Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25377
BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12 (https://dejure.org/2013,25377)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12 (https://dejure.org/2013,25377)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12 (https://dejure.org/2013,25377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 BGB
    Formularmäßige Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie: Wirksamkeit einer Klausel über die Abhängigkeit der Garantieansprüche von der Durchführung der Wartungsarbeiten beim Verkäufer oder einer Vertragswerkstatt; Entgeltlichkeit der Garantie

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers durch formularmäßige Werkstattbindung bei einer entgeltpflichtigen Gebrauchtwagengarantie

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenpflichtige Gebrauchtwagengarantie darf nicht an Durchführung von Wartungsarbeiten in Vertragswerkstatt abhängig gemacht werden; § 307 BGB

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses einer entgeltlichen Gebrauchtwagengarantie bei Nichtvornahme von Inspektionen

  • Betriebs-Berater

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • rewis.io

    Formularmäßige Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie: Wirksamkeit einer Klausel über die Abhängigkeit der Garantieansprüche von der Durchführung der Wartungsarbeiten beim Verkäufer oder einer Vertragswerkstatt; Entgeltlichkeit der Garantie

  • autorechtonline.de

    Vertragswerkstattklausel bei entgeltlicher Gebrauchtwagengarantie unwirksam!

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307
    Unwirksame Klausel einer entgeltlichen Gebrauchtwagengarantie über vorbehaltlos notwendige Inanspruchnahme einer Vertragswerkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307
    Unangemessene Benachteiligung des Garantienehmers durch formularmäßige Werkstattbindung bei einer entgeltpflichtigen Gebrauchtwagengarantie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Garantie von Wartung abhängig: AGB-Klausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (41)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ansprüche aus Gebrauchtwagen-Garantie bestehen auch, wenn Inspektion am Pkw nicht in Vertragshändler-Werkstatt durchgeführt wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Haftungsbeschränkung in Gebrauchtwagengarantie, wenn unterbliebene Wartung und Inspektion Garantie ausschließt, ohne dass es auf Ursächlichkeit für den Garantieschaden ankommt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werkstattbindung in Gebrauchtwagen-Garantie unwirksam

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagengarantie die per generelle AGB Obliegenheitspflichten für Intervalle und Werkstätten auferlegt ist unwirksam

  • heise.de (Pressebericht, 25.09.2013)

    Gebrauchtwagen-Garantie nicht an Vertragswerkstätten gebunden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftungsbeschränkung in Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebrauchtwagengarantie - und die Inspektionspflicht in der Markenwerkstatt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagengarantie: KFZ-Inspektionen nur in Werkstatt des Verkäufers?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Garantien beim Gebrauchtwagenkauf - Auto muss nicht in die Vertragswerkstatt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH stärkt Käuferrechte bei Gebrauchtwagengarantie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertragswerkstatt-Klausel in einem Gebrauchtwagen-Garantievertrag unwirksam

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 25.09.2013)

    BGH ändert Gebrauchtwagen-Garantie: Bindung an Vertragswerkstatt ist unwirksam

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • schadenfixblog.de (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Streitpunkt Garantie - Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Gebrauchtwagen - Garantie gilt auch bei Fremdwerkstatt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagen-Garantie - Zur Unwirksamkeit einer Vertragsklausel, die die Garantieansprüche an die Wartung in einer Vertragswerkstatt knüpft

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung bei Gebrauchtwagen-Garantie

  • lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)

    BGH kippt Werkstattbindung bei Gebrauchtwagen-Garantie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wahl der Werkstatt für Wartungs- und Reparaturarbeiten ist frei

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Werkstattbindung bei Gebrauchtwagengarantie!

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Unwirksamkeit einer Haftungsbeschränkung in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Garantieverfall, wenn das Auto in freier Werkstatt gewartet wird

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Werkstattbindung bei Gebrauchtwagengarantie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Garantie-Problem

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagengarantie - keine Pflicht zum Werkstattbesuch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagengarantie: Übernahme der Reparaturkosten auch ohne Wartung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagengarantie: KFZ-Inspektionen nur in Werkstatt des Verkäufers?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Zu Gebrauchtwagen-Garantiebedingungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Haftungsbeschränkung bei Gebrauchtwagengarantie

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragswerkstattpflicht bei Gebrauchtwagengarantie

Besprechungen u.ä. (6)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer Klausel in einem Gebrauchtwagen-Garantievertrag über Garantieansprüche

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gemacht werden

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagen-Garantie: Wartung durch freie Betriebe erlaubt - Grundsätzlicher Unterschied zwischen Neu- und Gebrauchtwagen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsbeschränkung unwirksam - BGH verwirft formularmäßig verwendete Klausel in GW-Garantievertrag

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Gebrauchtwagen-Garantie nicht an Vertragswerkstatt gebunden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird das "kontrollfreie Minimum des Vertrags" ermittelt? (IBR 2013, 1337)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 209
  • ZIP 2013, 2206
  • ZIP 2013, 77
  • MDR 2013, 1339
  • NZV 2014, 121
  • VersR 2014, 1508
  • BB 2013, 2689
  • BB 2013, 2959
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 293/10

    Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12
    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung bleibt deshalb nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr.; Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510 Rn. 10 mwN).

