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   BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13   

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https://dejure.org/2015,5097
BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13 (https://dejure.org/2015,5097)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2015 - I ZR 127/13 (https://dejure.org/2015,5097)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 (https://dejure.org/2015,5097)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 524 ZPO, § 213 BGB, § 667 BGB, § 675 BGB, Art 28 CMR
    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein Speditionsunternehmen wegen Transportgutverlusts: Klageerweiterung bei Hilfsantrag auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer; Verjährung des Abtretungsanspruchs

  • IWW

    Art. 32 CMR, § 524 ZPO, §§ ... 533, 263, 264 ZPO, Art. 17 CMR, Art. 29 CMR, § 667 BGB, § 524 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 128 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 524 Abs. 3 Satz 2, § 521 Abs. 2 Satz 2, § 277 Abs. 2 ZPO, §§ 530, 296 Abs. 1, 4 ZPO, § 521 Abs. 2 ZPO, § 533 ZPO, § 529 ZPO, §§ 667, 675 BGB, Art. 28 Abs. 1 CMR, Art. 23 Abs. 3 CMR, Art. 28 Abs. 2 CMR, Art. 41 Abs. 1 Satz 1 CMR, Art. 40 CMR, Art. 32 Abs. 1 Satz 1 CMR, § 213 BGB, Art. 32 Abs. 1 CMR, Art. 32 Abs. 1 Satz 3 CMR, Art. 32 Abs. 3 Satz 1 CMR, § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 563 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 101 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klageerweiterung bei einem Anspruch gegen den Hauptfrachtführer auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Anwendbarkeit des § 213 BGB auf den Anspruch auf Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hauptfrachtführer geltend gemacht worden ist; zur Rechtzeitigkeit einer ...

  • rewis.io

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein Speditionsunternehmen wegen Transportgutverlusts: Klageerweiterung bei Hilfsantrag auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer; Verjährung des Abtretungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 213; ZPO § 524
    Klageerweiterung bei einem Anspruch gegen den Hauptfrachtführer auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hauptfrachtführer, Unterfrachtführer - und die Drittschadensliquidation

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abtretung von Schadensersatzanspruch gegen Unterfrachtführer muss u.U. mit Anschlussberufung geltend gemacht werden

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Grundsätze der Drittschadensliquidation können im Geltungsbereich der CMR ebenfalls zur Anwendung kommen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch gegen einen Hauptfrachtführer auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1608
  • MDR 2015, 652
  • NZV 2015, 331
  • WM 2015, 1719
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 105/14

    Lindt gewinnt im Streit mit Haribo um Verletzung der Marke Goldbären

    Einer erstmaligen Einführung der Farbmarke im Berufungsverfahren steht zudem entgegen, dass eine solche Klageerweiterung der in erster Instanz in vollem Umfang erfolgreichen Klägerin die Einlegung der Anschlussberufung gemäß § 524 ZPO erfordert hätte (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 10/09, GRUR 2011, 831 Rn. 40 = WRP 2011, 1174 - BCC; Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 22 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke; Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608 Rn. 12 f., jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Die Klägerin stützt ihren Hilfsantrag darüber hinaus ausschließlich auf Tatsachen, die das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608).
  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

    Verfolgt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger mit einem erstmals im Berufungsrechtszug gestellten Hilfsantrag dasselbe Klageziel wie mit dem erstinstanzlich erfolgreichen Hauptantrag, stellt dies keine Klageerweiterung dar, die mit der Anschlussberufung geltend gemacht werden muss (Fortführung von BGH, Urteil vom 22. Januar 2015, I ZR 127/13, NJW 2015, 1608).

    aa) Die erstmalige Stellung eines Hilfsantrags in der Berufungsinstanz ist eine objektive Klagehäufung, auf die die Vorschriften über die Klageänderung nach §§ 533, 263, 264 ZPO entsprechend anwendbar sind (BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 127/13, NJW 2015, 1608 Rn. 13).

    (1) Allerdings muss sich der in erster Instanz in vollem Umfang erfolgreich gewesene Berufungsbeklagte der Berufung der Gegenseite gemäß § 524 ZPO anschließen, wenn er das erstinstanzliche Urteil nicht nur verteidigen, sondern die von ihm im ersten Rechtszug gestellten Anträge erweitern oder auf einen neuen Klagegrund stellen will (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 210/06, NJW 2008, 1953 Rn. 13; Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 10/09, GRUR 2011, 831 Rn. 40 = WRP 2011, 1174 - BCC; Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 22 = WRP 2012, 980 - Werbegeschenke; BGH, NJW 2015, 1608 Rn. 12, mwN).

    (2) Jedoch stellt nicht jeder Hilfsantrag, den der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz zusätzlich verfolgt, zwangsläufig eine Erweiterung der Klage dar, die eine Anschlussberufung erforderlich macht (BGH, NJW 2015, 1608 Rn. 12).

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