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   BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13   

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BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13 (https://dejure.org/2014,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2014 - 7 C 13.13 (https://dejure.org/2014,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 7 C 13.13 (https://dejure.org/2014,1012)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 Abs 1 VwGO, § 54 Abs 3 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO, § 44 Abs 3 ZPO, § 45 Abs 1 ZPO
    Befangenheit; Selbstentscheidung; Beschlussfähigkeit des Gerichts

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung abgelehnter Richter bei Ablehnung aller Richter des BVerwG wegen der Besorgnis der Befangenheit; Übermittlung von Entscheidungen des BVerfG in derselben von Dokumentaren des Gerichts aufbereiteten Form

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Befangenheit; Selbstentscheidung; Beschlussfähigkeit des Gerichts

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Ablehnungsgesuche unter Mitwirkung abgelehnter Richter bei Ablehnung aller Richter des BVerwG wegen der Besorgnis der Befangenheit; Übermittlung von Entscheidungen des BVerfG in derselben von Dokumentaren des Gerichts aufbereiteten Form

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch abgelehnte Richter zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sind denn alle Bundesrichter befangen?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Juris vor dem BVerwG: Richter lehnen Befangenheitsantrag gegen sich selbst ab

  • juve.de (Pressemeldung, 12.02.2014)

    Lexxpress scheitert: BVerwG-Richter weisen Befangenheitsantrag gegen sich selbst zurück

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht soll trotz Befangenheit über Gleichbehandlung juristischer Datenbanken ent

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 953
  • MDR 2014, 488
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Vielmehr macht die Klägerin in Bezug auf alle abgelehnten Richter einen - wenn auch vermittelt über die Mitgliedschaft im Verein der Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht e.V. (Richterverein) gleich gearteten - darüber hinausgehenden Umstand geltend, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. dazu Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WehrPflG Nr. 48 S. 11 f. und Beschluss vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 AV 1.13 - NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; Czybulka, a.a.O., § 54 Rn. 85).

    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 108, 122 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 a.a.O. S. 38 f. bzw. S. 13).

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 56-IV-13
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Zur Wahrung der Anforderungen aus dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3 GG) und auch aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, die den rechtskräftigen Abschluss eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreits umfasst und deswegen die Beschlussfähigkeit der Gerichte erfordert, ist folglich in der vorliegenden Sondersituation eine einschränkende Handhabung der Verfahrensgarantie des § 45 Abs. 1 ZPO geboten (vgl. dazu auch SächsVerfGH, Beschluss vom 15. November 2013 - Vf. 56-IV-13 (HS), Vf. 57-IV-13 (e.A.) - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 22.08.2013 - 2 AV 5.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; tatsächliche oder rechtliche Verhinderung an

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Sollte letztlich dieses Ergebnis mit den Ablehnungsgesuchen bezweckt sein - öffentliche Äußerungen eines der Geschäftsführer der Klägerin könnten so verstanden werden (siehe Sonntagsgespräch 29.09.2013, www.buchmarkt.de/content/56237-christoph-schwalb-ueber-verfassungsrichter-die-vom-verkauf-eigener-urteile-feste-und-ausfluege-bezahlen.htm?hilite=schwalb) -, wären sie, da damit letztlich von der Prozessordnung nicht gedeckte Ziele erstrebt würden, rechtsmissbräuchlich (vgl. auch Beschluss vom 22. August 2013 - BVerwG 2 AV 5.13 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Im Übrigen ließe ein anderes Vorgehen schon außer Betracht, dass gerade gleich gelagerte Befangenheitsgründe geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. April 2004 - 2 BvR 2225/03 - NJW 2004, 2514 ).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Ist dies hingegen, wenn auch nur in geringfügigem Umfang, geboten, scheidet die Ablehnung als unzulässig grundsätzlich aus (siehe BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - NVwZ-RR 2008, 289 und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Ist dies hingegen, wenn auch nur in geringfügigem Umfang, geboten, scheidet die Ablehnung als unzulässig grundsätzlich aus (siehe BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - NVwZ-RR 2008, 289 und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 1.13

