Rechtsprechung
BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 1 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 63 BVerfGG
Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme - Wolters Kluwer
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- debier datenbank
Spinner
- rewis.io
Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlkampf und Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten - Beanstandung nur bei evidenter Vernachlässigung der Integrationsaufgabe und damit willkürlicher Parteinahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- rechtsportal.de
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien (hier: Bezeichnung der NPD Anhänger und Mitglieder als "Spinner")
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gauck ist kein Grüßaugust
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bundespräsident darf NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bezeichnung von NPD-Aktivisten als "Spinner" durch Bundespräsidenten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- uni-bayreuth.de (Auszüge)
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- juraforum.de (Kurzinformation)
Bundespräsident darf NPD als "Spinner" bezeichnen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen - Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.02.2014)
Joachim Gauck und die NPD: Was darf ein Bundespräsident?
- zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.09.2013)
NPD verklagt Bundespräsident
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
NPD verklagt Bundespräsidenten - Rechtsextreme fühlen sich als "Spinner" verunglimpft
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Äußerungen Gaucks zu Rechtsextremen - Was darf der Bundespräsident sagen?
Besprechungen u.ä. (7)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Äußerungen des Bundespräsidenten
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zur Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 54, Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG; §§ 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG
Äußerungsbefugnis des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Präsidiale Spinnereien: Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten
- internet-law.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2013)
Die Organklage der NPD gegen Bundespräsident Gauck
- verfassungsblog.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?
- juwiss.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten
Sonstiges (3)
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Mündliche Verhandlung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Bundesverfassungsgericht (Terminmitteilung)
Urteilsverkündung in Sachen "Äußerungsbefugnisse des Bundespräsidenten"
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 19.09.2013 - 2 BvE 4/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13
Papierfundstellen
- BVerfGE 136, 323
- NJW 2014, 2563
- NVwZ 2014, 1156
- DÖV 2014, 673
Wird zitiert von ... (31)
- BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16
Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig
Deren Recht, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf die politische Willensbildung des Volkes einwirken (vgl. BVerfG, Urteile vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125 und vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 - BVerfGE 136, 323 Rn. 28). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15
"Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig
vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2015- 2 BvQ 39/15 -, juris Rn. 9, Urteile vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25, und vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, juris Rn. 57 ff.; ThürVerfGH, Urteile vom 8. Juli 2016 - VerfGH 38/15 -, juris Rn. 30 und 39, und vom 8. Juni 2016 - VerfGH 25/15 -, juris Rn. 93;VerfGH Rh.-Pf., Beschluss vom 21. Mai 2014- VGH A 39/14 -, juris Rn. 19 ff. - BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
Die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und die Überprüfung dieser Äußerungen durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), sind auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Antragsgegnerin dadurch das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen verletzt hat (vgl. BVerfGE 40, 287 ; 44, 125 ; 63, 230 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 19).
Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 25).
Daher sind die Maßstäbe, die für Äußerungen des Bundespräsidenten in Bezug auf politische Parteien und deren Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelten (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris), auf die Mitglieder der Bundesregierung nicht übertragbar.
Wie er seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 22).
Daraus allein folgen indes keine justiziablen Vorgaben für seine Amtsausübung (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 23).
Im Unterschied zur Bundesregierung und deren Mitgliedern steht der Bundespräsident weder mit den politischen Parteien in direktem Wettbewerb um die Gewinnung politischen Einflusses noch stehen ihm in vergleichbarem Umfang Mittel zur Verfügung, die es ermöglichten, durch eine ausgreifende Informationspolitik auf die Meinungs- und Willensbildung des Volkes einzuwirken (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 27).
Namentlich sind Äußerungen des Bundespräsidenten nicht zu beanstanden, solange sie erkennbar einem Gemeinwohlziel verpflichtet und nicht auf die Ausgrenzung oder Begünstigung einer Partei um ihrer selbst willen angelegt sind (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 28).
Nicht mehr mit seiner Repräsentations- und Integrationsaufgabe in Einklang stehen Äußerungen, die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung leisten, sondern ausgrenzend wirken, wie dies grundsätzlich bei beleidigenden, insbesondere solchen Äußerungen der Fall ist, die in anderen Zusammenhängen als "Schmähkritik" qualifiziert werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 29).
Abgesehen davon können Äußerungen des Bundespräsidenten über eine Partei verfassungsgerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob er unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsfunktion und damit willkürlich Partei ergriffen hat (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 10. Juni 2014, - 2 BvE 4/13 -, juris, Rn. 30).
- BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvE 1/16
Verletzung des Rechts einer Partei auf Chancengleichheit im politischen …
Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ). - BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
b) Die Maßstäbe für Äußerungen des Bundespräsidenten (vgl. BVerfGE 136, 323) sind hingegen auf den Bundeskanzler nicht übertragbar.Soweit der Senat für den Bundespräsidenten aus dem Umstand, dass dieser vorrangig Repräsentations- und Integrationsaufgaben wahrnimmt, einen weiten, nur auf die Einhaltung äußerster Grenzen hin überprüfbaren Gestaltungsspielraum abgeleitet hat (vgl. BVerfGE 136, 323 ), ist dies auf das Amt des Bundeskanzlers nicht übertragbar.
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern auf den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ; 138, 102 ; 148, 11 ).
- BVerfG, 07.11.2015 - 2 BvQ 39/15
Einstweilige Anordnung auf Entfernung einer Pressemitteilung aus dem …
a) Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen, wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken (vgl. BVerfGE 44, 125 ; 136, 323 ). - VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15
Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD
Sie legt hinreichend substantiiert die Möglichkeit dar, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern überschritten und damit zu ihren Lasten in unzulässiger Weise in die Chancengleichheit eingegriffen wurde (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 -2 BVE 4/13 -, BVerfGE 136, 323 [331]).(vgl. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [593]; BVerfGE 136, 323 [337]).
Eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit liegt daher vor, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirkten, wobei sich der Eingriff nicht nur in Form von staatlichen Maßnahmen wie etwa Kandidatenstreichungen oder Verboten, sondern auch in Form von öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern vollziehen kann (z.B. ThürVerfGH, LVerfGE 25, 585 [594]; ebenso z.B. BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2015, a.a.O; BVerfGE 138, 102 ff.; 136, 323 ff.; VerfGH RP…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - a.a.O.).
Diese Einschätzung korrespondiert mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
Analog zur Rechtsprechung zu faktischen Grundrechtseingriffen (vgl. insoweit BVerfGE 40, 287 ; 105, 252 ; 105, 279 ; 136, 323 ) hat das Bundesverfassungsgericht in eng begrenzten Ausnahmefällen Verfassungsbeschwerden gegen die allein in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung liegende Belastung für möglich gehalten. - VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14
Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
In Bezug auf die Repräsentations- und Integrationsaufgabe des Bundespräsidenten hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, ihm obliege es, im Interesse der Wahrung und Förderung des Gemeinwesens das Wort zu ergreifen und die Öffentlichkeit durch seine Beiträge auf von ihm identifizierte Missstände und Fehlentwicklungen - insbesondere solche, die den Zusammenhalt der Bürger und das friedliche Zusammenleben aller Einwohner gefährden - aufmerksam zu machen sowie um Engagement bei deren Beseitigung zu werben (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 28).Ich sehe mich bei dieser Einschätzung ausdrücklich auch in Übereinstimmung mit der jüngsten einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2014, worin dem Bundespräsidenten nicht nur das Recht zugestanden wurde, die NPD als "Spinner" zu bezeichnen (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn 33), sondern ebenfalls die Aufforderung, die Bürger mögen "auf die Straße gehen und sagen, "bis hierher und nicht weiter"" (BVerfG ebd., Rn 2, 32).
Der Aufruf ist gemessen an den im Urteil näher dargestellten vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu öffentlichen Äußerungen staatlicher Stellen, die jedoch keinen Anspruch auf abschließende Betrachtung jeder Fallgestaltung erheben, sondern auf den Einzelfall abstellen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, juris Rn. 25), von der verfassungsrechtlich legitimierten Aufgabenerfüllung der Antragsgegnerin gedeckt.
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 10. Juni 2014 ausgeführt, die Aufforderung des Bundespräsidenten an Jugendliche im Rahmen einer öffentlichen Rede, sich am politischen Meinungskampf zu beteiligen (auch in Form von Versammlungen), enthalte lediglich einen Hinweis auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit (BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014, a. a. O., Rn. 32).
Schließlich bleibt zu betonen, dass sich der Versammlungsaufruf zwar gegen den NPD-Parteitag und die NPD unmittelbar wendet, doch gerade die Partei nicht um ihrer selbst willen treffen will (vgl. zu diesem Kriterium ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 10. Juni 2014, a. a. O., Rn. 26 und 28), sondern nach seinem Wortlaut (Zeigen Sie Rassismus und Intoleranz die rote Karte) und nach dem Kontext erkennbar der Bekämpfung rassistischen und xenophoben Gedankengutes dient.
- VG Köln, 30.03.2017 - 4 L 750/17
Kölner Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD äußern - aber nicht …
- StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19
Äußerungsbefugnis des Ministerpräsidenten bei Angriffen einer …
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1320
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
- BVerfG, 15.07.2014 - 2 BvE 2/14
Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern
- AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17
Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt …
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Kein Geld vom Staat für marxistische Jugendcamps
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 5/14
Bildungsminister darf NPD als "braune Brut" bezeichnen
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609
Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14
Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Kein Geld vom Staat für marxistische Jugendcamps
- BVerfG, 08.09.2020 - 1 BvR 987/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Äußerungen im Rahmen kommunaler …
- VG Düsseldorf, 24.02.2021 - 20 K 5100/19
Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
- VGH Hessen, 24.11.2014 - 8 A 1605/14
Neutralitätspflicht vor Wahlen gilt auch für Bürgermeister
- VG Gera, 11.02.2015 - 2 K 570/14
Ordnungsgemäße Verpflichtung als Mitglied des Stadtrats trotz Verweigerung des …
- VG Berlin, 24.11.2015 - 27 L 179.15
Bundespräsident muss Presse keine Auskunft zu Gesetzgebungsverfahren geben
- VG Köln, 12.10.2017 - 4 L 4065/17
- VG Berlin, 03.06.2015 - 33 K 332.14
Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden des Bundes
- VerfG Brandenburg, 20.05.2021 - VfGBbg 5/21
Organstreit verworfen; politische Partei; Verfassungsschutzbericht; …
- VG Berlin, 30.04.2021 - 6 L 96.21
Desiderius-Erasmus-Stiftung muss nicht auf BMI-Homepage erwähnt werden
- VG Bayreuth, 14.02.2020 - B 9 E 20.141
Unterlassung des Aufrufs zur Teilnahme an einer Gegendemonstration
- VG Berlin, 15.10.2020 - 2 K 181.19
Informationsfreiheit: abgelehntes Einsichtsrecht in Glückwunschtelegramme des …
Rechtsprechung
BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 344 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 3 StPO; 358 Abs. 2 StPO
Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung durch unbegründeten Beschluss (Recht auf rechtliches Gehör; Recht auf ein faires Verfahren; "Waffengleichheit"; Konventionsrecht als Auslegungshilfe bei der Auslegung von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Das Revisionsgericht kann die Revision ohne Hauptverhandlung verwerfen; eine Begründung der Entscheidung ist nicht erforderlich
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen ... - Wolters Kluwer
Verwerfung einer strafprozessualen Revision ohne Durchführung einer Revisionshauptverhandlung i.R.d. Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und öffentliche Verhandlung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Verwerfung einer strafprozessualen Revision durch unbegründeten Beschluss nach § 349 Abs 2 StPO - keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) oder der Gewährleistung eines fairen ...
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
"Schonung der Ressourcen der Justiz” - dem dienen OU-Beschlüsse (?)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revisionsverwerfung ohne mündliche Verhandlung
- lto.de (Kurzinformation)
Revision in Strafsachen - Verwerfung ohne mündliche Verhandlung rechtens
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verwerfung der Revision in Strafsachen ist auch ohne mündliche Verhandlung möglich
- Jurion (Kurzinformation)
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Verwerfung einer Revision ohne mündliche Verhandlung und Begründung möglich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Revisionsentscheidung in Strafsachen ohne mündliche Verhandlung und Begründung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich - Gerichte dürfen bei Nichtannahme offensichtlich unbegründeter Beschwerden von ausführlicher Begründung der Entscheidung absehen
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
"Unerhörte Revisionen" - zur Praxis der begründungslosen Beschlussverwerfung nach § 349 Abs. 2 StPO (Prof. Dr. Wolfgang Wohlers; HRRS 2015, 271-277)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 03.07.2010 - 11 Ks 1/10
- LG Neuruppin, 03.07.2010 - 321 Js 2/09
- BGH, 24.02.2011 - 5 StR 534/10
- BGH, 17.03.2011 - 5 StR 534/10
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Papierfundstellen
- NJW 2014, 2563
- StV 2015, 75
- DÖV 2014, 844
- JR 2015, 92
Wird zitiert von ... (82)
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig
Schon deswegen kann sich eine Vorbefassung des den Verwerfungsantrag stellenden Staatsanwalts nicht auf das Ergebnis der Entscheidung auswirken, wenn das Revisionsgericht - wie hier - die Rechtsausführungen der Staatsanwaltschaft, auf die sie den Antrag stützt, als im Wesentlichen zutreffend erachtet und sich zu eigen macht (zur Bedeutung des Verwerfungsantrags vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563 Rn. 17). - KG, 27.07.2020 - 4-58/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
Die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung war nach den maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. nur BVerfG NJW 2014, 2563 mwN; BGH NStZ-RR 2009, 353; s. auch EGMR JR 2015, 95, 102) auch sonst nicht veranlasst. - BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
Weitere Ausführungen sind weder aus verfassungsrechtlichen noch aus konventionsrechtlichen Gründen geboten (vgl. BVerfG 21. November 2018 - 1 BvR 1653/18 ua. - Rn. 6; 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 19, 25; 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - Rn. 12 ff.) .
- BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 1422/15
Verbot informeller Absprachen (Recht auf ein faires Verfahren; abschließender …
Der verfassungsrechtlichen Prüfung sind insoweit die Ausführungen des Generalbundesanwalts zugrunde zu legen, da der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers ohne nähere Begründung verworfen hat und daher davon auszugehen ist, dass er sich dessen Ausführungen zu Eigen gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, NJW 2014, S. 2563 m.w.N.). - BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19
Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument - …
Weitergehende Ausführungen sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 14; 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - BVerfGK 18, 301) . - VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.06.2015 - VGH B 15/15
Klageerzwingungsverfahren, Begründungspflicht
Dies gilt indessen nicht, wenn die konkrete Entscheidung von Verfassungs wegen keiner Begründungspflicht unterliegt, wie dies bei verschiedenen letztinstanzlichen Entscheidungen anzunehmen ist (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 11. Februar 2011 - VGH B 44/10 - ; BVerfGE 104, 1 [7 f.]; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, ju-ris, Rn. 13 ff., dort auch zur Vereinbarkeit des Absehens von einer Begründung mit Art. 6 EMRK [Rn. 25 f.]).Die skizzierte Begründungspflicht dient nicht dazu, den Betroffenen von der Entscheidung des Gerichts inhaltlich zu überzeugen oder ihn bei einer mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidung in die Lage zu versetzen zu prüfen, ob er Anhörungsrüge oder Verfassungsbeschwerde erhebt (vgl. zu letzterem BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, ju-ris, Rn. 15).
- BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19
Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb
Weitergehende Ausführungen sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 14; 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - BVerfGK 18, 301) . - OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Es ist vielmehr Sache des Gesetzgebers, zu entscheiden, in welcher Weise das rechtliche Gehör gewährt werden soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 -, juris, Rn. 8).Eine mündliche Verhandlung muss aber nicht allein zu dem Zweck durchgeführt werden, dass sich ein Beklagter unabhängig von seinem Prozessbevollmächtigten äußern kann (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11, Rn. 9, juris; vgl. VGH München…, Beschluss vom 04.05.2016 - 10 ZB 15/2737 -, Rn. 7, juris;… Benz/Frankenstein in LDG, Stand April 2019, § 41 Rn. 2.1.1).
Dem Verfahrensbeteiligten muss die Möglichkeit eingeräumt sein, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen, um nicht zum bloßen Objekt staatlicher Entscheidung zu werden (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, Rn. 29, juris, und vom 30.06.2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 11, juris).
- BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12
Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an …
Solche besonderen Umstände können auch bei einer nicht näher begründeten Entscheidung erkennbar sein (vgl. BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 16) .Allerdings ist auch nach Art. 6 Abs. 1 EMRK eine ausführliche Stellungnahme zu jedem Vorbringen der Beteiligten nicht notwendig (EGMR 21. Januar 1999 - 30544/96 - [Garcia Ruiz/Spanien] Rn. 26; vgl. auch BVerfG 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 - Rn. 25 mwN) .
- BGH, 28.06.2016 - 3 StR 17/15
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet (Verwerfung der Revision im …
In diesen Fällen ist es auch verfassungsrechtlich nicht geboten, die Entscheidung des Revisionsgerichts zu begründen, wenngleich eine Begründung sinnvoll ist und - wie vorliegend vom Senat praktiziert - der ständigen Übung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs entspricht (vgl. zu alledem BVerfG, Beschlüsse vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01, NStZ 2002, 487, 488 f.; vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563, 2564). - BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Brandenburg, 03.08.2015 - 13 UF 190/14
Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Übertragung der gemeinsamen elterlichen …
- BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19
Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein …
- BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15
Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires …
- BGH, 28.04.2022 - 2 StR 127/21
Verwerfung der Revision als unbegründet; Geltendmachung eines Gehörsverstoßes
- OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19
Zum Umfang der Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts zur Erbenermittlung
- BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19
Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage - …
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 416/16
Untreue: Vermögensnachteil eines Bankhauses bei Darlehensgewährung und …
- BGH, 02.09.2015 - 1 StR 433/14
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs durch …
- BGH, 29.01.2015 - 1 StR 359/13
Anhörungsrüge; Verfahrensverzögerung (Einzelfallbetrachtung)
- BGH, 26.06.2019 - 3 StR 575/18
Unbegründetheit der Anhörungsrüge (keine Gehörsverletzung durch Entscheidung des …
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZN 809/18
Auskunftserteilung und Schadensersatz im Zusammenhang mit der Weitergabe von …
- BAG, 14.09.2016 - 4 AZN 540/16
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige …
- BGH, 08.10.2019 - 2 StR 101/18
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Entbehrlichkeit der …
- BGH, 22.07.2015 - 1 StR 433/14
Anhörungsrüge
- BGH, 21.04.2015 - 1 StR 555/14
Absetzungfrist des Urteils (keine Anwendung auf Urteilskopien); Anhörungsrüge
- BGH, 12.03.2019 - 1 StR 356/18
Anhörungsrüge
- BAG, 11.08.2021 - 1 AZB 24/21
Besetzung der Einigungsstelle - sofortige Beschwerde
- BGH, 29.08.2018 - 4 StR 561/17
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 09.04.2018 - 1 StR 479/17
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 23.01.2020 - 3 StR 288/19
Entscheidung des Revisionsgerichts ohne Begründung (rechtliches Gehör)
