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   OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14   

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https://dejure.org/2015,8770
OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14 (https://dejure.org/2015,8770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2015 - 1 Ss 293/14 (https://dejure.org/2015,8770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - 1 Ss 293/14 (https://dejure.org/2015,8770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 257c StPO, § 268a StPO, § 273 Abs 1a StPO, 56b StGB, § 56c StGB, Art 20 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 EMRK
    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1974
  • NStZ-RR 2015, 253
  • StV 2016, 98
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 600/17

    Einziehung von Taterträgen (zwingende Maßnahmen der Vermögensabschöpfung kein

    aa) Aus dessen Gewährleistung hat die höchstrichterliche Rechtsprechung allerdings für Fälle, in denen die Verhängung einer Bewährungsstrafe Gegenstand einer Verständigung war, eine Verpflichtung des Gerichts zur Offenlegung des gesamten Umfangs der Rechtsfolgenerwartung vor Zustandekommen der Verständigung in Bezug auf Bewährungsauflagen abgeleitet (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174, 175, und vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Frankfurt, NJW 2015, 1974, 1975).
  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    Verhält sich ein vom Gericht unverändert übernommener Verständigungsvorschlag der Verteidigung, der auf die Verhängung einer Bewährungsstrafe abzielt, nicht zu etwaigen Bewährungsauflagen, kann der solche Auflagen enthaltende Bewährungsbeschluss mit der isolierten Beschwerde nach § 305a Abs. 1 StPO nicht mit der Begründung angefochten werden, die Erteilung von Bewährungsauflagen sei "absprachewidrig" (entgegen BGH, 11. September 2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; BGH, 29. Januar 2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172 und OLG Frankfurt, 11. Februar 2015, 1 Ss 293/14, NJW 2015, 1974).(Rn.7).

    b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).

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