Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016

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   BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16   

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https://dejure.org/2016,15537
BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16 (https://dejure.org/2016,15537)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - 1 StR 114/16 (https://dejure.org/2016,15537)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16 (https://dejure.org/2016,15537)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 283d Abs 1 Nr 2 StGB, § 283d Abs 4 StGB
    Schuldnerbegünstigung: Begriff des Verheimlichens und des Beiseiteschaffens

  • IWW

    § 283d Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 StGB, § 283d Abs. 1 StGB, § 283d Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vollendetes "Verheimlichen" im Sinne des § 283d Strafgesetzbuch (StGB); Entziehung eines Vermögensbestandteils oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger

  • rewis.io

    Schuldnerbegünstigung: Begriff des Verheimlichens und des Beiseiteschaffens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollendetes "Verheimlichen" im Sinne des § 283d Strafgesetzbuch ( StGB ); Entziehung eines Vermögensbestandteils oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger

  • rechtsportal.de

    Vollendetes "Verheimlichen" im Sinne des § 283d Strafgesetzbuch ( StGB ); Entziehung eines Vermögensbestandteils oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Verheimlichen von Vermögensbestandteilen beim Straftatbestand der Schuldnerbegünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdgeldauszahlung an einen Strohmann - und die Schuldnerbegünstigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3385
  • ZIP 2016, 2280
  • NStZ 2016, 604
  • NStZ 2017, 693
  • NZI 2016, 749
  • StV 2017, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15

    Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    a) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525; RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; Radtke/Petermann in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 17).
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    Ein Verheimlichen kann nicht nur durch Verbergen einer Sache verwirklicht werden (vgl. hierzu etwa Senat, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145, 146; RG aaO), sondern auch durch die Behauptung eines den Gläubigerzugriff hindernden Rechts (RG aaO S. 141), durch falsche Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter über die Voraussetzungen eines Anfechtungsrechts (RG, Urteil vom 29. Februar 1932 - III 984/31, RGSt 66, 152 f.) oder durch falsche Angaben im Rahmen der Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung (vgl. Senat aaO).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950).
  • RG, 02.05.1930 - I 296/30

    Zu den Begriffen des Beiseiteschaffens und des Verheimlichens im § 239 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    a) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525; RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; Radtke/Petermann in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 17).
  • BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, BGHSt 55, 107, 113 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950).
  • RG, 29.02.1932 - III 984/31

    Ein "Verheimlichen von Vermögensstücken" kann gegeben sein, wenn der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    Ein Verheimlichen kann nicht nur durch Verbergen einer Sache verwirklicht werden (vgl. hierzu etwa Senat, Urteil vom 20. Dezember 1957 - 1 StR 492/57, BGHSt 11, 145, 146; RG aaO), sondern auch durch die Behauptung eines den Gläubigerzugriff hindernden Rechts (RG aaO S. 141), durch falsche Auskunft gegenüber dem Insolvenzverwalter über die Voraussetzungen eines Anfechtungsrechts (RG, Urteil vom 29. Februar 1932 - III 984/31, RGSt 66, 152 f.) oder durch falsche Angaben im Rahmen der Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung (vgl. Senat aaO).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1997 - 1 Ws 56/97
    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 1 StR 114/16
    a) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15, NJW 2016, 1525; RG, Urteil vom 2. Mai 1930 - I 296/30, RGSt 64, 138, 140; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 1 Ws 56/97, NStZ 1997, 551; Radtke/Petermann in: MüKo-StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.12.2021 - 12 Ns 502 Js 1046/19

    Verurteilung wegen Bankrotts - Beiseiteschaffen durch Forderungseinzug über das

    Zieht der Gläubiger in seiner Krise eine Forderung über das Konto einer dritten Person ein, für das er selbst verfügungsberechtigt ist, und hebt er das eingegangene Geld umgehend wieder ab, liegt darin noch kein Beiseiteschaffen i.S.d. § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Anschluss an BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16 = BeckRS 2016, 11568, juris Rn. 15).

    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung des Vermögensgegenstands oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - 3 StR 314/09, juris Rn. 26; Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16, juris Rn. 14).

    Bei dieser Sachlage liegt ein Beiseiteschaffen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16, juris Rn. 15).

    b) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - 1 StR 114/16, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    (1) Verheimlichen ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird (BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 StR 114/16, NStZ 2016, 604, juris Rn. 11 m.w.N.).

    bb) Die herrschende Meinung verlangt für die Vollendung, dass die Kenntnisentziehung erfolgreich ist (vgl. LK-StGB/Tiedemann, a.a.O., § 283 Rn. 38; Rotsch/Wagner, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 28 Rn. 162), also die Tat zu einem Irrtum des Gläubigers über die Existenz oder den Verbleib des Vermögensgegenstandes führen muss (Braasch, in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht 5. Aufl., StGB § 283 Rn. 14), wobei ein zumindest vorübergehender Täuschungserfolg, also eine zeitweilige Verhinderung der Kenntnis ausreicht (vgl. MüKoStGB/Petermann/Sackreuther, a.a.O., § 283 Rn. 13; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 283 Rn. 5; Pfordte/Sering, in: Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 1. Aufl., StGB § 283 Rn. 22; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 283 Rn. 5; Bosch, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 5. Aufl., § 283 Rn. 6; BeckOK StGB/Beukelmann, 52. Ed. 01.02.2022, § 283 Rn. 41; Kindhäuser, in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl., § 283 Rn. 25; Reinhart, in: Graf/Jäger/Wittig, StGB, 2. Aufl., § 283 Rn. 19; so auch - zu § 283 d Abs. 1 StGB - BGH, Beschluss vom 12.05.2016 - 1 StR 114/16, NStZ 2016, 604, juris Rn. 11); das auf die Verheimlichung gerichtete Verhalten allein genügt nicht (vgl. Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, a.a.O., § 283 Rn. 5; SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 283 Rn. 36; so aber Müller-Gugenberger/Richter, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl., Kap. 83 Rn. 32).