- BGH, 05.04.2016 - 5 StR 556/15
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung der Revision ohne …
- BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
Anhörungsrüge
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 03.09.2015 - 1 StR 235/14
Anhörungsrüge
- BGH, 25.01.2022 - 3 StR 63/21
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 08.06.2016 - 4 StR 33/16
Unbegründete Anhörungsrüge
- BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 636/19
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkte Zulassung der Revision - …
- BGH, 11.05.2016 - 5 StR 18/16
Nachweis einer fehlerhaften Verwertung der Beweisergebnisse in einem …
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
- BVerwG, 16.07.2014 - 2 WDB 5.13
Verfahrenshindernis; Zuständigkeit; örtliche Unzuständigkeit; Verweisung; …
- BGH, 13.03.2017 - 1 StR 476/15
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des …
- BGH, 01.07.2015 - 4 StR 576/14
Anspruch auf rechtliches Gehör (kein Begründungszwang bei offensichtlich …
- BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 26.01.2022 - 1 StR 203/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge bzgl. Verletzung des Anspruchs eines Verurteilten …
- BGH, 11.02.2016 - 3 StR 403/15
Unbegründetheit der Anhörungsrüge
- BGH, 12.05.2020 - 1 StR 460/19
Anhörungsrüge
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 337/16
Unbegründete Anhörungsrüge
- VerfG Brandenburg, 12.04.2019 - VfGBbg 18/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl einer Kostenentscheidung gem § 467 Abs 4 …
- BGH, 19.02.2018 - 1 StR 224/17
Verwerfung der Revision als unbegründet (mangelnde Begründungspflicht); …
- BGH, 23.04.2019 - 1 StR 43/19
Anhörungsrüge
- BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung …
- BGH, 11.10.2017 - 1 StR 223/17
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
- OLG Rostock, 15.07.2016 - 22 Ws Reha 43/15
Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Rechtmäßigkeit der schriftlichen …
- BGH, 21.12.2021 - 3 StR 170/21
Verwerfung einer Anhörungsrüge
- BGH, 10.04.2018 - 4 StR 328/17
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (keine Begründungspflicht für …
- OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15
Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer …
- BGH, 06.08.2015 - 3 StR 220/15
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 07.08.2018 - 3 StR 407/17
Unbegründete Anhörungsrüge gegen die Verwerfung der Revision durch Beschluss …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.09.2017 - 2 AGH 15/16
Gehörsrüge, Beschwerdeentscheidung, Ablehnungsgesuch
- BGH, 11.10.2016 - 1 StR 153/16
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 08.08.2016 - 1 StR 165/16
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 11.09.2014 - 2 StR 407/13
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 05.01.2021 - 5 StR 175/20
Nachholung rechtlichen Gehörs durch die Anhörungsrüge
- BGH, 22.05.2017 - 1 StR 3/17
Zurückweisung der Anhörungsrüge; Gerichtliche Würdigung des gesamten …
- BGH, 10.11.2016 - 1 StR 430/16
Nichtbestehen einer Begründungspflicht für letztinstanzliche und mit ordentlichen …
- OLG Stuttgart, 17.12.2014 - 9 U 145/14
Berufungsverfahren: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung bei offensichtlicher …
- BGH, 26.05.2021 - 3 StR 67/20
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 20.08.2020 - 3 StR 158/20
Verwerfung der Anhörungsrüge
- BGH, 30.06.2020 - 1 StR 154/20
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 28.05.2020 - 1 StR 89/20
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 389/16
Verwerfung der Anhörungsrüge nach Revisionsentscheidung im Beschlussverfahren
- BGH, 17.11.2021 - 4 StR 273/21
Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im zivilgerichtlichen Verfahren
- OLG Karlsruhe, 22.09.2017 - 1 Rb 7 Ss 486/17
Verwerfung eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde muss nicht begründet …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - L 8 AL 192/14
Berufung nicht statthaft - Entscheidung über Rechtsmittel durch Beschluss
- VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 153/14
Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im …
- BGH, 31.08.2021 - 1 StR 150/21
- BGH, 28.06.2021 - AnwSt (R) 7/20
- OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
- VerfGH Berlin, 01.07.2015 - VerfGH 200/14
Keine entscheidungserhebliche Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 11 AS 967/17