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   BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15   

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https://dejure.org/2016,34051
BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15 (https://dejure.org/2016,34051)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2016 - IX ZR 52/15 (https://dejure.org/2016,34051)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2016 - IX ZR 52/15 (https://dejure.org/2016,34051)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 5 InsO, § 172 InsO, § 287 ZPO
    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermittlung des durch Nutzung eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut

  • IWW

    § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Halbsätze 2 und 3 InsO, § 169 Satz 2 und 3 InsO, § 169 Satz 2 InsO, § 287 ZPO, § 287 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schätzung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer

  • Betriebs-Berater

    Schätzung des infolge Nutzung im Insolvenzeröffnungs- verfahren eingetretenen Wertverlusts an Aussonderungsgut

  • rewis.io

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermittlung des durch Nutzung eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Wertverlust an Aussonderungsgut durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5; InsO § 172; ZPO § 287
    Schätzung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer

  • rechtsportal.de

    InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 ; InsO § 172
    Schätzung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist der Wertverlust durch Nutzung in der Insolvenzeröffnung zu ermitteln?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Schätzung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlustes an Aussonderungsgut

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Wertersatzanspruch bei Nutzung von Aussonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussonderungsgut - und seine Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Schätzung des durch Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlusts an Aussonderungsgut

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ermittlung des durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretenen Wertverlusts an Aussonderungsgut

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schätzung des Wertverlusts an Aussonderungsgut durch Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schätzung des Wertverlusts an Aussonderungsgut durch Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3783
  • ZIP 2016, 2131
  • ZIP 2016, 84
  • MDR 2016, 1354
  • NZI 2016, 946
  • WM 2016, 2078
  • BB 2016, 2642
  • DB 2016, 2597
  • NZG 2017, 749
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZR 78/11

    Insolvenzverfahren: Ersatzanspruch des Aussonderungsberechtigten gegen den

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    Die Entschädigungsregelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Halbsätze 2 und 3 InsO in Verbindung mit § 169 Satz 2 und 3 InsO hat der Senat dahingehend ausgelegt, dass eine Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen nach § 169 Satz 2 InsO erst für einen Zeitraum in Betracht kommt, der drei Monate nach der Anordnung des Insolvenzgerichts liegt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 28 ff; vom 8. März 2012 - IX ZR 78/11, NZI 2012, 369 Rn. 11).

    Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes kann der Gläubiger dagegen für den gesamten Nutzungszeitraum verlangen (BGH, Urteil vom 8. März 2012, aaO Rn. 14).

    In den ersten drei Monaten nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, in denen noch kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht, ist dagegen auch die übliche Abnutzung auszugleichen; denn die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO gestattet nur die Nutzung, nicht aber den Verbrauch der betroffenen Gegenstände (BT-Drucks. 16/3227, S. 16; BGH, Urteil vom 8. März 2012, aaO Rn. 21 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZR 219/10, BGHZ 194, 1 Rn. 22).

    Die Höhe des Wertersatzanspruchs bemisst sich nach der Differenz des Wertes der betroffenen Gegenstände bei Beginn und Ende der Nutzung (BGH, Urteil vom 8. März 2012, aaO Rn. 23).

  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 219/10

    Insolvenz des Leasingnehmers: Anspruch des Gläubigers auf Zahlung aus der

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    In den ersten drei Monaten nach der Anordnung des Insolvenzgerichts, in denen noch kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung besteht, ist dagegen auch die übliche Abnutzung auszugleichen; denn die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 InsO gestattet nur die Nutzung, nicht aber den Verbrauch der betroffenen Gegenstände (BT-Drucks. 16/3227, S. 16; BGH, Urteil vom 8. März 2012, aaO Rn. 21 ff; vom 28. Juni 2012 - IX ZR 219/10, BGHZ 194, 1 Rn. 22).

    e) Darlegungs- und beweispflichtig für die nachteilige Veränderung des Sicherungs- oder Aussonderungsgutes ist der Gläubiger, welcher den Wertersatzanspruch geltend macht (BGH, Urteil vom 28. Juni 2012 - IX ZR 219/10, BGHZ 194, 1 Rn. 24).

