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   BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13   

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https://dejure.org/2014,7814
BGH, 25.02.2014 - VI ZR 299/13 (https://dejure.org/2014,7814)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13 (https://dejure.org/2014,7814)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 (https://dejure.org/2014,7814)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 45 Abs 2 StVO, § 45 Abs 6 StVO, Teil A Nr 1.3.1 Abs 1 RSA, Teil A Nr 1.3.3 Abs 2 RSA
    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ist es nicht erforderlich, trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich zusätzlich einen Notweg für Fußgänger offen zu halten, um diesen bei winterlichen Verhältnissen an dieser ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Offenthaltens eines Notwegs für Fußgänger im Winter trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Verkehrsicherungspflicht einer Baustelle im Winter; §§ 823 Abs. 1 BGB; 45 Abs. 2, Abs. 6 StVO ; Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen-RSA 95

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Winterliche Verkehrssicherungspflicht an Baustellen; Winterdienst; Schneeglätte; Eisglätte; allgemeines Lebensrisiko

  • rabüro.de

    Zur Frage, ob im Baustellenbereich immer ein Notweg für Fußgänger offen zu halten ist

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Glatteisunfall - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Erforderlichkeit eines Notwegs in einem Baustellenbereich bei gestreutem gegenüberliegendem Gehweg

  • rewis.io

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter: Einrichtung eines Notweges trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; StVO § 45 Abs. 2; StVO § 45 Abs. 6
    In einem Baustellenbereich muss nicht stets ein Notweg für Fußgänger zusätzlich zu einem auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehweg eingerichtet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit des Offenthaltens eines Notwegs für Fußgänger im Winter trotz eines auf der gegenüberliegenden Seite vorhandenen Gehwegs in einem Baustellenbereich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Baustelle im Winter - und der Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherung einer Baustelle im Winter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Baustellen müssen auch im Winter nicht unbedingt über einen Notweg verfügen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt hat keine Pflicht zur Bereitstellung eines Notwegs zur Umgehung einer Baustelle

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Zusätzlicher Notweg an Baustellen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Stadt hat keine Pflicht zur Bereitstellung eines Notwegs zur Umgehung einer Baustelle

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenhaltung eines Notwegs in einem Baustellenbereich, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenhaltung eines Notwegs in einem Baustellenbereich, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist

  • tacke-krafft.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Offenhaltung eines Notwegs in einem Baustellenbereich, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist

Besprechungen u.ä. (2)

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer kann wann wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haften?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmer haftet nicht für Glatteisunfall neben gesperrtem Gehweg! (IBR 2014, 348)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2104
  • MDR 2014, 716
  • NZM 2014, 604
  • NZV 2014, 401
  • VersR 2014, 642
  • BauR 2014, 1187
  • BauR 2014, 1954
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 210/18

    Haftung der Eltern bei nicht ausreichender Aufsicht über ihr Kind

    Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 8; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 6; jeweils mwN).

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 9; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 7; jeweils mwN).

    Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 9; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 8 jeweils mwN).

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 574/16

    Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen

    Es sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger des betroffenen Verkehrskreises für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (z.B. BGH, Urteil vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104, 2105 Rn. 8).
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

    Er muss die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Arbeitgeber für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 8; 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 13) .

    Daher reicht es aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Arbeitgeber für ausreichend halten darf, um die Arbeitnehmer vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. zur Verkehrssicherungspflicht BGH 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13 - Rn. 9; 1. Oktober 2013 - VI ZR 369/12 - Rn. 14) .

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Daher reicht es aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, VersR 2014, 642 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 194/18

    Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers gegenüber Kindern bei

    Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 8; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 6; jeweils mwN).

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 9; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 7; jeweils mwN).

    Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (vgl. Senat, Urteile vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 9; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 8; jeweils mwN).

