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   BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15   

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https://dejure.org/2016,15875
BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 191/15 (https://dejure.org/2016,15875)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2016 - VIII ZR 191/15 (https://dejure.org/2016,15875)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15 (https://dejure.org/2016,15875)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 305c Abs 2 BGB, § 434 Abs 1 S 1 BGB
    Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf von einem Händler: Auslegung und rechtliche Einordnung der Angabe "Datum der Erstzulassung lt Fzg-Brief" in einem "verbindlichen Bestellformular"; Überprüfung erstgerichtlicher Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht und ...

  • verkehrslexikon.de

    Auslegung und rechtliche Einordnung der Angabe "Datum der Erstzulassung lt Fzg-Brief" in einem "verbindlichen Bestellformular"

  • IWW

    § 437 Nr. 2, § ... 323 Abs. 1, § 326 Abs. 5, § 346 Abs. 1, § 348 Satz 1 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, § 434 Abs. 1, §§ 346, 348 BGB, § 434 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 BGB, § 459 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 1 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 513 Abs. 1, § 546 ZPO, § 443 Abs. 1 Alt. 1, § 444 Alt. 2 BGB, § 437, § 475 Abs. 1 BGB, § 474 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, §§ 284, 286 ZPO, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 434 ff. BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 434 Abs. 1 S. 2, 133, 157
    Abgrenzung zwischen konkludenter Beschaffenheitsvereinbarung und Wissenserklärung; informatorische Bezugnahme begründet keine Beschaffenheitsvereinbarung (hier: "Datum der Erstzulassung lt. Fzg.-Brief")

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung einer Erklärung als (rechtsverbindliche) Willenserklärung nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben; Abgrenzung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) von einer unverbindlichen Erklärung; Heranziehung des geltenden Grundsatzes ...

  • Betriebs-Berater

    Das Überschreiten der Standzeit von zwölf Monaten ist bei Gebrauchtwagen nicht generell ein Sachmangel

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung; in einem verbindlichen Bestellformular über den Ankauf eines Kraftfahrzeugs vorgedruckte und mit einer individuellen Datumsangabe versehene ...

  • autokaufrecht-frankfurt.de

    Lange Standzeit bei Gebrauchtwagen nicht zwangsläufig Mangel

  • rewis.io

    Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf von einem Händler: Auslegung und rechtliche Einordnung der Angabe "Datum der Erstzulassung lt Fzg-Brief" in einem "verbindlichen Bestellformular"; Überprüfung erstgerichtlicher Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht und ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung einer Erklärung als (rechtsverbindliche) Willenserklärung nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben; Abgrenzung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) von einer unverbindlichen Erklärung; Heranziehung des geltenden Grundsatzes ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung einer Erklärung als (rechtsverbindliche) Willenserklärung nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Maßstäben; Abgrenzung einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) von einer unverbindlichen Erklärung; Heranziehung des geltenden Grundsatzes ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeiner Geschäftsbedingung oder unverbindlichen Erklärung?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Standzeit eines Gebraucht-Kfz vor Erstzulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung

  • autokaufrecht.info (Kurzinformation)

    Standzeit von 19½ Monaten vor Erstzulassung ist kein Mangel eines Gebrauchtwagens

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagen dürfen auch mal länger stehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung

  • heise.de (Pressemeldung, 29.06.2016)

    Lange Standzeit kann ein Rückgabegrund sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Standzeit vor der Erstzulassung - als Mangel des späteren Gebrauchtwagens

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Lagerzeit zwischen Erstzulassung und Baujahr beim Gebrauchtwagenkauf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Lange Standzeit vor Erstzulassung kein Mangel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung?

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    BGH verneint Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung verneint

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erklärung "Datum der Erstzulassung lt. Fzg.-Brief" mit Datumsangabe in einem Bestellformular als Wissenserklärung

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Kann bei langen Standzeiten zwischen Herstellung und Erstzulassung eines Pkws ein Fahrzeugmangel vorliegen?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ist ein Gebrauchtwagen mit mehr als 12-monatiger Standzeit mangelhaft?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lange Standzeit eines Autos ist kein Sachmangel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sachmangel bei einer zwölf Monate überschreitenden Standzeit eines Gebrauchtwagens zwischen Herstellung und Erstzulassung verneint

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lange Standzeit vor Erstzulassung: Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Standzeiten eines Kraftfahrzeugs vor der ersten Zulassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Überlange Standzeit bei Gebrauchtwagen - wann ist Rückabwicklung des Kaufvertrages zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lange Standzeit eines Gebrauchtwagens vor Erstzulassung begründet keinen Mangel

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Eine Standzeit von über 12 Monaten ist bei Gebrauchtwagen nicht grundsätzlich als Sachmangel zu bewerten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Autokauf: Mangel durch längere Standzeit?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Gebrauchtwagenkauf: Standzeit von über zwölf Monaten vor Erstzulassung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht alle Verkäufer-Angaben sind verbindlich! (IBR 2016, 613)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht alle Verkäufer-Angaben sind verbindlich! (IMR 2017, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3015
  • ZIP 2016, 1775
  • ZIP 2016, 53
  • MDR 2016, 1083
  • MDR 2016, 1084
  • NZV 2016, 521
  • WM 2017, 243
  • BB 2016, 1997
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    aa) Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es nach seiner Beschaffenheit keine technischen Mängel aufweist, die die Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen (vgl. Senatsurteile vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 15; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 40; vom 10. März 2009 - VIII ZR 34/08, NJW 2009, 1588 Rn. 12 mwN [jeweils zu Gebrauchtfahrzeugen]).
  • BGH, 05.10.2016 - VIII ZR 222/15

    Wohnraummiete: Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr;

    aa) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteile vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 57; vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 29; jeweils mwN).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    a) Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein Kraftfahrzeug grundsätzlich nur dann, wenn es eine Beschaffenheit aufweist, die weder seine (weitere) Zulassung zum Straßenverkehr hindert noch ansonsten seine Gebrauchsfähigkeit aufhebt oder beeinträchtigt (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2016 - VIII ZR 191/15, NJW 2016, 3015 Rn. 40; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 240/15, NJW 2017, 153 Rn. 15; vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, ZIP 2018, 2272 Rn. 29 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]; jeweils mwN).
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