Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14428
OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14 (https://dejure.org/2014,14428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2014 - 5 RBs 13/14 (https://dejure.org/2014,14428)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 5 RBs 13/14 (https://dejure.org/2014,14428)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    StVO § 12; VwVfg NW § 43; VwVfG NW § 44
    Verkehrsschild, Gültigkeit, Überprüfbarkeit

  • Burhoff online

    Zusatzzeichen, Verkehrsschild, Verwaltungsakt

  • openjur.de

    Wirksamkeit der Beschilderung in Gestalt einer blauen Tafel mit weißem "P" sowie weißer Zusatztafel mit schwarzer Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Landevorgangs"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Wirksamkeit der Beschilderung in Gestalt einer blauen Tafel mit weißem "P" sowie weißer Zusatztafel mit schwarzer Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Landevorgangs"

  • verkehrslexikon.de

    Zum Parkverbot in Gestalt einer blauen Tafel mit weißem "P" sowie weißer Zusatztafel mit schwarzer Aufschrift "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parkverbot für andere Fahrzeuge im Bereich eines entsprechend beschilderten Platzes zum Aufladen von Elektorfahrzeugen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Falschparken an einem so genannten "Ladeparkplatz" für Elektrofahrzeuge

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Parken in einer Ladezone für Elektrofahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parkverbot für andere Fahrzeuge im Bereich eines entsprechend beschilderten Platzes zum Aufladen von Elektorfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Parkverstoß ohne Beschilderung? Beim OLG Hamm geht das…

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schilder, die eigentlich gar nicht aufgestellt sein dürften...können trotzdem gelten!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Richter wollen keine Anarchie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mit Verbrennungsmotor an der Elektroladestation parken

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Parkverbot: Beschilderung ohne Rechtsgrundlage

  • lto.de (Kurzinformation)

    Parkverbot ohne Rechtsgrundlage - Falschparker muss trotzdem zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Parkverbot an Elektroladestationen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkehrszeichen sind von den einzelnen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich zu beachten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Rechtsgrundlage nicht erforderlich - Parkverbot an Elektroladestation

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Parkverstoß: Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Parken an Elektro-Ladesäulen für Autos mit Verbrennungsmotoren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bußgeld ist auch ohne Rechtsgrundlage zulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage - Parkplatzschild mit Zusatzschild "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" umfasst Halteverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Parkverbote gelten auch ohne Rechtsgrundlage

Besprechungen u.ä. (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)

    Parkverstoß ohne Beschilderung? Beim OLG Hamm geht das…

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verstoß gegen ein gesetzloses Parkverbot

Verfahrensgang

  • AG Essen - 35 OWi 317/13
  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 363
  • NStZ 2015, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1966 - 5 StR 155/66

    Nichtigkeit eines Einberufungsbescheids des Bundesministers für Arbeit und

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14
    Der schwerwiegende Fehler des Verwaltungsaktes muss für einen verständigen Bürger offensichtlich sein (vgl. BVerwGE 19, 284), seine Ungültigkeit muss für jedermann derart augenscheinlich sein, dass er gleichsam den "Stempel" der Nichtigkeit auf der Stirn trägt (BGHSt 21, 74 ff. m.w.N.).

    Solche Mängel sind anerkannt worden bei offensichtlicher Unzuständigkeit der handelnden Behörde, bei tatsächlicher Unvollziehbarkeit des Verwaltungsaktes und bei offensichtlicher Willkür (vgl. z.B. BGHSt 21, 74, 76).

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14
    Denn ein Verwaltungsakt ist nicht bereits deshalb nichtig, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt (sog. gesetzloser Verwaltungsakt) oder die in Frage kommenden Rechtsvorschriften unrichtig angewendet worden sind (BVerwG, NVwZ 1998, 1061, 1062 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14
    Der schwerwiegende Fehler des Verwaltungsaktes muss für einen verständigen Bürger offensichtlich sein (vgl. BVerwGE 19, 284), seine Ungültigkeit muss für jedermann derart augenscheinlich sein, dass er gleichsam den "Stempel" der Nichtigkeit auf der Stirn trägt (BGHSt 21, 74 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.04.1999 - 3 C 25.98

    Ozongesetz 1995; Schutzpflicht, verfassungsrechtliche; Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14
    Zum einen beruht die Vorschrift auf § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und betrifft daher nur den Lärm- und Abgasschutz in den dort genannten Bereichen (König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 45 StVO Rn. 36 mit Verweis auf: BVerwG, DAR 1999, 469).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2015 - 9 U 18/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nichtige Anordnung durch ein Verkehrszeichen; Einfahren

    Die Ungültigkeit muss für Jedermann derart augenscheinlich sein, dass das Verkehrszeichen gleichsam den "Stempel" der Nichtigkeit auf der Stirn trägt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.2014 - 5 RBs 13/14 -, RdNr. 36, zitiert nach Juris).
  • AG Lüdinghausen, 15.06.2015 - 19 OWi 88/15

    Parkverbot durch Zusatzschild "Elektrofahrzeuge"

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss vom 27.5.2014 - 5 RBs 13/14 ( = NJW 2015, 363 L = NStZ 2015, 44 = BeckRS 2014, 13068 = DAR 2014, 596 = VRS 126, 148) hierzu in einem vergleichbaren Fall (Zusatzschild aber:" Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs") festgestellt, dass es sich bei der Beschilderung und dem sich hieraus ergebenden Parkverbot um einen gesetzlosen Verwaltungsakt handelt, der also einer gesetzlichen Grundlage entbehrt.

    Der Verstoß, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugrundelag war allerdings bereits Anfang 2013 begangen.

    Insoweit sieht das Gericht die Rechtslage anders als das OLG Hamm in der genannten Entscheidung.

  • VG Gelsenkirchen, 11.12.2015 - 16 K 1239/14

    Abschleppen; Parkplatz; Elektrofahrzeuge

    vgl. befürwortend OLG Köln, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - III - 1 RBs 349/13 -, juris; daran zweifelnd OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014 - III-5 RBs 13/14, 5 RBs 13/14 -, juris; in dem vom Kläger angesprochenen verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist eine Entscheidung nicht ergangen.

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014 - III-5 RBs 13/14, 5 RBs 13/14 -, juris, m. w. N; OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2006 - 5 A 4698/05 -, juris .

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014 - III-5 RBs 13/14, 5 RBs 13/14 -, juris; von einer Nichtigkeit des Verkehrsschildes geht insoweit auch nicht das Amtsgericht Essen (Az.: 35 Owi 317/13) in der vom Kläger zitierten Entscheidung aus, die offenbar der vorstehend zitierten Entscheidung des OLG Hamm vorausging.

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014 - III-5 RBs 13/14, 5 RBs 13/14 -, juris m. w. N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 11 A 3130/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris, Rn. 9, m. w. N.; Nds. OVG, Urteil vom 13. September 2012 - 7 LB 84/11 -, juris, Rn. 29, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 15 A 24/17 -, juris, Rn. 7; Bay. VGH, Beschluss vom 3. September 2015 - N03 ZB 13.1868 -, juris, Rn. 17, m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2014 - III-5 RBs 13/14 -, juris, Rn. 36.
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31263
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14 (https://dejure.org/2014,31263)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01.09.2014 - 1 M 89/14 (https://dejure.org/2014,31263)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 01. September 2014 - 1 M 89/14 (https://dejure.org/2014,31263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 29 Abs 1 S 2 Nr 3 StVG, § 46 Abs 3 FeV, § 13 Nr 2c FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Weigerung zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Behördliche Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens bei einer sechs Jahre zurückliegenden erstmaligen und einzigen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Alkoholproblematik des Fahrers als Anlass für Eignungszweifel der Geeignetheit zum ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Behördliche Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens bei einer sechs Jahre zurückliegenden erstmaligen und einzigen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad; Alkoholproblematik des Fahrers als Anlass für Eignungszweifel der Geeignetheit zum ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    MPU-Anordnung auch wegen sechs Jahre zurückliegender Trunkenheitsfahrt als Radfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 363
  • NZV 2015, 204
  • DÖV 2015, 79
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 3 B 102.12

    Fahrzeuge aller Art; Fahrerlaubnis; fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Fahrrad;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Dass auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille und mehr die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens verlangt werden darf, bedarf nach der ausführlich begründeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 20.06.2013 - 3 B 102/12 -, NJW 2013, 2696, zit. n. juris), der sich der Senat anschließt, keiner Vertiefung mehr.

    Da eine festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr den Verdacht eines die Fahreignung ausschließenden Alkoholmissbrauchs begründet, muss daher schon aus Gründen der Gefahrenabwehr den Eignungszweifeln nachgegangen werden (BVerwG, Beschl. v. 20.06.2013 - 3 B 102/12 -, NJW 2013, 2696, zit. n. juris; siehe auch OVG Greifswald, Beschl. v. 11.07.2012 - 1 M 199/11 -).

  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 11 ZB 13.450

    Straßenverkehrsteilnahme als Fahrradfahrer mit einer BAK von 2,12 ‰

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Diese Personen werden doppelt so häufig rückfällig wie Personen mit geringeren Blutalkoholkonzentrationen (vgl. nur BayVGH, Beschl. v. 15.05.2013 - 11 ZB 13.450 u. a., juris, mit Hinweis auf BR-Drs. 443/98, Beschl. S. 6).

    Dies gilt auch bzw. besonders bei einem Fahrrad, dessen Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordert und damit besondere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt (BayVGH, Beschl. v. 15.05.2013 - 11 ZB 13.450 u. a., zit. nach juris).

  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig war, sie insbesondere anlassbezogen erfolgte und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315, 317; BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - juris; BVerwG, Urt. v. 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig war, sie insbesondere anlassbezogen erfolgte und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315, 317; BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - juris; BVerwG, Urt. v. 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Der Fahrerlaubnisinhaber hat zur Klärung der Zweifel beizutragen, die an seiner Kraftfahreignung bestehen; der Schluss von der Nichtbefolgung einer derartigen behördlichen Anordnung auf die Nichteignung des Kraftfahrers begründet sich daher aus der Verletzung der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2008 - BVerwG 3 B 99.07 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 15).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Dieser Schluss ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig war, sie insbesondere anlassbezogen erfolgte und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügte (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Dezember 2008 - BVerwG 3 C 26.07 - BVerwGE 132, 315, 317; BVerwG, Urt. v. 09. Juni 2005 - BVerwG 3 C 21.04 - juris; BVerwG, Urt. v. 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2008 - 1 M 204/07

    Anforderungen an die Verwertbarkeit einer im Ausland gemessenen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 M 89/14
    Der Senat hält daran fest, dass ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten des Betroffenen ihm grundsätzlich bis zum Ablauf der Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen entgegengehalten werden kann und nicht allein wegen Zeitablaufs unverhältnismäßig wird (so schon OVG Greifswald, Beschl. v. 27.03.2008 - 1 M 204/07 -, NJW 2008, 3016).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2019 - 3 M 291/18

    Vorliegen aussagekräftiger Umstände für die Annahme von Alkoholmissbrauch

    Nach dem Stand der Alkoholforschung ist davon auszugehen, dass Personen die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit haben, regelmäßig an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden und zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören, die im Straßenverkehr doppelt so häufig alkoholauffällig werden wie andere Personen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.05.2008 - 3 C 32.07 -, DÖV 2008, 777, 778; VGH München, Beschl. v. 08.10.2018 - 11 CE 18.1531 -, juris, Rn. 22; OVG Greifswald, Beschl. v. 01.09.2014 - 1 M 89/14 -, juris, Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2022 - 1 M 148/22

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrradfahrt mit BAK von 1,99 Promille; bislang

    Nach dem Stand der Alkoholforschung ist davon auszugehen, dass Personen die Blutalkoholwerte von 1, 6 Promille und mehr erreichen, deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit haben, regelmäßig an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leiden und zur Risikogruppe überdurchschnittlich alkoholgewöhnter Kraftfahrer gehören, die im Straßenverkehr doppelt so häufig alkoholauffällig werden wie andere Personen (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 21. Mai 2008 - 3 C 32.07 -, DÖV 2008, 777, 778; VGH München, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 11 CE 18.1531 -, juris, Rn. 22; OVG Greifswald, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 M 291/18 OVG -, juris Rn. 24; Beschluss vom 1. September 2014 - 1 M 89/14 -, juris, Rn. 11).
  • VG Schwerin, 08.06.2021 - 6 A 596/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist vorliegend jedoch nicht gerechtfertigt, da die Anordnung sowohl in formeller (a.) als auch in materieller Hinsicht (b.) rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, zitiert nach juris Rn. 19 m.w.N.; OVG Greifswald, Beschluss vom 1. September 2014 - 1 M 89/14 -, zitiert nach juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2019 - 12 ME 71/19

    Anlassbezogenheit; Einzelfallbetrachtung; Fahreignung; Fahreignungsregister;

    Es ist dann kein Raum mehr für eine Einzelfallbetrachtung (a. A. Thür. OVG, Beschl. v. 27.3.2012 - 2 EO 135/12 -, VRS 123, 183 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 12, und VG Neustadt a. d. Weinstr., Beschl. v. 16.3.2006 - 3 L 357/06.NW -, ZfSch 2006, 358 ff.), die im Hinblick auf besondere Umstände, die in der Person des Betroffenen liegen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.9.1999 - 19 B 1629/99 -, ZfSch 2000, 272 f., hier zitiert nach juris, Rnrn. 2 und 3), wegen Zeitablaufs (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 1.9.2014 - 1 M 89/14 -, NJW 2015, 363 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10 ff.) oder infolge langjähriger Unauffälligkeit im Straßenverkehr und nun nicht mehr ferner Tilgungsreife der Trunkenheitsfahrt zur Verneinung der Anlassbezogenheit oder Verhältnismäßigkeit der Gutachtenanforderung führen könnte.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2014 - 1 O 71/14

    Zeitlich gestaffelte Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag

    Wie sich aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom heutigen Tag im Parallelverfahren über die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss zum Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (- 1 M 89/14 -) ergibt, hat das Verwaltungsgericht die für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO) in Gestalt des vom Antragsteller gestellten Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz hinsichtlich der mit der Beschwerde geltend gemachten Gesichtspunkte zu Recht verneint.
  • OVG Sachsen, 15.09.2020 - 6 A 572/20

    Fahrerlaubnisentziehung; Gutachtensanordnung bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch;

    Statt dessen geht der Normgeber davon aus, dass sich die Fahreignungsrelevanz eines Verkehrsverstoßes dann, wenn er zu einer registerpflichtigen Ahndung geführt hat, in aller Regel ausschließlich nach den für dieses Register geltenden Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen richtet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Mai 2002 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 30. April 2019 - 3 B 74/19 -, juris Rn. 9 und v. 24. November 2015 - 3 B 280/15 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 14. November 2016 - 11 C 16.2116 u. a. -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschl. v. 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, juris Rn. 5; OVG M-V, Beschl. v. 1. September 2014 - 1 M 89/14 -, juris Rn. 13).
  • VG Karlsruhe, 06.03.2018 - 3 K 15699/17

    Verpflichtung zur unverzüglichen Abgabe eines ausländischen Führerscheins;

    Denn auch lange zurückliegende Taten können berücksichtigt werden, sofern sie nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen dem Betroffenen im Rechtsverkehr noch vorgehalten werden können (BVerwG, Urteil v. 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 10.12.2010 - 10 S 2173/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.02.2012 - 16 A 1529/09 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 01.09.2014 - 1 M 89/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 24.11.2015 - 3 B 280/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Fahrrad; Weigerung zur Vorlage

    Dies gilt insbesondere auch bei einem Fahrrad, dessen Gebrauch ein gesteigertes Maß an Balance erfordert und damit besondere Anforderungen an den Gleichgewichtssinn stellt (OVG M-V, Beschl. v. 1. September 2014 - 1 M 89/14 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.).
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