    In einem Fall, welcher die Beschädigung des Aussonderungsguts betraf, hat der Senat jedoch eine Beweiserleichterung in Form einer Feststellungslast des durch die insolvenzgerichtliche Anordnung begünstigten vorläufigen Insolvenzverwalters angenommen, welcher den Zustand der betroffenen Gegenstände bei Beginn des durch die Anordnung begründeten Nutzungsverhältnisses festzuhalten hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 2012, aaO Rn. 28).

  • LG Erfurt, 12.10.2012 - 9 O 297/12

    Herausgabe von sog. Leasinggütern aus der Insolvenzmasse; Besitzerstellung des

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (LG Erfurt, ZIP 2013, 281, 284) und in der Kommentarliteratur (MünchKomm-InsO/Tetzlaff, 3. Aufl., § 172 Rn. 16; HK-InsO/Landfermann, 8. Aufl., § 172 Rn. 9) wird teilweise eine Heranziehung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Abschreibungstabellen (AfA-Tabellen) befürwortet.
  • BGH, 21.01.2016 - III ZR 171/15

    Schadensersatzpflicht eines Notars auf Amtshaftung im Hinblick auf dessen

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    Die Vorschrift des § 287 ZPO stellt geringere Anforderungen an das Maß für eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, ist aber hinsichtlich der revisionsrechtlichen Überprüfung keinen anderen Maßstäben unterworfen als die Überzeugungsbildung im Rahmen des § 286 ZPO (BGH, Urteil vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910 Rn. 18 f; vom 21. Januar 2016 - III ZR 171/15, nv, Rn. 17).
  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    Die Vorschrift des § 287 ZPO stellt geringere Anforderungen an das Maß für eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, ist aber hinsichtlich der revisionsrechtlichen Überprüfung keinen anderen Maßstäben unterworfen als die Überzeugungsbildung im Rahmen des § 286 ZPO (BGH, Urteil vom 24. Juni 2008 - VI ZR 234/07, NJW 2008, 2910 Rn. 18 f; vom 21. Januar 2016 - III ZR 171/15, nv, Rn. 17).
  • BGH, 25.10.1995 - VIII ZR 42/94

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nicht zustande gekommenen

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    Maßgeblich ist die zeitanteilige lineare Wertminderung, die nach dem Verhältnis der tatsächlichen Nutzung zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer des betroffenen Gegenstandes zu ermitteln ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - VIII ZR 42/94, NJW 1996, 250, 252).
  • BGH, 03.12.2009 - IX ZR 7/09

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen angeordneten Verwertungsstopps

    Auszug aus BGH, 08.09.2016 - IX ZR 52/15
    Die Entschädigungsregelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Halbsätze 2 und 3 InsO in Verbindung mit § 169 Satz 2 und 3 InsO hat der Senat dahingehend ausgelegt, dass eine Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen nach § 169 Satz 2 InsO erst für einen Zeitraum in Betracht kommt, der drei Monate nach der Anordnung des Insolvenzgerichts liegt (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - IX ZR 7/09, BGHZ 183, 269 Rn. 28 ff; vom 8. März 2012 - IX ZR 78/11, NZI 2012, 369 Rn. 11).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 67/16

    Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu

    Die grundsätzlich dem Tatrichter obliegende Beweiswürdigung kann vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 8. September 2016 - IX ZR 52/15, NJW 2016, 3783 Rn. 12).
  • LG Limburg, 13.07.2018 - 2 O 317/17

    Nach § 492 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB i. d. F. v.

    Dabei handelt es sich um eine anerkannte Methode zur Berechnung des Wertverlustes von Kraftfahrzeugen, die im Rahmen von § 287 ZPO einem Wertgutachten vorgezogen werden kann (BGH, NJW 2016, 3783 [BGH 08.09.2016 - IX ZR 52/15] Rn. 10 ff.; vgl. auch zu § 346 BGB: Palandt/Grüneberg, BGB, 76. Aufl. 2017, § 346 Rn. 10).
  • BGH, 09.02.2017 - IX ZR 66/16

    Vertrieb von Anlageprodukten durch eine in der Schweiz ansässige

    Die grundsätzlich dem Tatrichter obliegende Beweiswürdigung kann vom Revisionsgericht lediglich daraufhin überprüft werden, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Streitstoff und den Beweisergebnissen auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 8. September 2016 - IX ZR 52/15, NJW 2016, 3783 Rn. 12).
  • BGH, 06.07.2017 - IX ZR 271/16

    Zwangsverwaltung: Berufung des mittelbaren Eigenbesitzers auf Wohnungsschutz

    Revisionsrechtlich ist lediglich zu überprüfen, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 9. Juni 2016 - IX ZR 174/15, NZI 2016, 736 Rn. 29; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. September 2016 - IX ZR 52/15, NJW 2016, 3783 Rn. 12; vom 9. Februar 2017 - IX ZR 67/16, ZIP 2017, 985 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 12 U 42/15

    Anforderungen an den Nachweis der Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des

    Liegt bereits keine Abnutzung der Sache vor und damit auch kein Wertverlust, ist eine Ausgleichszahlung nicht zu leisten (vgl. BGH, Urt. v. 08.09.2016 - IX ZR 52/15, WM 2016, 2078, 2079 Rn. 8; A/G/R/Homann, § 172 Rn. 9; K/P/B/Flöther, InsO (62. Lfg.), § 172 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2020 - 2 U 300/19

    Deliktische Haftung des Motorenherstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Dabei berechnet sich der Nutzungswert nach dem Bruttokaufpreis in Multiplikation mit den gefahrenen Kilometern dividiert durch die erwartete Restlaufleistung (vgl. BGH, Urteil vom 08. September 2016 - IX ZR 52/15, juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 16 U 100/21
    Die Nutzungsentschädigung pro gefahrenem Kilometer, die der Kläger sich in Form der Verrechnung anrechnen lassen muss, bestimmt der Senat im Rahmen der nach § 287 Abs. 1 ZPO vorzunehmenden Schätzung aufgrund einer linearen Abschreibung (vgl. auch BGH, Urteil vom 08.09.2016 - IX ZR 52/15, Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 2 U 190/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Der Nutzungswert errechnet sich nach dem Bruttokaufpreis in Multiplikation mit den gefahrenen Kilometern, dividiert durch die erwartete Restlaufleistung (vgl. BGH, Urteil vom 08. September 2016 - IX ZR 52/15, juris Rn. 13, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 5 U 88/20

    Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant quattro mit

    Der Wert von Gebrauchsvorteilen bei der Eigennutzung einer beweglichen Sache wird nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung berechnet (vgl. BGH, Urteil vom 8.9.2016, IX ZR 52/15; Reinking / Eggert, Der Autokauf, 14. Auflage 2020, VI., Rn. 1162, 1164 ; BGH, NJW 2020, 1962 Rn. 68).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2021 - 17 U 210/19

    VW-Dieselskandal: Nutzungsersatz nach Veräußerung des betroffenen Fahrzeugs

    Hierbei ist eine Anknüpfung an Erfahrungssätze ebenso zulässig wie die Berechnung auf der Grundlage des Verhältnisses der tatsächlichen Laufleistung zur durchschnittlichen Gesamtlaufleistung oder eine konkrete Ermittlung des Wertverlustes anhand von Gutachten, welche den Wert des betroffenen Gegenstands zu Beginn und Ende des Nutzungszeitraums dokumentieren (BGH, Urteil vom 08. September 2016 - IX ZR 52/15 -, Rn. 9 f., juris zu § 21 InsO).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2020 - 2 U 442/19

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

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