Rechtsprechung
BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 308 Nr 5 BGB, § 310 BGB
Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum: Inhaltskontrolle für Klauseln zur Umlage von "Verwaltungskosten", zur Übertragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter und zur Umlage von Kosten des "Center-Managements" - IWW
- Wolters Kluwer
Umlage von "Verwaltungskosten" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume; Verstoß gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur wirksamen Vereinbarung von Nebenkosten in einem gewerblichen Mietvertrag; §§ 305c, 307, 308 Nr. 5, 310, 535 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Geschäftsraummietvertrag; Nebenkostenumlage; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot; Regelungsverbot; Klauselverbot; Überraschungsklausel; Betriebskostenumlage; Verwaltungskosten; Centermanagement; Instandhaltungsklausel; Instandsetzungsklausel
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 305c, 307, 308 Nr. 5, §§ 310, 535
(Un-)Wirksamkeit formularmäßig vereinbarter Umlage von Verwaltungs-, Instandhaltungs-/Instandsetzungs- und Centermanagementkosten auf den gewerblichen Mieter - Betriebs-Berater
Umlage von "Verwaltungskosten" in AGB eines Mietvertrags über Geschäftsräume
- rewis.io
Formularmietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum: Inhaltskontrolle für Klauseln zur Umlage von "Verwaltungskosten", zur Übertragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten auf den Mieter und zur Umlage von Kosten des "Center-Managements"
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gewerberaummiete: Umlage von Verwaltungskosten in AGB zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
AGB-Recht und Mietrecht: Unklare Betriebskosten verstossen gegen AGB-Recht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Gewerbliches Mietrecht: Zur Umlage von Verwaltungskosten und Centermanagementkosten
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Umlage von "Verwaltungskosten" in AGB eines Mietvertrags über Geschäftsräume
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Abwälzung der Erhaltungslast für ein Einkaufszentrum
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Gewerbemietvertrag: Kosten der Verwaltung, der Instandhaltung/Instandsetzung, Center-Management
- haerlein.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Formularmäßige Kostenübertragung in einem Mietvertrag über Geschäftsräume
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung im Gewerberaummietrecht: Umlage von Verwaltungskosten
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Gewerberaummietrecht: Instandhaltungsklauseln wirksam?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung im Gewerberaummietrecht (Einkaufszentrum)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zur unzulässigen Überwälzung von Instandhaltung und Instandsetzung auf den Mieter
Besprechungen u.ä. (5)
- lutzabel.com (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss von Einwendungen in AGB wohl unwirksam
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einkaufszentrum: Instandhaltung und Instandsetzung erfordern Kappungsgrenze! (IMR 2014, 515)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gewerberaummiete: Umlage von Verwaltungskosten in AGB zulässig (IMR 2014, 514)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Einkaufszentrum: "Center-Management"-Kosten ohne Erläuterung sind intransparent! (IMR 2014, 513)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Betriebskostenabrechnung: Rügeklausel mit Einwendungsausschluss ist wohl unwirksam! (IMR 2014, 516)
Verfahrensgang
- LG München II, 01.03.1995 - 13 O 6664/94
- OLG München, 10.01.1997 - 21 U 2464/95
- AG Offenbach, 25.11.2005 - 34 C 16/05
- LG Darmstadt, 18.05.2006 - 6 S 253/05
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06
- LG Frankfurt/Oder, 01.07.2010 - 13 O 111/10
- OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 3 U 117/10
- BGH, 10.09.2014 - XII ZR 56/11
- BGH, 09.09.2015 - XII ZR 56/11
- OLG Brandenburg, 22.12.2015 - 3 U 117/10
- LG Hannover, 15.06.2018 - 17 O 139/17
- OLG Celle, 09.11.2018 - 2 U 81/18
- BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3722
- MDR 2014, 1308
- NZM 2014, 830
- BB 2014, 2689
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 08.04.2020 - XII ZR 120/18
Gewerberaummietvertrag: Auslegung der Betriebskostenumlage
Abweichungen hiervon bedürfen der Vereinbarung (…Senatsurteil vom 2. Mai 2012 - XII ZR 88/10 - NJW-RR 2012, 1034 Rn. 13), zu deren Inhalt § 556 BGB nur für die Wohnraummiete (…vgl. Senatsurteil BGHZ 184, 117 = NJW 2010, 1065 Rn. 18 ff.) gesetzliche Vorgaben enthält und die auch konkludent getroffen werden kann (vgl. etwa Senatsurteil vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11 - NJW 2014, 3722 Rn. 27 mwN).Weitergehende Anforderungen an die Transparenz einer individualvertraglichen Betriebskostenvereinbarung bestehen hingegen nicht, anders als bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wo es wegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB einer ausdrücklichen, inhaltlich bestimmten Regelung bedarf, damit der Mieter sich zumindest ein grobes Bild davon machen kann, welche zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen können (vgl. Senatsurteile vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11 - NJW 2014, 3722 Rn. 25 mwN und vom 6. April 2005 - XII ZR 158/01 - NJW-RR 2006, 84, 85).
Daher hat es der Senat als zulässig erachtet, für die Auslegung des in Gewerberaummietverträgen enthaltenen Begriffs der "Verwaltungskosten" auf die in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV und § 26 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung enthaltenen Definitionen zurückzugreifen, obwohl diese Bestimmungen für die Gewerberaummiete nicht einschlägig sind (…vgl. Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 24 und vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11 - NJW 2014, 3722 Rn. 19 mwN).
Dem steht nicht entgegen, dass im Bereich der Gewerberaummiete auch Kostenpositionen auf den Mieter umgelegt werden können, die im Katalog des § 2 BetrKV nicht aufgeführt sind (…vgl. Senatsurteile BGHZ 183, 299 = NJW 2010, 671 Rn. 25 und vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11 - NJW 2014, 3722 Rn. 19 mwN).
- BGH, 03.12.2015 - VII ZR 100/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Handelsvertretervertrag mit einem …
Verstöße gegen das Transparenzgebot entsprechen nicht den Gebräuchen und Gepflogenheiten des Handelsverkehrs (vgl. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und führen daher auch gegenüber einem Unternehmer zur Unwirksamkeit formularmäßiger Geschäftsbedingungen (BGH, Versäumnisurteil vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11, NJW 2014, 3722 Rn. 25;… Urteil vom 3. August 2011 - XII ZR 205/09, NJW 2012, 54 Rn. 16). - BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15
Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die …
Abzustellen ist auf die Erkenntnismöglichkeit des durchschnittlichen Vertragspartners (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 48/05, BGHZ 165, 12, 21 f; vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11, NJW 2014, 3722, 3724 Rn. 18 …und vom 10. Februar 2016 - VIII ZR 137/15, NZM 2016, 235, 236 Rn. 18).
- OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15
Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag
In der Geschäftsraummiete können die Kosten der Verwaltung jedoch auch formularmäßig auf dem Mieter auferlegt werden; Klauseln dieser Art sind weder überraschend (§ 305c Abs. 1 BGB) noch intransparent (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), weil zur Ausfüllung des Begriffs der Verwaltungskosten auf die im Wesentlichen übereinstimmenden Definitionen in § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV und § 26 Abs. 1 der II. BerechnungsVO zurückgegriffen werden (…BGH, Urteile vom 9.12.2009 - XII ZR 109/08 - Rn. 10 ff., vom 24.2.2010 - XII ZR 69/08 - Rn. 7 ff. und vom 10.9.2014 - XII ZR 56/11 - Rn. 11 ff.; Ludley, NZM 2006, 851 ff.; Günter, WuM 2012, 587, 594; Streyl, NZM 2014, 409, 411 und 414; Wichert, ZMR 2014, 612, 617;… Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 87).Richtig ist lediglich, dass der Vermieter auch bei den Verwaltungskosten dem Wirtschaftlichkeitsgebot unterliegt; auch ist eine Vertragsbestimmung über deren Umlage dahin zu verstehen, dass der Vermieter die Verwaltungskosten nur im Rahmen des Ortsüblichen und Notwendigen umlegen kann (…BGH, Urteile vom 9.12.2009 aaO., Rn. 12, und vom 10.9.2014 aaO., Rn. 14).
- OLG Hamm, 08.06.2017 - 18 U 9/17
Überraschende Klausel im gewerblichen Mietvertrag
Soweit die Klägerin - zu Recht - darauf verweist, dass die Übertragung der "Kosten der Verwaltung" auf den gewerblichen Mieter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. Urt. vom 10.9.2014, Az. XII ZR 56/11, NZM 2014, S. 830) auch ohne eine Begrenzung der Höhe nach weder überraschend noch intransparent sei, ist dies für die Beurteilung des vorliegenden Vertrags letztlich nicht von Bedeutung. - OLG Celle, 09.11.2018 - 2 U 81/18
Unbestimmtheit der Umlage sämtlicher Betriebskosten im Gewerberaummietvertrag
d) Von einer ausreichenden Bestimmtheit kann im vorliegenden Fall auch deshalb nicht ausgegangen werden, weil - wie bereits oben ausgeführt - der allgemeine Begriff der "Betriebskosten" offen lässt, wie es sich mit den Kosten verhält, die nach der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten gehören, welche aber - wenn sie ausdrücklich Erwähnung gefunden haben wie z.B. Verwaltungskosten - umlegbar wären (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10. September 2014, Az.: XII ZR 56/11, zitiert nach juris, Rn. 11ff.).Dieser Bewertung steht auch nicht die bereits einleitend zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. September 2014 (Az.: XII ZR 56/11) entgegen.
lit. a) bis d) auch dann zum Tragen kommen würden, wenn zugunsten des Klägers unterstellt würde, dass § 8 des Vertrages eine von der Beklagten gestellte Formularklausel mit der Folge ist, dass verbleibende Unklarheiten nach § 305 c Abs. 2 BGB insoweit zu Lasten des Klauselverwenders gehen, ohne dass dadurch das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB tangiert würde (vgl. BGH Versäumnisurteil vom 10. September 2014, Az.: XII ZR 56/11, zitiert nach juris, Rn. 19).
- LG Darmstadt, 27.07.2017 - 6 S 373/16
Kleinreparaturenklausel ohne Wertobergrenze für Einzelreparatur zulässig?
So habe auch der BGH in seiner Entscheidung vom 10.09.2014 (Az.: XII ZR 56/11) ausgeführt, dass keine Kosten auf den Mieter übertragen werden dürfen, die nicht durch seinen Mietgebrauch veranlasst seien und die nicht in seinen Risikobereich fielen, indem ihm dadurch, dass er die gemeinschaftlich benutzte Flächen und Anlagen in dem bei Mietbeginn bestehenden in der Regel gerbrauchten Zustand vorfinde, die Kosten für die Behebung anfänglicher Mängel bzw. bereits vorhandener Abnutzungen durch Reparatur oder Erneuerung überbürdet würden, deren Höhe für ihn nicht überschaubar sei und indem ihm darüber hinaus Kosten für Schäden auferlegt würden, die von Dritten verursacht worden seien, für deren Handel er keine Verantwortung trage, so dass auch insoweit nicht zurechenbare und der Höhe nach nicht vorsehbare Kosten auf ihn übertragen würden. - OLG Frankfurt, 16.10.2015 - 2 U 216/14
Geschäftsraummiete: Übertragung von Wartungskosten als Betriebskosten in AGB
Eine nähere Aufschlüsselung oder eine sonstige Begrenzung, insbesondere der Höhe nach, ist nicht geboten (vgl. OLG Koblenz, ZMR 2013, 795 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 7.11.2012 - VIII ZR 118/12; BGH, NJW 2010, 226 f. [BGH 11.11.2009 - VIII ZR 221/08] ; BGH, NJW 2007, 1356 f. [BGH 14.02.2007 - VIII ZR 123/06] ; anders, wenn zugleich die Kosten für "die Wartung und Instandhaltung aller technischen Einrichtungen einschließlich der Kosten des Betriebes" ohne Begrenzung der Höhe nach umgelegt werden sollen, vgl. BGH, NJW 2014, 3722 ff. [BGH 10.09.2014 - XII ZR 56/11] ; BGH, NJW 2013, 41 ff. [BGH 26.09.2012 - XII ZR 112/10] ). - OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 2 U 142/17
Verwendung des Begriffs "Nebenkosten" ausreichend für Umlage der Betriebskosten …
Zudem sieht der XII. Zivilsenat des BGH für die Transparenzwahrung einer formularvertraglichen Nebenkostenumlage in der Geschäftsraummiete die Möglichkeit, die Definitionen in der II. BerechnungsVO heranzuziehen, und zwar auch dann, wenn keine gänzliche Wortgleichheit mit der BetrKV besteht (vgl. etwa BGH NZM 2014, 830 [832] im Hinblick auf § 26 II. BerechnungsVO - Verwaltungskosten). - OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16
Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der …
Das Transparenzgebot erfordert es unter diesen Umständen nicht, dass die Klausel die Kosten beziffert, höhenmäßig begrenzt oder sonst deren Berechnungsmethode näher bezeichnet (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11, Rn. 18 ff. zu "Verwaltungskosten" in einem Gewerbemietvertrag). - OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 118/20
Rückzahlung von Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ladenfläche …
- KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16
Ansprüche aus einem fristlos gekündigten Gewerberaummietvertrag
- BGH, 03.02.2021 - XII ZR 29/20
Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht vertragsgerechter Überlassung von …
- LG Potsdam, 29.10.2020 - 51 O 38/19
- KG, 06.06.2016 - 8 U 40/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag: Umlegung der …
- OLG Düsseldorf, 07.05.2020 - 10 U 178/19
Entgeltklauseln müssen transparent sein!
- OLG Brandenburg, 05.04.2022 - 3 U 144/20
Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anmietung …
- OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19
Rückzahlung überzahlter Betriebskosten
- KG, 02.05.2022 - 8 U 90/21
Rückzahlung von Betriebskosten aus einem Mietverhältnis über ein Ärztehaus; …
- LG Köln, 28.06.2021 - 7 O 247/19
Instandhaltung kann dem Pächter per AGB auferlegt werden!
- OLG Frankfurt, 22.03.2018 - 2 U 142/17
Anspruch der Mieterin von Gewerberaum auf erneute Abrechnung der Betriebskosten
- KG, 07.11.2022 - 8 U 157/21
Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im …
- AG Hanau, 28.06.2019 - 32 C 25/16
Formelle Anforderungen der Betriebskostenabrechnung, Vorwegabzug, …