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   BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15   

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BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15 (https://dejure.org/2015,17100)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15 (https://dejure.org/2015,17100)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 (https://dejure.org/2015,17100)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 556d Abs 1 BGB, § 556d Abs 2 S 1 BGB, § 556d Abs 2 S 2 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Mietpreisbremse in Berlin - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der "Mietpreisbremse" im Hinblick auf die Vermietung einer Eigentumswohnung zu angemessenen Konditionen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietpreisbremse; Mietbegrenzungsverordnung Berlin; Subsidiaritätsgrundsatz; Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Mietpreisbremse in Berlin - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mietpreisbremse: Bei Verstoß Anpassung - Verfassungsbeschwerde erst nach Durchführung des Zivilverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der "Mietpreisbremse" im Hinblick auf die Vermietung einer Eigentumswohnung zu angemessenen Konditionen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse nicht angenommen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" zunächst nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietpreisbremse in Berlin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse: Berliner auf Zivilgerichte verwiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" abgelehnt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Mietpreisbremse scheitert

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse in Berlin unzulässig

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse in Berlin unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anwalt scheitert mit direkter Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" in Berlin unzulässig - Wohnungseigentümer muss aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes zunächst Zivilrechtsweg beschreiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerde gegen "Mietpreisbremse" zunächst nicht zur Entscheidung angenommen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Mietpreisbremse (IMR 2015, 307)

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3024
  • NZM 2015, 777
  • ZMR 2015, 655
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Ungeachtet der Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon mit Blick auf den nur eingeschränkten Anwendungsbereich der "Mietpreisbremse" seine gegenwärtige Betroffenheit im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG nicht ausreichend deutlich gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 60, 360 ; 97, 157 ; 102, 197 ; 114, 258 ; stRspr), steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls der Grundsatz der Subsidiarität entgegen.

    Es ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 90, 128 ; 97, 157 ; 102, 197 ; stRspr).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Ungeachtet der Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon mit Blick auf den nur eingeschränkten Anwendungsbereich der "Mietpreisbremse" seine gegenwärtige Betroffenheit im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG nicht ausreichend deutlich gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 60, 360 ; 97, 157 ; 102, 197 ; 114, 258 ; stRspr), steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls der Grundsatz der Subsidiarität entgegen.

    Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden (BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Ungeachtet der Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon mit Blick auf den nur eingeschränkten Anwendungsbereich der "Mietpreisbremse" seine gegenwärtige Betroffenheit im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG nicht ausreichend deutlich gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 60, 360 ; 97, 157 ; 102, 197 ; 114, 258 ; stRspr), steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls der Grundsatz der Subsidiarität entgegen.

    Es ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 90, 128 ; 97, 157 ; 102, 197 ; stRspr).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Es ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 90, 128 ; 97, 157 ; 102, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden (BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Damit soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden (BVerfGE 79, 1 ; 86, 382 ; 114, 258 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Es ist daher besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Beschwerdeführer vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 90, 128 ; 97, 157 ; 102, 197 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Grundrechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15
    Ungeachtet der Tatsache, dass der Beschwerdeführer schon mit Blick auf den nur eingeschränkten Anwendungsbereich der "Mietpreisbremse" seine gegenwärtige Betroffenheit im Sinne von § 90 Abs. 1 BVerfGG nicht ausreichend deutlich gemacht hat (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 60, 360 ; 97, 157 ; 102, 197 ; 114, 258 ; stRspr), steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls der Grundsatz der Subsidiarität entgegen.
  • LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Liegen die Voraussetzungen für den Verordnungserlass - wozu in materieller Hinsicht auch das Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarkts gehört - von Anfang an nicht vor, ist die auf der Verordnung beruhende Miethöhenregulierung im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter unanwendbar, was ein Vermieter vor den Zivilgerichten durchsetzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 -, Rn. 11).
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Dass für diese Sichtweise kein Raum ist, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt, indem es unter Bezugnahme auf das - den Gegenstand des hiesigen Revisionsverfahrens bildende - Urteil des Berufungsgerichts ausgesprochen hat, dass die Zivilgerichte, sofern die Entscheidung des jeweiligen Zivilrechtsstreits davon abhängt, auch zu prüfen haben, ob eine Rechtsverordnung nach § 556d Abs. 2 Satz 1 BGB ("Mietpreisbremse") oder nach § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB (Kappungsgrenzen-Verordnung) den Anforderungen an die gesetzliche Ermächtigung genügt und auch im Übrigen mit höherrangigem Recht in Einklang steht (vgl. BVerfG, WuM 2015, 475, 476).
  • BGH, 17.07.2019 - VIII ZR 130/18

    Vereinbarkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung mit gesetzlicher

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass den Zivilgerichten im Rahmen eines Rechtsstreits, der die Dämpfung der Wiedervermietungsmiete nach Maßgabe der §§ 556d ff. BGB zum Gegenstand hat, die Verpflichtung obliegt, die Vereinbarkeit einer einschlägigen Rechtsverordnung mit höherrangigem Recht zu prüfen und sie im Falle ihrer Unwirksamkeit nicht anzuwenden (vgl. BVerfG, NJW 2015, 3024 Rn. 11 [zur Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin]; Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, BGHZ 207, 246 Rn. 20 ff. [zur Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin]; jeweils mwN).
  • AG Berlin-Neukölln, 08.09.2016 - 11 C 414/15

