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   BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13   

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https://dejure.org/2014,10204
BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13 (https://dejure.org/2014,10204)
BGH, Entscheidung vom 26.03.2014 - V ZB 140/13 (https://dejure.org/2014,10204)
BGH, Entscheidung vom 26. März 2014 - V ZB 140/13 (https://dejure.org/2014,10204)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1030 BGB, § 1147 BGB, § 325 ZPO, § 727 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 5 ZPO
    Voraussetzungen einer unbeschränkten Anordnung der Zwangsverwaltung: Anforderungen an die Vollstreckungsklausel für eine Grundschuldbestellungsurkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung mit Wirkung gegen den Nießbrauchsberechtigten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1147, 1030; ZPO §§ 325, 727, 794 Abs. 1 Nr. 5, 800; ZVG §§ 146, 150 Abs. 2
    Vollstreckungsunterwerfung zugunsten des jeweiligen Eigentümers; titelerweiternde Klausel gegen nachrangigen Nießbrauchsberechtigten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine unbeschränkte Anordnung der Zwangsvollstreckung gegen ein Grundstück bei Vorhandensein eines Nießbrauchsrechts; Notwendigkeit des Richtens des Vollstreckungstitels auch gegen den Nießbraucher

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollstreckung gegen nachrangigen Nießbraucher aufgrund Vollstreckungstitel gegen Grundstückseigentümer; Vollstreckungsklausel; titelerweiternde Klausel; Zwangsverwaltung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 1147, 1030; ZPO §§ 325, 727, 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800; ZVG § 146, § 150 Abs. 2
    Vorliegen des für Zwangsverwaltung notwendigen Duldungstitels gegen nachrangigen Nießbrauchsberechtigten bei mit titelerweiternder Vollstreckungsklausel versehener Grundschuldbestellungsurkunde

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer unbeschränkten Anordnung der Zwangsverwaltung: Anforderungen an die Vollstreckungsklausel für eine Grundschuldbestellungsurkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung mit Wirkung gegen den Nießbrauchsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; ZVG § 152 Abs. 1
    Voraussetzungen für eine unbeschränkte Anordnung der Zwangsvollstreckung gegen ein Grundstück bei Vorhandensein eines Nießbrauchsrechts; Notwendigkeit des Richtens des Vollstreckungstitels auch gegen den Nießbraucher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung aus einer Grundschuld - und der eingetragene Nießbrauch

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Titelerweiternde Vollstreckungsklausel gegen Nießbrauchsberechtigten bei Zwangsvollstreckung aus vorrangiger Grundschuld

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Titelerweiternde Klausel bei im Rang nach Grundschuld in Grundbuch eingetragenem Nießbrauchs erforderlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Titelerweiternde Klausel bei im Rang nach Grundschuld in Grundbuch eingetragenem Nießbrauchs erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1740
  • ZIP 2014, 1652 (Ls.)
  • MDR 2014, 709
  • DNotZ 2014, 624
  • NZM 2014, 526
  • WM 2014, 1043
  • Rpfleger 2014, 532
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 45/03

    Duldung der Zwangsvollstreckung durch den nachrangig eingetragenen Nießbraucher

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164 f.) hat der die Zwangsvollstreckung betreibende Grundschuldgläubiger für die - wie hier - unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung bei einem - ebenfalls wie hier - nachrangig eingetragenen Nießbrauch einen auf den Nießbrauchsberechtigten lautenden Duldungstitel vorzulegen.

    Es hat jedoch nicht erkannt, dass es auf der Grundlage seiner Rechtsansicht die Beitrittsanträge der Gläubigerin nicht hätte vollständig zurückweisen dürfen, sondern ihnen insoweit hätte stattgeben müssen, als die Rechte der Nießbrauchsberechtigten durch die Zwangsverwaltung nicht beeinträchtigt werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2164, 2165).

  • OLG Dresden, 05.09.2005 - 14 W 1007/05
    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13
    Rechtsnachfolger in diesem Sinn ist nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht nur derjenige, der in die volle Rechtsstellung seines Vorgängers eingetreten ist, sondern auch derjenige, der eine mindere Rechtsstellung erworben hat, wie z.B. ein Nießbrauchsberechtigter (RGZ 82, 35, 38; OLG Dresden, Rpfleger 2006, 92, 93; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 325 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Gottwald, § 325 Rn. 28; Musielak in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 325 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 325 Rn. 21; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. Rn. 20).

    Die mit ihr versehene Grundschuldbestellungsurkunde ist der für die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung notwendige Duldungstitel (OLG Dresden, Rpfleger 2006, 92, 93; Staudinger/Wolfsteiner, BGB [2009], § 1124 Rn. 22; Engels in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 145 Rn. 8; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 145 Rn. 11; Depré/Mayer, Die Praxis der Zwangsverwaltung, 7. Aufl., § 1 Rn. 66; Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen, Zwangsverwaltung, 5. Aufl., § 146 ZVG Rn. 12).

  • RG, 12.03.1913 - V 489/12

    Vollstreckungsgegenklage; Rechtsnachfolge

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13
    Rechtsnachfolger in diesem Sinn ist nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht nur derjenige, der in die volle Rechtsstellung seines Vorgängers eingetreten ist, sondern auch derjenige, der eine mindere Rechtsstellung erworben hat, wie z.B. ein Nießbrauchsberechtigter (RGZ 82, 35, 38; OLG Dresden, Rpfleger 2006, 92, 93; Hk-ZPO/Saenger, 5. Aufl., § 325 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Gottwald, § 325 Rn. 28; Musielak in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 325 Rn. 7; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 325 Rn. 21; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. Rn. 20).
  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 218/91

    Vollstreckungsgegenklage bei Abtretung der titulierten Forderung - Treuwidrige

    Auszug aus BGH, 26.03.2014 - V ZB 140/13
    Danach kann unter bestimmten, hier gegebenen Voraussetzungen eine vollsteckbare Ausfertigung gegen denjenigen erteilt werden, der nach der Errichtung der Grundschuldbestellungsurkunde Rechtsnachfolger des in der Urkunde bezeichneten Schuldners geworden ist (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - VIII ZR 218/91, NJW 1993, 1396, 1397 mwN).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 269/14

    Rechtsfolgen des Erlöschens eines Nießbrauchsrecht an einem Grundstück mit dem

    (2) Richtigerweise wird der Eigentümer mit dem Erlöschen des Nießbrauchs nicht Rechtsnachfolger des Nießbrauchers hinsichtlich der diesem gegenüber Dritten gemäß § 1065 BGB zustehenden Herausgabe- oder Beseitigungsansprüche aus §§ 985, 1004 BGB (zur Rechtsnachfolge des Nießbrauchers in die Rechtsstellung des Eigentümers vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, NJW 2014, 1740).
  • BGH, 18.12.2015 - V ZR 191/14

    Anspruch des Zwangsverwalters auf Herausgabe eines Hausgrundstücks durch den

    Der Inhaber eines Wohnungsrechts ist - wie ein Nießbraucher - nach § 1093 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 1036 Abs. 1 BGB dem Grundstückseigentümer gegenüber nach § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB zum Besitz berechtigt (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, NJW 2014, 1740 Rn. 10).

    Solange die Voraussetzungen für eine Inbesitznahme der Wohnung durch den Zwangsverwalter - nämlich die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung (§ 725 ZPO) eines gegen den Wohnungsrechtsinhaber gerichteten Duldungstitels des Vollstreckungsgläubigers und dessen Zustellung (§ 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO) an den Wohnungsrechtsinhaber (vgl. Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, NJW 2014, 1740 Rn. 8, 13; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, NJW 2003, 2614, 2615) - nicht vorliegen, darf keine unbeschränkte Anordnung nach § 150 ZVG ergehen.

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 44/15

    Zwangsverwaltung: Pflicht des Zwangsverwalters zur Ermittlung möglicher

    Von dem Beklagten konnte erwartet werden, dass er die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erfordernis des Vorliegens eines Duldungstitels oder einer Zustimmung des Inhabers auch nachrangiger dinglicher Rechte an dem Zwangsverwaltungsobjekt (Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 45/03, WM 2003, 845; vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, NJW 2014, 1740, Rn. 10) kannte oder sich entsprechende Kenntnisse hierzu verschaffte.
  • BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16

    Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs an einem im Erbbaugrundbuch eingetragenen

    Dem liegt nach den Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Gedanke zugrunde, dass der Nießbrauch an einem Recht "eine teilweise und eigenthümliche, den Besteller für gewöhnlich nicht ganz verdrängende Succession in das belastete Recht bilde" (vgl. zur Teilsukzession auch Senat, Beschluss vom 26. März 2014 - V ZB 140/13, ZfIR 2014, 488 Rn. 15).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 182/14

    Insolvenzeröffnung nach Beschlagnahme in der Zwangsverwaltung - und nun?

    Mit Beschluss vom 26. März 2014 (V ZB 140/13, NJW 2014, 1740) hob der Senat die Entscheidung des Landgerichts auf und wies die sofortigen Beschwerden der Schuldnerin und der Beteiligten zu 3 gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts zurück.

    b) Soweit die Rechtsbeschwerde darauf verweist, dass der Senat mit seinem Beschluss vom 26. März 2014 (V ZB 140/13) den Beitritt der Gläubigerin zu dem Zwangsverwaltungsverfahren erneut zugelassen habe, wodurch eine erneute Beschlagnahme des Grundstücks erfolgt sei (§ 27 Abs. 2, § 20 Abs. 1 ZVG), geht dies fehl.

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