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   VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13   

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VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13 (https://dejure.org/2014,728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 (https://dejure.org/2014,728)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 (https://dejure.org/2014,728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31a StVZO, § 142 StGB
    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur einmaliger Verkehrsstraftat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142; StVZO § 31a
    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters im Rahmen einer pflichtgemäßen Ermessensausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das ungeliebte Fahrtenbuch - bei § 142 StGB auch für einen ganzen Fuhrpark

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verhinderung der Aufklärung erheblichen Verkehrsverstoßes mit Firmenfahrzeug rechtfertigt Fahrtenbuchauflage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhinderung der Aufklärung erheblichen Verkehrsverstoßes mit Firmenfahrzeug rechtfertigt Fahrtenbuchauflage

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für alle Firmenfahrzeuge möglich

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht: Fahrtenbuch für alle Firmenwagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1608
  • NZV 2014, 426
  • DÖV 2014, 402
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Je gravierender der hinsichtlich des verantwortlichen Fahrers unaufklärbare Verkehrsverstoß ist und je geringer die Mitwirkung des Fahrzeughalters bei der Sachverhaltsaufklärung, desto geringere Anforderungen sind an die Darlegung der Ermessenserwägungen für die Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches zu stellen (Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.).

    Da in der angefochtenen Verfügung entgegen der Auffassung der Beschwerde Ermessenserwägungen angestellt wurden, besteht darüber hinaus gemäß § 114 Satz 2 VwGO selbst im Laufe eines gerichtlichen Hauptsacheverfahrens noch die rechtliche Möglichkeit, Ermessenserwägungen zu ergänzen (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, a.a.O.).

    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass es in einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes ist, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der ermittelnden Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu nennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Senatsrspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 -, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Eine Einbeziehung aller Fahrzeuge des Halters dürfte entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht nur dann ermessensfehlerfrei möglich sein, wenn mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters in der Vergangenheit bereits wiederholt Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sind (so die Fallgestaltung in dem von der Beschwerde in Bezug genommenen Beschluss des OVG Niedersachsen vom 02.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris; vgl. auch OVG NRW, Urt. vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris).

    Bestehen aber bei summarischer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass es aufgrund der betriebsinternen Organisation der Antragstellerin ausgeschlossen ist, dass alle Mitarbeiter alle Firmenfahrzeuge benutzen, stellt dies im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Fahrtenbuchauflage, bei künftigen Verkehrsverstößen den Verantwortlichen ermitteln zu können, einen sachgerechten und wesentlichen Ermessensgesichtspunkt für die Frage der Einbeziehung des gesamten Fahrzeugbestands dar (ähnlich OVG NRW, Urt. v. 10.09.1997 a.a.O.).

    Bei nur drei betroffenen Fahrzeugen besteht auch für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Reduzierung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts", wie sie in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.09.1997 a.a.O.; BayVGH Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - juris), noch keine Veranlassung.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Nach der neueren Praxis des Senats kommt eine Halbierung dieses Betrags für das Eilverfahren nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - DAR 2009, 286).

  • BVerwG, 12.02.1980 - 7 B 179.79

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der straßenverkehrsrechtlichen Auflage zur Führung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Zum anderen kommt es - wie bereits das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen des § 31a StVZO lediglich auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestands einer Verkehrsstraftat oder -ordnungswidrigkeit an, da die Berücksichtigung subjektiver Tatbestandsmerkmale die Täterfeststellung voraussetzt (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1980 - 7 B 179/79 - juris).

    Namentlich die hier vorliegende Verkehrsunfallflucht nach § 142 StGB ist ein wesentlicher Verkehrsverstoß, der auch bei erstmaliger Zuwiderhandlung eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO zu rechtfertigen vermag (BVerwG, Beschl. v. 12.02.1980 - 7 B 179/79 - juris; BayVGH Beschluss vom 17.07.2002 - 11 CS 02.1320 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).

