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   OLG Koblenz, 15.06.2016 - 13 UF 158/16   

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https://dejure.org/2016,28077
OLG Koblenz, 15.06.2016 - 13 UF 158/16 (https://dejure.org/2016,28077)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.06.2016 - 13 UF 158/16 (https://dejure.org/2016,28077)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Juni 2016 - 13 UF 158/16 (https://dejure.org/2016,28077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsrechte an einem Pkw unter getrennt lebenden Ehegatten

  • kanzlei-kotz.de

    Getrenntleben - Herausgabe eines als Familienfahrzeug genutzten Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nutzungsrechte an einem Pkw unter getrennt lebenden Ehegatten

  • rechtsportal.de

    Nutzungsrechte an einem Pkw unter getrennt lebenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wem gehört das Familienauto nach der Trennung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2892
  • FamRZ 2016, 1770
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2016 - 13 UF 158/16
    Insoweit folgt der Senat der mittlerweile wohl überwiegenden Ansicht, dass ein Pkw - abweichend von der älteren Rspr. des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1991, 43 sowie auch OLG Koblenz Beschluss vom 07.07.2005 - 9 WF 371/05) - schon dann Haushaltsgegenstand ist, wenn er neben der beruflichen Nutzung überwiegend für Fahrten mit der Familie, Einkäufe u.s.w. genutzt wird (vgl. MünchKomm-BGB/Weber-Monecke 6. Aufl. 2013 § 1361a Rn. 6 m.w.Nw. und OLG Frankfurt/M NJW 2015, 2346 m.w.Nw.).
  • OLG Koblenz, 07.07.2005 - 9 WF 371/05

    Zuständigkeit des Familiengerichts: Pkw als Hausratsgegenstand nur bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2016 - 13 UF 158/16
    Insoweit folgt der Senat der mittlerweile wohl überwiegenden Ansicht, dass ein Pkw - abweichend von der älteren Rspr. des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1991, 43 sowie auch OLG Koblenz Beschluss vom 07.07.2005 - 9 WF 371/05) - schon dann Haushaltsgegenstand ist, wenn er neben der beruflichen Nutzung überwiegend für Fahrten mit der Familie, Einkäufe u.s.w. genutzt wird (vgl. MünchKomm-BGB/Weber-Monecke 6. Aufl. 2013 § 1361a Rn. 6 m.w.Nw. und OLG Frankfurt/M NJW 2015, 2346 m.w.Nw.).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.06.2016 - 13 UF 158/16
    Insoweit folgt der Senat der mittlerweile wohl überwiegenden Ansicht, dass ein Pkw - abweichend von der älteren Rspr. des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1991, 43 sowie auch OLG Koblenz Beschluss vom 07.07.2005 - 9 WF 371/05) - schon dann Haushaltsgegenstand ist, wenn er neben der beruflichen Nutzung überwiegend für Fahrten mit der Familie, Einkäufe u.s.w. genutzt wird (vgl. MünchKomm-BGB/Weber-Monecke 6. Aufl. 2013 § 1361a Rn. 6 m.w.Nw. und OLG Frankfurt/M NJW 2015, 2346 m.w.Nw.).
  • OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 152/19

    Zutreffende Klageart für Anspruch auf Herausgabe eines Dienstwagens als

    In Frage kommt aber ein Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB (unter Umständen mit § 281 BGB oder § 286 BGB) in Verbindung mit § 1361a Abs. 1 BGB (bejaht von Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15. Juni 2016, 13 UF 157/16 = NJW 2016, 2892).
  • LG Potsdam, 16.02.2018 - 6 O 252/17

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herausgabe PKW & Küche

    Denn wer unberechtigt die Herausgabe eines Fahrzeuges verweigert, das für die eigenverantwortliche Lebenshaltung des Gläubigers von zentraler Bedeutung ist, schuldet diesem als Verzugsschaden eine Nutzungsentschädigung (vgl. nur OLG Koblenz, NJW 2016, 2892; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 55; BGH NJW 1983, 2139).
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