  • LG Paderborn, 09.06.2021 - 8 KLs 7/21
    Dies kann entweder durch eine Änderung der rechtlichen Zuordnung eines Vermögensgegenstandes oder eine Zugriffserschwerung aufgrund tatsächlicher Umstände geschehen (BGH, Beschluss vom 12.05.2016, 1 StR 114/16 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 29.04.2010, 3 StR 314/09, zitiert nach juris Rdn. 26 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16   

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https://dejure.org/2016,25529
OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16 (https://dejure.org/2016,25529)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.08.2016 - 1 S 52.16 (https://dejure.org/2016,25529)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. August 2016 - 1 S 52.16 (https://dejure.org/2016,25529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 4 S 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 3 FeV, § 69 Abs 1 S 1 StGB, § 3 Abs 3 S 1 Halbs 2 StVG
    Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Radfahrer; Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 4 S 1 StVG, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 3 FeV
    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Fahrerlaubnis; Entziehung; Führen nichterlaubnispflichtiger Fahrzeuge; Untersagung; Fahreignungsgutachten; angeordnet; nicht beigebracht; fehlende Fahreignung; Radfahrer; Unfall; alkoholbedingt; BAK 2,12 Promille; Strafurteil; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Besoffen auf Fahrrad - Führerschein auch weg?!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3385
  • NZV 2017, 281
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB setzt eine rechtswidrige Tat, die "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" wurde, voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - juris Rn. 4; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. März 2012 - B 1 S 12.136 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 7 B 9.89

    Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr - Mangelnde Eignung - Fahrerlaubnis -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2016 - 1 S 52.16
    Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB setzt eine rechtswidrige Tat, die "bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen" wurde, voraus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 7 B 9.89 - juris Rn. 4; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. März 2012 - B 1 S 12.136 - juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Da die Bindung der Verwaltungsbehörde in § 3 Abs. 4 StVG nicht als Ausdruck einer allgemeinen Vorrangstellung der strafgerichtlichen Entscheidung verstanden werden kann, sondern sich entstehungsgeschichtlich als Ausnahme darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.7.2016 - 10 S 77/15 -, VRS 130, 256 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 33) und ein systematischer Zusammenhang zwischen § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.6.2012 - BVerwG 3 C 30.11 -, NJW 2012, 3669 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 36 f.), dürfte § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG insgesamt, und zwar nicht nur insoweit, als es eine strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anbetrifft, unanwendbar sein, wenn das für eine Bindungswirkung in Frage kommende (Berufungs-)Urteil in einem strafgerichtlichen Verfahren erging, in dem nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB in Betracht kam, weil keine rechtswidrige Tat Verfahrensgegenstand war, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 -, NJW 2016, 3385 f., hier zitiert nach juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Straftat - wie hier - nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - NJW 2016, 3385 = juris Rn. 5).
  • VG Augsburg, 21.02.2022 - Au 7 K 21.2287

    Fahrerlaubnis, Untersagung, Fahreignung, Bescheid, Gefahrenabwehr,

    In diesem Sinne geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass die Anwendbarkeit von § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG im Lichte des Wortlauts von § 3 Abs. 3 Satz 1 StVG voraussetzt, dass im Strafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht kommt (vgl. OVG BE-Bbg. B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 29.11.2007 - 11 CS 07.1976 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 14.12.2023 - AN 10 S 23.2292

    Bindungswirkung eines amtsgerichtlichen Urteils im Jugendstrafrecht, Verbotene

    Auch wäre in dem zuvor genannten Urteil eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB in Betracht gekommen, da § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) als Regelbeispiel in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführt ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5).
  • VG München, 03.01.2018 - M 26 K 17.3911

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

    § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist daher nicht anwendbar, wenn - wie vorliegend - die Straftat (Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB) auf einem Fahrrad begangen wurde (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris).
  • VG Bayreuth, 14.01.2021 - B 1 S 20.1451

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad, Verwertbarkeit der Angaben des Beschuldigten

    Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG greift nur dann ein, wenn auch im strafgerichtlichen Verfahren die ggf. fehlende Kraftfahreignung inmitten steht, um der Gefahr widersprechender Entscheidungen von Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde vorzubeugen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; VG München, G.v. 3.1.2018 - M 26 K 17.3911 - juris Rn. 24).
  • VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 S 21.203

    Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8

    Die Bindungswirkung nach § 3 Abs. 3 und 4 StVG greift nur dann ein, wenn auch im strafgerichtlichen Verfahren die ggf. fehlende Kraftfahreignung inmitten steht, um der Gefahr widersprechender Entscheidungen von Strafgericht und Fahrerlaubnisbehörde vorzubeugen (OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 16.8.2016 - OVG 1 S 52.16 - juris Rn. 5; VG München, G.v. 3.1.2018 - M 26 K 17.3911 - juris Rn. 24).
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