Rechtsprechung
BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 63 BVerfGG
Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme - Wolters Kluwer
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- debier datenbank
Spinner
- rewis.io
Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- rechtsportal.de
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gauck ist kein Grüßaugust
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bundespräsident darf NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bundespräsident darf NPD als "Spinner" bezeichnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen - Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2014)
Joachim Gauck und die NPD: Was darf ein Bundespräsident?
- zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2013)
NPD verklagt Bundespräsident
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
NPD verklagt Bundespräsidenten - Rechtsextreme fühlen sich als "Spinner" verunglimpft
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Äußerungen Gaucks zu Rechtsextremen - Was darf der Bundespräsident sagen?
Besprechungen u.ä. (7)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Äußerungen des Bundespräsidenten
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zur Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 54, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Präsidiale Spinnereien: Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten
- internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2013)
Die Organklage der NPD gegen Bundespräsident Gauck
- verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?
- juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten
Sonstiges (3)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Papierfundstellen
- BVerfGE 136, 323
- NJW 2014, 2563
- NVwZ 2014, 1156
- DÖV 2014, 673
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.).Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).
Dieses Recht kann dadurch verletzt werden, dass Staatsorgane zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
a) So hat der Senat für die Abgrenzung zulässiger Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung von einem (unzulässigen) parteiergreifenden Einwirken auf den Wahlkampf Kriterien entwickelt, mit denen verhindert werden soll, dass die Öffentlichkeitsarbeit durch Einsatz öffentlicher Mittel den die Regierung tragenden Parteien zu Hilfe kommt und die Oppositionsparteien bekämpft (vgl. BVerfGE 44, 125 ).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75
Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ).Eine die Gleichheit ihrer Wettbewerbschancen beeinträchtigende Wirkung kann für eine Partei auch von der Kundgabe negativer Werturteile über ihre Ziele und Betätigungen ausgehen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
Derartige Werturteile sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Pflicht zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung grundsätzlich zulässig; die betroffene Partei kann sich im Kampf um die öffentliche Meinung dagegen zur Wehr setzen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
Sie werden erst dann unzulässig, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen und damit den Anspruch der betroffenen Partei auf gleiche Wettbewerbschancen willkürlich beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 40, 287 ).
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Hier indes dient, wie sich aus dem Duktus der Äußerungen des Antragsgegners ergibt, die Bezeichnung als "Spinner" - neben derjenigen als "Ideologen" und "Fanatiker" - als Sammelbegriff für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und, unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus, rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten (zur grundgesetzlichen Ordnung als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft vgl. BVerfGE 124, 300 ).Indem der Antragsgegner, anknüpfend an die aus der Unrechtsherrschaft des Nationalsozialismus zu ziehenden Lehren, zu bürgerschaftlichem Engagement gegenüber politischen Ansichten, von denen seiner Auffassung nach Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen und die er von der Antragstellerin vertreten sieht, aufgerufen hat, hat er für die dem Grundgesetz entsprechende Form der Auseinandersetzung mit solchen Ansichten (vgl. insoweit BVerfGE 124, 300 ) geworben und damit die ihm von Verfassungs wegen gesetzten Grenzen negativer öffentlicher Äußerungen über politische Parteien nicht überschritten.
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09
Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Der Bundespräsident repräsentiert Staat und Volk der Bundesrepublik Deutschland nach außen und innen und soll die Einheit des Staates verkörpern (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 91 ff.).Den verfassungsrechtlichen Erwartungen an das Amt des Bundespräsidenten und der gefestigten Verfassungstradition seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland entspricht es, dass der Bundespräsident eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen wahrt (vgl. Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 -, Rn. 95 m.w.N.).
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.). - BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvE 11/12
Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Diesen Ansatz hat der Senat auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Einleitung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Verbotsverfahrens aufgegriffen und ausgesprochen, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, S. 568 , Rn. 22; zu Abwägungen bei negativen Werturteilen in Verfassungsschutzberichten über Presseerzeugnisse vgl. BVerfGE 113, 63 ). - BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01
Junge Freiheit
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Diesen Ansatz hat der Senat auch für die Beteiligung staatlicher Stellen an der öffentlichen Auseinandersetzung über die Einleitung eines gegen die Antragstellerin gerichteten Verbotsverfahrens aufgegriffen und ausgesprochen, dass das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit als ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Grundordnung es staatlichen Stellen verwehrt, eine nicht verbotene politische Partei in der Öffentlichkeit nachhaltig verfassungswidriger Zielsetzung und Betätigung zu verdächtigen, wenn ein solches Vorgehen bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass es auf sachfremden Erwägungen beruht (…BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 20. Februar 2013 - 2 BvE 11/12 -, NVwZ 2013, S. 568 , Rn. 22; zu Abwägungen bei negativen Werturteilen in Verfassungsschutzberichten über Presseerzeugnisse vgl. BVerfGE 113, 63 ). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Sie macht geltend, als politische Partei durch eine Maßnahme des Antragsgegners als anderes Verfassungsorgan (vgl. BVerfGE 62, 1 ) in ihrem Recht auf Chancengleichheit bei Wahlen gemäß Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 121, 30 m.w.N.; 44, 125 m.w.N.). - BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82
Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung …
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Nach ihrem Vortrag erscheint es auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Antragsgegner durch die angegriffenen Äußerungen das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ). - BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
Auszug aus BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung von der, die dem Senatsbeschluss vom 25. März 1981 - 2 BvE 1/79 - (BVerfGE 57, 1) zugrunde lag und die durch das Fehlen entsprechenden Vorbringens gekennzeichnet war (vgl. BVerfGE 57, 1 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Deren Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 und vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 - BVerfGE 136, 323 Rn. 28). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15
"Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 30 und 39, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 93;VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014- VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff. - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und die Überprüfung dieser Äußerungen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), sind auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin dadurch das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 19).
Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).
Daher sind die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.
Wie er seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 22).
Daraus allein folgen indes keine justiziablen Vorgaben für seine Amtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 23).
Im Unterschied zur Bundesregierung und deren Mitgliedern steht der Bundespräsident weder mit den politischen Parteien in direktem Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses noch stehen ihm in vergleichbarem Umfang Mittel zur Verfügung, die es ermöglichten, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 27).
Namentlich sind Äußerungen des Bundespräsidenten nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel verpflichtet und nicht auf die Ausgrenzung oder Begünstigung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 28).
Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als "Schmähkritik" qualifiziert werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 29).
Abgesehen davon können Äußerungen des Bundespräsidenten über eine Partei verfassungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob er unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsfunktion und damit willkürlich Partei ergriffen hat (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014, - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 30).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
b) Die Maßstäbe für Äußerungen des Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 136, 323) sind hingegen auf den Bundeskanzler nicht übertragbar.Soweit der Senat für den Bundespräsidenten aus dem Umstand, dass dieser vorrangig Repräsentations- und Integrationsaufgaben wahrnimmt, einen weiten, nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen hin überprüfbaren Gestaltungsspielraum abgeleitet hat (vgl. BVerfGE 136, 323 ), ist dies auf das Amt des Bundeskanzlers nicht übertragbar.
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).
- VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15
Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD
Sie legt hinreichend substantiiert die Möglichkeit dar, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern überschritten und damit zu ihren Lasten in unzulässiger Weise in die Chancengleichheit eingegriffen wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 -2 BVE 4/13 -, BVerfGE 136, 323 [331]).(vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593]; BVerfGE 136, 323 [337]).
Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit liegt daher vor, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirkten, wobei sich der Eingriff nicht nur in Form von staatlichen Maßnahmen wie etwa Kandidatenstreichungen oder Verboten, sondern auch in Form von öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern vollziehen kann (z.B. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [594]; ebenso z.B. BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2015, a.a.O; BVerfGE 138, 102 ff.; 136, 323 ff.; VerfGH RP…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - a.a.O.).
Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ). - BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
Analog zur Rechtsprechung zu faktischen Grundrechtseingriffen (vgl. insoweit BVerfGE 40, 287 ; 105, 252 ; 105, 279 ; 136, 323 ) hat das Bundesverfassungsgericht in eng begrenzten Ausnahmefällen Verfassungsbeschwerden gegen die allein in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung liegende Belastung für möglich gehalten. - VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14
Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
In Bezug auf die Repräsentations- und Integrationsaufgabe des Bundespräsidenten hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, ihm obliege es, im Interesse der Wahrung und Förderung des Gemeinwesens das Wort zu ergreifen und die Öffentlichkeit durch seine Beiträge auf von ihm identifizierte Missstände und Fehlentwicklungen - insbesondere solche, die den Zusammenhalt der Bürger und das friedliche Zusammenleben aller Einwohner gefährden - aufmerksam zu machen sowie um Engagement bei deren Beseitigung zu werben (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 28).Ich sehe mich bei dieser Einschätzung ausdrücklich auch in Übereinstimmung mit der jüngsten einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).
Der Aufruf ist gemessen an den im Urteil näher dargestellten vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu öffentlichen Äußerungen staatlicher Stellen, die jedoch keinen Anspruch auf abschließende Betrachtung jeder Fallgestaltung erheben, sondern auf den Einzelfall abstellen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25), von der verfassungsrechtlich legitimierten Aufgabenerfüllung der Antragsgegnerin gedeckt.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 10. Juni 2014 ausgeführt, die Aufforderung des Bundespräsidenten an Jugendliche im Rahmen einer öffentlichen Rede, sich am politischen Meinungskampf zu beteiligen (auch in Form von Versammlungen), enthalte lediglich einen Hinweis auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014, a. a. O., Rn. 32).
Schließlich bleibt zu betonen, dass sich der Versammlungsaufruf zwar gegen den NPD-Parteitag und die NPD unmittelbar wendet, doch gerade die Partei nicht um ihrer selbst willen treffen will (vgl. zu diesem Kriterium ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014, a. a. O., Rn. 26 und 28), sondern nach seinem Wortlaut (Zeigen Sie Rassismus und Intoleranz die rote Karte) und nach dem Kontext erkennbar der Bekämpfung rassistischen und xenophoben Gedankengutes dient.
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische …
- VG Köln, 30.03.2017 - 4 L 750/17
Kölner Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD äußern - aber nicht …
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des …
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
- VG Berlin, 14.10.2022 - 27 K 285.21
Bundespräsident muss keine Auskunft zu Begnadigungen geben
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
- BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14
Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …
- BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 987/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen im Rahmen kommunaler …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22
Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite …
- VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
- VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14
Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
- VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14
Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes
- VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21
Erwähnung und Verlinkung einer politischen Stiftung auf der Website des …
- VG Gera, 11.02.2015 - 2 K 570/14
Ordnungsgemäße Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats trotz Verweigerung des …
- VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben
- VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19
Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des …
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21
Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht; …
- VG Köln, 12.10.2017 - 4 L 4065/17
- VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141
Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration
- VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im …
- VG Bayreuth, 17.03.2022 - B 9 K 21.773
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Äußerungen eines Bürgermeisters …
Rechtsprechung
BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 344 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 3 StPO; 358 Abs. 2 StPO
Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung durch unbegründeten Beschluss (Recht auf rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren; "Waffengleichheit"; Konventionsrecht als Auslegungshilfe bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Das Revisionsgericht kann die Revision ohne Hauptverhandlung verwerfen; eine Begründung der Entscheidung ist nicht erforderlich
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen ... - Wolters Kluwer
Verwerfung einer strafprozessualen Revision ohne Durchführung einer Revisionshauptverhandlung i.R.d. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und öffentliche Verhandlung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen ...
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Schonung der Ressourcen der Justiz” - dem dienen OU-Beschlüsse (?)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsverwerfung ohne mündliche Verhandlung
- lto.de (Kurzinformation)
Revision in Strafsachen - Verwerfung ohne mündliche Verhandlung rechtens
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verwerfung der Revision in Strafsachen ist auch ohne mündliche Verhandlung möglich
- Jurion (Kurzinformation)
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung und Begründung möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Revisionsentscheidung in Strafsachen ohne mündliche Verhandlung und Begründung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich - Gerichte dürfen bei Nichtannahme offensichtlich unbegründeter Beschwerden von ausführlicher Begründung der Entscheidung absehen
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
"Unerhörte Revisionen" - zur Praxis der begründungslosen Beschlussverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO (Prof. Dr. Wolfgang Wohlers; HRRS 2015, 271-277)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 03.07.2010 - 11 Ks 1/10
- LG Neuruppin, 03.07.2010 - 321 Js 2/09
- BGH, 24.02.2011 - 5 StR 534/10
- BGH, 17.03.2011 - 5 StR 534/10
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2563
- StV 2015, 75
- DÖV 2014, 844
- JR 2015, 92
Wird zitiert von ... (116) Neu Zitiert selbst (50)
- EGMR, 02.02.2006 - 5398/03
U. R. gegen Deutschland
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Dabei ist eine Gesamtbetrachtung der nationalen Verfahrensordnung und der Rolle des Rechtsmittelgerichts darin vorzunehmen (vgl. EGMR, Kerojärvi v. Finland, Urteil vom 19. Juli 1995, Nr. 17506/90, § 40; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 40 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 62 f.; Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 f.; Dan v. Moldova, Urteil vom 5. Juli 2011, Nr. 8999/07, § 30).Auch bei einer Kompetenz des Rechtsmittelgerichts zur Befassung mit Sachverhaltsfragen muss nach Auffassung des Gerichtshofs allerdings nicht zwingend eine öffentliche mündliche Hauptverhandlung durchgeführt werden (vgl. EGMR, Fejde v. Sweden, Urteil vom 29. Oktober 1991, Nr. 12631/87, § 33; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63; Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 ff.).