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 184/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht

    Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Inhalt und Umfang der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, VersR 2014, 642 Rn. 8 f.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 - VI ZR 251/17, VersR 2019, 53 Rn. 17 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 286/19

    Reichweite der Haftung des Halters eines Anhängers nach § 7 Abs. 1 StVG

    Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. nur Senatsurteil vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, VersR 2014, 642 Rn. 8 f.; BGH, Urteil vom 19. Juli 2018 - VII ZR 251/17, VersR 2019, 53 Rn. 17 f.; jeweils mwN).
  • OLG Bremen, 15.11.2023 - 1 U 15/23

    Zur Haftung des Vermieters von E-Rollern beim Sturz eines Fußgängers über

    Jemand unterliegt einer Verkehrssicherungspflicht, wenn er in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft, wobei gleichgültig ist, ob er sie erst selbst hervorruft oder eine bereits vorhandene Gefahr übernimmt und sie weiter andauern lässt (st. Rspr.: vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 m.w.N.; Urteil vom 08.02.1977, BeckRS 1977, 30387681, beck-online).

    jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104).

    (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104).

  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren und die den Umständen nach zuzumuten sind (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 2021 - VI ZR 194/18, NJW 2021, 1090 Rn. 8 f. und VI ZR 210/18, VersR 2021, 452 Rn. 24 f.; vom 11. Februar 2020 - VI ZR 286/19, NJW 2020, 2116 Rn. 14; vom 25. Februar 2014 - VI ZR 299/13, NJW 2014, 2104 Rn. 8 f.; vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 6 f.; BGH, Urteile vom 23. April 2020 - III ZR 251/17, NJW 2020, 3106 Rn. 24; vom 19. Juli 2018 - VII ZR 251/17, NJW 2018, 2956 Rn. 17 f.).
  • LG Flensburg, 23.02.2016 - 8 S 48/15

    Urheberrechtsverletzung durch WG-Mitbewohner

    Eine Gefahr kann erst haftungsbegründend werden, wenn sich die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden (BGH, Urteil vom 25.02.2014, VI ZR 299/13, 2104 [2105] Rn. 9, zitiert Beck-online; von Ungern-Sternberg, in: GRUR 2015, 205 [217], zitiert Beck online).
  • LG Essen, 01.07.2020 - 16 O 11/18

    Schmerzensgeld, Luftfahrtunternehmen, Flugschule

  • OLG Köln, 04.02.2020 - 7 U 285/19

    Kein Schutz vor Vergesslichkeit - Und: Eltern haften nicht für ihre (erwachsenen)

  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 3 O 38/15

    Drittschäden aufgrund eines Sturzes in einer Kletterhalle: Deliktische Haftung

  • OLG Brandenburg, 24.02.2022 - 12 U 254/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Motorradsturz in einer Baustelle; Verletzung

  • LG Flensburg, 27.05.2016 - 8 S 48/15

    Filesharing Wohngemeinschaft

  • VGH Hessen, 19.11.2014 - 5 A 969/14

    Hausanschlusskosten

  • LG Wuppertal, 18.06.2019 - 17 O 31/13

    Zur Deliktshaftung einer Aufsichtsperson wegen Ertrinken eines Kindes im Freibad

  • OLG Hamm, 09.04.2021 - 7 U 76/19

    Verkehrssicherungspflicht; Grundstück; Zuwegung; Stolperkante

  • LG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 24 O 109/19

    Germanwings-Absturz: Lufthansa haftet den Hinterbliebenen nicht auf

  • OLG Naumburg, 17.11.2015 - 1 W 40/15

    Prozesskostenhilfeverfahren für eine Schadensersatzklage nach Sturzunfall eines

  • OLG München, 22.11.2019 - 10 U 4224/18

    Sorgfaltsanforderungen an einen Verkehrssicherungspflichtigen, hier: Hinweis auf

  • LG Frankfurt/Oder, 12.03.2015 - 15 S 79/14

    Verkehrssicherungspflicht: Schadenersatz wegen eines auf das Fahrzeug eines

  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 25 O 35/20
  • LG Hamburg, 04.08.2020 - 303 O 189/19

    Stadt muss Abwasserkanal nur bei Hinweisen auf Verwurzelung prüfen

  • LG Essen, 29.09.2020 - 2 O 216/19

    Verkehrssicherungspflicht, Bagger

  • LG Hagen, 15.09.2022 - 8 O 396/21
  • LG Rottweil, 25.01.2018 - 2 O 149/11

    Wer die Absturzsicherung anbringen soll kann bei Absturz nicht klagen!

  • AG Hannover, 13.03.2023 - 535 C 5852/21
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