Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.02.2017

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2017 - 2 StR 509/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4113
BGH, 24.01.2017 - 2 StR 509/16 (https://dejure.org/2017,4113)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 (https://dejure.org/2017,4113)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - 2 StR 509/16 (https://dejure.org/2017,4113)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Sachverständigen wegen eigener Sachkunde des Gerichts (Darlegungsanforderungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 4 S 1 StPO
    Beweisantrag auf Einholung eine Sachverständigengutachtens zur Lichtbildauswertung im Strafverfahren: Antragsablehnung unter Berufung auf eigene Sachkunde des Gerichts; Anforderungen an die Darlegung der eigenen Sachkunde

  • IWW

    § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 244 Abs. 4 S. 1 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, Abs. 4 StPO, § 244 Abs. 6 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriges Zurückweisen eines Beweisantrages der Verteidigung auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Beweisantrag auf Einholung eine Sachverständigengutachtens zur Lichtbildauswertung im Strafverfahren: Antragsablehnung unter Berufung auf eigene Sachkunde des Gerichts; Anforderungen an die Darlegung der eigenen Sachkunde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidriges Zurückweisen eines Beweisantrages der Verteidigung auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    Rechtswidriges Zurückweisen eines Beweisantrages der Verteidigung auf Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Beweisantrag auf Einholung eine Sachverständigengutachtens zur Lichtbildauswertung im Strafverfahren: Antragsablehnung unter Berufung auf eigene Sachkunde des Gerichts; Anforderungen an die Darlegung der eigenen Sachkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die eigene Sachkunde des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Beweisantrag - und die eigene Sachkunde des Gerichts

Besprechungen u.ä.

  • confront.news PDF, S. 27 (Entscheidungsbesprechung)

    Wo Sachkunde drauf steht, muss auch Sachkunde drin sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1691
  • NStZ 2017, 300
  • StV 2017, 787
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz

    Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 2 StR 509/16
    (2) Nach der Rechtsprechung genügt gegebenenfalls auch eine Darlegung der Sachkunde des Gerichts in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1958 - 4 StR 211/58, BGHSt 12, 18, 20; s.a. LR/Becker, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 339).
  • OLG Bamberg, 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17

    Mindestanforderungen an Beweisantrag auf Einholung eines anthropologisches

    Wird mit dem Antrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens nur unter Beweis gestellt, dass der Betroffene zur Tatzeit nicht der Führer des Tatfahrzeugs gewesen sei, genügt dies als Negativtatsache in Gestalt des erhofften Beweisziels regelmäßig nicht den für einen förmlichen Beweisantrag notwendigen Anforderungen an eine bestimmte Beweisbehauptung, weshalb allenfalls von einem Beweisermittlungsantrag auszugehen ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 24.01.2017 - 2 StR 509/16; OLG Hamm, Beschl. v. 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jew. bei juris]).

    Dies genügt regelmäßig nicht den für einen förmlichen Beweisantrag notwendigen Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Beweisbehauptung (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 [bei juris]), so dass allenfalls von einem sog. Beweisermittlungsantrag auszugehen ist.

    mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person ausschließen, durch das beantragte Gutachten ermittelt werden sollen (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 [bei juris]; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jew. bei juris]; vgl. ferner u.a. KK-Senge OWiG 4. Aufl. § 77 Rn. 14a und Burhoff/Stephan Rn. 605 f.; 608, 610, 620, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 28.05.2019 - 201 ObOWi 758/19

    Anforderungen an eine hinreichend bestimmte Beweisbehauptung

    Es fehlen aber insoweit jegliche Angaben entweder dazu, welche bestimmte ("verwechselungsgeeignete") Person anstelle des Betroffenen das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat bzw. auf dem Beweisfoto abgebildet ist oder aber wenigstens dazu, welche bestimmten morphologischen oder sonstigen Merkmale des Erscheinungsbilds, die eine Identität des Betroffenen mit der auf dem Messfoto abgebildeten Person ausschließen, durch das beantragte Gutachten ermittelt werden sollen (vgl. neben BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 = NStZ 2017, 300 = StV 2017, 787 u.a. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09 und 17.02.2009 - 4 Ss OWi 86/09 [jeweils bei juris] sowie OLG Bamberg, Beschluss v. 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17 = StraFo 2017, 156 = OLGSt StPO § 244 Nr. 25, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2023 - 2 StR 87/23