Insoweit kommt es maßgeblich darauf an, ob sich die aufgeworfenen Fragen allein auf der Grundlage der Verfahrensakten angemessen entscheiden lassen (vgl. EGMR, Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 64; Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49).
Ebenfalls zu berücksichtigen sind die offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 42) sowie die Notwendigkeit, den Geschäftsanfall zu bewältigen und innerhalb angemessener Zeit zu entscheiden (vgl. EGMR, Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63; Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49).
Der Gerichtshof respektiert dabei die unterschiedliche Ausgestaltung der Rechtsmittelzüge in den Vertragsstaaten, die entweder eine vorgelagerte Annahmeentscheidung voraussetzen, für die der Öffentlichkeitsgrundsatz ohnehin nicht gilt (vgl. EGMR, Monnell and Morris v. United Kingdom, Urteil vom 2. März 1987, Nr. 9562/81 und 9818/82, § 58), oder eine andere, vergleichbare Möglichkeit zur vereinfachten Erledigung aussichtsloser Rechtsmittel vorsehen (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 42; Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 52).
- EGMR, 22.02.1996 - 17358/90
BULUT v. AUSTRIA
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Dabei ist eine Gesamtbetrachtung der nationalen Verfahrensordnung und der Rolle des Rechtsmittelgerichts darin vorzunehmen (vgl. EGMR, Kerojärvi v. Finland, Urteil vom 19. Juli 1995, Nr. 17506/90, § 40; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 40 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 62 f.;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 f.; Dan v. Moldova, Urteil vom 5. Juli 2011, Nr. 8999/07, § 30).(1) Als ein wesentliches Kriterium für die Entbehrlichkeit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Rechtsmittelgerichten betrachtet der Gerichtshof, ob in vorangegangener Instanz mündlich und öffentlich verhandelt wurde (vgl. EGMR, Axen v. Germany, Urteil vom 8. Dezember 1983, Nr. 8273/78, EGMR-E 2, 321 , § 28; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 41 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63 f.; Miller v. Sweden, Urteil vom 8. Februar 2005, Nr. 55853/00, § 30).
Weiter berücksichtigt der Gerichtshof, ob ausschließlich Rechtsfragen oder auch Sachverhaltsfragen Gegenstand der Prüfung durch das Rechtsmittelgericht sind (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 41; Dan v. Moldova, Urteil vom 5. Juli 2011, Nr. 8999/07, § 30).
Ebenfalls zu berücksichtigen sind die offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 42) sowie die Notwendigkeit, den Geschäftsanfall zu bewältigen und innerhalb angemessener Zeit zu entscheiden (vgl. EGMR, Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49).
Der Gerichtshof respektiert dabei die unterschiedliche Ausgestaltung der Rechtsmittelzüge in den Vertragsstaaten, die entweder eine vorgelagerte Annahmeentscheidung voraussetzen, für die der Öffentlichkeitsgrundsatz ohnehin nicht gilt (vgl. EGMR, Monnell and Morris v. United Kingdom, Urteil vom 2. März 1987, Nr. 9562/81 und 9818/82, § 58), oder eine andere, vergleichbare Möglichkeit zur vereinfachten Erledigung aussichtsloser Rechtsmittel vorsehen (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 42;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 52).
- EGMR, 05.12.2002 - 28422/95
Rechtssache H. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Dabei ist eine Gesamtbetrachtung der nationalen Verfahrensordnung und der Rolle des Rechtsmittelgerichts darin vorzunehmen (vgl. EGMR, Kerojärvi v. Finland, Urteil vom 19. Juli 1995, Nr. 17506/90, § 40; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 40 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 62 f.;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 f.; Dan v. Moldova, Urteil vom 5. Juli 2011, Nr. 8999/07, § 30).(1) Als ein wesentliches Kriterium für die Entbehrlichkeit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Rechtsmittelgerichten betrachtet der Gerichtshof, ob in vorangegangener Instanz mündlich und öffentlich verhandelt wurde (vgl. EGMR, Axen v. Germany, Urteil vom 8. Dezember 1983, Nr. 8273/78, EGMR-E 2, 321 , § 28; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 41 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63 f.; Miller v. Sweden, Urteil vom 8. Februar 2005, Nr. 55853/00, § 30).
Auch bei einer Kompetenz des Rechtsmittelgerichts zur Befassung mit Sachverhaltsfragen muss nach Auffassung des Gerichtshofs allerdings nicht zwingend eine öffentliche mündliche Hauptverhandlung durchgeführt werden (vgl. EGMR, Fejde v. Sweden, Urteil vom 29. Oktober 1991, Nr. 12631/87, § 33; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 ff.).
Insoweit kommt es maßgeblich darauf an, ob sich die aufgeworfenen Fragen allein auf der Grundlage der Verfahrensakten angemessen entscheiden lassen (vgl. EGMR, Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 64;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49).
Ebenfalls zu berücksichtigen sind die offensichtliche Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 42) sowie die Notwendigkeit, den Geschäftsanfall zu bewältigen und innerhalb angemessener Zeit zu entscheiden (vgl. EGMR, Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49).
- EGMR, 08.12.1983 - 8273/78
Axen ./. Deutschland
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
(1) Als ein wesentliches Kriterium für die Entbehrlichkeit einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vor Rechtsmittelgerichten betrachtet der Gerichtshof, ob in vorangegangener Instanz mündlich und öffentlich verhandelt wurde (vgl. EGMR, Axen v. Germany, Urteil vom 8. Dezember 1983, Nr. 8273/78, EGMR-E 2, 321 , § 28; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 41 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63 f.; Miller v. Sweden, Urteil vom 8. Februar 2005, Nr. 55853/00, § 30).So wies der Gerichtshof in einem Urteil zur Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung in Zivilsachen darauf hin, dass die Entscheidung nur dazu führe, dass das Berufungsurteil rechtskräftig werde, welches seinerseits auf einer mit Art. 6 EMRK konformen Verhandlung beruhe (vgl. EGMR, Axen v. Germany, Urteil vom 8. Dezember 1983, Nr. 8273/78, EGMR-E 2, 321 , § 28).
Ferner darf sich ein Rechtsmittelgericht, wenn es ein Rechtsmittel zurückweist, grundsätzlich darauf beschränken, sich die Begründung der angefochtenen Entscheidung zu eigen zu machen (vgl. EGMR (GK), García Ruiz v. Spain…, Urteil vom 21. Januar 1999, Nr. 30544/96, NJW 1999, S. 2429 , § 26; vgl. auch EGMR, Axen v. Germany, Urteil vom 8. Dezember 1983, Nr. 8273/78, EGMR-E 2, 321 , § 32).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
a) Von Verfassungs wegen bedarf eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung regelmäßig keiner Begründung (vgl. BVerfGE 50, 287 , 65, 293 ; 81, 97 ; 86, 133 ; 94, 166 ; 104, 1 ; 118, 212 ).aa) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Beteiligtenvorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 51, 126 ; 54, 43 ; 86, 133 ; 87, 363 ; 96, 205 ).
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 79, 51 ; 80, 269 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
- EGMR, 05.07.2011 - 8999/07
DAN v. MOLDOVA
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Dabei ist eine Gesamtbetrachtung der nationalen Verfahrensordnung und der Rolle des Rechtsmittelgerichts darin vorzunehmen (vgl. EGMR, Kerojärvi v. Finland, Urteil vom 19. Juli 1995, Nr. 17506/90, § 40; Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 40 f.; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 62 f.;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 f.; Dan v. Moldova, Urteil vom 5. Juli 2011, Nr. 8999/07, § 30).Weiter berücksichtigt der Gerichtshof, ob ausschließlich Rechtsfragen oder auch Sachverhaltsfragen Gegenstand der Prüfung durch das Rechtsmittelgericht sind (vgl. EGMR, Bulut v. Austria, Urteil vom 22. Februar 1996, Nr. 17358/90, § 41; Dan v. Moldova, Urteil vom 5. Juli 2011, Nr. 8999/07, § 30).
- EGMR, 29.10.1991 - 12631/87
FEJDE c. SUÈDE
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Ist eine reformatio in peius nicht zu befürchten, so spricht dies gegen die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung (vgl. EGMR, Fejde v. Sweden, Urteil vom 29. Oktober 1991, Nr. 12631/87, § 33).Auch bei einer Kompetenz des Rechtsmittelgerichts zur Befassung mit Sachverhaltsfragen muss nach Auffassung des Gerichtshofs allerdings nicht zwingend eine öffentliche mündliche Hauptverhandlung durchgeführt werden (vgl. EGMR, Fejde v. Sweden, Urteil vom 29. Oktober 1991, Nr. 12631/87, § 33; Hoppe v. Germany, Urteil vom 5. Dezember 2002, Nr. 28422/95, § 63;… Rippe v. Germany, Entscheidung vom 2. Februar 2006, Nr. 5398/03, juris, Rn. 49 ff.).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
aa) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Beteiligtenvorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 51, 126 ; 54, 43 ; 86, 133 ; 87, 363 ; 96, 205 ).Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann nur dann festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 70, 288 ; 79, 51 ; 80, 269 ; 86, 133 ; 96, 205 ).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Dies verlangt eine gewisse verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" von Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem im Strafprozess (vgl. BVerfGE 63, 45 ).Allerdings müssen verfahrensspezifische Unterschiede in der Rollenverteilung von Staatsanwaltschaft und Beschuldigtem nicht in jeder Beziehung ausgeglichen werden (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 122, 248 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, NJW 2013, S. 1058 ).
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Eine mündliche Verhandlung muss nicht zu dem Zweck durchgeführt werden, damit sich ein Angeklagter unabhängig von seinem Verteidiger äußern kann (vgl. BVerfGE 54, 100 ; 64, 135 ).Ihm muss die Möglichkeit eingeräumt sein, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- EGMR, 08.02.2005 - 55853/00
MILLER v. SWEDEN
- EGMR, 21.01.1999 - 30544/96
GARCÍA RUIZ v. SPAIN
- EGMR, 02.03.1987 - 9562/81
MONNELL ET MORRIS c. ROYAUME-UNI
- EGMR, 26.02.2008 - 14029/05
F.S. gegen Deutschland
- EGMR, 29.05.2001 - 63716/00
SAWONIUK contre le ROYAUME-UNI
- EGMR, 19.07.1995 - 17506/90
KEROJÄRVI v. FINLAND
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen …
- BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung - …
- EKMR, 15.05.1996 - 28631/95
SALAMEH v. GERMANY
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
- BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82
Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in …
- BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97
Baulandumlegung
- BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung …
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
- BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03
Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- EKMR, 06.02.1968 - 3139/67
X. v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
- EKMR, 14.12.1961 - 599/59
X. v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 1066/05
Entscheidung über die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Auslegung des Begriffs …
- EKMR, 18.04.1964 - 2136/64
X. v. THE FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
Verstoß gegen § 247 StPO als relativer Revisionsgrund - Heilung eines Verstoßes …
- BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13
Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires …
- BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
- BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 1415/86
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
- BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85
Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
- BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig
Schon deswegen kann sich eine Vorbefassung des den Verwerfungsantrag stellenden Staatsanwalts nicht auf das Ergebnis der Entscheidung auswirken, wenn das Revisionsgericht - wie hier - die Rechtsausführungen der Staatsanwaltschaft, auf die sie den Antrag stützt, als im Wesentlichen zutreffend erachtet und sich zu eigen macht (zur Bedeutung des Verwerfungsantrags vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 17). - KG, 27.07.2020 - 4-58/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst. - BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21
Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos
Grundsätzlich besteht keine verfassungsrechtliche Begründungspflicht für mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr angreifbare Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; 81, 97 ; 86, 133 ; 94, 166 ; 118, 212 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 14; vgl. auch EGMR, John v. Germany, Entscheidung vom 13. Februar 2007, Nr. 15073/03, juris, § 50; Arribas Antón v. Spain…, Urteil vom 20. Januar 2015, Nr. 16563/11, § 47, NVwZ 2016, S. 519 ; Harisch v. Germany…, Urteil vom 11. April 2019, Nr. 50053/16, § 35, NJW 2020, S. 1943 ).Im Verfahren der strafrechtlichen Revision hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Revisionsführer in seiner Revisionsbegründung (§ 344 StPO) und in der Gegenerklärung zum Antrag des Generalbundesanwalts (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) Gelegenheit bekommt, sich umfassend zu äußern, wodurch seinem Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs ausreichend Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 8).
Die Möglichkeit, eine Revision im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO zu verwerfen, begegnet keinen konventionsrechtlichen Bedenken (vgl. schon BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 20 ff.).
Nach diesen Kriterien ist die den Revisionsgerichten eingeräumte Möglichkeit, im Verfahren nach § 349 Abs. 2 StPO auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten, mit dem Fairnessgebot des Art. 6 Abs. 1 EMRK vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 24).
Ein Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO kann nur bei offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Revision ergehen und setzt Einstimmigkeit voraus (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 24).
- BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
Weitere Ausführungen sind weder aus verfassungsrechtlichen noch aus konventionsrechtlichen Gründen geboten (vgl. BVerfG 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 ua. - Rn. 6; 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 19, 25; 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - Rn. 12 ff.) . - BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der …
Ergänzt das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft in seiner Entscheidung nicht, kann davon ausgegangen werden, dass es sich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zu eigen gemacht hat (vgl. BVerfGK 5, 269 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 17; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 -, juris, Rn. 1;… Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 229/10 -, juris, Rn. 3 m.w.N.). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.07.2022 - VGH B 30/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Akteneinsicht im Bußgeldverfahren …
Dies gilt indessen nicht, wenn die konkrete Entscheidung von Verfassungs wegen keiner Begründungspflicht unterliegt, wie dies bei verschiedenen letztinstanzlichen Entscheidungen anzunehmen ist (vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvR 1512/97 u.a. -, BVerfGE 104, 1 [7 f.]; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, juris Rn. 13 ff., auch zur Vereinbarkeit des Absehens von einer Begründung mit Art. 6 EMRK [Rn. 25 f.]). - BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15
Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender …
Der verfassungsrechtlichen Prüfung sind insoweit die Ausführungen des Generalbundesanwalts zugrunde zu legen, da der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers ohne nähere Begründung verworfen hat und daher davon auszugehen ist, dass er sich dessen Ausführungen zu Eigen gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, NJW 2014, S. 2563 m.w.N.). - BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19
Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - …
Weitergehende Ausführungen sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 14; 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - BVerfGK 18, 301) . - VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15
Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht
Dies gilt indessen nicht, wenn die konkrete Entscheidung von Verfassungs wegen keiner Begründungspflicht unterliegt, wie dies bei verschiedenen letztinstanzlichen Entscheidungen anzunehmen ist (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2011 - VGH B 44/10 - ; BVerfGE 104, 1 [7 f.]; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, ju-ris, Rn. 13 ff., dort auch zur Vereinbarkeit des Absehens von einer Begründung mit Art. 6 EMRK [Rn. 25 f.]).Die skizzierte Begründungspflicht dient nicht dazu, den Betroffenen von der Entscheidung des Gerichts inhaltlich zu überzeugen oder ihn bei einer mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidung in die Lage zu versetzen zu prüfen, ob er Anhörungsrüge oder Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. zu letzterem BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, ju-ris, Rn. 15).
- OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 -, juris, Rn. 8).Eine mündliche Verhandlung muss aber nicht allein zu dem Zweck durchgeführt werden, dass sich ein Beklagter unabhängig von seinem Prozessbevollmächtigten äußern kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11, Rn. 9, juris; vgl. VGH München…, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15/2737 -, Rn. 7, juris;… Benz/Frankenstein in LDG, Stand April 2019, § 41 Rn. 2.1.1).
Dem Verfahrensbeteiligten muss die Möglichkeit eingeräumt sein, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen, um nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung zu werden (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, Rn. 29, juris, und vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 11, juris).
- BAG, 25.01.2024 - 10 AZN 677/23
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - gerichtsinterne Vorgänge - …
- BGH, 17.02.2023 - AnwSt (R) 4/22
Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen Verletzung anwaltlicher …
- BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19
Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb
- BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19
Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein …
- BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Verwerfung der Revision im …
- VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen …
- BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 190/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung der gemeinsamen elterlichen …
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an …
- BGH, 23.01.2024 - 3 StR 337/23
Verwerfung der Revision; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- BGH, 25.01.2022 - 3 StR 63/21
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einer Revisionsentscheidung: …
- OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19
Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung …
- BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires …
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19
Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage - …
- BGH, 08.10.2019 - 2 StR 101/18
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Entbehrlichkeit der …
- BGH, 02.09.2015 - 1 StR 433/14
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs durch …
- BGH, 23.01.2020 - 3 StR 288/19
Entscheidung des Revisionsgerichts ohne Begründung (rechtliches Gehör)
- BGH, 28.09.2022 - 5 StR 153/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
- BGH, 29.06.2022 - 1 StR 466/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14
Unbegründete Anhörungsrüge
- VerfGH Sachsen, 08.12.2022 - 33-IV-22
Anordnung der Nutzung einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre als milderes …
- BGH, 26.06.2019 - 3 StR 575/18
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Gehörsverletzung durch Entscheidung des …
- BGH, 29.08.2018 - 4 StR 561/17
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 416/16
Untreue: Vermögensnachteil eines Bankhauses bei Darlehensgewährung und …
- BAG, 24.11.2022 - 2 AZN 335/22
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - Öffentlichkeit des …
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18
Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von …
- BGH, 21.04.2015 - 1 StR 555/14
Absetzungfrist des Urteils (keine Anwendung auf Urteilskopien); Anhörungsrüge
- BGH, 31.10.2023 - AnwSt (B) 2/23
Erheben der statthaften Anhörungsrüge i.R.d. Frist
- BGH, 12.09.2023 - 5 StR 152/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BAG, 11.08.2021 - 1 AZB 24/21
Besetzung der Einigungsstelle - sofortige Beschwerde
- BGH, 22.07.2015 - 1 StR 433/14
Anhörungsrüge
- BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13
Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)
- BGH, 29.06.2023 - 3 StR 460/22
Verwerfung der Anhörungsrüge; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im …
- BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Anhörungsrüge
- BAG, 14.09.2016 - 4 AZN 540/16
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige …
- BGH, 01.02.2024 - AnwSt (R) 3/23
Verwerfung der Revision; Verletzung anwaltlicher Berufspflichten
- BGH, 05.04.2016 - 5 StR 556/15
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung der Revision ohne …
- BGH, 09.04.2018 - 1 StR 479/17
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
Anhörungsrüge
- OLG Rostock, 15.07.2016 - 22 Ws Reha 43/15
Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Rechtmäßigkeit der schriftlichen …
- BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 636/19
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkte Zulassung der Revision - …
- BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14
Anhörungsrüge
- BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20
Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge
- BGH, 11.05.2016 - 5 StR 18/16
Nachweis einer fehlerhaften Verwertung der Beweisergebnisse in einem …
- OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17
Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet …
- BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23
Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste
- BGH, 10.01.2023 - 3 StR 12/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf …
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
- BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13
Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung; …
- BGH, 28.04.2022 - 2 StR 127/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs …
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des …
- BGH, 01.08.2023 - 5 StR 405/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 24.11.2022 - 2 StR 567/21
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
- BGH, 27.09.2022 - 2 StR 112/22
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
- BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14
Anspruch auf rechtliches Gehör (kein Begründungszwang bei offensichtlich …
- BGH, 05.07.2022 - 4 StR 107/22
Anhörungsrüge (Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss; keine …
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19
Anhörungsrüge
- BGH, 13.03.2017 - 1 StR 476/15
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 33/16
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 23.03.2023 - 1 StR 497/22
Anhörungsrüge
- BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 19.07.2023 - 5 StR 560/22
Verwerfung der Anhörungsrüge; Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit …
- BGH, 26.05.2021 - 3 StR 67/20
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 20.08.2020 - 3 StR 158/20
Verwerfung der Anhörungsrüge
- OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15
Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer …
- BGH, 18.04.2023 - 3 StR 490/22
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (keine Verletzung des Rechts auf …
- BGH, 12.04.2023 - 5 StR 406/22
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Anhörungsrüge
- BGH, 18.08.2022 - 2 StR 564/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
- BGH, 11.02.2016 - 3 StR 403/15
Unbegründetheit der Anhörungsrüge
- OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
- OLG Stuttgart, 17.12.2014 - 9 U 145/14
Berufungsverfahren: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bei offensichtlicher …
- BGH, 12.09.2023 - 2 StR 230/22
Unbegründetheit der Revision wegen Verstoßes gegen das rechtliche Gehör
- VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 18/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl einer Kostenentscheidung gem § 467 Abs 4 …
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 337/16
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 10.01.2023 - 1 StR 325/22
Anhörungsrüge
- BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung …
- BGH, 19.02.2018 - 1 StR 224/17
Verwerfung der Revision als unbegründet (mangelnde Begründungspflicht); …
- BGH, 16.08.2022 - 4 StR 53/22
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
- BGH, 26.07.2022 - 1 StR 124/22
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 21.12.2021 - 3 StR 170/21
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
- BGH, 30.06.2020 - 1 StR 154/20
Unbegründete Anhörungsrüge
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - L 8 AL 192/14
Berufung nicht statthaft - Entscheidung über Rechtsmittel durch Beschluss
- BGH, 17.11.2021 - 4 StR 273/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet
- BGH, 31.08.2021 - 1 StR 150/21
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 10.04.2018 - 4 StR 328/17
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (keine Begründungspflicht für …
- BGH, 11.10.2017 - 1 StR 223/17
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.09.2017 - 2 AGH 15/16
Gehörsrüge, Beschwerdeentscheidung, Ablehnungsgesuch
- BGH, 06.08.2015 - 3 StR 220/15
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 26.01.2022 - 1 StR 203/21
Anhörungsrüge
- BGH, 28.05.2020 - 1 StR 89/20
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 07.08.2018 - 3 StR 407/17
Unbegründete Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss …
- BGH, 10.11.2016 - 1 StR 430/16
Nichtbestehen einer Begründungspflicht für letztinstanzliche und mit ordentlichen …
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 153/16
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 08.08.2016 - 1 StR 165/16
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 11.09.2014 - 2 StR 407/13
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 28.06.2021 - AnwSt (R) 7/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge i.R.d. Verletzung anwaltlicher Berufspflichten
- BGH, 22.05.2017 - 1 StR 3/17
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Würdigung des gesamten …
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 389/16
Verwerfung der Anhörungsrüge nach Revisionsentscheidung im Beschlussverfahren
- VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 200/14
Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im …
- VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 153/14
Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im …
- OLG Rostock, 15.07.2016 - 22 Ws_Reha 43/15
Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Rechtmäßigkeit der schriftlichen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 967/17
- AG Sinsheim, 26.04.2023 - 14 OWi 1/23
Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in Messreihe einer …
- KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
- KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"