    Denn § 31a StVZO begnügt sich mit einer abstrakten Wiederholungsgefahr, die ersichtlich daran anknüpft, dass der verantwortliche Fahrer bei Begehung des Verkehrsverstoßes anonym geblieben ist (Senatsbeschluss vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 - a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.05.2008 - 1 L 103/08

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Bei nur drei betroffenen Fahrzeugen besteht auch für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Reduzierung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts", wie sie in der Rechtsprechung teilweise vertreten wird (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.09.1997 a.a.O.; BayVGH Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -juris; a.A. OVG Saarland, Beschluss vom 17.01.2000 - 9 V 16/99 - juris), noch keine Veranlassung.
  • VGH Bayern, 30.08.2010 - 11 CS 10.1464

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung auch angenommen, dass ein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht des Fahrzeughalters in einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren der Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nicht entgegensteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - NJW 1982, 568; BVerwG, Beschlüsse vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22, sowie vom 11.08.1999 - 3 B 96.99 -NZV 2000, 385; Beschlüsse des Senats vom 17.11.1997 - 10 S 2113/97 -VBlBW 1998, 189, vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356, sowie vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - NJW 2011, 628; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris; BayVGH, Beschluss vom 30.08.2010 - 11 CS 10.1464 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Dies wird im Grundsatz auch in dem in der Beschwerdebegründung angeführten Urteil des OVG NRW vom 07.04.1977 (XIII A 603/76; DAR 1977, 333) nicht in Abrede gestellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13
    Bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Fahrtenbuchauflage angeordnet wird, ist weiter das Verhalten zu würdigen, das der Fahrzeughalter im Zusammenhang mit den Bemühungen der Behörden an den Tag gelegt hat, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 28.05.2002 - 10 S 1408/01 - VBlBW 2002, 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

  • VGH Hessen, 20.01.2012 - 2 E 1890/11

    Streitwert bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

  • BVerwG, 11.08.1999 - 3 B 96.99

    Zum Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, und zur Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 17.07.2002 - 11 CS 02.1320
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22

    Streitwertfestsetzung bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere

    Bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge ist der Streitwert im Hauptsacheverfahren in Anlehnung an Nr. 46.11 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich mit 400, 00 ? pro angeordneten Monat für jedes Fahrzeug zu bemessen, worauf die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin zutreffend hingewiesen haben (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 25. Mai 2007 - 1 B 121/07 -, juris, Rn. 25; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2022 - 11 CS 22.549 -, juris, Rn. 18).

    Da hier acht Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind, besteht für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Herabsetzung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts" bei mehr als zehn Fahrzeugen aus Gründen der Billigkeit und wegen der geringeren Bedeutung der einzelnen Auflage, wie sie in Teilen der Rechtsprechung für angemessen erachtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13; a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris, Rn. 45; offen gelassen von VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13), keine Veranlassung.

    Der Auffassung, dass bei Fahrtenbuchauflagen der Wert der Hauptsache in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entgegen der Regel in Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs nicht zu halbieren sei (vgl. VGH BW, Beschlüsse vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 -, juris, Rn. 6 und vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13) folgt der Senat nicht, da dies auch mit Blick auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilentscheidung nicht geboten erscheint (vgl. OVG Nds, Beschluss vom 9. Juni 2010 - 12 OA 336/09 -, juris, Rn. 2 ff.; im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 8 B 453/11 -, juris, Rn. 26; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, NVwZ-RR 2013, 663; BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13).

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Angesichts dieser Nutzungsgepflogenheiten der Antragstellerin ist offensichtlich und daher auch nicht weiter zu begründen, dass nicht nur zu befürchten, sondern zu erwarten ist, dass auch bei künftigen Verkehrsverstößen mit ihren Fahrzeugen die Täter nicht zu ermitteln sein werden (vgl. VGH BW, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).

    Anders als etwa bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch verschiedene Familienmitglieder liegt dies im kaufmännischen Eigeninteresse, schon um Vorkehrungen gegen missbräuchliche Verwendungen der Fahrzeuge für Privatfahrten zu treffen oder in Schadensfällen Ersatzansprüche belegen zu können (vgl. auch VGH BW, B.v. 14.1.2014 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 13 S 3272/20

    Erstreckung der Anordnung der sofortigen Vollziehung auf eine Verböserung im

    Gegen diese Argumentation hat der Antragsgegner zutreffend eingewandt, dass weder § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO noch der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - hinreichend deutlich eine solche Beschränkung auf eine Verkehrsstraftat entnommen werden könne.

    In der Entscheidung wird ausgeführt, dass "eine Einbeziehung aller Fahrzeuge des Halters ... entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht nur dann ermessensfehlerfrei möglich sein [dürfte], wenn mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters in der Vergangenheit bereits wiederholt Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden sind ... [sondern] auch dann ..., wenn - wie hier - statt mehrerer unaufgeklärter Verkehrsordnungswidrigkeiten eine erhebliche Verkehrsstraftat vorliegt und aufgrund des Verhaltens des Halters und seiner Nutzungsgepflogenheiten auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen zu erwarten sind" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - juris Rn. 9).

  • VG München, 20.06.2017 - M 23 S 17.1666

    Fahrtenbuchauflage nach Fahrerflucht

    Damit liegt im vorliegenden Fall ein wesentlicher Verkehrsverstoß von einigem Gewicht unzweifelhaft vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - juris).

    Die Dauer des Fahrtenbuchs erscheint damit im untersten Bereich und kann keinesfalls als unverhältnismäßig erscheinen (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Auflagedauer von 18 Monaten bei einem Verkehrsverstoß nach § 142 StGB: VG Sigmaringen B. v. 8.11.2013 - 2 K 2856/13, bestätigt durch VGH B-W, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrags zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - BayVBl 2002, 349; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris - unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschluss vom 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335; anderer Ansicht Saarländisches OVG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - juris; VG Cottbus, Urteil vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Im Übrigen kann, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, der Kläger sich auch deshalb nicht auf eine angeblich verspätete Übermittlung des Anhörungsbogens als Ursache für eine mangelnde Mitwirkung bei der Fahreridentifizierung berufen, weil ihn als Firmeninhaber insoweit eine Dokumentationsobliegenheit trifft (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463, vom 27.07.2009 - 10 S 1216/09 -, vom 30.11.2010, a.a.O., und vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 487).
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

    Stellt der Halter eines Fahrzeuges dieses einem unbekannten Personenkreis zur allgemeinen Verfügung, obliegt es vielmehr ihm selbst, von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt das überlassene Fahrzeug benutzt hat (vgl. hierzu u. a. SächsOVG, Beschl. v. 15.9.2016 - 3 A 520/16 - Beschl. 3.7.2013 - 3 B 349/13 - VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 -, jew. juris).
  • VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Bei einer Beschränkung auf nur ein Fahrzeug bestünde zudem die Gefahr, dass die Anordnung der Fahrtenbuchauflage dadurch umgangen wird, dass auf andere Fahrzeuge ausgewichen wird (VGH Baden-Württemberg, B. v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - juris Rn. 9).
  • OVG Saarland, 07.02.2018 - 1 A 342/17

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Insofern verlange eine Fahrtenbuchauflage unwesentlich mehr, als ohnehin sachgerechtem kaufmännischem Verhalten entspreche.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 -, juris) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist es in einem Geschäftsbetrieb, bei dem ein Firmenfahrzeug mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung steht, Sache der Leitung dieses Betriebes, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.1.2014 - 10 S 2438/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 11 ZB 16.2311

    Fahrtenbuchauflage für betrieblich genutztes Fahrzeug

    Anders als etwa bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs durch verschiedene Familienmitglieder liegt dies im kaufmännischen Eigeninteresse, schon um Vorkehrungen gegen missbräuchliche Verwendungen der Fahrzeuge für Privatfahrten zu treffen oder in Schadensfällen Ersatzansprüche belegen zu können (vgl. auch VGH BW, B.v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 11 CS 20.3145

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf den Fuhrpark einer GmbH

  • VG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 1140/15
  • VG Augsburg, 14.02.2022 - Au 3 S 22.172

    Fahrtenbuchauflage für ein Firmenfahrzeug

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
  • VG Bayreuth, 17.07.2014 - B 1 S 14.412

    Fahrtenbuchauflage

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