    Erfolgreiche Revision in einem Verfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 20. Januar 2017 - 2 StR 509/16 (NStZ 2017, 300 f.) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG Bamberg, 23.10.2017 - 3 Ss OWi 896/17

    Fertigung nachträglicher Urteilsgründe nach nichtrichterlich angeordneter

    Soweit mit der Verfahrensrüge die Verletzung des Beweisantragsrechts bzw. des rechtlichen Gehörs beanstandet wird, ist die Rüge unbegründet, wobei dahin stehen kann, ob mit dem Antrag "zum Beweis der Tatsache, dass der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat und allenfalls mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h gefahren ist", auch unter Berücksichtigung der Antragsbegründung mangels einer bestimmten Beweisbehauptung in Gestalt des von der Verteidigung erhofften Beweisziels überhaupt von einem wirksamen Beweisantrag oder nur von einem sog. Beweisermittlungsantrag auszugehen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 509/16 = NStZ 2017, 300; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.03.2017 - 3 Ss OWi 264/17 = StraFo 2017, 156 m. Anm. Rinklin, jurisPR-StrafR 9/2017 Anm. 4 und zuletzt v. 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2017 - 2 Rb 8 Ss 748/17

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Anforderungen an einen Beweisantrag auf Einholung

    Mit der Behauptung, "dass der Betroffene zur Tatzeit nicht der Führer des PKW" war, wird nicht eine dem Beweis zugängliche Tatsache, sondern nur das sich erst aus einer Bewertung von Tatsachen ergebende Beweisziel formuliert (BGH NJW 2017, 1691; OLG Bamberg StraFo 2017, 156; OLG Hamm, Beschluss vom 15.09.2009 - 3 Ss OWi 689/09, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4296
BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16 (https://dejure.org/2017,4296)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 (https://dejure.org/2017,4296)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 3 B 12.16 (https://dejure.org/2017,4296)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    StVO § 21a Abs. 2 Satz 1, § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b; VwV-StVO Rn. 96 ff. zu § 46 StVO
    Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; Helmtragepflicht für Motorradfahrer; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensausübung; Verwaltungsvorschrift; Ermessensreduzierung auf Null; ärztliche Bescheinigung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 21a Abs. 2 Satz 1; § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b
    Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensausübung; Ermessensreduzierung auf Null; Helmtragepflicht für Motorradfahrer; Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; Verwaltungsvorschrift; ärztliche Bescheinigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21a Abs 2 S 1 StVO 2013, § 46 Abs 1 S 1 Nr 5b StVO 2013, StVOVwVÄndVwV 1980
    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • Wolters Kluwer

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms

  • doev.de PDF

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • rewis.io

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schutzhelm für Motorradfahrer; Schutzhelmpflicht; Schutzhelmtragepflicht; Helmtragepflicht für Motorradfahrer; Ausnahmegenehmigung aus gesundheitlichen Gründen; Ermessensausübung; Verwaltungsvorschrift; Ermessensreduzierung auf Null; ärztliche Bescheinigung

  • rechtsportal.de

    Ermessen der Straßenverkehrsbehörde für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms

  • datenbank.nwb.de

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1691
  • NZV 2017, 396
  • DÖV 2017, 562
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16
    Es liegt im Übrigen schon nach dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO ("Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller ...") auf der Hand, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde liegt (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154 ).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 5 B 68.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bewilligung von Leistungen für

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2017 - 3 B 12.16
    Das verfehlt die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO schon deshalb, weil die vom Kläger für notwendig erachtete Auslegung einer Verwaltungsvorschrift keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuwerfen vermag; denn hierbei handelt es sich nicht um die Auslegung von revisiblem Bundesrecht, sondern einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung ohne Rechtssatzqualität (vgl. zur mangelnden Revisibilität von Verwaltungsvorschriften: BVerwG, Beschluss vom 18. August 2005 - 5 B 68.05 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Im Normalfall eines Antrags auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht des § 21a Abs. 2 StVO gilt, dass allein der Umstand, dass einem Kraftradfahrer das Tragen eines Helms unmöglich ist, noch nicht zu einer Ermessensreduktion auf Null hinsichtlich einer Befreiungsentscheidung von der Helmpflicht führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691).

    Damit passt die Beklagte der Sache nach ihre Praxis an den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.02.2017 - 3 B 12.16 - (NJW 2017, 1691) an, dem zufolge das Ermessen der Straßenverkehrsbehörde zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Befreiung eines Motorradfahrers von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms nicht ohne weiteres auf Null reduziert ist, wenn der Motorradfahrer eine ärztliche Bescheinigung vorlegt, dass ihm das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    c) Das Vorliegen eines Hinderungsgrunds für das Tragen eines Motorradhelms zieht aber keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach sich; die Entscheidung hierüber steht gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO vielmehr im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:080217B3B12.16.0] - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 14 Rn. 3).
  • VG Düsseldorf, 28.10.2021 - 14 L 2046/21

    Aufhebung einer zuvor erteilten Befreiung von der Schutzhelmpflicht für

    c) Das Vorliegen eines Hinderungsgrunds für das Tragen eines Motorradhelms zieht aber keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach sich; die Entscheidung hierüber steht gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO vielmehr im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 [...] - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 14 Rn. 3).

    So bereits ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 08. Februar 2017 - 3 B 12/16 -, juris, Rn. 3.

  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 11 ZB 18.1095

    Zu den Voraussetzungen für eine Befreiung von der Pflicht zum Anlegen des

    Dabei verbleibt der Straßenverkehrsbehörde nach dem Wortlaut von § 46 Abs. 1 Satz 1 StVO auch dann, wenn der Betreffende die in Rn. 97 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 StVO vorgesehene ärztliche Bescheinigung beibringt, noch ein Ermessensspielraum (BVerwG, B.v. 8.2.2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691 Rn. 3 zur insoweit vergleichbaren Befreiung gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer).
  • VG Neustadt, 26.07.2023 - 3 K 26/23

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot im Straßenverkehr zum Tragen

    Vielmehr eröffnet § 46 Abs. 2 S. 1 StVO der Behörde einen Ermessensspielraum (BVerwG, Beschluss vom 8.2.2017 - 3 B 12/16), der nur der beschränkten gerichtlichen Überprüfung gemäß § 114 VwGO unterliegt.
  • BVerwG, 28.08.2017 - 9 B 14.17

    Anspruch auf Kostenbeteiligung bei der Straßenentwässerung; Ortsdurchfahrt

    rechtfertigen schon deshalb nicht die Zulassung der Revision, weil die vom Beklagten für notwendig erachtete Auslegung einer Verwaltungsvorschrift - mag sie auch bundesweit angewandt werden - keine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufzuwerfen vermag; denn hierbei handelt es sich nicht um die Auslegung von revisiblem Bundesrecht, sondern einer verwaltungsinternen Handlungsanweisung ohne Rechtssatzqualität (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2005 - 5 B 68.05 - juris Rn. 6 und vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 - NJW 2017, 1691 Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2022 - 8 B 1937/21

    Geltendmachung von Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer

    Auch wenn das vom Verwaltungsgericht zitierte Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass ohne ein solches Interesse kein Anspruch auf die Erteilung einer Befreiung begründet werden kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 3 C 24.17 -, juris Rn. 14 ff.; Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 -, juris Rn. 3, folgt hieraus nicht zwingend, dass eine ohne diese Voraussetzung erteilte Befreiung in jedem Fall rechtswidrig ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 8 E 874/20
    Wie hier für Verfahren auf Befreiung von der Gurtanlegepflicht: Nds. OVG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 12 LA 137/14 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 11 ZB 18.1095 -, juris Rn. 13; ebenso für Verfahren auf Befreiung von der Schutzhelmpflicht für Motorradfahrer: BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 3 B 12.16 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 30/16 -, juris Rn. 57; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 15. Dezember 2015 - OVG 1 B 14.13 -, juris Rn. 34.
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