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   OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 13 PA 185/13   

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https://dejure.org/2013,31436
OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 13 PA 185/13 (https://dejure.org/2013,31436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.11.2013 - 13 PA 185/13 (https://dejure.org/2013,31436)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. November 2013 - 13 PA 185/13 (https://dejure.org/2013,31436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 148 Abs. 1 VwGO; § 166 VwGO; § 118 Abs. 2 S. 4 ZPO
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 169
  • DVBl 2014, 57
  • DÖV 2014, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 13 PA 185/13
    Bei einer solchen Betrachtungsweise würde zudem die spezielle Fristenregelung des § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO unter Hinweis auf die Möglichkeit neuen Sachvortrags im Beschwerdeverfahren (§ 173 VwGO i. V. m. § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO) nahezu vollständig ausgehöhlt (vgl. zum Verhältnis dieser Bestimmungen auch: BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, juris Rdnr. 13).

    Sogleich in der nachträglichen Einreichung von Unterlagen als solcher einen neuen Prozesskostenhilfeantrag zu erblicken (vgl. dazu: BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, juris Rdnr. 13), dürfte ausgeschlossen sein, wenn ein anwaltlich vertretener Rechtsschutzsuchender ausdrücklich Beschwerde einlegt und zu deren Begründung auf neue Unterlagen oder Erklärungen zur Hilfebedürftigkeit verweist.

  • OLG Celle, 20.12.2012 - 4 W 212/12

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Verfahren über die Beschwerde gegen die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 13 PA 185/13
    Schon dies spricht nach Auffassung des Senats dagegen, dem Rechtsschutzsuchenden ein Wahlrecht dahingehend einzuräumen, ob er ein neues Prozesskostenhilfegesuch anbringen oder eine Beschwerde erheben will (so aber: OLG Celle, Beschl. v. 20.12.2012 - 4 W 212/12 -, juris Rdnr. 3 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 02.03.2009 - 1 S 97/09

    Korrektur einer versagten Prozesskostenhilfe durch Nachreichen der Unterlagen und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.11.2013 - 13 PA 185/13
    4 Auch eine differenzierende Betrachtung, welche die Möglichkeit einer inhaltlichen Befassung im Rahmen des Beschwerdeverfahrens daran orientiert, ob die Nachreichung von Unterlagen bzw. die Beantwortung der Fragen vor oder nach der erstinstanzlichen Entscheidung im Abhilfeverfahren nach § 148 Abs. 1 VwGO erfolgt ist (so etwa: OVG Bremen, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 S 97/09 -, juris Rdnr. 4), hält der Senat letztlich nicht für überzeugend.
  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    (1) Nach Auffassung des OVG Lüneburg ( 5. November 2013, 13 PA 185/13, NJW 2014, 169 ) fehlt für eine Beschwerde gegen die unter Bezugnahme auf § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO erfolgte Versagung von Prozesskostenhilfe, mit der lediglich die vom Gericht geforderten Ergänzungen nach Ablauf der erstinstanzlich ordnungsgemäß gesetzten Frist nachgeholt werden sollen, das Rechtsschutzbedürfnis.

    Schon der Gesetzeswortlaut stellt mit der Formulierung "insoweit" auf eine zeitliche und sachliche Begrenzung der Ablehnungsentscheidung ab ( vgl. insoweit zutreffend OVG Lüneburg, 5. November 2013, 13 PA 185/13, NJW 2014, 169 ).

    (6) § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO hat nicht zur Folge, dass bei Versäumung einer danach gesetzten Frist zur Mitwirkung und nachfolgender Versagung der Bewilligung einer Beschwerde das Rechtsschutzbedürfnis fehlt ( so OVG Lüneburg, 5. November 2013, 13 PA 185/13, NJW 2014, 169 f. ).

