Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Führen, Fahrrad, Rollen
- openjur.de
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses Fahrrad, weil ein rollendes Fahrrad des Lenkens bedarf.Führen eines Fahrrads
- verkehrslexikon.de
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses Fahrrad
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbotsanordnung bzgl. des Führens von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr; Beurteilung des Sitzens auf einem rollenden Fahrrad als ein Führen dieses Fahrrads; Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wer auf einem rollenden Fahrrad fährt, führt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Bin ich Fahrzeugführer, wenn ich das Fahrrad rollen lasse?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verbotsanordnung bzgl. des Führens von Fahrrädern im öffentlichen Straßenverkehr; Beurteilung des Sitzens auf einem rollenden Fahrrad als ein Führen dieses Fahrrads; Feststellung der Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Suffkopf "rollte" mit dem Rad
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Betrunken auf "rollendem" Fahrrad
- sowhy.de (Kurzinformation)
Auch wer es als Roller benutzt, führt ein Fahrrad
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Auch wer sein Fahrrad nur "rollen lässt", riskiert den Führerschein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sitzen auf rollendem Fahrrad stellt Führen eines Fahrrads dar - Kennzeichnend für Führen eines Fahrrads ist gemeinsame Bewegung von Fahrer und Fahrrad sowie Loslösung der Füße vom Boden
Papierfundstellen
- NJW 2015, 1626
- NZV 2015, 409
- DÖV 2015, 347
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
Im Unterschied zum früheren Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) sieht die aktualisierte Fassung nunmehr eine ausdrückliche Empfehlung in Höhe des Auffangwerts vor, die der Senat in entsprechenden Verfahren zugrundelegt (vgl. bereits BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - juris Rn. 20). - VG Würzburg, 11.01.2016 - W 6 S 15.1430
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads unter Alkoholeinfluss
Für das Führen eines Fahrrads im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV ist ausreichend, wenn der Betroffene auf einem rollenden Fahrrad sitzt, da ein rollendes Fahrrad des Lenkens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - juris m.w.N.).Zum einen liegt dann schon ein jedenfalls zeitweises und insoweit bereits ausreichendes "Lösen" der Füße vom Boden auf der Hand, da diese sonst über den Boden "schleifen" würden (so auch BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - juris Rn. 18).
- AG München, 29.05.2019 - 912 OWi 416 Js 133752/19
Benutzung eines Fahrrades nach Rollerart in der Fußgängerzone mit höherer als …
Der Betroffene führte hier das Fahrrad im Rechtssinne, da er auf dem Fahrrad stehend dieses mit einer Hand lenkte, unter Abstoßens mit einem Fuß in Fahrt hielt und mit beiden Füßen, abgesehen vom Abstoßen, vom Boden entfernt war (VGH München, NJW 2015, 1626). - VGH Bayern, 21.03.2016 - 11 CS 16.175
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses Fahrrad, weil ein rollendes Fahrrad des Lenkens bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 - BayVBl 2015, 278).