    Anders als die unmittelbaren Leistungsabreden bestimmen sie nicht das Ob und den Umfang der zu erbringenden Leistungen, sondern treten als ergänzende Regelungen, die lediglich die Art und Weise der Leistungserbringung und/oder etwaige Leistungsmodifikationen zum Inhalt haben, "neben" eine bereits bestehende Leistungshauptabrede (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 16 mwN).

    b) Um eine solche die Leistungsabrede lediglich ergänzende und damit der Inhaltskontrolle unterliegende Regelung handelt es sich bei einer Wartungsklausel wie der vorliegenden Bestimmung in § 4 Buchst. a der Garantiebedingungen jedenfalls dann, wenn die Garantie nur gegen Zahlung eines dafür zu entrichtenden Entgelts zu erlangen war (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 17 ff. zu einer entsprechenden Bestimmung in einer vom Fahrzeughersteller gewährten Anschlussgarantie).

    Entgegen der Auffassung der Revision ergibt sich auch aus dem Urteil des Senats vom 6. Juli 2011 (VIII ZR 293/10, aaO) nicht, dass Entgeltlichkeit der Garantie nur vorläge, wenn die Parteien das Entgelt für die Garantie - getrennt vom Kaufpreis für den Gebrauchtwagen - gesondert vereinbaren und ausweisen.

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagen-Garantievertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn sie die Leistungspflicht des Garantiegebers für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, unabhängig davon ausschließt, ob die Säumnis des Garantienehmers mit seiner Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214 Rn. 15.; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff.).

    Davon abgesehen hat der Senat zur Anschlussgarantie beim Neuwagenkauf entschieden, dass eine Wartungsklausel wie die hier vorliegende auch in einer Herstellergarantie wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam ist, wenn der Fahrzeughersteller dem Käufer die Anschlussgarantie - anders als in der dem Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 zugrunde liegenden Fallgestaltung (VIII ZR 187/06, aaO) - nicht "automatisch" als zusätzliche Leistung gewährt, sondern gegen gesondertes Entgelt verkauft (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff., 26).

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 187/06

    Zulässige Kundenbindung an das Werkstättennetz eines Fahrzeugherstellers durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12
    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Vergeblich macht die Revision geltend, dass der vorliegende Fall nicht anders behandelt werden dürfe als eine Herstellergarantie für Neufahrzeuge, bei der es der Senat nicht beanstandet hat, wenn der Hersteller die Leistungen aus der Garantie zum Zwecke der Kundenbindung von der regelmäßigen Wartung des Fahrzeugs in seinen Vertragswerkstätten abhängig macht (Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 187/06, NJW 2008, 843 Rn. 17 f.).

    Davon abgesehen hat der Senat zur Anschlussgarantie beim Neuwagenkauf entschieden, dass eine Wartungsklausel wie die hier vorliegende auch in einer Herstellergarantie wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam ist, wenn der Fahrzeughersteller dem Käufer die Anschlussgarantie - anders als in der dem Senatsurteil vom 12. Dezember 2007 zugrunde liegenden Fallgestaltung (VIII ZR 187/06, aaO) - nicht "automatisch" als zusätzliche Leistung gewährt, sondern gegen gesondertes Entgelt verkauft (Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff., 26).

  • BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

    Ausschluss einer Reparaturkostengarantie durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - VIII ZR 206/12
    In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17. Oktober 2007, VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; vom 12. Dezember 2007, VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; vom 6. Juli 2011, VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagen-Garantievertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB), wenn sie die Leistungspflicht des Garantiegebers für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, unabhängig davon ausschließt, ob die Säumnis des Garantienehmers mit seiner Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Senatsurteil vom 17. Oktober 2007 - VIII ZR 251/06, NJW 2008, 214 Rn. 15.; vgl. auch Senatsurteil vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO Rn. 21 ff.).

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, sind nur solche formularmäßigen Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (Senatsurteil vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Hingegen sind Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungen (sog. Leistungsbeschreibungen) mit Rücksicht auf die Vertragsfreiheit ebenso wie Vereinbarungen über das vom anderen Teil zu erbringende Entgelt, insbesondere soweit sie dessen Höhe betreffen, der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB (und nach den vorliegend nicht einschlägigen §§ 308, 309 BGB) entzogen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, WM 2010, 1050 Rn. 25; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, NJW 2010, 1958 Rn. 20; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510 Rn. 10; vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17; vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, aaO Rn. 42; jeweils mwN).

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne die mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - XI ZR 274/00, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO; vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, aaO; jeweils mwN).

    (2) Die von den Händlern mit der Ankaufsgarantie eingegangene einzelvertragliche Rückkaufverpflichtung stellt - was der Senat in eigener Auslegung zu beurteilen hat (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2014 - XI ZR 355/12, aaO Rn. 13; vom 13. November 2012 - XI ZR 500/11, aaO) - eine nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB ausgenommene Hauptleistungspflicht des Händlers dar (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO; vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, aaO; vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, aaO; jeweils mwN).

    Als Vereinbarung über das Hauptleistungsversprechen der Beklagten und die hierfür von den Vertragshändlern zu erbringende Gegenleistung ist sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB sowohl einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB als auch nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 4 Nr. 11 UWG entzogen (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - VIII ZR 304/08, aaO; vom 29. April 2010 - Xa ZR 5/09, aaO; vom 6. Juli 2011 - VIII ZR 293/10, aaO; vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, aaO; vom 15. Mai 2013 - IV ZR 33/11, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 212/20

    AGB von Paketdienstleister teilweise unwirksam

    Für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung bleibt deshalb nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 07.11.2014 - V ZR 305/13

    Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien: Inhaltskontrolle

    a) Formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (BGH, Urteil vom 25. September 2013- VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17; Urteil vom 8. Oktober 1998- III ZR 278/97, NJW-RR 1999, 125, 126; Urteil vom 9. Dezember 1992- VIII ZR 23/92, NJW-RR 1993, 375, 376; Urteil vom 19. November 1991- X ZR 63/90, BGHZ 116, 117, 120; Urteil vom 24. November 1988 - III ZR 188/87, BGHZ 106, 42, 46).
  • LG Berlin, 28.11.2014 - 15 O 601/12

    Inhaltskontrolle für Garantieklauseln mit Beschränkung von

    Dass auch formularmäßige Vereinbarungen über Garantieleistungen der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen, soweit nicht Abreden betroffen sind, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln, ist höchstrichterlich geklärt (vgl. zuletzt BGH NJW 2014, 209 Rn. 17 - nach juris - für eine Gebrauchtwagengarantie).

    Anders als die unmittelbaren Leistungsabreden bestimmen sie nicht das Ob und den Umfang der zu erbringenden Leistungen, sondern treten als ergänzende Regelungen, die lediglich die Art und Weise der Leistungserbringung und/oder etwaige Leistungsmodifikationen zum Inhalt haben, "neben" eine bereite bestehende Leistungshauptabrede (BGH NJW 2014, 209 Rn. 17f. m.w.N.; st. Rspr.).

    Für die Frage, ob es sich bei einer Klausel um eine der Inhaltskontrolle unterliegende Geschäftsbedingung handelt, kommt es nach dieser Entscheidung darauf an, ob die Garantie nur gegen Zahlung eines "dafür" zu entrichtenden Entgelts zu erlangen war (BGH NJW 2014, 209 Rn. 23).

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 116/13

    Erdgassondervertrag: Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    a) Wie der Senat bereits entschieden hat, sind formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (Senatsurteil vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17).
  • BGH, 17.09.2014 - VIII ZR 258/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Erdgaslieferungsvertrag:

    a) Zwar sind, wovon das Berufungsgericht auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung zutreffend ausgegangen ist, formularmäßige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen, gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB von der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB ausgenommen (Senatsurteil vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12, NJW 2014, 209 Rn. 17).
  • LG Landshut, 29.04.2014 - 55 O 3030/13

    Garantie gegen Durchrosten eines Neufahrzeugs in Abhängigkeit der regelmäßigen

    Die Kontrollen und ordnungsgemäßen Reparaturen stellen die Leistungsbezeichnung dar, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. BGH Urteil vom 06.07.2011 - VIII ZR 293/10; BGH Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12).

    Es liegt nach dem objektiven Empfängerhorizont kein Hinweis daraufhin vor, dass bereits im Listenpreis ein Entgelt für die Garantie enthalten sei (vgl. BGH Urteil vom 25.09.2013 - VIII ZR 206/12; BGH NJW 2014, 209).

  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 98/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Prepaid-Vertrag)

    Für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung bleibt deshalb nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhaltes ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (m.w.N. BGH, Urteil vom 25. September 2013, Rz 17 - VIII ZR 206/12 - juris).
  • OLG Dresden, 13.12.2013 - 10 U 355/13

    Ist eine Stoffpreisgleitklausel des öffentlichen Auftraggebers überraschend?

    a) Die Bestimmungen der "Stoffpreisgleitklausel" über die Abrechnung von "Mehr- oder Minderaufwendungen" bilden ihrer Natur nach Preisnebenabreden (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 25. September - - VIII ZR 206/12, Rn. 18), auf die sowohl das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB als auch das Benachteiligungsverbot des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB Anwendung findet (vgl. § 310 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB).
  • LG Düsseldorf, 10.11.2016 - 9 S 3/16

    Zustandekommen eines Garantievertrags für Gebrauchtwagen

  • KG, 03.08.2015 - 23 U 15/15

    Kaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Garantieerklärung eines

  • LG Mönchengladbach, 15.08.2023 - 4 S 27/22

    Kilometerleasing, Minderkilometer

  • LG Bonn, 06.04.2017 - 13 O 221/16

    Garantieversicherung, Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht