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   BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12   

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https://dejure.org/2013,38829
BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 (https://dejure.org/2013,38829)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 9 AZR 646/12 (https://dejure.org/2013,38829)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 (https://dejure.org/2013,38829)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • openjur.de

    Kostenentscheidung; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 780 Abs 1 ZPO, § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 559 Abs 1 ZPO, § 1967 Abs 1 BGB, § 7 Abs 4 BUrlG
    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Ziff. 1 u. 2 MTV; Wirksamkeit einer Einrede der beschränkten Erbenhaftung hinsichtlich der Kosten eigener Prozessführung des Erben

  • bag-urteil.com

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • rewis.io

    Verfall des Urlaubsanspruchs bei andauernder Krankheit - Kostenentscheidung - Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Ziff. 1 und Ziff. 2 MTV

  • rechtsportal.de

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub nach § 15 Ziff. 1 und Ziff. 2 MTV

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsabgeltung ? Verfall von Urlaubsansprüchen bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers ? Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung betrifft allein die bis zum Tod des Erblassers entstandenen Kosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub kann sich nach BUrlG richten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltung - Verfall von Urlaubsansprüchen bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers - Kostenentscheidung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verfall des Anspruchs eines durchgehend arbeitsunfähigen Arbeitnehmers auf tariflichen Mehrurlaub kann sich nach BUrlG richten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 413
  • DB 2014, 431
  • JR 2016, 281
  • NZA-RR 2014, 658
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 12.05.1993 - 11 W 1407/93

    Geltendmachung des Einwandes der beschränkten Erbenhaftung gegen

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Denn im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Kostengrundentscheidung bindend ist (vgl. BGH 13. Januar 2004 - XI ZR 35/01 -) , kann der Vorbehalt nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Koblenz 28. Juni 1996 - 14 W 355/96 -; vgl. ferner OLG München 12. Mai 1993 - 11 W 1407/93 -) .
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 35/01

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Kostengrundentscheidung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Denn im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Kostengrundentscheidung bindend ist (vgl. BGH 13. Januar 2004 - XI ZR 35/01 -) , kann der Vorbehalt nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Koblenz 28. Juni 1996 - 14 W 355/96 -; vgl. ferner OLG München 12. Mai 1993 - 11 W 1407/93 -) .
  • OLG Koblenz, 28.06.1996 - 14 W 355/96

    Beschränkte Erbenhaftung in der Kostenfestsetzung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Denn im Kostenfestsetzungsverfahren, in dem die Kostengrundentscheidung bindend ist (vgl. BGH 13. Januar 2004 - XI ZR 35/01 -) , kann der Vorbehalt nicht mehr erfolgen (vgl. OLG Koblenz 28. Juni 1996 - 14 W 355/96 -; vgl. ferner OLG München 12. Mai 1993 - 11 W 1407/93 -) .
  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 63/11

    Urlaubsanspruch - Untergang trotz Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ist nicht erforderlich (vgl. BAG 16. Oktober 2012 -  9 AZR 63/11  - Rn. 9) .
  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Handelt es sich dagegen um eine Eigenverbindlichkeit des Erben, kommt der Vorbehalt einer beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht (BGH 5. Juli 2013 - V ZR 81/12 - Rn. 6) .
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Nimmt das Gericht einen Vorbehalt in den Urteilstenor auf, bleibt die sachliche Klärung des Haftungsumfangs dem besonderen Verfahren gemäß § 785 ZPO überlassen (vgl. BGH 2. Februar 2010 - VI ZR 82/09 - Rn. 7 f.) .
  • BGH, 26.06.1970 - V ZR 156/69

    Beschränkte Erbenhaftung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Entgegen dem revisionsrechtlichen Grundsatz, dass eine auf eine neue Tatsache gestützte Einrede in der Revisionsinstanz keine Berücksichtigung findet (§ 559 Abs. 1 ZPO) , ist die Einrede der beschränkten Erbenhaftung dann zuzulassen, wenn ihre Erhebung in der Tatsacheninstanz nicht möglich gewesen ist, etwa weil der Erbfall erst nach Einlegung der Revision eingetreten ist (vgl. BGH 26. Juni 1970 - V ZR 156/69 - BGHZ 54, 204 ) .
  • BGH, 11.07.1991 - IX ZR 180/90

    Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung bei Übername einer Verpflichtung im Wege

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Die Regelung des § 780 ZPO soll sicherstellen, dass der Titel bereits regelt, ob der Erbe sich in der Zwangsvollstreckung auf die Beschränkung seiner Haftung berufen kann (BGH 11. Juli 1991 - IX ZR 180/90 - zu I 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Der Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 7. August 2012 (- 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.) eingehend begründet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2012 - 9 Sa 52/12

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Verfallsfrist - Rechtsfortbildung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 646/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2012 - 9 Sa 52/12 - aufgehoben.
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    § 7 Abs. 3 BUrlG ist unionsrechtskonform so auszulegen, dass der Urlaubsanspruch nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist und seit dem Ende des Urlaubsjahres, aus dem der Urlaubsanspruch stammt, nicht mehr als 15 Monate vergangen sind (vgl. BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 11) .
  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Der von Musterklägerseite beantragte Vorbehalt nach § 780 ZPO ist mangels Kostengrundentscheidung vom Senat nicht auszusprechen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 32/13, WM 2015, 944 Rn. 32; BAG, NJW 2014, 413 Rn. 17).
  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Diese Tatsache ist zwischen den Parteien unstreitig und kann deshalb auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch Berücksichtigung finden (zu den Grenzen: BAG 5. November 2003 - 10 AZB 59/03 - zu 2 c der Gründe; vgl. zum Revisionsverfahren zB BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 16; 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 29, BAGE 121, 309 [zur Berücksichtigungsfähigkeit prozessualer Tatsachen im Revisionsverfahren]) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19

    Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche

    Der gesetzliche Mindesturlaub des Klägers für das Jahr 2016 ist entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 11 ff.; 18. September 2012 - 9 AZR 623/10; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 24 ff.) mit Ablauf des 31. März 2018 verfallen.
  • BGH, 21.10.2020 - VIII ZR 261/18

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwer des Klägers bei Ausspruch des Vorbehalts der

    Demzufolge kommt in diesen Fällen der Vorbehalt einer beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2013 - V ZR 81/12, NJW 2013, 3446 Rn. 6; vom 25. September 2019 - VIII ZR 138/18, BGHZ 223, 191 Rn. 51, und VIII ZR 122/18, NJW-RR 2020, 6 Rn. 52; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. April 1983 - IVa ZR 222/81, WM 1983, 823 unter III; BAG, Urteil vom 12. November 2013 - 9 AZR 646/12, NJW 2014, 413 Rn. 18).
  • BGH, 23.10.2018 - XI ZB 3/16

    Rechtsbeschwerde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)

    Gemäß ihrem Antrag ist den Beigetretenen zu 110a und 110b hinsichtlich der von ihnen zu tragenden Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens vorzubehalten, die Beschränkung ihrer Haftung auf den Nachlass der während des Rechtsbeschwerdeverfahrens am 28. September 2016 verstorben P. gemäß § 780 Abs. 1 ZPO analog geltend zu machen (vgl. BAG, NJW 2014, 413 Rn. 17).
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Eines darüber hinaus gehenden Sachvortrags oder einer gesonderten Begründung bedarf es nicht; denn auf die Frage, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung erfüllt sind, kommt es im Erkenntnisverfahren nicht an (BGH, NJW-RR 2010, 664; BAG, NJW 2014, 413, 414).

    Denn wenn gegen den Erben eine Kostengrundentscheidung ergeht, kann er seine Haftung nur bei Vorliegen eines entsprechenden Vorbehalts auf den Nachlass beschränken (BAG, NJW 2014, 413, 414).

    Denn die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass kann nur im Hinblick auf Nachlassverbindlichkeiten iSd § 1967 BGB eingreifen, nicht dagegen im Hinblick auf Eigenverbindlichkeiten des Erben und kommt daher den Erben nicht für die Kosten eigener Prozessführung zugute (BAG, NJW 2014, 413, 414).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2020 - 8 Sa 182/20

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Langzeiterkrankung - Hinweispflichten des

    Ein solches Tätigwerden des Gesetzgebers ist in der Literatur vielfach gefordert worden (vgl. Bauer/von Medem NZA 2012, 113, 116 f.; Düwell jurisPR-ArbR 16/2012 Anm. 3; Franzen NZA 2011, 1403, 1404 f.) - bislang ohne Erfolg (vgl BAG Urt v.07.08.2012 9 AZR 353/10 juris Rn.32, BAG 12.11.2013 9 AZR 646/12 juris Rnr. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

    Eine entsprechende Prüfung ist bezüglich der Abgeltungsvorschriften vorzunehmen, um zu ermitteln, ob die Abgeltung kein reiner Geldanspruch, sondern von weiteren Voraussetzungen abhängig sein soll (BAG 12.11.2013 9 AZR 551/12 EzA § 7 BUrlG Nr. 131; 12.11.2013 9 AZR 646/12, EzA-SD 2014 S. 15 LS).
  • AG Hannover, 18.09.2020 - 903 IN 155/20

    Abweisung Nachlassinsolvenzantrag mangels Masse - Kostenauferlegung

    Eine Beschränkung der Haftung der Miterben für die Prozesskosten auf den Nachlass gemäß den §§ 780, 781, 785, 767 ZPO ist nach herrschender Meinung nur insoweit möglich, als die Kosten bereits in der Person des Erblassers entstanden waren und damit reine Nachlassverbindlichkeiten, also Erblasserschulden gemäß § 1967 Abs. 2 Hs. 1 BGB darstellen (vgl. BAG, Urt. v. 12.11.2013, 9 AZR 646/12, Rn. 14 ff.; BGH, Beschl. v. 13.01.2004, XI ZR 35/01, Rn. 2 - juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 28.06.1996, 14 W 355/96, Rn. 6 - juris; OLG Köln, Beschl. v. 14.05.1952, 6 W 53/52 = NJW 1952, 1145, 1146; Geimer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 780 Rn. 7; Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 780 Rn. 2; Preuß in: BeckOK ZPO, 37. Ed. 01.07.2020, § 780 Rn. 18).
  • ArbG München, 30.08.2022 - 5 Ca 2418/22

    Übertragung von gesetzlichem und tariflichem Urlaub bei fortbestehender

  • LG Kiel, 12.12.2019 - 12 O 200/18
  • ArbG München, 15.12.2016 - 13 Ca 6905/16

    Tarifvertrag, Urlaubsabgeltung, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch,

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