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   OLG Koblenz, 03.01.2014 - 5 U 1310/13   

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https://dejure.org/2014,535
OLG Koblenz, 03.01.2014 - 5 U 1310/13 (https://dejure.org/2014,535)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.01.2014 - 5 U 1310/13 (https://dejure.org/2014,535)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Januar 2014 - 5 U 1310/13 (https://dejure.org/2014,535)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch beim VOB/B-Vertrag kann trotz fehlender Abnahme bei Mangelfreiheit sofort auf Werklohnzahlung geklagt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auch beim VOB/B-Vertrag kann trotz fehlender Abnahme bei Mangelfreiheit sofort auf Werklohnzahlung geklagt werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifel an Bewehrungsstärke: Kein Aufbrechen der Wände! (IBR 2014, 266)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1186
  • NZBau 2014, 293
  • BauR 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81

    Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2014 - 5 U 1310/13
    Das ergibt sich nicht nur aus dem Umstand, dass die Klägerin einer Mängelrüge so lange nicht stichhaltig entgegen treten kann, wie sie nicht konkretisiert worden ist (BGHZ 185, 1 ), sondern auch daraus, dass die Dehnungsfugen von Kräften der Beklagten zu 1. angebracht wurden (BGHZ 86, 23 ; BGH NJW 2005, 2395 ).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis -

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2014 - 5 U 1310/13
    Das verlangt indessen, dass die Beklagte zu 1. dem Klageverlangen einredeweise einen klar definierten Anspruch entgegen hält; ansonsten ist für eine Zug-um-Zug-Verurteilung, die durch das Zurückbehaltungsrecht bewirkt werden soll, kein Raum (BGH NJW 1993, 324 ).
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2014 - 5 U 1310/13
    Das ergibt sich nicht nur aus dem Umstand, dass die Klägerin einer Mängelrüge so lange nicht stichhaltig entgegen treten kann, wie sie nicht konkretisiert worden ist (BGHZ 185, 1 ), sondern auch daraus, dass die Dehnungsfugen von Kräften der Beklagten zu 1. angebracht wurden (BGHZ 86, 23 ; BGH NJW 2005, 2395 ).
  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

    Auszug aus OLG Koblenz, 03.01.2014 - 5 U 1310/13
    Lehnt der Auftraggeber einer Werkleistung die Abnahme ab, kann gleichwohl unmittelbar der Werklohn beansprucht werden, wenn der Nachweis der Mangelfreiheit und damit der Abnahmereife geführt ist; ein doppelstufiges Vorgehen, in einem solchen Fall zunächst auf Abgabe einer Abnahmeerklärung und sodann auf Zahlung zu klagen, ist entbehrlich (BGH NJW 1996, 1280 ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1339).
  • OLG Nürnberg, 17.05.2021 - 13 U 365/21

    Klage unmittelbar auf Werklohnzahlung bei Abnahmereife möglich

    Das dürfte nach wie vor die herrschende, jedenfalls aber weit überwiegende Meinung sein (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. Januar 2014 - 5 U 1310/13 - Rn. 9, juris, mit zustimmender Anmerkung von Jansen NJW 2014, 1188; LG Frankfurt a. M., Urteil vom 25. September 2013 - 2-16 S 54/13 -, Rn. 20, juris; BeckOGK/Kögl, 1. Januar 2021, BGB § 640 Rn. 66; Messerschmidt in: Messerschmidt/Voit: Privates Baurecht, 3. Aufl., BGB § 640 Rn. 238, a. E., Rn. 240; MüKoBGB/Busche, 8. Aufl., BGB § 640 Rn. 50; Palandt/Retzlaff, BGB, 80. Aufl., § 641 Rn. 2, dort als herrschende Meinung bezeichnet; Werner/Pastor: Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 1754; Weyer NZBau 2014, 421 [422]; Breitling, NZBau 2017, 393 [394]).
  • OLG Köln, 30.07.2014 - 17 U 62/13

    Anforderungen an das Verfahren bei Änderung der Rechtsauffassung des Gerichts im

    Die Kammer hatte in ihrer ursprünglichen Besetzung, wie aus dem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 7. Mai 2000 sowie dessen Umsetzung ersichtlich und offenbar ist, die zutreffende Auffassung vertreten, dass der bei fehlender oder streitiger Abnahme auf (restlichen) Werklohn klagende Unternehmer konkludent die Abnahme der Bauleistung begehrt und deshalb die Abnahmefähigkeit unmittelbar im Werklohnprozess zu prüfen ist (Werner in Werner/Pastor: Der Bauprozess, 14. Aufl. Rn 1802 mwN, u.a. BGHZ 132, 96 ff. = BauR 1996, 386 ff.; MK-BGB/Busche, 6. Aufl., § 640 BGB Rn 44 mit Hinweis auf OLG Hamm, NJW-RR 1994, 474 f. = BauR 1993, 741 ff.), was auch für einen VOB-Bauvertrag gilt (OLG Koblenz, NJW 2014, 1186 f. = BauR 2014, 293 f. = juris Rn 9).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2020 - 1 O 6623/19

    Klage auf werkvertragliche Vergütung ohne vorherige Fristsetzung zur Abnahme

    Dennoch konnte die Klägerin auch ohne Abnahme unmittelbar auf Werklohnzahlung klagen, nachdem sie das Werk mangelfrei erbracht hatte und die Beklagte die Abnahme des Werkes unter Hinweis auf die fehlende elektrische Einbindung verweigert hat (so auch OLG Koblenz, NZBau 2014, 293).
  • OLG Stuttgart, 02.06.2022 - 13 U 9/21

    Werkvertrag: Lieferung von speziell angepassten Fensterläden; Fälligkeit des

    In diesem Fall ist der Werklohn des Unternehmers gemäß § 641 BGB fällig; ein doppelstufiges Vorgehen, in einem solchen Fall zunächst auf Abgabe einer Abnahmeerklärung und sodann auf Zahlung zu klagen, ist entbehrlich (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1996 - VII ZR 26/95, NJW 1996, 1280; BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110, juris Rn. 29; BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09, NZBau 2010, 557, juris Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.01.2014 - 5 U 1310/13, NJW 2014, 1186, juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
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