    Weiteres Urteil zur Mietpreisbremse

    Aufgrund des sogenannten Nichtigkeitsdogmas, das bei Verordnungen gilt (vgl. Blank WuM 2014 641, 645; Lehmann-Richter a.a.O., 204), wäre die Mietenbegrenzungsverordnung unwirksam, wenn sie rechtswidrig sein sollte (vgl. auch BVerfG NJW 2015, 3024 (Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde (auch) gegen die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung (auch) mangels Ausschöpfung des (Zivil-)rechtsweges; BVerfG NZM 2016, 578 zu einer Berliner Landesverordnung nach § 558 Abs. 3 BGB (Kappungsgrenzen-Verordnung) - nach Ausschöpfung des (Zivil)rechtsweges).
  • BGH, 22.06.2022 - VIII ZR 356/20

    Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum:

    Denn Gerichte können und müssen die für ihre Entscheidung in Betracht kommenden Rechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und landesrechtliche Vorschriften auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesrecht hin prüfen (vgl. BVerfGE 1, 184, 197; BVerfG, NJW 2015, 3024 Rn. 11 [zur Berliner Mietenbegrenzungsverordnung]; Senatsurteile vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, BGHZ 207, 246 Rn. 20 f. [zur Berliner Kappungsgrenzenverordnung]; vom 17. Juli 2019 - VIII ZR 130/18, BGHZ 223, 30 Rn. 15 [zur Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung]).
  • AG München, 21.06.2017 - 414 C 26570/16

    Bayerische Mieterschutzverordnung ist jedenfalls für München nichtig

    c) Es kommt daher nicht mehr darauf an, ob § 556 d und g BGB an sich verfassungsgemäß sind - was die Beklagte verneint -, was nach der Entscheidung des BVerfG v. 24.06.2015 - 1 BvR 1360/15 wegen des Subsidiaritätsgrundsatzes zunächst von den Fachgerichten zu prüfen ist, und vom LG Berlin in seiner Entscheidung v. 29.03.2017 - 65 S 424/16 mit ausführlicher Begründung bejaht wurde (Rn. 12-49).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2019 - 230 C 79/19

    Auch Bauarbeiten im Haus mindern die Miete

    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Kammer) vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 - (NJW 2015, 3024) hindert die erkennende Abteilung - wiederum unter Absehen von den unter aa) genannten Bedenken - nicht gemäß § 31 Abs. 1 u. 2 BVerfGG daran, die Unwirksamkeit der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung anzunehmen.
  • AG Hamburg-Altona, 23.05.2017 - 316 C 380/16

    Mietpreisbremse in Hamburg ist unwirksam!

    Die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen die bundesrechtliche Begründungsplicht zur Unwirksamkeit der Verordnung führt, ist in erster Linie Aufgabe der hierfür zuständigen Fachgerichte (BayVerfGH vom 04. April 2017 - Vf. 3-VII-16 -, Rn 30; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 -, Rn 11).
  • VG Berlin, 23.11.2017 - 4 K 103.16

    Keine Überprüfung der Mietpreisbremse durch Verwaltungsgerichte

    Vielmehr besteht effektiver Rechtsschutz hier in erster Linie vor den Zivilgerichten (so auch BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 -, juris, Rn. 11).

    Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Mietvertrags ist nach § 556g Abs. 1 S. 2 BGB - abgesehen von der Miethöhe - unabhängig von einem möglichen Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB i.V.m. der Mietpreisbegrenzungsverordnung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2015, a.a.O.).

  • LG Berlin, 20.06.2023 - 65 S 198/22

    Berufung als qualifizierte elektronische Signatur mit Dokumenteninhalt zulässig?

    Hier liegt die Besonderheit vor, dass die Zivilgerichte im Rahmen eines Rechtsstreits, der - wie hier - die Dämpfung der Wiedervermietungsmiete nach Maßgabe der §§ 556d ff. BGB zum Gegenstand hat, (von Amts wegen) verpflichtet sind, die Vereinbarkeit einer einschlägigen Rechtsverordnung mit höherrangigem Recht zu prüfen und sie im Falle ihrer Unwirksamkeit nicht anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 BvR 1360/15 Rn. 11 [zur Mietenbegrenzungsverordnung des Landes Berlin]; BGH, Urteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, juris Rn. 20 ff. [zur Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin]; Urteil vom 17. Juli 2019 - VIII ZR 130/18, juris Rn. 15 [zur Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung], jeweils m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 16.12.2020 - VerfGH 50/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Eindämmungsmaßnahmenverordnung

  • AG Hannover, 19.12.2019 - 514 C 7045/19

    Auch die niedersächsische Mieterschutzverordnung ist unwirksam

  • LG Köln, 26.11.2020 - 6 S 57/19

    Mietpreisbremse 2015 in Nordrhein-Westfalen unwirksam!

  • LG Köln, 02.07.2020 - 6 S 229/19

    Mietpreisbremse ist auch in Nordrhein-Westfalen unwirksam!

  • LG Berlin, 16.12.2019 - 65 S 124/19

    Umfang der Duldungspflicht des Mieters

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