Rechtsprechung
BGH, 07.07.2015 - X ZR 59/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 516 Abs 1 BGB, § 2346 BGB
Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei Verbindung mit einem Erbverzicht - IWW
§ 530 BGB, § ... 516 BGB, §§ 320 ff. BGB, § 2310 Satz 2 BGB, § 2325 BGB, § 2325 Abs. 1 BGB, § 516 Abs. 1 BGB, § 528 Abs. 1 BGB, § 530 Abs. 1 BGB, § 2050 Abs. 3 BGB, § 2315 Abs. 1 BGB, §§ 528, 530 BGB, § 528 BGB, § 93 Abs. 1 SGB XII, § 2333 BGB, § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 2333 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit der Einigung der Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung für die Qualifikation einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung als Schenkung; Beurteilung einer gewollten unentgeltlichen Zuwendung unter Würdigung aller Umstände des ...
- rewis.io
Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei Verbindung mit einem Erbverzicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 516 Abs. 1; BGB § 530 Abs. 1; BGB § 2346
Maßgeblichkeit der Einigung der Vertragsparteien über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung für die Qualifikation einer mit einem Erbverzicht verbundenen Zuwendung als Schenkung; Beurteilung einer gewollten unentgeltlichen Zuwendung unter Würdigung aller Umstände des ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (26)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Zur Schenkung bei Erbverzicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuwendungen an die Tochter - bei gleichzeitigem Erbverzicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bewertung einer mit Erbverzicht verbundenen Zuwendung als Schenkung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Tochter erhält vom Vater Wohnung und erklärt gleichzeitig Verzicht auf ihr Erbrecht - Ist das eine Schenkung, die widerrufen werden kann?
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bewertung einer mit Erbverzicht verbundenen Zuwendung als Schenkung
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Zur Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht - Wille der Parteien entscheidend
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schenkung, Erbverzicht und Dankbarkeit
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zuwendung und Erbverzicht
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Schenkung bei Erbverzicht
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Zuwendung im Zusammenhang mit einem Erbverzicht kann je nach Parteiwillen Schenkung oder Gegenleistung für den Verzicht sein
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Handelt es sich bei Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht um Schenkungen?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht - Wille der Parteien entscheidend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Erbverzicht: Anforderungen an die Unentgeltlichkeit der Zuwendung zur Qualifizierung als Schenkung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei gleichzeitig erklärtem Erbverzicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Qualifikation von Zuwendungen bei gleichzeitigem Erbverzicht
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Schenkung bei Erbverzicht?
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Qualifizierung eines Erb- und Pflichtteilsverzichts als Gegenleistung für unentgeltliche Zuwendung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHZ 206, 165
- NJW 2016, 324
- MDR 2015, 12
- MDR 2016, 74
- DNotZ 2016, 200
- NZM 2016, 245
- FamRZ 2016, 214
- JR 2016, 644
Wird zitiert von ... (5)
- OLG München, 19.10.2016 - 7 U 4839/12
Widerruf einer mittelbaren Grundbesitzschenkung
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof, Az. X ZR 59/13, zu tragen.Mit Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13 (BGHZ 206, 165) hat der Bundesgerichtshof den Beschluss des Senats vom 22.3.2013 aufgehoben und den Rechtsstreit zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die insoweit gebotene tatrichterliche Würdigung aller Umstände des Einzelfalles, denen sich Anhaltspunkte für den maßgeblichen Willen der Vertragsparteien entnehmen lassen (BGH, Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, Rdnr. 21), hat der Senat allerdings nicht abschließend vorgenommen, weil es teils bereits an einem wirksamen Widerruf (s.u. unter c) aa)), im Übrigen jedenfalls am groben Undank fehlt (s.u. unter c) bb) bis e)).
aa) Aus Sicht des Senats sprechen hier für einen auf eine Schenkung gerichteten Willen der Parteien die vom BGH im Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, Rdnr. 25, angeführten Gesichtspunkte, nämlich insbesondere, dass die Parteien die Zuwendungen des Klägers an die Beklagte in Anlage K 2, K 4 und K 6 jeweils als "mittelbare Grundbesitzschenkung" bzw. "mittelbare Grundstücksschenkung" bezeichnet haben.
Ferner wurde in Anlage K 6 trotz des Erbverzichts die Möglichkeit einer Erbeinsetzung der Beklagten nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern ausdrücklich einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, Rdnr. 25).
bb) Allerdings kann es nach dem Urteil des BGH vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, generell und auch hier gegen eine Schenkung sprechen, wenn die Zuwendung wertmäßig deutlich hinter der Erberwartung zurückbleibt (…vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 19).
Der BGH hat im Urteil vom 7.7.2015, Az. X ZR 59/13, die wesentlichen Rechtsfragen geklärt.
- FG Nürnberg, 25.07.2018 - 5 K 239/16
Vollstreckung in das übertragene Grundvermögen wegen Steuerschulden
Zu dieser Problematik differenziert der BGH in seiner neueren Rechtsprechung wie folgt (vgl. BGH-Urteil vom 07.07.2015 X ZR 59/13, BGHZ 206, 165-177, Rn. 12):.Erst wenn objektiv ein Gegenwert in das Vermögen des Schuldners geflossen sei, bestehe Anlass zu prüfen, ob die Beteiligten die Gegenleistung als Entgelt angesehen hätten oder mit der Verfügung des Schuldners Freigebigkeit bezweckt gewesen sei (so ausgeführt in BGH-Urteil vom 07.07.2015 X ZR 59/13, BGHZ 206, 165-177, NJW 2016, 324 Rn. 14).
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2021 - 12 O 119/21
Gewährung von Baukindergeld bei gemischter Schenkung
Mit der Anordnung einer solchen Anrechnungspflicht bringt ein Erblasser grundsätzlich vielmehr nur "zum Ausdruck, dass er seine lebzeitige und letztwilligen, gleichermaßen "unentgeltlichen" Vermögenszuwendungen in ein Gleichgewicht bringen möchte" (BGH NJW 2016, 324 Rn. 17).Unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2 Siehe hierzu BGH NJW 2016, 324, 326. Siehe hierzu BGH NJW 2016, 324, 326. stellte das Gericht klar, dass der Annahme einer gemischten Schenkung auch nicht die bestimmte Anrechnung des Differenzbetrags auf den Pflichtteil entgegenstehe, da der Erblasser mit der Anordnung der Anrechnung nur zum Ausdruck bringe, seine lebzeitigen und letztwilligen unentgeltlichen Vermögenszuwendungen in Ausgleich bringen zu wollen.
2) Siehe hierzu BGH NJW 2016, 324, 326.
- LG Landshut, 04.03.2016 - 54 O 2287/12
Pflichtteilsergänzungsanspruch mangels wirksamer Pflichtteilsentziehung
In der Literatur wird die Frage für den Pflichtteilsverzicht ebenfalls diskutiert (ein Überblick findet sich bei BGH, NJW 2016, 324, Rn. 12). - FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2022 - 6 K 1007/20
Kann der Verzicht auf eine Reallast, die in einem Duldungsbescheid verfügt wurde, …
Steht objektiv fest, dass ein Gegenwert in das Vermögen des Schuldners geflossen ist, muss geprüft werden, ob die Beteiligten die Gegenleistung als Entgelt angesehen haben (BGH, Urteil vom 07.07.2015, X ZR 59/13, NJW 2016, 324 Rn. 14).