    Abgesehen von verfahrenstechnischen Zufälligkeiten (vgl. dazu näher und insoweit zutreffend OVG Lüneburg, 5. November 2013, 13 PA 185/13, NJW 2014, 169 ) steht einer solchen Differenzierung zusätzlich entgegen, dass die sofortige Beschwerde direkt beim Beschwerdegericht eingelegt werden kann (§ 46 Abs. 2 Satz 3, § 78 Satz 1 ArbGG, § 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

  • OVG Sachsen, 05.01.2023 - 3 D 30/22

    Prozesskostenhilfe; Bewilligung ab Beschwerdebegründung; fehlende Erklärung über

    Konnte daher mangels Verwendung eines Vordrucks i. S. v. § 117 Abs. 3 ZPO im erstinstanzlichen Verfahren keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, so kann auch durch die im Beschwerdeverfahren vorgelegte Erklärung unter Verwendung dieses Vordrucks keine gleichsam rückwirkende Bewilligung für das erstinstanzliche Verfahren durch eine Beschwerdeentscheidung erfolgen, weshalb ein auf diese Bewilligung gerichtetes Verfahren schon deshalb keinen Erfolg haben kann (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2015 - 3 D 88/15 -, juris Rn. 4, und Beschl. v. 5. Januar 2010 - 1 D 185/09 - , juris Rn. 5; NdsOVG, Beschl. v. 5. November 2013 - 13 PA 185/13 -, juris Rn. 3; OVG Bremen, Beschl. v. 22. Dezember 2008 - 1 S 97/09 -, juris Rn. 4).

    Daher kann der Senat auch dahinstehen lassen, ob bei erstmaliger Einreichung der nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO notwendigen Erklärung in der Beschwerdeinstanz eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch das Beschwerdegericht - ab diesem Zeitpunkt - überhaupt in Betracht kommt (OLG Celle, Beschl. v. 20. Dezember 2012 - 4 W 212/12 -, juris Rn. 3; Kießling, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl. 2021, § 118 Rn. 14; Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Aufl. 2022, § 118 Rn.10; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 46. Ed., Stand: 1. September 2022, § 118 Rn. 25 m. w. N.; Wysk, in: Ders., VwGO, 3. Aufl. 2020, § 166 Rn. 66a) oder, ob zwingend ein neuer Prozesskostenhilfeantrag zu stellen ist (NdsOVG, Beschl. v. 5. November 2013, a. a. O.; OVG Bremen, a. a. O. m. w. N.; BAG, Beschl. v. 3. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 PA 235/17

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; persönliche

    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer Ablehnung nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO vorliegen (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 5.11.2013 - 13 PA 185/13 -, juris Rn. 2), greift auch in einer derartigen Fallkonstellation der Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 2 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.6.2016 - OVG 3 M 55.16 -, juris Rn. 2; a. A.: Bay. VGH, Beschl. v. 3.7.2014 - 10 C 14.495 -, juris Rn. 2).
  • LAG Sachsen, 08.04.2019 - 9 Ta 186/18

    Ausschluss von erst im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Belastungen im

    Schon dies spricht nach Auffassung der Kammer dagegen, dass die erstinstanzlich zu Recht versagte Prozesskostenhilfe durch Nachreichung von Unterlagen erstmals in der Beschwerdeinstanz korrigiert werden kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 13 PA 185/13 - in NJW 2014, 169 f. m. w. N.; dazu, dass im PKH-Bewilligungsverfahren mit der Beschwerde keine neuen Tatsachen oder Beweismittel erfolgreich vorgebracht werden können, da dies der Möglichkeit, die mangelnde zügige Mitwirkung des Antragstellers nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO zu sanktionieren, zuwiderlaufen würde (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 11.11.1988 - L 7 S 3/88 - in FamRZ 89, 411 sowie LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.1988 - 14 Ta 139/88 - in JurBüro 1988, 1722 , beide m. w. N.).
  • AG Saarlouis, 15.06.2016 - 28 C 167/16
    Da die Haftung dem Grunde nach zwischen den Parteien nicht im Streit ist, durfte die Beklagte als Unfallgeschädigte auch einen Sachverständigen mit der Schätzung der Schadenhöhe an seinem durch den Unfall geschädigten PKW beauftragen und vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz der objektiv erforderlichen Sachverständigenkosten verlangen (BGH in NJW 2014, 169, BGH Versicherungsrecht 2014, 1141).
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