Rechtsprechung
BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15. |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Schutz von Werturteilen; Zulässigkeit polemischer und überspitzter Kritik; grundsätzliches Erfordernis einer Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht; Entbehrlichkeit einer Abwägung bei ... - lexetius.com
- openjur.de
§ 185 StGB; Art. 5 Abs. 1 GG
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- Bundesverfassungsgericht
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 185 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik nur unter strengen Voraussetzungen - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Sanktionierung ausfallender Äußerungen eines Strafverteidigers über eine Staatsanwältin als ... - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur falschen Einordnung einer Äußerung als "Schmähkritik"
- aufrecht.de
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde betreffend eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung ; Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch (StGB)
- Anwaltsblatt
Art 5 GG
Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik nur im Ausnahmefall - Anwaltsblatt
Art 5 GG
Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik nur im Ausnahmefall - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Einstufung einer Äußerung als Schmähkritik nur unter strengen Voraussetzungen - hier: Verletzung der Meinungsfreiheit bei strafrechtlicher Sanktionierung ausfallender Äußerungen eines Strafverteidigers über eine Staatsanwältin als ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde betreffend eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung; Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch ( StGB )
- rechtsportal.de
Verfassungsbeschwerde betreffend eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung; Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. Strafgesetzbuch ( StGB )
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (19)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Meinungsäußerungsfreiheit gestärkt
- beck-blog (Kurzinformation)
Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zum Begriff der Schmähkritik
- zeit.de (Pressemeldung, 02.08.2016)
Schmähkritik auf seltene Ausnahmefälle begrenzt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schmähkritik - nur in Ausnahmefällen
- lto.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit: Beleidigung muss keine Schmähkritik sein
- mueller.legal (Pressemitteilung)
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- raschlegal.de (Kurzinformation)
Falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
- onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit (im Internet)
- strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
Durchgeknallt und geisteskrank - Schmähungen und Meinungsfreiheit
- haufe.de (Kurzinformation)
Verurteilung eines Anwalts wegen Beleidigung aufgehoben
- urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)
Anwalt nennt Staatsanwältin "geisteskrank" - nicht zwangsläufig Beleidigung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wovon hängt es ab, ob Werturteile durch die Meinungsfreiheit geschützt sind oder nicht?
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil zu Schmähkritik
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Negative Kundenbewertungen im Internet - Was müssen sich Online-Händler gefallen lassen?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Einstufung kritischer Äußerungen als Schmähkritik sind strenge Maßstäbe anzulegen - Falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
Besprechungen u.ä. (9)
- zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)
(Die unzutreffende Einordnung einer Aussage als Schmähkritik verletzt die Meinungsfreiheit (Alexander Al Hamwi; ZIS 2017, 235)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Meinungsfreiheit schützt auch Beschimpfungen (aber halt nicht sehr)
- faz.net (Pressekommentar, 04.08.2016)
Meinungsfreiheit: Sachliches Ausrasten erlaubt
- lto.de (Entscheidungsanmerkung und Diskussion)
Verfassungsrichter als "Superrevisionsinstanz" im Meinungskampf
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Durchgeknallte Staatsanwältin"-Fall
Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG; §§ 185, 193 StGB
Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Beleidigung - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Meinungsfreiheit und Ehrschutz
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Durchgeknallte Staatsanwältin" - Meinungsfreiheit oder Schmähkritik?
- new-media-law.net (Entscheidungsbesprechung)
Meinungsfreiheit: Bezeichnung als "durchgeknallte" Staatsanwältin stellt keine Schmähkritik dar
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
"Durchgeknallte Staatsanwältin" - Einordnung einer Meinungsäußerung als Formalbeleidigung sowie Schmähkritik
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.01.2015 - 83 Js 445/10
- KG, 21.09.2015 - 121 Ss 71/15
- LG Berlin, 21.12.2015 - 83 Js 445/10
- KG, 10.02.2016 - 121 Ss 71/15
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15.
Papierfundstellen
- NJW 2016, 24
- NJW 2016, 2870
- NStZ-RR 2016, 308
- StV 2017, 178
- AnwBl 2016, 765
- AnwBl Online 2016, 558
- DÖV 2016, 916
- afp 2016, 431
Wird zitiert von ... (76) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Dies gilt insbesondere für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ).
Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).
Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Fachgerichte die Grundrechte ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 101, 361 ).
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind auch dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ).
Dementsprechend unterlässt es die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, worin ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Fehler liegt (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).
Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
a) Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Werturteile und Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).
Zu beachten ist hierbei indes, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ).
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind auch dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ).
Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Dies verlangt grundsätzlich eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 114, 339 ).Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 99, 185 ).
- BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ).Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Zu beachten ist hierbei indes, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen schützt, sondern gerade Kritik auch pointiert, polemisch und überspitzt erfolgen darf; insoweit liegt die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ).Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 82, 272 ; 85, 1 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Dies gilt insbesondere für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ).Dann ist ausnahmsweise keine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht notwendig, weil die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurücktreten wird (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 90, 241 ; 93, 266 ).
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Fachgerichte die Grundrechte ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 101, 361 ). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Dies gilt insbesondere für den Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 85, 23 ; 93, 266 ). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
- VG Meiningen, 26.09.2019 - 2 E 1194/19
Björn Höcke darf als "Faschist" bezeichnet werden
Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es aber, hinsichtlich des Vorliegens von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzuwenden (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris). - LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.06.2016 (NJW 2016, 2870) nicht gegen die Entscheidung spricht, da die Kammer durchaus, wie es sich aus den Gründen und auch bereits aus der einstweiligen Verfügung vom 17.05.2016 ergibt, eine Auseinandersetzung in der Sache annimmt. - BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16
Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …
Die Grenze zulässiger Meinungsäußerungen liegt nicht schon da, wo eine polemische Zuspitzung für die Äußerung sachlicher Kritik nicht erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2016, 2870 Rn. 13; BVerfGE 82, 272, 283 f.; BVerfGE 85, 1, 16).
- BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …
dd) Auf der zutreffenden Sinnermittlung einer Äußerung aufbauend erfordert die Annahme einer Beleidigung nach § 185 StGB, die vorliegend als eine Katalogtat des § 1 Abs. 3 Netzwerkdurchsetzungsgesetz a.F. den Schlüssel zur Gewährung der von der Beschwerdeführerin begehrten Beauskunftung seitens des Betreibers der Social Media Plattform darstellt, grundsätzlich eine abwägende Gewichtung der Beeinträchtigungen, die den betroffenen Rechtsgütern und Interessen, hier also der Meinungsfreiheit und der persönlichen Ehre, drohen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 93, 266 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, Rn. 28). - KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine …
Diese für die Meinungsfreiheit einschneidende Folge gebietet es, an das Vorliegen von Formalbeleidigungen und Schmähkritik strenge Maßstäbe anzulegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 2646/15, Juris Rn. 13 = NJW 2016, 2870f.).Dies wird z.B. exemplarisch belegt durch eine jüngere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung bei Bezeichnung einer Staatsanwältin u.a. als "durchgeknallt", "dümmlich" bzw. "geisteskrank" aufgehoben hat und dabei die mangels Darlegung bzw. Auseinandersetzung mit dem fraglichen Verwendungskontext, in welchem die beanstandeten Äußerungen gefallen sind, beanstandet hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 2646/15).
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Dass die Einordnung ehrkränkender Äußerungen als Schmähung eine eng zu handhabende Ausnahme bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2017 - 1 BvR 2973/14 -, Rn. 14), entspricht dem Grundsatz des Ausgleichs von Grundrechten durch Abwägung.(d) Der eine Abwägung entbehrlich machende und damit die Meinungsfreiheit verdrängende Effekt, der mit einer Einordnung als Angriff auf die Menschenwürde, Schmähkritik oder Formalbeleidigung verbunden ist, gebietet es zudem, diese Einordnung klar kenntlich zu machen und sie in einer auf die konkreten Umstände des Falles bezogenen, gehaltvollen und verfassungsrechtlich tragfähigen Weise zu begründen (vgl. BVerfGE 61, 1 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, Rn. 18).
- LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media …
Liegt eine dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG unterfallende Meinungsäußerung vor, hat die Meinungsfreiheit des Äußernden gegenüber dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen von vornherein zurückzutreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG NJW 1999, 2262 [2263]; NJW 2009, 3016; zuletzt soweit ersichtlich: 29.06.2016,1 BvR 2646/15). - BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft, wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfG 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 - Rn. 19; 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 - Rn. 14) . - BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17
Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als …
Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind schon dann verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 93, 266 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15 -, www.bverfg.de, Rn. 14). - LG Frankfurt/Main, 26.09.2019 - 3 O 402/18
1. Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ …
Die Meinungsäußerung des Beklagten überschreitet auch nicht die Grenze zur Schmähkritik, da sie nicht außerhalb jeglichen Sachkontextes steht (vgl. BVerfG NJW 2016, 2870 Rn. 17 m.w.N.; BVerfG NJW 2017, 1460 - "Obergauleiter der SA-Horden"). - BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
- OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16
Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
- LG Frankfurt/Main, 14.05.2018 - 3 O 182/18
Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste
- OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20
Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")
- LG Frankfurt/Main, 10.09.2018 - 3 O 310/18
Zur Zulässigkeit von Facebook-Sperren bei Hassrede
- BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
- OLG Köln, 13.10.2016 - 15 U 173/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den Betreiber einer …
- OLG Köln, 10.12.2019 - 1 RVs 180/19
Beleidigung im Internet
- OLG Dresden, 01.06.2018 - 4 U 217/18
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung einer kerngleichen …
- OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23
Bezeichnung als dämliches Stück Hirn-Vakuum ist eine Schmähkritik, die nicht …
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2022 - 3 O 325/22
Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsverletzung auch …
- BVerfG, 21.03.2022 - 1 BvR 2650/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2023 - 10 Sa 1143/22
YouTube-Video mit Bild des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift …
- BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17
Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als …
- VG München, 27.10.2017 - M 26 K 16.5928
Ausübung des virtuellen Hausrechts durch Sperrung der Kommentarfunktion auf einer …
- LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358/18
Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts: Negative Bewertung bei Google My …
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 48/19
Kein "Freischuss" bei Löschung und Sperre für den Betreiber eines sozialen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 122/21
Organstreitverfahren wegen der Behandlung eines in der 17. Legislaturperiode …
- LG Hamburg, 28.09.2018 - 324 O 53/18
Unterlassungsanspruch Sigmar Gabriels gegen Verkauf von Miniaturholzgalgen
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19
Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter
- LG Bielefeld, 10.10.2019 - 11 Ns 39/18
Sascha Krolzig
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.10.2021 - 2 AGH 2/21
- VerfGH Saarland, 28.03.2017 - Lv 8/16
- KG, 26.11.2019 - 161 Ss 165/19
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen die Menschenwürde verletzender Äußerungen
- LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18
Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 14/14
Rechtsanwalt, Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft
- OLG Köln, 11.01.2024 - 1 ORs 163/23
- BayObLG, 14.02.2024 - 301 LBG-Z 1/23
Krankenversicherung, Behandlungsfehler, Zahnarzt, Krankheit, Meinungsfreiheit, …
- OLG München, 22.08.2019 - 18 U 1310/19
Sperrung eines Facebook-Accounts
- OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4203/16
Berufung, Zustimmung, AGB, Frist, Ersatzpflicht, Widerruf, Klausel, Auflagen, …
- OLG München, 01.06.2017 - 6 U 4199/16
Schadensersatz, Leistungen, Auflagen, Berufung, Leistungsbeschreibung, Widerruf, …
- LG Hamburg, 31.05.2019 - 305 O 117/18
Vertrag über die Nutzung eines sozialen Netzwerks: Anspruch auf Wiederherstellung …
- OLG Brandenburg, 17.11.2016 - 53 Ss 64/16
Beleidigung eines Justizvollzugsbediensteten: Vorwurf "fetischistischen …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 2 AGH 9/20
- OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Zivilrechtlicher Ehrenschutz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- OLG Dresden, 26.03.2019 - 4 U 184/19
Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 16 U 179/17
Unterlassung einer veröffentlichten Wortberichterstattung
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678
Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook
- LG Hamburg, 27.04.2018 - 324 O 505/17
- LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben
- OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz
- OLG Köln, 21.08.2017 - 15 W 47/17
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen …
- OLG Brandenburg, 13.09.2021 - 1 U 54/20
Anspruch auf Unterlassung der Behauptung von Veruntreuungen durch einen …
- OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
Beleidigung durch Bezeichnung einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts als "vorlaute …
- OLG Brandenburg, 07.05.2018 - 1 U 12/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung …
- LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter …
- OLG Köln, 14.06.2018 - 15 U 153/17
Unterlassungsansprüche eines Sängers und von Angehörigen einer libanesischen …
- OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19
Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung
- LG Düsseldorf, 05.01.2017 - 13 O 50/15
Unterlassungsanspruch eines Mandanten von Äußerungen eines Rechtsanwalts im Fall …
- LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2017 - 3 O 425/16
- OLG Köln, 02.06.2017 - 1 RVs 110/17
- LG München II, 26.10.2018 - 2 O 4622/17
Haftung des Betreibers einer Suchmaschine
- OVG Sachsen, 08.12.2016 - 2 A 625/15
Richter; Ehrverletzung; Äußerung im Disziplinarverfahren
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1677
Waffenrecht - Widerruf von Waffenbesitzkarten, einer sprengstoffrechtlichen …
- AG Berlin-Wedding, 18.02.2022 - 11 C 73/21
Nicht jede Äußerung und Handlung des Mieters reicht für eine Kündigung
- LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
- VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1679
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen aggressiven Internetauftritts
- LG Landshut, 19.11.2018 - 2 Ns 307 Js 2438/18
Beleidigung, Geldstrafe, Dienstaufsichtsbeschwerde, Kindeswohl, Äußerung, …
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.10.2018 - 233 C 101/18
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen rechtsmissbräuchlicher …
- LG Siegen, 21.08.2018 - 5 O 69/18
Meinungsfreiheit, Schmähkritik, Kommentar, Soziales Netzwerk, Sperre
- LG Hamburg, 28.09.2018 - 324 O 842/16
- LG Frankfurt/Main, 28.07.2017 - 3 O 271/17
Gibt ein anonym auftretender Arzt in einem TV-Bericht erkennbar einen …
- LG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 3 O 244/22
- LG Hamburg, 20.03.2020 - 324 O 243/19