Rechtsprechung
BVerfG, 21.12.2015 - 2 BvR 2347/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 27 StGB; § 217 StGB; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 93d Abs. 2 BVerfGG
Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Maßstäbe für die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes; Verein Sterbehilfe Deutschland e. V.; begleiteter Suizid; Recht zur ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 217 StGB vom 03.12.2015
Ablehnung des Erlasses einer eA: keine einstweilige Außervollzugsetzung des § 217 StGB nF (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) - Folgenabwägung - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen gemäß § 217 StGB im Lichte des Selbstbestimmungsrechts eines Sterbewilligen
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer eA: keine einstweilige Außervollzugsetzung des § 217 StGB nF (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) - Folgenabwägung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen gemäß § 217 StGB im Lichte des Selbstbestimmungsrechts eines Sterbewilligen
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA: keine einstweilige Außervollzugsetzung des § 217 StGB nF (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) - Folgenabwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geschäftsmäßige Suizidförderung
- lto.de (Pressebericht)
BVerfG lehnt einstweilige Anordnung gegen neues Sterbehilfe-Verbot ab: Stirb an einem anderen Tag
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
- taz.de (Pressebericht, 08.01.2016)
Sterbehilfeverein scheitert mit Eilantrag: Sterbehilfe-Gesetz weiterhin gültig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Geschäftsmäßige Sterbehilfe bleibt verboten
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.01.2016)
Sterbehilfegesetz bleibt bestehen
- haufe.de (Kurzinformation)
Geschäftsmäßige Sterbehilfe bleibt - zumindest vorerst - strafbar
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig strafbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung: Verein scheitert mit Eilantrag gegen Sterbehilfe-Paragrafen - Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Strafbarkeitsrisiken unter Geltung des zum 10.12.2015 in Kraft getretenen § 217 StGB - zugleich zur tatbestandlichen Reichweite des § 217 StGB (Prof. Dr. Bettina Weißer; ZJS 2016, 525)
- zeitschrift-jse.de
, S. 48 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2016, 558
- FamRZ 2016, 365
- FamRZ 2016, 697
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15
Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, …
Mit der Abwehr solcher Gefahren verfolgt der Gesetzgeber legitime Ziele, die es rechtfertigen, den Zugang zu einem Betäubungsmittel zu verbieten (…vgl. zu diesen Schutzzielen auch Murswiek, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 2 Rn. 210;… Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 1, 3. Aufl. 2013, Art. 2 Abs. 2 Rn. 64; EGMR…, Urteil vom 20. Januar 2011 - Nr. 31322/07, Haas/Schweiz - NJW 2011, 3773 Rn. 56 ff.; im Kontext von § 217 StGB: Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, BT-Drs. 18/5373 S. 11, 13; BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 BvR 2347/15 - NJW 2016, 558 Rn. 18 ff.).Mit diesem Straftatbestand soll der potenzielle Suizident vor einer abstrakt das Leben und die Autonomie des Einzelnen gefährdenden Handlung in Form einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung geschützt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 BvR 2347/15 - NJW 2016, 558 Rn. 14; BT-Drs. 18/5373 S. 11 f., 14).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
Denn der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz ist stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 2 BvQ 48/00 -, BVerfGE 104, 23, juris Rn. 19; BVerfG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 1 BvR 1501/13 -, NVwZ 2013, 1145, juris 15; BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 10).Lassen sich die Erfolgsaussichten des Normenkontrollverfahrens nicht abschätzen, ist über den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden: Gegenüberzustellen sind ähnlich wie im Rahmen des § 32 BVerfGG die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Normenkontrollantrag aber Erfolg hätte, und die Nachteile, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag nach § 47 Abs. 1 VwGO in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 BvR 2347/15 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Bei der Folgenabwägung müssen vielmehr auch die Auswirkungen auf andere von dem Raumordnungsplan betroffene Gemeinden berücksichtigt werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 BvR 2347/15 -, NJW 2016, 558, juris Rn. 17 zu § 32 BVerfGG).