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   BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13   

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https://dejure.org/2015,6979
BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13 (https://dejure.org/2015,6979)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2015 - I ZB 55/13 (https://dejure.org/2015,6979)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13 (https://dejure.org/2015,6979)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 92 ZPO, § 788 Abs 1 ZPO, § 890 Abs 1 ZPO, § 891 S 3 ZPO
    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch: Kostenentscheidung bei Verhängung eines geringeren als des beantragten Ordnungsgeldes - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bleibt das Gericht im Ordnungsmittelverfahren unter einem bezifferten Mindestbetrag hinsichtlich eines Ordnungsgeldes, ist der Gläubiger an den Verfahrenskosten zu beteiligen

  • IWW

    § 891 Satz 3 ZPO, § 92 ZPO, § 99 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 890 Abs. 1 ZPO, § 788 Abs. 1 ZPO, ZPO, § 891, § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 891 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Teilunterliegen im Ordnungsmittelverfahren bei gerichtlicher Verfügung eines vom Antrag abweichenden geringeren Betrages

  • online-und-recht.de

    Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

  • rewis.io

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch: Kostenentscheidung bei Verhängung eines geringeren als des beantragten Ordnungsgeldes - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 92; ZPO § 891 S. 3
    Teilunterliegen im Ordnungsmittelverfahren bei gerichtlicher Verfügung eines vom Antrag abweichenden geringeren Betrages

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

  • datenbank.nwb.de

    Ordnungsgeldverfahren wegen Zuwiderhandlung gegen einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch: Kostenentscheidung bei Verhängung eines geringeren als des beantragten Ordnungsgeldes - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Nennt Unterlassungsgläubiger Mindestbetrag für Ordnungsgeld im Ordungsmittelverfahren und wird geringerer Betrag festgesetzt ist eine Kostenquote zu bilden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld: Kostenverteilung bei überhöhtem Antrag

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Kostenquote bei Ordnungsmittelantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Teilunterliegens im Ordnungsmittelverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Teilunterliegens im Ordnungsmittelverfahren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BGH Bezifferter Ordnungsmittelantrag kann zu einem Teil-Unterliegen führen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassung und Ordnungsgeld: Kostenlast bei zu hohem Ordnungsgeldantrag

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlassung und Ordnungsgeld: Kostenlast bei zu hohem Ordnungsgeldantrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1829
  • MDR 2015, 674
  • GRUR 2015, 511
  • WM 2015, 1022
  • K&R 2015, 391
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 27.06.2013 - 6 W 77/13

    Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13
    Das Beschwerdegericht hat die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zurückgewiesen (OLG Köln, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 W 77/13, juris).
  • OLG Hamm, 03.08.2000 - 4 W 47/99

    Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot im Teppichhandel

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13
    a) Ein zur anteiligen Kostentragung führendes Teilunterliegen des Gläubigers wird teilweise verneint, wenn das Gericht in seiner Entscheidung hinter einer im Antrag gemäß § 890 Abs. 1 ZPO bezifferten Höhe des festzusetzenden Ordnungsgeldes zurückbleibt (OLG Hamm, GRUR 1994, 83, 84; Ahrens in Ahrens, Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 68 Rn. 32; aA wohl OLG Hamm, WRP 2001, 55, 57; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 890 Rn. 11; offengelassen vom OLG München, NJW-RR 1991, 1086, 1087).
  • OLG München, 01.08.1990 - 21 W 1725/90

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ergänzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BGH, 19.02.2015 - I ZB 55/13
    a) Ein zur anteiligen Kostentragung führendes Teilunterliegen des Gläubigers wird teilweise verneint, wenn das Gericht in seiner Entscheidung hinter einer im Antrag gemäß § 890 Abs. 1 ZPO bezifferten Höhe des festzusetzenden Ordnungsgeldes zurückbleibt (OLG Hamm, GRUR 1994, 83, 84; Ahrens in Ahrens, Wettbewerbsprozess, 7. Aufl., Kap. 68 Rn. 32; aA wohl OLG Hamm, WRP 2001, 55, 57; Musielak/Lackmann, ZPO, 11. Aufl., § 890 Rn. 11; offengelassen vom OLG München, NJW-RR 1991, 1086, 1087).
  • BGH, 23.11.2023 - I ZB 29/23

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Entscheidung

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage ausdrücklich offengelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 8]; vgl. aber auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 15]).

    Die Wahl zwischen Ordnungsgeld und Ordnungshaft und die Bestimmung der Höhe des Ordnungsmittels stehen im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 14] mwN).

    Das damit - wie regelmäßig mit gerichtlichen Verfahren - verbundene, allerdings mit Blick auf § 891 Satz 3 ZPO in Verbindung mit § 92 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 ZPO analog geminderte Kostenrisiko (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 9 und 14 f.]) steht zu dem mit dem Zwangsvollstreckungsverfahren angestrebten Ziel auch nicht derart außer Verhältnis, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. dazu BVerfG, NJW 1997, 311 [juris Rn. 7]).

    Maßgebend für die Frage der Beschwer ist allein, ob der Gläubiger erkennbar Wert auf die Höhe des Ordnungsmittels gelegt hat (zur vergleichbaren Frage des Teilunterliegens vgl. BGH, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 16] mwN).

  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei

    Der Gläubiger kann aber nur mit der Angabe eines bestimmten Ordnungsgelds oder eines Mindestbetrags eine Beschwer und damit eine Rechtsmittelmöglichkeit schaffen, was dann jedoch - wie bei einem Rechtsstreit über eine im Sinne der §§ 315 ff. BGB "angemessene Vertragsstrafe" - ein Kostenrisiko gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 891 Satz 3 ZPO birgt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, GRUR 2015, 511 [juris Rn. 14 f.] = WRP 2015, 590 - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Es kann danach offenbleiben, ob ein Gläubiger, der - wie der Rechtsbeschwerdeführer - in seinem Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes weder einen konkreten Betrag noch eine ungefähre Größenordnung des Ordnungsgeldes genannt hat, beschwert ist oder beschwert sein kann, wenn das Gericht die Höhe des Ordnungsgeldes nach seinem Ermessen festgesetzt hat (vgl. OLG Düsseldorf, VuR 2015, 71, 72 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, NJW 2015, 1829 Rn. 15).
  • OLG Hamburg, 03.04.2023 - 15 W 5/23

    Beschwer bei einer sofortigen Beschwerde gegen einen Ordnungsmittelbeschluss

    Der Gläubiger kann daher diese Entscheidung nicht mit der Begründung anfechten, er halte das verhängte Ordnungsmittel für zu milde (Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, GRUR 2015, 511; entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 6 W 47/14, BeckRS 2015, 3514 und OLG Schleswig, Beschluss vom 14. August 2015 - 16 W 76/15, juris).(Rn.9) (Rn.13) (Rn.15).

    Der Bundesgerichtshof indes hat wenige Monate später bzw. früher Folgendes ausgeführt (Beschluss vom 19.02.2015, Az. I ZB 55/13, GRUR 2015, 511 Rn. 15 - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag; Fettdruck nur hier):.

    Ein anderer Teil der Literatur ist der Ansicht, dass der Gläubiger nur beschwert sei, wenn das festgesetzte Ordnungsgeld hinter einem im Antrag genannten Mindestbetrag zurückbleibt, nicht aber dann, wenn er keine Größenordnung genannt hat (Gruber in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2020, § 890 Rn. 42 mit Verweis auf BGH NJW 2015, 1829 = GRUR 2015, 511; wohl auch Michael Albert in: Götting/Nordemann, UWG, 3. Auflage 2016, Vorbemerkung zu § 12 Rn. 123 in Fn. 551).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Das festgesetzte Ordnungsgeld ist indes niedriger (BGH GRUR 2015, 511 - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsgeldantrag).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2018 - 6 W 88/18

    Streitwert für Ordnungsgeldverfahren nach § 890 ZPO

    Da jedoch Angaben des Gläubigers zur Mindesthöhe des zu verhängenden Ordnungsgeldes zugleich maßgeblich dafür sind, ob der Gläubiger durch die (zu niedrige) Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes beschwert ist (vgl. BGH GRUR 2015, 511 [BGH 19.02.2015 - I ZB 55/13] - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag), kann in solchen Fällen auch der Wert des Vollstreckungsverfahrens nicht geringer sein als das verlangte Mindestordnungsgeld.
  • OLG Köln, 14.08.2015 - 6 W 75/15

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung der Rechte an einer Fernsehserie

    Neben dem Umstand, dass der Zwangsmittelantrag sich teilweise auf Auskünfte bezog, die von dem Titel nicht erfasst werden, hat bereits das Landgericht zutreffend berücksichtigt, dass das verhängte Zwangsgeld hinter dem bezifferten Antrag des Gläubigers zurückgeblieben ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 511 - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2017 - 6 W 93/17

    Unterlassungsvollstreckung: Beseitigung eines Störungszustands durch Einwirken

    Dass die Antragstellerin dieses Ziel nicht konkret beziffert hat, ist unschädlich, da auch ausreichend ist, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass ihr Rechtsschutzziel mit dem festgesetzten Ordnungsgeld nicht erreicht ist (BGH NJW 2015, 1829 [BGH 19.02.2015 - I ZB 55/13] ).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2015 - 6 W 48/15

    Unterlassungsvollstreckung: Organisationsverschulden und Ordnungsgeldhöhe;

    Im Verfahren nach § 890 ZPO ist der Vollstreckungsgläubiger durch die Höhe des festgesetzten Ordnungsgeldes allerdings nur dann beschwert, wenn diese hinter dem im Vollstreckungsantrag genannten Mindestbetrag zurückbleibt (BGH, Beschl. v. 19.2.2015 - I ZB 55/13 - Kostenquote bei beziffertem Ordnungsmittelantrag; Senat, Beschl. v. 28.04.2015 - 6 W 40/15, juris).  Die Antragstellerin hat in ihrem Ordnungsmittelgeldantrag einen Mindestbetrag von EUR 30.000,00 angegeben.
  • OLG Stuttgart, 07.05.2015 - 2 W 18/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdefrist gegen einen

    Diese wäre zwar statthaft (BGH, Beschlüsse vom 22. November 2012 - I ZB 18/12, bei juris Rz. 8; und vom 19. Februar 2015 - I ZB 55/13, WRP 2015, 590).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - 2 W 7/21

    Unterlassung des Anbietens patentverletzender Gegenstände Antrag auf Verhängung

  • OLG Hamm, 12.09.2019 - 11 WF 196/19

    Herausgabe eines Kindes, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, unmittelbarer Zwang,

  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 2 W 33/19

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Mehrfache Zuwiderhandlungen gegen ein Werbeverbot

  • LAG Hessen, 14.12.2018 - 10 Sa 593/18

    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich einen einmal begründeten Indizwert nach § 22

  • OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18

    Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO

  • LG Frankfurt/Main, 16.11.2020 - 3 O 306/19

    Zur kerngleichen Verletzung eines Unterlassungstenors mit Bezug zum Schutz des

  • OLG Frankfurt, 01.07.2019 - 6 W 46/19

    Gegenstandwert für Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO

  • OLG Hamm, 14.02.2019 - 4 W 106/18
  • LG Bonn, 05.04.2017 - 10 O 384/16

    Ahndung der Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot der Verwendung des

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