Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35193
BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12 (https://dejure.org/2013,35193)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2013 - V ZR 95/12 (https://dejure.org/2013,35193)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2013 - V ZR 95/12 (https://dejure.org/2013,35193)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35193) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 196 BGB, § 1105 BGB
    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des Übergebers: Begründung schuldrechtlicher durch eine Reallast gesicherter Versorgungsansprüche; Verjährungfrist für Anspruch auf Teilauskehrung des erzielten Erlöses bei Weiterveräußerung des ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 196, 1105

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung gegen persönliche Versorgung des Übergebers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leibgedinge; Grundbesitzübergabe gegen persönliche Versorgung; Sicherungsreallast; schuldrechtliche Versorgungsansprüche; Anspruch auf Teilauskehrung aus Verkaufserlös; Verjährung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 196, 1105
    -jährige Verjährungsfrist des als Gegenleistung für übergebenes Grundstück einmalig auszukehrenden Verkaufserlöses

  • rewis.io

    Vertrag über die Übergabe von Grundbesitz gegen persönliche Versorgung des Übergebers: Begründung schuldrechtlicher durch eine Reallast gesicherter Versorgungsansprüche; Verjährungfrist für Anspruch auf Teilauskehrung des erzielten Erlöses bei Weiterveräußerung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195; BGB § 196; BGB § 1105 Abs. 1 S. 1
    Verjährung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung gegen persönliche Versorgung des Übergebers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundbesitzübergabe gegen Versorgungsleistung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1000
  • MDR 2014, 81
  • NZM 2014, 726
  • WM 2014, 481
  • Rpfleger 2014, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12
    § 196 BGB soll nämlich verhindern, dass wechselbezügliche Ansprüche unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegen (Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 118/07, NJW-RR 2008, 824 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12
    Denn der Vertrag - bei dem es sich um ein Leibgedinge handeln dürfte (dazu: Senat, Urteil vom 25. Oktober 2002 - V ZR 293/01, NJW 2003, 1325, 1326) - soll insgesamt die persönliche Versorgung der Übergeber durch den Übernehmer gewährleisten.
  • BGH, 16.09.2011 - V ZR 236/10

    Dauerwohnrecht: Auslegung einer Regelung über die Kosten für die Instandhaltung

    Auszug aus BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12
    Die Auslegung einer Individualabrede gemäß §§ 133, 157 BGB kann von dem Revisionsgericht zwar nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Tatrichter die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zugrunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 236/10, NJW-RR 2012, 218 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 18/09

    Verjährungsfrist für den dinglichen Erbbauzinsanspruch; Begriff des dinglichen

    Auszug aus BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12
    Unabhängig davon richtet sich die Verjährung der regelmäßig wiederkehrenden Einzelansprüche schon deshalb nach § 195 BGB, weil solche Leistungen nach dem Willen des Gesetzgebers stets der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen; das gilt auch für Erbbauzinsen, selbst wenn sie rein schuldrechtlich als Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts vereinbart sind (Senat, Urteil vom 9. Oktober 2009 - V ZR 18/09, NJW 2010, 224 Rn. 11 unter Hinweis auf § 197 Abs. 2 BGB).
  • OLG Köln, 19.12.1990 - 2 Wx 23/90

    Ablösung der Reallast durch einmalige Zahlung

    Auszug aus BGH, 08.11.2013 - V ZR 95/12
    Nach überwiegender Ansicht soll jedoch auch eine einmalige Leistung ausnahmsweise Inhalt einer Reallast sein können, wenn sie - insbesondere im Zusammenhang mit einem Leibgedinge - als Nebenleistung im Gesamtzusammenhang wiederkehrender Leistungen vereinbart wird (BayObLG, DNotZ 1970, 415 ff.; OLG Köln, DNotZ 1991, 807, 808; OLG Hamm, Rpfleger 1973, 98; Soergel/Stürner, 13. Aufl., § 1105 BGB Rn. 10; Staudinger/J. Mayer, BGB [2009], § 1105 Rn. 27; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 1105 BGB Rn. 27 f.; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1329; aA MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 1105 Rn. 20, 47; Beck OK BGB/Wegmann, Edition 28, § 1105 Rn. 13).
  • BGH, 04.12.2015 - V ZR 142/14

    Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentumskaufvertrages: Auswirkungen einer

    b) Die Auslegung einer individuellen Willenserklärung kann von dem Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Tatrichter die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungsgesetze beachtet und die der Auslegung zugrunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt hat (Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, NJW-RR 2014, 1423 Rn. 14; Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 100 Rn. 9).
  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Die Feststellung des Inhalts der Vereinbarungen durch das Berufungsgericht nach §§ 133, 157 BGB kann, da es sich um Individualabreden handelt, von dem Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Tatrichter die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zu Grunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 100 Rn. 9).
  • BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13

    Aufschiebend bedingter Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit des Verkaufs eines

    Diese Auslegung ist zwar im Revisionsverfahren nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, NJW-RR 2014, 1423 Rn. 14; Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 9; Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 156/11, NJW 2012, 2022 Rn. 14; Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704; Urteil vom 14. Oktober 1994 - V ZR 196/93, NJW 1995, 45, 46), in diesem Rahmen jedoch zu beanstanden.
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Die Auslegung einer Individualabrede gemäß §§ 133, 157 BGB kann von dem Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zu Grunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt hat (Senat, Urteil vom 16. September 2012 - V ZR 236/10, NJW-RR 2012, 218 Rn. 5; Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 9).
  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    Die hiervon abweichende Auslegung des Berufungsgerichts hält auch den für eine Prüfung der tatrichterlichen Auslegung individualvertraglicher Abreden durch das Revisionsgericht geltenden Maßstäben (vgl. Senat, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 236/10, NJW-RR 2012, 218 Rn. 5; Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, WM 2014, 481 Rn. 9 jeweils mwN) nicht stand.
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13

    Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus

    (a) Die tatrichterliche Auslegung der Abreden in einem nicht von einer Seite vorformulierten Vertrag nach §§ 133, 157 BGB kann von dem Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zu Grunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt worden sind (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 23. Januar 2009 - V ZR 197/07, NJW 2009, 1810, Rn. 8; Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 236/10, NJW-RR 2012, 218 Rn. 5 mwN; Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 9).
  • BGH, 11.10.2019 - V ZR 7/19

    Änderung oder Neubegründung von Erwerbs- oder Veräußerungspflichten durch eine

    a) Die Auslegung einer vertraglichen Regelung durch den Tatrichter ist im Revisionsverfahren nur eingeschränkt, nämlich darauf überprüfbar, ob der Tatrichter die gesetzlichen Auslegungsregeln, die anerkannten Auslegungsgrundsätze, die Denkgesetze und die Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zugrundeliegenden Tatsachen ohne Verfahrensfehler festgestellt hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2016 - V ZR 189/15, NJW-RR 2017, 210 Rn. 7; Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 9; Urteil vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704; Urteil vom 14. Oktober 1994 - V ZR 196/93, NJW 1995, 45, 46).
  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 313/12

    Betriebsfortführung in der Insolvenz: Erfüllungswahl des Insolvenzverwalters bei

    Die Auslegung einer Willenserklärung (§§ 133, 157 BGB) kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter die gesetzlichen und allgemein anerkannten Auslegungsregeln, die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet und die der Auslegung zugrunde gelegten Tatsachen ohne Verfahrensfehler ermittelt hat (BGH, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, zVb, Rn. 9).
  • BGH, 12.12.2014 - V ZR 109/14

    Kaufpreisermäßigter Erwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks im

    Wenn die Gegenleistung für die Verfügung über das Grundstück mehrere Komponenten hat, genügt es, wenn der Zahlungsanspruch eine davon ist (Senat, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 11, 14).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    aa) Da das Gesetz wiederkehrende Leistungen verlangt, scheidet die Bestellung einer Reallast für eine einmalige Leistung grundsätzlich aus (vgl. Senat, Urteil vom 8. November 2013 - V ZR 95/12, NJW 2014, 1000 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2017 - 13 U 92/16

    Insolvenzanfechtung: Unterlassen als insolvenzrechtlich anfechtbare

  • OLG Frankfurt, 04.06.2019 - 20 W 218/18

    Zur hinreichenden Bestimmtheit der Leistungen einer Reallast im Rahmen eines

  • OLG Nürnberg, 30.09.2021 - 15 W 3528/21

    Für nur abstrakt mögliche Fälle übernommene Verpflichtung zur Wiedererrichtung

  • OLG Naumburg, 26.07.2021 - 12 Wx 29/21

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit einer Reallast für Wartung- und Überwachung

  • KG, 07.10.2019 - 8 U 61/19

    Gewerberaummiete über mehr als ein Jahr: Schriftformverstoß bei mündlicher Abrede

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht