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   VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14   

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https://dejure.org/2015,2432
VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14 (https://dejure.org/2015,2432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.2015 - 9 S 327/14 (https://dejure.org/2015,2432)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 2015 - 9 S 327/14 (https://dejure.org/2015,2432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenlegung aller verwendeten Quellen und Hilfsmittel einer Diplomarbeit als Grundanforderungen des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG
    Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StuPO § 12 Abs. 4 S. 1
    Offenlegung aller verwendeten Quellen und Hilfsmittel einer Diplomarbeit als Grundanforderungen des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschung bei Prüfungen - Quellenangaben in Diplomarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zitieren und Quellenangaben in einer wissenschaftlichen Arbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Diplomarbeit muss Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens erfüllen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Diplomarbeit muss Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens erfüllen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abgekupferte Diplomarbeit: Nichtbestehen der Prüfung sowie Exmatrikulation rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungsrecht: Plagiat bei Diplomarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Plagiate innerhalb einer Diplomarbeit: Nichtbestehen einer Diplomprüfung bei Übernahme von zahlreichen fremden Texten ohne ausreichende Kennzeichnung rechtmäßig - Offenlegung aller verwendeten Quellen und Hilfsmittel gehört zur Grundanforderung selbstständigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2518
  • VBlBW 2015, 421
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2008 - 9 S 494/08

    Plagiat in einer Dissertation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Es gehört zu den Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel der Arbeit offen gelegt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, juris; Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285, m.w.N.).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, gehört zu den damit auch für die Diplomarbeit geltenden Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel der Arbeit offen gelegt werden müssen (vgl. nur Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, juris; Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285, m.w.N.).

    Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von zusammenhängenden Textpassagen aus fremden Werken ohne (ausreichendes) Zitat verstößt gegen grundlegende Maßstäbe des wissenschaftlichen Arbeitens und beinhaltet eine Täuschung über die Selbständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung, insbesondere wenn die Übernahme fremden Gedankengutes nicht nur vereinzelt, sondern systematisch und planmäßig erfolgt, etwa wenn sich solche Plagiate an mehreren Stellen der Arbeit finden und Passagen von verschiedenen Fremdautoren betreffen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.10.2008, a.a.O.).

    Denn auch insoweit ist die Gedankenführung nicht eigenständig entwickelt und es wird darüber getäuscht, dass die wissenschaftliche Leistung tatsächlich von einem Anderen und nicht vom Autor selbst stammt (Senatsbeschluss vom 13.10.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 9 S 2435/99

    Entziehung eines Doktorgrades: Zuständigkeit - Entziehung wegen Vorliegens eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Es gehört zu den Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel der Arbeit offen gelegt werden müssen (vgl. Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, juris; Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285, m.w.N.).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat, gehört zu den damit auch für die Diplomarbeit geltenden Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel der Arbeit offen gelegt werden müssen (vgl. nur Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, juris; Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285, m.w.N.).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn es für ihre Entscheidung maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05 -, Juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09

    Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ 2011, 546; Senatsbeschluss vom 20.05.2010 - 9 S 2530/09 -, VBlBW 2010, 480).
  • BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Bestimmung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.2015 - 9 S 327/14
    Die nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gebotene Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes eine klärungsbedürftige konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.2011 - 5 B 29.11 -, juris, zum Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2020 - 9 S 2809/19

    Entziehung eines Doktorgrades; Wortplagiate

    Derartige Passagen prägen die Arbeit qualitativ, wenn die restliche Dissertation den inhaltlichen Anforderungen an eine beachtliche wissenschaftliche Leistung nicht genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2017 - 6 C 3.16 -, BVerwGE 159, 148 = juris Rn. 44; ferner Senatsbeschlüsse vom 13.10.2008, a.a.O., vom 09.02.2015 - 9 S 327/14 -, VBlBW 2015, 421 und vom 15.11.2019, a.a.O.; Nds. OVG, Beschluss vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris, und Urteil vom 15.07.2015 - 2 LB 363/13 -, juris).

    Vor diesem Hintergrund gehört es nach der Rechtsprechung des Senats zu den Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten (Original-)Quellen und Hilfsmittel der Arbeit offengelegt werden müssen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.11.2019, a.a.O. juris Rn. 15, und vom 09.02.2015, a.a.O., juris Rn. 7).

    Vielmehr kann auch diesen Nachweisangaben nicht entnommen werden, dass ganze Absätze seitenweise - so besonders eindrücklich auf den Seiten 28 bis 44 der Dissertation - wortwörtlich von Fremdautoren entlehnt worden sind (zur Annahme einer Täuschung in derartigen Fällen vgl. bereits Senatsbeschluss vom 13.10.2008, a.a.O., juris Rn. 6; ferner Senatsbeschluss vom 09.02.2015, a.a.O., juris Rn. 7).

  • VG Freiburg, 25.09.2019 - 1 K 5443/18

    Zur Rücknahme einer Habilitation wegen Plagiats

    Denn insoweit ist die Gedankenführung nicht eigenständig entwickelt und es wird darüber getäuscht, dass die wissenschaftliche Leistung tatsächlich von einem Anderen und nicht vom Autor selbst stammt (VGH BW, Beschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285 und Beschluss vom 09.02.2015 - 9 S 327/14 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 6 A 1586/16

    Täuschung eines Studenten durch wörtliche oder sinngemäße Übernahme von fremden

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 3.16 -, juris, Rn. 42 ff.; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 19 A 254/13 -, NWVBl. 2016, 334 = juris, Rn. 101; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, NJW 2015, 2518 = juris, Rn. 7.

    vgl. entsprechend VGH Bad-Württ., Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, a. a. O., Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 19 A 254/13 -, a. a. O., Rn. 104.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 9 S 307/19

    Rücknahme des Doktorgrades

    Eine Täuschung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Promovend bei den Gutachtern einen Irrtum über die Eigenständigkeit seiner erbrachten wissenschaftlichen Leistung hervorruft, indem er für seine Dissertation vorsätzlich Texte aus Arbeiten anderer ohne Angabe der richtigen Quellen (Plagiatsstellen) in einem Ausmaß übernimmt, das es ausschließt, die Dissertation als selbständige wissenschaftliche Arbeit - gemäß § 38 Abs. 2 Satz 1 LHG und § 2 Abs. 1 PromO das wesensbestimmende Grundsatzmerkmal einer Dissertation - anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2017 - 6 C 3.16 -, BVerwGE 159, 148; Senatsbeschlüsse vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, VBlBW 2009, 191, und vom 09.02.2015 - 9 S 327/14 -, VBlBW 2015, 421; NdsOVG, Beschluss vom 11.12.2017 - 2 LA 1/17 -, juris; Urteil vom 15.07.2015 - 2 LB 363/13 -, juris).

    Es gehört aber zu den Grundanforderungen des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, dass alle verwendeten Quellen und Hilfsmittel der Arbeit offengelegt werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 09.02.2015, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Berlin, 09.04.2020 - 12 K 237.18

    Schärfere Rechtsprechung: Student wegen Plagiaten exmatrikuliert

    Eine Täuschung ist daher auch dann zu bejahen, wenn Textpassagen ohne Zitierung lediglich umformuliert worden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7 und Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 9 S 494/08 -, juris, Rn. 9; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 ME 96/09 -, juris, Rn. 5; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 233).

    Denn auch bei bloßen Umformulierungen ist die Gedankenführung nicht eigenständig entwickelt und es wird über die Herkunft der wissenschaftlichen Leistung getäuscht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2015 - 2 LB 363/13

    Dissertation; Plagiat; Promotion; Täuschung; Ungültigerklärung; bedingter Vorsatz

    Der Senat hat insoweit nicht von allgemeinen Grundsätzen, sondern von der konkreten Regelung der hier zugrunde liegenden Promotionsordnung auszugehen, sieht sich aber unabhängig hiervon auch weiterhin in Einklang mit den Grundzügen der seit dem Zulassungsbeschluss in nicht geringem Umfang angefallenen Rechtsprechung und Literatur (vgl. z.B. OVG Münster, Urt. v. 24.7.2013 - 14 A 880/11 -, NWVBl. 2014, 69; VG Hamburg, Beschl. v. 29.8.2013 - 2 E 3236/13 - OVG Hamburg, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13, 3 So 102/13 -, DÖV 2014, 399; VGH Mannheim, Beschl. v. 3.2.2014 - 9 S 885/13 -, DVBl. 2014, 1189; VG Düsseldorf, Urt. v. 20.3.2014 - 15 K 2271/13 -, ZUM 2014, 602; OVG Münster, Beschl. v. 8.4.2014 - 19 A 991/12 - VG Regensburg, Urt. v. 31.7.2014 - RO 9 K 13.1442 - VG Berlin, Urt. v. 26.9.2014 - 12 K 978.13 - OVG Saarlouis, Beschl. v. 2.2.2015 - 2 D 371/14 - VGH Mannheim, Beschl. v. 9.2.2015 - 9 S 327/14 - OVG Münster, Beschl. v. 24.3.2015 - 19 A 1111/12 -).
  • VG Hamburg, 24.06.2016 - 2 K 2209/13

    Entziehung der Promotion - Rückforderung der Promotionsurkunde

    Nur eine unter Offenlegung aller verwendeten Quellen und Hilfsmittel erbrachte wissenschaftliche Leistung genügt den an eine Dissertation gestellten Anforderungen (VGH Mannheim, Beschl. v. 9.2.2015, 9 S 327/14, NJW 2015, 2518, juris Rn. 7; Urt. v. 19.4.2000, 9 S 2435/99, KMK-HSchR/NF 21A Nr. 19, juris Rn. 24; Urt. v. 18.11.1980, IX 1302/78, ESVGH 31, 54 ; Schroeder, NWVBl. 2010, 176 ).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 2682/16

    Plagiatfall: Mehr Strenge bei Medizin-Dissertationen

    Denn auch insoweit ist die Gedankenführung nicht eigenständig entwickelt und es wird darüber getäuscht, dass die wissenschaftliche Leistung tatsächlich von einem Anderen und nicht vom Autor selbst stammt (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, NVwZ-RR 2009, 285 und Beschluss vom 09.02.2015 - 9 S 327/14 -, Rn. 7, juris).
  • VG Düsseldorf, 31.05.2016 - 2 K 2280/15

    Vorliegen eines Täuschungsversuchs bei einer Bachelorarbeit im Studiengang

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Februar 2015 - 9 S 327/14 -, juris, Rn. 7 (für Diplomarbeiten).
  • LG Chemnitz, 02.02.2016 - 3 T 784/15

    Kostenansatz des Gerichtsvollziehers für die persönliche Zustellung der Ladung

    Die vom OLG Stuttgart, NJW 15, 2518, [VGH Baden-Württemberg 09.02.2015 - 9 S 327/14] vertretene Auffassung, der Gerichtsvollzieher dürfe - wie vorliegend auf allgemeine Erfahrungswerte zurückgreifen - kann aus den genannten Gründen nicht überzeugen.
  • VG Stuttgart, 12.11.2019 - 13 K 11839/17
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