    Bestimmung des zuständigen Gerichts; Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Vielmehr macht die Klägerin in Bezug auf alle abgelehnten Richter einen - wenn auch vermittelt über die Mitgliedschaft im Verein der Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht e.V. (Richterverein) gleich gearteten - darüber hinausgehenden Umstand geltend, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. dazu Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WehrPflG Nr. 48 S. 11 f. und Beschluss vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 AV 1.13 - NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; Czybulka, a.a.O., § 54 Rn. 85).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 2 AV 1.03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Eine negative Beurteilung im Hinblick auf der Präsidentin persönlich unliebsame Entscheidungen wäre unzulässig und würde einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten (Beschluss vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03 u.a. - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Allein die subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2003 - 2 BvR 383/03 - BVerfGE 108, 122 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 a.a.O. S. 38 f. bzw. S. 13).
  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13
    Soweit das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig, insbesondere rechtsmissbräuchlich ist, kann ohne Beachtung dieser Verfahrensgarantie unter Mitwirkung des abgelehnten Richters selbst entschieden werden (vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 8 B 58.12 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 74 Rn. 23 m.w.N.; Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, § 45 Rn. 2; siehe auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 119 ff.).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs nach § 45 Abs. 3 ZPO über das Ablehnungsgesuch einer Prozesspartei, mit dem sämtliche Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55 unter 4 und BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13, NJW 2014, 953 Rn. 7).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).

    Eine Ausnahme von der demnach grundsätzlich anzunehmenden Unzulässigkeit einer solchen Pauschalablehnung kann indes dann gelten, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solcher begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2020, 635 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 44 Rn. 2; jeweils mwN), und die abgelehnten Richter durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind (siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011- V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, aaO; jeweils mwN).

    c) Über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Richter, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27 f. und Leitsatz 1; Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 9; BVerfG, NJW 2004, 2514, 2515; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 9; MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN; Zöller/Vollkommer, aaO, § 46 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).

    Sie ist zudem auch deshalb nicht geboten, weil die Bewertung des generalisierend vorgebrachten Einwands keiner weiteren auf die Person des jeweils abgelehnten Richters bezogenen Aufklärung mehr bedarf (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 15 mwN).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 526/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags wegen

    Eine Ausnahme von der demnach grundsätzlich anzunehmenden Unzulässigkeit einer solchen Pauschalablehnung gilt indes dann, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solcher begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richterinnen und Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 C 13/13 -, Rn. 7; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. März 2020 - 1 AR 57/19 -, Rn. 8), und die abgelehnten Richterinnen und Richtern durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind (siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10 -, Rn. 8; Beschluss vom 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 -, Rn. 19).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass ein Ablehnungsgesuch, welches sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, in der Regel eindeutig unzulässig ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, aaO unter 4; vom 2. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 10/18, juris Rn. 7; vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, ZInsO 2019, 2179 Rn. 5; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 5; NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5; jeweils mwN).

    Eine Ausnahme von der demnach grundsätzlich anzunehmenden Unzulässigkeit einer solchen Pauschalablehnung kann indes dann gelten, wenn die Ablehnung namentlich nicht genannter, gleichwohl aber ohne Weiteres bestimmbarer Richter eines gesamten Gerichts nicht allein mit deren Zugehörigkeit zu diesem Gericht als solcher begründet, sondern in Bezug auf alle abgelehnten Richter ein darüber hinausgehender Umstand geltend gemacht wird, aus dem sich die Befangenheit ergeben soll (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2020, 635 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 44 Rn. 2; jeweils mwN), und die abgelehnten Richter durch diesen identischen Ablehnungsgrund zweifelsfrei bestimmbar sind (siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011- V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, aaO; jeweils mwN).

    c) Über das Ablehnungsgesuch ist, obwohl es mehrere Richter betrifft, nicht einzeln und nacheinander, sondern in einer einheitlichen Entscheidung zu befinden, weil es hinsichtlich sämtlicher abgelehnter Richter, soweit bezüglich dieser im Rahmen des § 45 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung des Senats ergeht, auf die gleichen Gründe gestützt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26, 27 f. und Leitsatz 1; Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, VersR 2008, 274 Rn. 9; BVerfG, NJW 2004, 2514, 2515; BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 9; MünchKommZPO/Stackmann, 6. Aufl., § 45 Rn. 6 mwN; Zöller/Vollkommer, aaO, § 46 Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 2 ARs 335/16, StraFo 2017, 17).

    Sie ist zudem auch deshalb nicht geboten, weil die Bewertung des generalisierend vorgebrachten Einwands keiner weiteren auf die Person des jeweils abgelehnten Richters bezogenen Aufklärung mehr bedarf (vgl. BVerwG, NJW 2014, 953 Rn. 15 mwN).

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