLGZ 2004, 285, 287 f.).

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 102/95

    Zulässigkeit einer "Verbindung" belasteter Miteigentumsanteile mit unbelasteten

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
    Weil die Bestimmungen allein auf Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhen, sind einige Ausnahmen anerkannt (näher BayObLG NJW-RR 1996, 1041; MünchKomm-BGB/Westermann, 5. Aufl., § 1095 Rn. 2; MünchKomm-BGB/Eickmann, 5. Aufl., § 1114 Rn. 13 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 1095 Rn. 1, § 1106 Rn. 1, § 1114 Rn. 4).
  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
    Eine "Vorratsteilung" in der Hand des Alleineigentümers gibt es nicht (Senat, Urteil vom 17. Januar 1968 - V ZB 9/67, BGHZ 46, 250 ff.).
  • BGH, 30.04.2003 - V ZB 71/02

    Auslegung einer "selbständigen Anschlussberufung"

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
    Dabei ist auch der Grundsatz zu beachten, dass mit einer Verfahrenshandlung im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388; Urteil vom 25. Juli 2004 - V ZR 290/09, NJW-RR 2005, 371; Demharter, aaO, § 13 Rn. 16).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03

    Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
    Dabei ist auch der Grundsatz zu beachten, dass mit einer Verfahrenshandlung im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (Senat, Beschluss vom 30. April 2003 - V ZB 71/02, NJW 2003, 2388; Urteil vom 25. Juli 2004 - V ZR 290/09, NJW-RR 2005, 371; Demharter, aaO, § 13 Rn. 16).
  • OLG München, 23.04.2012 - 34 Wx 53/12

    Grundbuchsache: Belastung eines ideellen Bruchteils seines Grundstückanteils mit

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - V ZB 99/12
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in RNotZ 2012, 391 ff. abgedruckt ist, sieht eine Vormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2 als nicht eintragungsfähig an, weil die Belastung eines ideellen Eigentumsanteils mit einer Vormerkung unzulässig sei.
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 136/14

    Teilungsversteigerung auf Antrag mehrerer Teilhaber: Feststellung des geringsten

    Daran ändert es nichts, dass der Ersteher mit dem Zuschlag nicht zwei ideelle Bruchteile, sondern Alleineigentum an dem Grundstück erwirbt, und ein Alleineigentümer einen ideellen Bruchteil seines Grundstücks auch dann nicht mit einer Vormerkung belasten könnte, wenn er einen Bruchteil hinzuerwirbt (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZB 99/12, ZfIR 2013, 296 Rn. 8, 12).

    Sie sind gegenständlich beschränkt und sichern, was rechtlich möglich ist (Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZB 99/12, aaO Rn. 8), einen Anspruch auf Verschaffung eines hälftigen Miteigentumsanteils an dem ersteigerten Grundstück.

  • BGH, 23.07.2015 - V ZB 1/14

    Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Erstreckung des gutgläubig lastenfreien

    Eintragungsanträge an das Grundbuchamt sind verfahrensrechtliche Erklärungen, welche die Rechtsmittelgerichte selbst nach dem Grundsatz auslegen können, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZB 99/12, NJW 2013, 934 Rn. 16).
  • OLG München, 15.06.2020 - 34 Wx 144/20

    Zerlegung eines Miteigentumsanteil an einem Grundstück - Teilungsvertrag

    Bei Alleinwie auch bei bereits bestehendem Miteigentum ist eine - ggf. weitere - ideelle Aufteilung indes grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Teilveräußerung möglich, eine Vorratsteilung in der Hand des alten (Mit-)Eigentümers gibt es nach allgemeinem bürgerlichem Recht nicht (BGHZ 49, 250/253; NJW 2013, 934/935; BeckOGK/Schultzky WEG § 8 Rn. 4; Hügel/Elzer WEG 2. Aufl. § 2 Rn. 9; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 8 Rn. 1).
  • BGH, 11.07.2014 - V ZR 18/13

    Vorkaufsrecht an einem Erbbaugrundstück mit einer Eigentumswohnanlage: Begründung

    Sie kann aber nicht nur einen Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einer erst noch abzuschreibenden Teilfläche sichern, sondern auch den Anspruch auf Verschaffung eines erst noch zu schaffenden Miteigentumsanteils (Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZB 99/12, NJW 2013, 934 Rn. 12).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 179/13

    Grundbuchberichtigungsanspruch hinsichtlich des Rangverhältnisses unter mehreren

    Bei diesen handelt es sich zwar um verfahrensrechtliche Erklärungen (Senat, Beschluss vom 15. November 2012  V ZB 99/12, NJW 2013, 934 Rn. 16).
  • BGH, 23.06.2022 - V ZB 32/21

    Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer

    Möglich ist nur die Bewilligung und Eintragung einer auf dem gesamten Anteil lastenden Vormerkung, die einen Anspruch auf Übertragung eines Bruchteils dieses Anteils sichert (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZB 99/12, NJW 2013, 934 Rn. 12; Urteil vom 11. Juli 2014 - V ZR 18/13, BGHZ 202, 77 Rn. 18; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 136/14, BGHZ 212, 29 Rn. 12).

    Der Inhalt der Vormerkung wird nicht dadurch erweitert, dass sie auf dem gesamten Anteil lastet (vgl. Senat, Beschluss vom 15. November 2012 - V ZB 99/12, NJW 2013, 934 Rn. 12).

  • OLG München, 22.05.2017 - 34 Wx 87/17

    Erlöschen einer Vollmacht zur Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im

    a) Zwar kann die materiell-rechtliche Auflassungserklärung (§ 925 Abs. 1 BGB, § 20 GBO) bereits die verfahrensrechtliche (vgl. BGH FGPrax 2013, 53) Bewilligung nach § 19 GBO enthalten (vgl. Demharter GBO 30. Aufl. § 20 Rn. 2 m. w. N.).
  • OLG München, 20.02.2018 - 34 Wx 109/17

    Vergrößerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück - Selbständigkeit

    Aufgrund des Zuerwerbs trafen in der Hand jedes Erwerbers zwei 5/30-Anteile zusammen, der bereits innegehaltene Anteil von 5/30 und ein hinzuerworbener Anteil von 5/30. Vereinigen sich - wie hier - mehrere Bruchteile in einer Hand, so wird aus ihnen ein Bruchteil (BGH NJW 2013, 934; BayObLG NJW-RR 1996, 1041, 1042; MüKo/K. Schmidt BGB 7. Aufl. § 741 Rn. 16 mit § 1008 Rn. 14).
  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    Jeder Übernehmer erwirbt somit von jedem Übergeber einen ideellen Viertel-Anteil an der Wohnung und einen ideellen Sechzehntel-Anteil am Tiefgaragenstellplatz (je verbunden mit den Miteigentumsanteilen), wobei in der Hand eines jeden Erwerbers die erlangten Anteile - grundsätzlich - ohne Bildung von Untergemeinschaften (BayObLG Rpfleger 1979, 302) wieder zu Hälfte- bzw. Achtel-Anteilen verschmelzen (BGH NJW 2013, 934/935).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    aa) Nach allgemeiner Ansicht ist die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) eine rein verfahrensrechtliche Erklärung; ihre Bedeutung besteht im Wesentlichen darin, gemäß dem formellen Konsensprinzip Grundlage und Rechtfertigung der Grundbucheintragung zu bilden (BGH FGPrax 2013, 53/54; Hügel/Holzer § 19 Rn. 7 ff.; Demharter § 19 Rn. 13; Kössinger in Bauer/Schaub § 19 Rn. 29; KEHE/Munzig § 19 Rn. 10 - 12).
  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 389/18

    Versagung einer Grundbucheintragung nach Vollmachtswiderruf

  • OLG München, 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

    Zur Löschung einer altrechtlichen Verfügungsbeschränkung im Antragsverfahren

  • OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der

  • KG, 25.04.2017 - 1 W 699/16

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzungen für die Eintragung einer

  • KG, 24.03.2022 - 1 W 2/22

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes; Fehlendes

  • KG, 08.04.2020 - 1 W 257/19

    Grundbuchklarstellung: Hinzuerwerb eines Grundstücksteils durch einen

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