Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.09.2013

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   BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13   

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https://dejure.org/2013,35465
BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13 (https://dejure.org/2013,35465)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2013 - 1 StR 162/13 (https://dejure.org/2013,35465)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2013 - 1 StR 162/13 (https://dejure.org/2013,35465)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 240 Abs. 1 bis 3 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 111i Abs. 2 StPO; § 73 Abs. 1 StGB; § 260 Abs. 4 StPO; § 312 BGB
    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung; empfindliches Übel; Verwerflichkeit bei Einschüchterung durch einen Anwalt; Feststellung der Kausalität bei Massenverfahren); Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen ...

  • lexetius.com

    StGB § 240 Abs. 1 bis 3; StPO § 111i Abs. 2, § 260 Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c StGB, § 240 Abs 1 StGB, § 240 Abs 2 StGB, § 240 Abs 3 StGB, § 111i Abs 2 StPO
    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; Urteilstenor bei Absehen von Verfall wegen entgegenstehender Ansprüche Verletzter

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur versuchten Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • IWW
  • IWW
  • JurPC

    Anwaltliches Mahnschreiben als versuchte Nötigung

  • Wolters Kluwer

    Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • kanzlei.biz

    Versuchte Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

  • Anwaltsblatt

    § 240 StGB, § 111i StPO
    Wer abmahnt, sollte besser wissen, warum

  • rewis.io

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben: Aus der Tat erlangter Vermögenswert; Urteilstenor bei Absehen von Verfall wegen entgegenstehender Ansprüche Verletzter

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

  • kanzlei-rader.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zum Nötigungscharakter (anwaltlicher) Mahnschreiben - Vergleichende Stellungnahme im Hinblick auf die Mahnungen der Betreiber von Abofallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das nötigende "Organ der Rechtspflege”

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Am Ende eine Prise Gerechtigkeit

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anwaltliches Mahnschreiben an Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten als versuchte Nötigung strafbar

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben bestätigt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Versuchte Nötigung durch Mahnschreiben

  • heise.de (Pressebericht, 10.01.2014)

    Anwaltliche Mahnschreiben können versuchte Nötigung sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Versuchte) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Inkassoanwalt - Versuchte Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Inkassoanwalt sendet Mahnschreiben - Urteil wegen versuchter Nötigung bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben bestätigt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwaltliche Drohung mit Erstattung einer Strafanzeige bei Nichtzahlung angemahnter Forderung stellt Nötigung dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Versuchte Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 240 StGB, § 111i StPO
    Wer abmahnt, sollte besser wissen, warum

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwaltliche Drohung mit Erstattung einer Strafanzeige bei Nichtzahlung angemahnter Forderung stellt Nötigung dar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben bestätigt

  • onleihe.de PDF (Pressebericht, 25.01.2014)

    Die Mahnung als Straftat: Anwälte, die mit Anzeigen drohen, riskieren selbst Ärger

  • nachtwey-ip.eu (Kurzinformation)

    Juristen können aufgrund anwaltlichen Mahnschreibens wegen Nötigung verurteilt werden

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Drohung mit Strafanzeige durch Rechtsanwalt kann Nötigung darstellen

  • strafrecht-bundesweit.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen Streaming-Abmahnungen (RedTube-Abmahnungen)

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Mahnschreiben: BGH bestätigt Verurteilung eines Anwalts wegen versuchter Nötigung

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Anwaltliches Mahnschreiben kann strafbare Nötigung sein

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Pressemitteilung)

    BGH bestätigt Verurteilung wegen (versuchter) Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt wegen versuchter Nötigung bei Inkassotätigkeit verurteilt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Versuchte Nötigung durch Mahnschreiben

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen für unseriöse Inkassoanwälte

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Mahnung durch Anwalt kann Nötigung sein

Besprechungen u.ä. (11)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Mahnungen als strafbare Nötigung? (Dr. Lutz Eidam; HRRS 2014, 129)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben (Prof. Dr. Katharina Beckemper; ZJS 2014, 210)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anwaltliche Drohung mit Erstattung einer Strafanzeige bei Nichtzahlung angemahnter Forderung stellt Nötigung dar

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erpressung durch anwaltliche Drohung mit einer Strafanzeige

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 240 StGB, § 111i StPO
    Wer abmahnt, sollte besser wissen, warum

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

  • kanzlei-rader.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Zum Nötigungscharakter (anwaltlicher) Mahnschreiben - Vergleichende Stellungnahme im Hinblick auf die Mahnungen der Betreiber von Abofallen

  • lto.de (Kurzanmerkung)

    Anwaltliche Mahnschreiben

  • beck.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Nötigende Mahnschreiben

  • fgvw.de (Kurzanmerkung)

    BGH bestraft unseriöse Inkassoanwälte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 401
  • NStZ 2014, 149
  • StV 2015, 420 (Ls.)
  • AnwBl 2014, 560
  • AnwBl Online 2014, 181
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Diese Feststellung ist hingegen nicht möglich, wenn dem Täter etwas "für die Tat" zugeflossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12, wistra 2013, 347, 350; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; zweifelnd demgegenüber noch BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 StR 401/08, wistra 2009, 350).

    Dies beruht letztlich darauf, dass Vermögenswerte des Opfers dem Täter nur "aus der Tat" zufließen können, wie dies insbesondere bei der Tatbeute (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4) der Fall ist.

    Hingegen gehörten Vermögenswerte, die dem Täter "für die Tat" zugeflossen sind (z.B. eine Belohnung; vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4), zuvor nicht notwendig zum Vermögen des Opfers.

    Der Ausspruch, dass nur deshalb nicht (Wertersatz-)Verfall angeordnet wurde, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen, muss ersatzlos entfallen, wenn das, was dem Täter zugeflossen ist, ihm entgegen der Auffassung des Tatrichters nicht aus der Tat, sondern für die Tat zugeflossen ist (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12).

  • BGH, 27.03.2012 - 2 StR 31/12

    Anordnung des Wertersatzverfalls (keine Anwendung auf verjährte Taten;

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Dies beruht letztlich darauf, dass Vermögenswerte des Opfers dem Täter nur "aus der Tat" zufließen können, wie dies insbesondere bei der Tatbeute (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4) der Fall ist.

    Hingegen gehörten Vermögenswerte, die dem Täter "für die Tat" zugeflossen sind (z.B. eine Belohnung; vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4), zuvor nicht notwendig zum Vermögen des Opfers.

    Daher unterliegt das für die Tat Erlangte dem Verfall ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051 mwN; Schmidt in LK-StGB, 12. Aufl., § 73 Rn. 40; Burghart in SSW-StGB, § 73 Rn. 37).

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    b) Der Täter droht mit einem Übel, wenn er (sei es zutreffend oder nicht) behauptet, er habe auf dessen Eintritt Einfluss (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11; zusammenfassend Fischer aaO Rn. 31 mwN).

    Die Abgrenzung von Warnung und Drohung ist ebenso aus der Sicht des Empfängers zu bestimmen wie die Frage, ob das, was angekündigt ist, ein empfindliches Übel ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11; Vogel aaO Rn. 7).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Strafkammer eine gebotene Erörterung gegenläufiger Gesichtspunkte (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 2011 - 1 StR 287/11) unterlassen hätte.

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 275/12

    Betrug (Schadensberechnung bei betrügerisch erlangtem Darlehen); Untreue;

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Diese Feststellung ist hingegen nicht möglich, wenn dem Täter etwas "für die Tat" zugeflossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12, wistra 2013, 347, 350; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; zweifelnd demgegenüber noch BGH, Beschluss vom 23. April 2009 - 5 StR 401/08, wistra 2009, 350).

    Der Ausspruch, dass nur deshalb nicht (Wertersatz-)Verfall angeordnet wurde, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen, muss ersatzlos entfallen, wenn das, was dem Täter zugeflossen ist, ihm entgegen der Auffassung des Tatrichters nicht aus der Tat, sondern für die Tat zugeflossen ist (BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 275/12).

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Dies beruht letztlich darauf, dass Vermögenswerte des Opfers dem Täter nur "aus der Tat" zufließen können, wie dies insbesondere bei der Tatbeute (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, NStZ-RR 2011, 283; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4) der Fall ist.

    Hingegen gehörten Vermögenswerte, die dem Täter "für die Tat" zugeflossen sind (z.B. eine Belohnung; vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 31/12, NJW 2012, 2051; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, BGHR StPO § 111i Abs. 2 Anwendungsbereich 1; Beschluss vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4), zuvor nicht notwendig zum Vermögen des Opfers.

  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 4/92

    Voraussetzungen für die Empfindlichkeit des angedrohten Übels - Drohung mit der

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Derartige Besonderheiten können insbesondere dann vorliegen, wenn und soweit gerade von dem Bedrohten in seiner (häufig: beruflichen) Lage erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278 (Bedrohung eines Vorgesetzten mit der Aufdeckung angeblicher Straftaten Untergebener); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 696/75, NJW 1976, 760 (Bedrohung eines Beamten mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde); in vergleichbarem Sinne (zu § 105 StGB) auch BGH, Urteil vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 174; vgl. auch Horn/Wolters in SK-StGB, 59. Lfg., § 240 Rn. 10).

    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung der Revision, wonach hier deshalb nicht mit einem empfindlichen Übel gedroht sei, weil Verbraucher ein "besonderes Interesse" daran hätten, sich einem Straf- oder Zivilverfahren zu stellen, in dem es um die von ihnen bestrittene Inanspruchnahme von Leistungen geht (so missverständlich OLG Karlsruhe, NStZ-RR 1996, 296 (unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 5 StR 4/92, NStZ 1992, 278) für einen Streit über die Inanspruchnahme von Leistungen aus Telefonsexverträgen).

  • BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08

    Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Soll das Übel von einem Dritten verwirklicht werden, muss er also die Vorstellung erwecken wollen, er könne den Dritten in der angekündigten Richtung beeinflussen und wolle dies für den Fall der Verweigerung des verlangten Verhaltens auch tun (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 56; insoweit vergleichbar zur Erpressung BGH, Beschluss vom 17. August 2006 - 3 StR 238/06, NStZ-RR 2007, 16; Urteil vom 18. Januar 1955 - 2 StR 284/54, BGHSt 7, 197, 198 jew. mwN).

    Andernfalls läge lediglich eine nicht von § 240 StGB erfasste Warnung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, NStZ 2009, 692, 693; Urteil vom 17. Januar 1957 - 4 StR 393/56, NJW 1957, 596, 598).

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Es beschwert den Angeklagten jedenfalls nicht, dass die Strafkammer diesem Gesichtspunkt bei der Berechnung des Verfallsbetrages nicht näher nachgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92, 93; Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565).
  • BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Dies entspricht nicht dem Grundsatz, dass der Kern strafgerichtlicher Entscheidungen schon aus ihrem Tenor und nicht erst aus ihren Gründen ersichtlich sein soll (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10, NJW 2011, 2448, 2449).
  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13
    Angesichts der Eindeutigkeit dieses Ergebnisses (vgl. allgemein zur revisionsrechtlichen Bedeutung eindeutiger Ergebnisse BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - 1 StR 32/13, NJW 2013, 2530, 2536; Urteil vom 14. März 2003 - 2 StR 239/02, NStZ 2003, 657) können die weiteren von der Strafkammer noch angestellten Erwägungen (z.B. zur gesonderten Geltendmachung von als nicht gerechtfertigt bewerteten Anwaltsgebühren) ebenso auf sich beruhen wie das hiergegen gerichtete Vorbringen der Revision.
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 245/09

    Revision der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gegen Alexander Falk u. a.

  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 285/10

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; kein Beweis des ersten Anscheins;

  • BGH, 27.10.2010 - 2 StR 487/10

    Rückgewinnungshilfe; Auffangrechtserwerb (erforderliche Feststellungen des

  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen

  • OLG Karlsruhe, 05.02.1981 - 1 Ws 65/80
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09

    Wertersatzverfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten)

  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes);

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen,

  • BGH, 23.04.2009 - 5 StR 401/08

    Betrug in besonders schwerem Fall (Nichtannahme eines besonders schweren Falles;

  • BGH, 06.02.2013 - 1 StR 263/12

    Betrug bei der massenhaften Vortäuschung von Auslagen (Porto-, Telefon- und

  • BGH, 17.01.1957 - 4 StR 393/56
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

  • BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63

    Ausbremsen - § 240 StGB, 'verwerflich'

  • OLG Karlsruhe, 18.04.1996 - 3 Ss 138/95
  • BGH, 17.08.2006 - 3 StR 238/06

    Erpressung (Drohung); Betrug; Strafzumessung

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52

    Drohung eines Rechtsanwalts mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung -

  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Dies ist dann der Fall, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar ist, sie also "sozial unerträglich' ist (vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NStZ 2014, 149, 152 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 2 Ws 341/18

