Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1218
BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14 (https://dejure.org/2015,1218)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2015 - XII ZB 395/14 (https://dejure.org/2015,1218)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 (https://dejure.org/2015,1218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 4 BGB
    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine unterbringungsähnliche Maßnahme; Erforderlichkeit einer Genehmigung für ein regelmäßiges Verschließen der Eingangstür zu einer Wohngruppe in einem Behindertenzentrum zur Nachtzeit

  • IWW

    § 70 Abs. 1 FamFG, § ... 335 Abs. 2 FamFG, § 1906 Abs. 1 BGB, § 1906 Abs. 4 BGB, § 1906 BGB, § 1906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1906 Abs. 4, § 1906 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 239 StGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, §§ 312 ff. FamFG, § 26 Abs. 3 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1906 Abs. 4
    Regelmäßiges Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden bei betreuter Wohngruppe als unterbringungsähnliche Maßnahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringungsähnliche Maßnahme bei Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen über einen längeren Zeitraum

  • rewis.io

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine unterbringungsähnliche Maßnahme; Erforderlichkeit einer Genehmigung für ein regelmäßiges Verschließen der Eingangstür zu einer Wohngruppe in einem Behindertenzentrum zur Nachtzeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringungsähnliche Maßnahme bei Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit des Betroffenen über einen längeren Zeitraum

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine unterbringungsähnliche Maßnahme; Erforderlichkeit einer Genehmigung für ein regelmäßiges Verschließen der Eingangstür zu einer Wohngruppe in einem Behindertenzentrum zur Nachtzeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbringungsähnliche Maßnahme

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verschließen der Eingangstür während der Nachtstunden - unterbringungsähnliche Maßnahme

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nächtliches Verschließen der Eingangstür einer Wohngruppe als unterbringungsähnliche Maßnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nächtliches Verschließen der Eingangstür einer Wohngruppe als unterbringungsähnliche Maßnahme

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn in dem Heim, in dem ein Betroffener lebt, die Eingangstür tagsüber offen ist und nachts verschlossen wird

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 865
  • MDR 2015, 336
  • DNotZ 2015, 309
  • FGPrax 2015, 77
  • FamRZ 2014, 567
  • FamRZ 2015, 567
  • Rpfleger 2015, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).

    Diese Regelung schützt - ebenso wie Absatz 1 und 2 der Vorschrift - die körperliche Bewegungsfreiheit und die Entschließungsfreiheit zur Fortbewegung im Sinne der Aufenthaltsfreiheit (Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2012 - XII ZB 24/12 - FamRZ 2012, 1372 Rn. 10 mwN und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149, 150).

    Denn der Gesetzgeber wollte nur solche Maßnahmen erfassen, deren Auswirkungen denen einer Unterbringung vergleichbar sind (Senatsbeschluss BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149, 150; BT-Drucks. 11/6949 S. 76).

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13

    Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 8) und auch im Übrigen zulässig.

    Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 f.).

    Vielmehr ergibt es sich daraus, dass der Gesetzgeber an dem unter Geltung des § 128 b Satz 1 KostO bestehenden Zustand der Gerichtsgebührenfreiheit von Unterbringungssachen - der sich auch auf Rechtsmittelverfahren erstreckte - durch Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23. Juli 2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG; BGBl. I S. 2586) nichts ändern wollte (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 11 mwN).

  • LG Ulm, 11.06.2010 - 3 T 49/10

    Ablehnung der Durchführung eines Verfahrens zur Bestellung eines Betreuers mit

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Erforderlich ist für § 1906 Abs. 4 BGB nicht, dass es sich um eine individuelle, nur auf die Bedürfnisse des einzelnen Betroffenen abgestimmte, also personenbezogene Einzelmaßnahme handelt (so aber LG Ulm FamRZ 2010, 1764, 1765; Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 BGB Rn. 58; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 10. Juni 2014] § 1906 BGB Rn. 165).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 24/12

    Betreuung: Anbringen von Bettgittern und Fixierung als genehmigungspflichtige

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Diese Regelung schützt - ebenso wie Absatz 1 und 2 der Vorschrift - die körperliche Bewegungsfreiheit und die Entschließungsfreiheit zur Fortbewegung im Sinne der Aufenthaltsfreiheit (Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2012 - XII ZB 24/12 - FamRZ 2012, 1372 Rn. 10 mwN und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149, 150).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2008 - 19 Wx 36/08

    Freiheitsbeschränkende Maßnahmen: Genehmigung eines zeitweisen Einsperrens eines

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Die Vorschrift ist weit gefasst (HK-BUR/Bauer/Braun [Stand: August 2014] § 1906 BGB Rn. 55) und ergänzt sich mit Absatz 1 dahingehend, dass in dem in Absatz 4 genannten räumlichen Bereich - Anstalt, Heim, sonstige Einrichtung - jede gezielte Behinderung des Betroffenen in seinem Wunsch, den bisherigen Aufenthaltsort zu verlassen, genehmigungsbedürftig ist (Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 79; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 640).
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12

    Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Dies folgt für Rechtsbeschwerden des Betroffenen nicht aus § 26 Abs. 3 GNotKG (so aber Fröschle FamRZ 2014, 1622), der lediglich zu Auslagen, nicht aber zu Gerichtsgebühren eine Regelung trifft.
  • OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei

    Auszug aus BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
    Finanzielle Erwägungen, wie sie insbesondere dem für eine Einrichtung geltenden Personalschlüssel zugrunde liegen, können einer Maßnahme nicht den Charakter einer Freiheitsentziehung im Sinn des § 1906 BGB nehmen (zur Berücksichtigung dieser Umstände im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung vgl. etwa OLG München OLGR 2006, 73, 75).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    a) Die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 BGB geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 - FamRZ 2015, 567 Rn. 12; vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel -

    Die Mutter des Klägers, die für sämtliche Angelegenheiten zur Betreuerin bestellt wurde, hat durch den Leistungsantrag konkludent in die Nutzung des Hilfsmittels für ihren betreuten Sohn eingewilligt (vgl auch BGH Beschluss vom 7.1.2015 - XII ZB 395/14 - juris RdNr 16 = NJW 2015, 865 zu § 1906 BGB) .
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Bereits der Bundesgerichtshof hatte bei einem Betreuten eine 30 Minuten überschreitende Zeitdauer als Freiheitsentziehung bewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2015, XII ZB 394/14 NJW 2015, 865, juris Rn. 22).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 44/15

    Betreuung: Erforderlichkeit einer gesonderten Genehmigung für

    a) Zutreffend ist das Beschwerdegericht allerdings davon ausgegangen, dass die zeitweise oder regelmäßige Freiheitsentziehung des nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebrachten Betroffenen durch Verschließen der Zimmertür als freiheitsbeschränkende Maßnahme (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 - FamRZ 2015, 567 Rn. 22; BT-Drucks. 11/4528 S. 149) gemäß § 1906 Abs. 4 BGB der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf.
  • OLG München, 28.01.2019 - 12 UF 12/19

    Genehmigungserfordernis bei Fixierung eines minderjährigen Kindes

    Am Verlassen des derzeitigen Aufenthaltsorts durch Freiheitsentziehung gehindert sind nur die Personen, die überhaupt in der Lage sind, diesen zu verlassen, und das auch wollen.(BGH FamRZ 2015, 567).
  • LG Lübeck, 22.01.2021 - 7 T 28/21

    Zulässigkeit einer Fixierungsanordnung nach PsychHG; Hinweispflicht auf

    Dies ergibt sich daraus, dass der Gesetzgeber an dem unter Geltung des § 128b S. 1 KostO a.F. bestehenden Zustand der Gerichtsgebührenfreiheit von Unterbringungssachen, der sich auch auf Rechtsmittelverfahren erstreckte, durch Einführung des GNotKG nichts ändern wollte (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).

    Der für die Beschwerdeinstanz vorgesehene Auffanggebührentatbestand (Nr. 19116 KV GNotKG) ist in Unterbringungssachen daher nicht einschlägig (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244).

  • AG Fulda, 30.03.2016 - 88 XVII 364/15

    Die Annahme einer lediglich abstrakten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen

    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (so BGH, Beschluss vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, Rn. 12, juris mwN).

    Gemessen an dieser Definition hat der Bundesgerichtshof im Ergebnis in der eben zitierten Entscheidung eine Unterbringung bei einem Freiheitsentzug von höchstens 30 Minuten verneint, da es sich hierbei " nicht um eine Zeitspanne, die aufgrund § 1906 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich " mache, handele (BGH, Beschluss vom 07. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, Rn. 13, juris).

  • LG Lübeck, 17.08.2020 - 7 T 215/20

    Fixierungsanordnung: Erfordernis einer Eins-zu-Eins-Betreuung

    Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).
  • LG Lübeck, 12.11.2019 - 7 T 496/19

    Zur Beschwerdebefugnis des Verfahrenspflegers

    Anders als in dem vom Bundesgerichtshof (NJW 2015, 865-867) entschieden Fall besteht derzeit ohnehin kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, weil die konkrete Krankenhausbehandlung der Betroffenen abgeschlossen ist.

    Das Beschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (vgl. BGH BeckRS 2015, 2244; BGH NJW-RR 2014, 897).

  • OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22

    Rechtswidrige Fixierung während gerichtlich angeordneter Unterbringung; Fixierung

    Vor diesem Hintergrund ließ sich das Abstellen des Bundesverfassungsgerichts in der genannten Entscheidung auf etwa eine halbe Stunde (BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, BVerfGE 149, 293 = NJW 2018, 2619, Rdnr. 68) nicht sicher aus der bis dahin ergangenen Judikatur absehen, auch wenn ein entsprechender Zeitraum bereits Anfang 2015 in einer Entscheidung des BGH erwähnt wurde (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 -, NJW 2015, 865 = FamRZ 2015, 567, Rdnr. 22 bei juris).
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

  • AG Fulda, 04.07.2019 - 88 XIV 312/19
  • LG Lübeck, 29.09.2020 - 7 T 375/20

    Feststellungsinteresse einer Justizvollzugsanstalt gegen Ablehnung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht