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   BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14   

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https://dejure.org/2015,7318
BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14 (https://dejure.org/2015,7318)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2015 - IV ZR 36/14 (https://dejure.org/2015,7318)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2015 - IV ZR 36/14 (https://dejure.org/2015,7318)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 ZPO
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

  • IWW

    § 552a ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 552a Satz 1 ZPO, § 256 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer nicht erfolgten Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung i.R.d. Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer nicht erfolgten Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung i.R.d. Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Ungewissheit des Schadenseintritts - und die Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1683
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 51/13

    Zulässigkeit einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14
    Eine Feststellungsklage, mit der die Ersatzpflicht für reine Vermögensschäden festgestellt werden soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts besteht (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 27 m.w.N.; zuletzt BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13, ZIP 2015, 198 Rn. 12).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14
    Eine Feststellungsklage, mit der die Ersatzpflicht für reine Vermögensschäden festgestellt werden soll, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts besteht (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 27 m.w.N.; zuletzt BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13, ZIP 2015, 198 Rn. 12).
  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 197/12

    Steuerberaterhaftung: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mandanten auf

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14
    Daran fehlt es, wenn der Eintritt irgendeines Schadens noch ungewiss ist (BGH, Urteil vom 10. Juli 2014 - IX ZR 197/12, ZIP 2014, 2150 Rn. 11 m.w.N.); der Kläger muss die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts substantiiert dartun.
  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auch die bei einer Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht von Vermögensschäden erforderliche hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit (BGH, Beschluss vom 04. März 2015 - IV ZR 36/14 -, Rn. 15, juris) liegt vor.
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Entgegen der von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs vertretenen Auffassung, wonach eine Feststellungsklage, mit der die Ersatzpflicht für reine Vermögensschäden - nicht für die Verletzung eines absoluten Rechts - festgestellt werden soll, nur zulässig sei, wenn zumindest eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts besteht (vgl. Beschluss vom 04.03.2015, IV ZR 36/14, Rn. 15 m.w.N.; Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03, Rn. 27 bei juris m.w.N.), setzt das Feststellungsinteresse richtigerweise nicht die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts voraus.
  • BGH, 05.10.2021 - VI ZR 136/20

    A) Zum Feststellungsinteresse bei einer Klage auf Feststellung der

    (a) In Fällen, in denen es um erst künftig erwachsende reine Vermögensschäden geht, hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage grundsätzlich von der Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadenseintritts ab (vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2021 - VI ZR 10/18, juris Rn. 30; BGH, Urteile vom 26. Juli 2018 - I ZR 274/16, VersR 2019, 629 Rn. 20; vom 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13, BGHZ 203, 312 Rn. 12; vom 10. Juli 2014 - IX ZR 197/12, ZIP 2014, 2150 Rn. 11; vom 24. Januar 2006 - XI ZR 384/03, BGHZ 166, 84 Rn. 27; Beschluss vom 4. März 2015 - IV ZR 36/14, NJW 2015, 1683 Rn. 15).
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