    Sexuelle Nötigung: Drohung mit der Beendigung einer Beziehung für den Fall der

    Soweit dabei die Bestimmung der Empfindlichkeit des Übels an einem primär objektiven Maßstab ausgerichtet wurde, ist dies jedoch in nachfolgenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; wistra 1984, 22; NStZ 1987, 222; 1992, 278; NJW 2014, 401) zugunsten eines individuell-objektiven Maßstabs aufgegeben worden.
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Bereits nach der zum alten Recht ergangenen Rechtsprechung waren bei versuchter Tatbegehung Verfallsanordnungen - auch nach dem Bruttoprinzip - möglich (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 53/13, juris Rn. 34; Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401 Rn. 89; Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09, BGHR StGB § 73 Erlangtes 12 Rn. 37; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2019 - 2 Ss 52/19, NZWiSt 2019, 432, 433; SSW/Heine, StGB, 5. Aufl., § 73 Rn. 36 mwN); daran wollte der Gesetzgeber durch die Neuregelung des Einziehungsrechts nichts ändern.
  • BGH, 03.12.2013 - 1 StR 53/13

    Verfall gegen Drittbegünstige (Verfall bei versuchter Tat; Erlangung durch die

    Als rechtswidrige Tat kommt dabei auch eine versuchte Straftat in Betracht (BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - 1 StR 245/09 Rn. 37, wistra 2010, 477; BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13).
  • AG Villingen-Schwenningen, 29.08.2018 - 6 Cs 56 Js 1599/18

    Erzwingung eines Parkplatzes durch Anfahren ist verwerfliche Nötigung

    Dies ist dann der Fall, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar ist, sie also "sozial unerträglich" ist ( BGH , Beschluss vom 5.9.2013 - 1 StR 162/13 = NJW 2014, 401, 403 Rn. 57 f. mwN).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Die Rechtsprechung bejaht ein "Übel" grundsätzlich z.B. für eine Strafanzeige (vgl. BayObLGSt 2004, 108; BGH NJW 1957, 596), weil daraus zumindest ein Ermittlungsverfahren mit seinen vielfältigen nachteiligen Folgen erwachsen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13 -, juris; weitere Nachweise bei Sinn in Münchner Kommentar, StGB 3. Aufl., § 240 Rn. 78), oder für eine Dienstaufsichtsbeschwerde (vgl. OLG Celle NJW 1957, 1847).

    (3) Empfindlich im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB ist ein angedrohtes Übel, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil so erheblich ist, dass seine Ankündigung den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens motivieren kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 a.a.O.).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar ist, sie also "sozial unerträglich" ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 a.a.O.; BGHSt 18, 389).

  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Dem stimmt der Senat zu und hat dementsprechend die Urteilsformel über die Anordnung von Wertersatzverfall geändert (zur Fassung des entsprechenden Ausspruchs vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13).
  • BGH, 20.02.2018 - 1 StR 467/17

    Erpressung (Begriff der Drohung: konkludente Drohung durch Ausnutzung eines

    Empfindlich ist ein angedrohtes Übel allerdings nur dann, wenn der in Aussicht gestellte Nachteil so erheblich ist, dass seine Ankündigung den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens motivieren kann (BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401, 403 Rn. 51).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    Das galt auch dann, wenn in den Vermögenstransfer eine vom anderen Beteiligten beherrschte Kapitalgesellschaft eingebunden war, der das Erlangte zwischenzeitlich zugeflossen war (s. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401 Rn. 83 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Diese Vorschrift hindert eine Verfallsentscheidung somit nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, wistra 2014, 57; Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10, wistra 2011, 100 mwN).
  • BGH, 07.05.2014 - 1 StR 150/14

    Gewerbsmäßige Hehlerei (Absetzen nur bei Absatzerfolg: Verhältnis zum Ankaufen,

  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15

    Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

  • BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14

    Auffangrechtserwerb (Bundesland als Begünstigter/Verletzter; Eröffnung des

  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12

    Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO

  • OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15

    Rückgewinnungshilfe bei Ansprüchen eines nicht durch die abgeurteilte Tat

  • AG München, 30.11.2022 - 864 Ds 113 Js 200103/22

    Nötigung durch "Klimakleber"

  • AG Regensburg, 08.12.2015 - 3 C 451/14

    Redtube-Abmahnungen waren vorsätzliche unerlaubte Handlung des abmahnenden

  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 578/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

  • AG München, 16.12.2022 - 851 Cs 113 Js 124160/22

    Nötigung durch "Klimakleber"

  • AG Frankfurt/Main, 13.05.2022 - 901 Ds 6120 Js 248353/20
  • BGH, 22.01.2014 - 5 StR 467/12

    Absehen von der Verfallsanordnung wegen entgegenstehender Ansprüche von

  • LG Köln, 09.11.2016 - 28 O 230/16

    Buch über Affäre von Alice Schwarzer bleibt verboten

  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 357/14

    Anordnung der Schmälerung der Höhe des Verfalls des Wertersatzes i.R.d.

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.09.2013 - 17 W 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24877
OLG Karlsruhe, 09.09.2013 - 17 W 16/13 (https://dejure.org/2013,24877)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.2013 - 17 W 16/13 (https://dejure.org/2013,24877)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 2013 - 17 W 16/13 (https://dejure.org/2013,24877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Besorgnis der Befangenheit, abgestimmte Entscheidung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen abgestimmter Entscheidungen der Mitglieder einer Zivilkammer in gleich gelagerten Verfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    Richterablehnung: Hinweis des originären Einzelrichters auf die einheitliche Linie der Kammer in anhängigen Parallelverfahren als Befangenheitsgrund

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit wegen abgestimmter Entscheidungen der Mitglieder einer Zivilkammer in gleich gelagerten Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Richter tauscht sich mit Kollegen aus: Keine Befangenheit!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheit wegen Beratung mit Richterkollegen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 401
  • NJW-RR 2013, 1535
  • MDR 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2013 - 17 W 16/13
    Den Streitwert des Beschwerdeverfahrens hat der Senat entsprechend dem Wert der Hauptsache festgesetzt (BGH, Beschl. v. 15.03.2012 - V ZB 102/11, Rn. 12; NJW 1968, 796; vgl. zum Streitstand auch: Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: "Ablehnung").
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2013 - 17 W 16/13
    Den Streitwert des Beschwerdeverfahrens hat der Senat entsprechend dem Wert der Hauptsache festgesetzt (BGH, Beschl. v. 15.03.2012 - V ZB 102/11, Rn. 12; NJW 1968, 796; vgl. zum Streitstand auch: Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort: "Ablehnung").
  • OLG Köln, 12.06.2023 - 5 W 16/23

    Beantwortung zu weit gehender Fragen ist kein Befangenheitsgrund!

    Geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Sachverständigen zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, dieser stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH NJW 2002, 2396; OLG Köln NJW-RR 1993, 1277; OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535; Zöller-Greger, ZPO 34. Auflage, § 406 Rn. 6 und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 9 m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass aus der Sicht einer verständigen Prozesspartei in der Gesamtheit genügend objektive Gründe vorliegen, an der Unvoreingenommenheit des Sachverständigen zu zweifeln (OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535; OLG Hamm MDR 2010, 1282; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 42 Rn. 9).

  • OLG Celle, 27.11.2017 - 13 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB gegen VW und Porsche: Befangenheitsanträge

    Danach bildet eine lediglich vorläufige Rechtsauffassung von vornherein keinen Ablehnungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; OLG Hamm MDR 2010, 1282; OLG Naumburg MDR 2007, 794).
  • OLG Dresden, 10.09.2020 - 4 W 578/20
    Da die Befangenheitsablehnung grundsätzlich kein Instrument zur Fehler- und Verfahrenskontrolle ist (BGH, Beschluss vom 14.05.2002 - XI ZR 388/01; OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2013 - II 11 WF 86/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2013 - 17 W 16/13, jeweils nach juris) können objektiv fehlerhafte Entscheidungen oder Verfahrensverstöße für sich genommen nicht zu einer begründeten Besorgnis der Befangenheit führen, sondern nur dann, wenn sie auf Willkür beruhen, oder wenn die ablehnende Partei darlegt oder sonst objektive Gründe dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit gerade auf der Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei beruht (BGH, Beschluss vom 12.10.2011 - V ZR 8/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.06.2016 - 4 W 22/16, jeweils nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.07.2019 - 1 W 15/19 - juris, Rz. 12 m.w.N.).
  • VerfGH Thüringen, 06.09.2023 - VerfGH 12/23

    Unbegründetes Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten und ein Mitglied des VerfGH

    Eine vorläufig geäußerte Rechtsauffassung, mit der sich das Gericht noch nicht abschließend festgelegt hat, stellt daher keinen Ablehnungsgrund dar (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 16. Mai 1980 - BReg 2 Z 7/80 -, DRiZ 1980, 432; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. September 2013 - 17 W 16/13 -, MDR 2014, 109 [110] = juris Rn. 18).
  • OLG München, 04.11.2020 - 13 W 1223/20

    Ungünstige Rechtsausführungen rechtfertigen keine Richterablehnung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die Fehlerhaftigkeit auf Voreingenommenheit des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. zum Ganzen BVerfG NJW 2012, 3228; BGH NJW-RR 2017, 189, 190; BAG NJW 2019, 3403, 3404; OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 1535, 1536; BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf/Vossler, 38. Edition, § 42 Rdn. 17; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 42 Rdn. 45ff.).
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