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   OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14   

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OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14 (https://dejure.org/2015,1416)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.02.2015 - 2 D 371/14 (https://dejure.org/2015,1416)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Februar 2015 - 2 D 371/14 (https://dejure.org/2015,1416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; ZPO § 114 S. 1
    Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2516
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.3.1990 - 2 BvR 94/98 -, E 81, 347, und vom 4.2.1997 - 1 BvR 391/93 -, NJW 1997, 2102) ist für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus den Art. 3 GG und 20 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll.
  • BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14
    Dies ist dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, der unbemittelten Partei den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird.(vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 - (juris)) Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.8.2012 - 3 D 209/12 -).
  • BVerwG, 22.07.1983 - 7 B 38.82

    Klage auf Verbesserung der Dissertationsnote - Hinweispflicht des Gerichts auf

    Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14
    Über diese Grenze kann sich das Gericht auch nicht mit Hilfe von Sachverständigengutachten hinwegsetzen, da die Begutachtung der Leistung allein den hierzu berufenen Stellen obliegt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1983 - 7 B 38.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 181) Das Gericht ist damit auf die Kontrolle beschränkt, ob die entscheidenden Stellen von falschen Tatsachen ausgegangen sind, sie ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt haben oder ob die getroffene Entscheidung sonst die Grenzen des Bewertungsspielraums verlässt.(vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21.5.2014 - 4 K 528/11 - (juris); Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 882 m.w.N.) Derartige Fehler sind hier nicht ersichtlich.
  • VG Leipzig, 21.05.2014 - 4 K 528/11

    Annahme einer Dissertation (hier: Veterinärmedizinische Fakultät) und Fortführung

    Auszug aus OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14
    Über diese Grenze kann sich das Gericht auch nicht mit Hilfe von Sachverständigengutachten hinwegsetzen, da die Begutachtung der Leistung allein den hierzu berufenen Stellen obliegt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.7.1983 - 7 B 38.82 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 181) Das Gericht ist damit auf die Kontrolle beschränkt, ob die entscheidenden Stellen von falschen Tatsachen ausgegangen sind, sie ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt haben oder ob die getroffene Entscheidung sonst die Grenzen des Bewertungsspielraums verlässt.(vgl. VG Leipzig, Urteil vom 21.5.2014 - 4 K 528/11 - (juris); Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl., Rdnr. 882 m.w.N.) Derartige Fehler sind hier nicht ersichtlich.
  • OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18

    Relevanz der Änderung der Vorschriften über die Körperliche Untersuchung des

    Daher ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.12.2016 - 1 D 333/16 - und vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, jeweils juris m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    Der Senat hat insoweit nicht von allgemeinen Grundsätzen, sondern von der konkreten Regelung der hier zugrunde liegenden Promotionsordnung auszugehen, sieht sich aber unabhängig hiervon auch weiterhin in Einklang mit den Grundzügen der seit dem Zulassungsbeschluss in nicht geringem Umfang angefallenen Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 24.7.2013 - 14 A 880/11 -, NWVBl. 2014, 69; VG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2013 - 2 E 3236/13 - OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 -, DÖV 2014, 399; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.2.2014 - 9 S 885/13 -, DVBl. 2014, 1189; VG Düsseldorf, Urt. v. 20.3.2014 - 15 K 2271/13 -, ZUM 2014, 602; OVG Münster, Beschl. v. 8.4.2014 - 19 A 991/12 - VG Regensburg, Urt. v. 31.7.2014 - RO 9 K 13.1442 - VG Berlin, Urt. v. 26.9.2014 - 12 K 978.13 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 2.2.2015 - 2 D 371/14 - VGH Mannheim, Beschl. v. 9.2.2015 - 9 S 327/14 - OVG Münster, Beschl. v. 24.3.2015 - 19 A 1111/12 -).
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 2 D 286/18

    Prozesskostenhilfe bei Heranziehung zu den Kosten aus einer

    Insbesondere ist es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", weshalb die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsichtlich eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(vgl. Beschlüsse des Senats vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 - und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 - juris).
  • OVG Saarland, 22.02.2017 - 1 D 166/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten mit

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, m.w.N., und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris.
  • OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, m.w.N., und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris.
  • OVG Saarland, 24.11.2020 - 1 D 278/20

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Entziehung einer

    [Beschluss des Senats vom 22.2.2017 - 1 D 166/17 - a.a.O., OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris].
  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 D 265/19

    Einzelfall einer trotz rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils erfolgreichen

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen.(BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris; Beschluss des Senats vom 22.2.2017 - 1 D 166/17 -, juris) Insbesondere ist es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", weshalb die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Allgemeinen bereits dann gerechtfertigt ist, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers für vertretbar und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung in seinem Sinne zumindest für möglich hält.(Beschluss des Senats vom 27.2.2018 - 1 D 852/17 - OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.2.2015 - 2 D 371/14 -, NJW 2015, 2516, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen, und vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 24.05.2023 - 8 K 1250/21

    Dissertation; Betreuungsdefizit; Absprache Gutachter; selbstständige Bewertung;

    Rn. 38; Bay. VGH, Beschluss vom 27.08.1998 - 7 ZB 98.1442 -, juris Rn. 12; OVG Saarland, Beschluss vom 02.02.2015 - 2 D 371/14 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 08.03.2016 - 2 A 403/14 -, juris Rn. 6; VG Gießen, Beschluss vom 28.05.1997 - 3 G 219/97 -, juris Rn. 20; VG Berlin, Urteil vom 08.02.2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19; VG Schwerin, Urteil vom 04.11.2021 - 6 A 1244/14 -, juris Rn. 62 ff.).
  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 65/19

    Hochschulrecht

    Das Gericht ist damit auf die Kontrolle beschränkt, ob die entscheidenden Stellen von falschen Tatsachen ausgegangen sind, sie ihrer Entscheidung sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt haben oder ob die getroffene Entscheidung sonst die Grenzen des Beurteilungsspielraums verlässt (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 02.02.2015 - 2 D 371/14 - juris Rn. 9).
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