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   BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15   

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https://dejure.org/2015,42775
BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15 (https://dejure.org/2015,42775)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - 2 StR 312/15 (https://dejure.org/2015,42775)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15 (https://dejure.org/2015,42775)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim Einsatz einer Schusswaffe: Gesamtbetrachtung, Bedeutung eines Motives, Denkzettel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 211 StGB, § 212 Abs 1 StGB, § 261 StPO
    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Anforderungen an die Feststellungen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Abgabe von zwei Schüssen mit einer scharfen Waffe aus kurzer Distanz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich bedingten Tötungsvorsatzes durch Abgabe eines Schusses aus einer scharfen Schusswaffe auf das Tatopfer

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Anforderungen an die Feststellungen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei Abgabe von zwei Schüssen mit einer scharfen Waffe aus kurzer Distanz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung hinsichtlich bedingten Tötungsvorsatzes durch Abgabe eines Schusses aus einer scharfen Schusswaffe auf das Tatopfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tötungsvorsatz des Pistolenschützen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1970
  • StV 2017, 536
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95

    Schüsse auf das Gesäß - § 211, § 15 StGB, dolus eventualis, Vorsatzfeststellung,

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    b) Diese Grundsätze gelten auch in Fallkonstellationen, in denen ein Angeklagter mit einer scharfen Schusswaffe auf sein Tatopfer schießt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95, StV 1997, 7; Urteil vom 8. Juni 1993 - 5 StR 88/93, NStZ 1993, 488 f.).

    Zwar kann der auf einen Menschen abgegebene Schuss mit einer scharfen Waffe wegen der außergewöhnlich großen Lebensgefährlichkeit den Schluss auf bedingten Tötungsvorsatz nahe legen (BGH, a.a.O., StV 1997, 7).

    Der hier festgestellte Handlungsantrieb des Angeklagten, seinem Tatopfer die eigene Wehrhaftigkeit vor Augen zu führen, es in seine Schranken zu verweisen und ihm für die ausgesprochene Todesdrohung einen "Denkzettel' zu verpassen, ist im Rahmen der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96, StV 1997, 7, 8; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).

  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Täter die Gefahr des Eintritts eines tödlichen Erfolgs ausnahmsweise nicht erkannt oder jedenfalls darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten, ist der Tatrichter verpflichtet, sich hiermit auseinander zu setzen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, juris Rn. 15).

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    a) Zwar liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dass er, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).

    Der Schluss von einer besonders gefährlichen Gewalthandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist jedoch nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die den Vorsatz in Frage stellen können (Senat, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Urteil vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass dem von einem Tötungsmotiv zu unterscheidenden konkreten Handlungsantrieb keine Indizwirkung für die Frage zukommt, ob der Täter mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443).

    Die Art des jeweiligen Handlungsantriebs kann Hinweise auf die Stärke des vom Täter empfundenen Tatanreizes und damit auch auf seine Bereitschaft geben, zur Erreichung seines Handlungsziels gegebenenfalls schwerste Folgen in Kauf zu nehmen (BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 445).

  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Der tatrichterliche Hinweis, wonach es "in der Natur der Sache' liege, "dass der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter in Verfolgung seines anders gelagerten Handlungsantriebs in der Regel über kein Tötungsmotiv' verfüge (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318), greift zu kurz.

    Der hier festgestellte Handlungsantrieb des Angeklagten, seinem Tatopfer die eigene Wehrhaftigkeit vor Augen zu führen, es in seine Schranken zu verweisen und ihm für die ausgesprochene Todesdrohung einen "Denkzettel' zu verpassen, ist im Rahmen der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96, StV 1997, 7, 8; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Der Schluss von einer besonders gefährlichen Gewalthandlung auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist jedoch nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter auch die im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die den Vorsatz in Frage stellen können (Senat, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14, NStZ 2015, 516, 517; Urteil vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 435/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (voluntatives

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ist dabei ein wesentlicher Indikator für das Vorliegen beider Elemente des bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216).
  • BGH, 01.04.1998 - 2 StR 620/97

    Bewertung der Wegnahme der Dienstwaffe als Raub

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Dies gilt auch bei Abgabe von Schüssen aus kurzer Distanz (vgl. Senat, Beschluss vom 1. April 1998 - 2 StR 620/97; Altvater, NStZ 1999, 18).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
  • BGH, 16.07.1996 - 4 StR 326/96

    Totschlag - Gewaltanwendung - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
    Der hier festgestellte Handlungsantrieb des Angeklagten, seinem Tatopfer die eigene Wehrhaftigkeit vor Augen zu führen, es in seine Schranken zu verweisen und ihm für die ausgesprochene Todesdrohung einen "Denkzettel' zu verpassen, ist im Rahmen der gebotenen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Urteil vom 22. Oktober 2002 - 5 StR 275/02, NStZ-RR 2003, 39, 40; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96, StV 1997, 7, 8; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 09.09.1986 - 5 StR 98/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93

    Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen

  • BGH, 22.10.2002 - 5 StR 275/02

    Ausschluss der Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Drogenpsychose;

  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    Auch wenn der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter in Verfolgung eines anders gelagerten Handlungsantriebs in der Regel über kein Tötungsmotiv verfügt, kann die Art der Beweggründe für die Prüfung von Bedeutung sein, ob der Täter nach der Stärke des ihn treibenden Handlungsimpulses um des angestrebten Zieles willen bei der Tatausführung die Tötung eines anderen Menschen billigend in Kauf nahm (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2019 - 2 StR 122/19, Rn. 23; vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971; vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22).
  • OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17

    Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot

    a) Mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschl. v. 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 212 Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2024 - 4 StR 289/23

    Tatgerichtliche Beweiswürdigung zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes;

    (1) Die Jugendkammer war nicht gehalten, das Motiv des Angeklagten, den mit ihm familiär verbundenen Nebenkläger lediglich durch Schläge für den vorangegangenen Grundstücksverweis seines Vaters bestrafen zu wollen, näher in den Blick zu nehmen, weil der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter kein Tötungsmotiv im engeren Sinne hat, da er den tödlichen Erfolg gerade nicht erstrebt, sondern seinen Eintritt lediglich in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - 4 StR 442/18 Rn. 20; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15 Rn. 14).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Er war jedenfalls - nach den Urteilsgründen - bei Betreten der Gaststätte möglicherweise von dem Gedanken geleitet, bei den Geschädigten solle Furcht vor weiteren Repressalien aufgebaut werden (vgl. zum Tötungsvorsatz bei "Denkzettel"-Fällen Senat, Urteil vom 8. März 2017 - 2 StR 429/16, NStZ-RR 2017, 243, 244; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971; BGH, Urteile vom 9. September 1986 - 5 StR 98/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Zwar liegt es in der Natur der Sache, dass der mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnde Täter in Verfolgung eines anders gelagerten Handlungsantriebs in der Regel über kein Tötungsmotiv verfügt; die Art der Beweggründe kann jedoch für die Prüfung von Bedeutung sein, ob der Täter nach der Stärke des ihn treibenden Handlungsimpulses bei der Tatausführung eine Tötung billigend in Kauf nahm (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971; BGH, Urteil vom 30. November 2005 - 5 StR 344/05, NStZ-RR 2006, 317, 318; Beschluss vom 24. August 1990 - 3 StR 311/90, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 22).
  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17

    Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst

    Dies enthebt den Tatrichter indes nicht von der Verpflichtung, die subjektive Tatseite unter Berücksichtigung aller für und gegen sie sprechenden Umstände sorgfältig zu prüfen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971 f.).
  • BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der

    Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe schießt, liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971).
  • BGH, 08.03.2017 - 2 StR 429/16

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: Darstellung im

    Die vom Landgericht hervorgehobene "Absicht' des Angeklagten, dem Nebenkläger einen "Denkzettel' zu verpassen, liefert keinen eindeutigen Hinweis auf eine Beschränkung seines Vorsatzes, die schon für sich genommen einen zumindest bedingten Lebensgefährdungsvorsatz ausschließen könnte (vgl. für bedingten Tötungsvorsatz bei der Abgabe von Schüssen zur Erteilung eines "Denkzettels' Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 66).
  • LG Köln, 19.07.2017 - 321 Ks 2/17
    Bei einer objektiv äußerst gefährlichen Gewalthandlung liegt es grundsätzlich nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, dass das Opfer zu Tode kommt, und den Tod des Opfers jedenfalls billigend in Kauf nimmt - gerade weil er die Tathandlung trotz erkannter Gefährlichkeit durchführt (BGH, Beschl. v. 27.10.2015, Az. 2 StR 312/15 - juris; NStZ 2014, 35; NJW 2012, 1524 [1525]).

    In die Gesamtbewertung sind daher alle den Vorsatz infrage stellenden Umstände einzustellen (BGH, Beschl. v. 27.10.2015, Az. 2 StR 312/15 - juris; NStZ 2014, 35).

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