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   BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13   

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https://dejure.org/2015,10533
BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13 (https://dejure.org/2015,10533)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2015 - VI ZR 179/13 (https://dejure.org/2015,10533)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13 (https://dejure.org/2015,10533)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 ZPO, § 66 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf Parteivortrag in den Entscheidungsgründen; Wirkung des Vorbringens eines Streitgenossen für alle anderen; hilfsweises Zueigenmachen von günstigen Umständen aus der Beweisaufnahme

  • IWW

    § 91a ZPO, § ... 91a Abs. 2 ZPO, § 567 ZPO, § 140 BGB, § 567 Abs. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, ZPO § 61 Nr. 1, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer Schadensersatzforderung zur Tabelle wegen Submissionsbetrugs bei der Errichtung einer Kläranlage

  • rewis.io

    Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen durch das Gericht: Nichteingehen auf Parteivortrag in den Entscheidungsgründen; Wirkung des Vorbringens eines Streitgenossen für alle anderen; hilfsweises Zueigenmachen von günstigen Umständen aus der Beweisaufnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 2
    Feststellung einer Schadensersatzforderung zur Tabelle wegen Submissionsbetrugs bei der Errichtung einer Kläranlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der 91a-Entscheidung in der Hauptsacheenscheidung gegen die übrigen Beklagten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - Sachverständigengutachten und Parteivortrag

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz bei Submissionsabsprachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2125
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 f. mwN; BVerfGE 70, 288, 293; BVerfGE 86, 133, 146; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300 f. mwN).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31, und - X ZB 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 8; ebenso bereits BVerfGE 86, 133, 146 mwN).

  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59
    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jedoch in der Regel davon auszugehen, dass von einem Streitgenossen geltend gemachte Angriffs- oder Verteidigungsmittel für alle Streitgenossen vorgetragen sind, soweit sie alle angehen und die Übrigen nicht selbst eine Erklärung abgeben (BGH, Urteil vom 29. März 1961 - V ZR 171/59, LM ZPO § 61 Nr. 1; vgl. auch Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 61 Rn. 3, und Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 61 Rn. 9).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 f. mwN; BVerfGE 70, 288, 293; BVerfGE 86, 133, 146; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300 f. mwN).
  • BGH, 14.01.2014 - VI ZR 340/13

    Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Eine Partei macht sich bei einer Beweisaufnahme zutage tretende ihr günstige Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu Eigen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31, und - X ZB 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 8; ebenso bereits BVerfGE 86, 133, 146 mwN).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 f. mwN; BVerfGE 70, 288, 293; BVerfGE 86, 133, 146; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300 f. mwN).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Deshalb müssen im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293, 295 f. mwN; BVerfGE 70, 288, 293; BVerfGE 86, 133, 146; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300 f. mwN).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZR 15/05

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei rügeloser Einlassung bei

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 Rn. 31, und - X ZB 15/05, BGHZ 173, 40 Rn. 8; ebenso bereits BVerfGE 86, 133, 146 mwN).
  • BGH, 24.10.2005 - II ZR 56/04

    Erledigung einer Unterlassungsklage durch Abgabe einer strafbewehrten

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Eine sofortige Beschwerde gegen eine auf § 91a ZPO beruhende Entscheidung eines Oberlandesgerichts wäre aber ebenfalls unstatthaft (BGH, Urteil vom 24. Oktober 2005 - II ZR 56/04, NJW-RR 2006, 566 Rn. 7; § 567 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - VI ZR 179/13
    Auch wenn wie im Streitfall eine Entscheidung nach § 91a ZPO als Teil einer Kostenmischentscheidung im Rahmen eines - auch gegen weitere Beklagte in der Hauptsache ergangenen - Urteils getroffen wurde, ist hiergegen nur das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 91a Abs. 2 ZPO eröffnet, nicht jedoch das Hauptsacherechtsmittel (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2361 Rn. 18 ff. mwN) bzw. eine auf dessen Zulassung abzielende Nichtzulassungsbeschwerde.
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 230/12

    Rechtliches Gehör im Arzthaftungsprozess: Feststellung der bestrittenen

  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei

  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    c) Diese ihm günstigen Ausführungen des Sachverständigen hatte sich der Kläger zumindest konkludent zu Eigen gemacht (vgl. Senatsurteil vom 8. Januar 1991 - VI ZR 102/90, VersR 1991, 467, 468 mit Anm. Jaeger; Senatsbeschlüsse vom 10. November 2009 - VI ZR 325/08, VersR 2010, 497 Rn. 5; vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 320/11, juris Rn. 4; vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632 Rn. 11; vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 17).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2016 - 7 U 196/15

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters: Sturz eines 5 1/2-jährigen

    Nach der glaubhaften Darstellung des Zeugen T., die die Klägerin sich konkludent auch insoweit zu Eigen gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, juris Rn. 17), haben die erwachsenen Teilnehmer der Reisegruppe die von den ungesicherten Hochbetten ausgehenden Gefahren erkannt und ihr bei der Zimmereinteilung dadurch Rechnung getragen, dass sie das Zimmer mit den ungesicherten Hochbetten der Familie mit den ältesten Kindern zugewiesen haben.
  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 529/16

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verbrennungen eines Patienten bei der Verwendung

    Diese ihm günstigen Ausführungen der Sachverständigen hatte sich der Kläger zumindest konkludent zu eigen gemacht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. März 2015 - VI ZR 179/13, NJW 2015, 2125 Rn. 17; vom 16. August 2016 - VI ZR 634/15, VersR 2016, 1380 Rn. 12).
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