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   BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16   

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https://dejure.org/2017,21534
BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16 (https://dejure.org/2017,21534)
BGH, Entscheidung vom 16.05.2017 - VI ZR 25/16 (https://dejure.org/2017,21534)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 (https://dejure.org/2017,21534)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 308 Abs 1 S 1 ZPO, § 313a Abs 1 ZPO, § 540 Abs 2 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Gehörsverletzung zulasten des Beklagten bei Mehrzusprechung als beantragt

  • verkehrslexikon.de

    Erfolg der Nichtzulassungsbeschwede bei fehlender Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil

  • IWW

    § 544 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 544 Abs. 7 ZPO, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 230 StGB, § 253 BGB, § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 3 PflVG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 313a Abs. 1 Satz 1, § 540 Abs. 2 ZPO, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 314 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision der Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei fehlender Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens (hier: Sturz auf dem Parkplatz)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Gehörsverletzung zulasten des Beklagten bei Mehrzusprechung als beantragt

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 308 Abs. 1; ZPO § 313 a; ZPO § 540; ZPO § 544 Abs. 7; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 18 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Gehörsverletzung zulasten des Bekl. durch Verstoß gegen § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision der Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei fehlender Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens (hier: Sturz auf dem Parkplatz)

  • rechtsportal.de

    Zulassung der Revision der Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren bei fehlender Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens (hier: Sturz auf dem Parkplatz)

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Unterlassene Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens der Parteien im Berufungsurteil; Gehörsverletzung zulasten des Beklagten bei Mehrzusprechung als beantragt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Unterlassene Wiedergabe des Rechtsschutzbegehrens im Berufungsurteil / Gehörsverletzung bei Mehrzusprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2561
  • MDR 2017, 1076
  • FamRZ 2017, 1595
  • VersR 2017, 1294
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
    Allerdings ist die Richtigkeit des Beschwerdevortrags zu unterstellen, wenn er infolge des Fehlers anhand des Urteils nicht überprüft werden kann (Fortführung Senatsbeschluss vom 18. September 2012, VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1).

    Dieser Fehler begründet für sich alleine zwar noch keinen Revisionszulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), führt aber dazu, dass der Beschwerdevortrag, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 Rn. 26, juris).

  • BGH, 26.06.2003 - V ZR 441/02

    Zulassung der Revision wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
    Dieser Fehler begründet für sich alleine zwar noch keinen Revisionszulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), führt aber dazu, dass der Beschwerdevortrag, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 Rn. 26, juris).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZR 87/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage auf Übertragung eines

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
    Dieser Fehler begründet für sich alleine zwar noch keinen Revisionszulassungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208), führt aber dazu, dass der Beschwerdevortrag, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 Rn. 26, juris).
  • BGH, 04.11.1980 - VI ZR 231/79

    Haftung - Beweislast - Herausgefordert - Sorgfaltspflicht - Betrunkener

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
    Dies beurteilt sich nach den Grundsätzen der sogenannten "Herausforderungsfälle" (vgl. nur Senatsurteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 43/11, BGHZ 192, 261 Rn. 8 ff.), wobei der Kläger als Anspruchsteller in Bezug auf die die Zurechenbarkeit begründenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1980 - VI ZR 231/79, NJW 1981, 570, 571).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 43/11

    Fahrzeughalterhaftung für die bei Verfolgung eines fliehenden Verdächtigen

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
    Dies beurteilt sich nach den Grundsätzen der sogenannten "Herausforderungsfälle" (vgl. nur Senatsurteil vom 31. Januar 2012 - VI ZR 43/11, BGHZ 192, 261 Rn. 8 ff.), wobei der Kläger als Anspruchsteller in Bezug auf die die Zurechenbarkeit begründenden Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. Senatsurteil vom 4. November 1980 - VI ZR 231/79, NJW 1981, 570, 571).
  • BVerfG, 19.08.2016 - 1 BvR 1283/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung und die Nichtzulassung

    Auszug aus BGH, 16.05.2017 - VI ZR 25/16
    Art. 103 Abs. 1 GG ist daher erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall aus besonderen Umständen klar ergibt, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 BvR 1283/13, juris Rn. 9, mwN).
  • BGH, 15.12.2022 - III ZR 192/21

    A) Die Verfahrensführung des Richters wird im Entschädigungsprozess nach § 198

    Darin liegt ein Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 11 [konkret beziffertes Schmerzensgeld]).
  • BGH, 23.02.2021 - VIII ZR 213/20

    Rechtliches Gehör und Wohnraumkündigung wegen Betriebsbedarfs: Protokollurteil

    Erlässt das Berufungsgericht unter offenkundiger Verkennung der Voraussetzungen des § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO und damit unter Missachtung der an ein Protokollurteil gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu stellenden Anforderungen ein Urteil, das weder tatbestandliche Feststellungen noch eine rechtliche Begründung enthält, ist im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu unterstellen, dass das Berufungsgericht das in den Tatsacheninstanzen gehaltene und im Beschwerdeverfahren angeführte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (in Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 iVm 24; vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 12 ff.).

    Mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil (auch das Sitzungsprotokoll, auf das es - wie nachfolgend noch darzulegen sein wird - ohnehin nicht ankommt, enthält solche Feststellungen nicht) ist der Vortrag des Beklagten in seiner Nichtzulassungsbeschwerde, soweit er anhand des Urteils nicht überprüft werden kann, als richtig zu unterstellen (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10; vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 9).

    Da das Berufungsurteil keine tatbestandlichen Feststellungen enthält, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der von der Beschwerdebegründung angeführte Vortrag des Beklagten aus der Berufungserwiderung als richtig zu unterstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10 mwN).

    Es ist daher mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer rechtlichen Begründung zu unterstellen, dass das Berufungsgericht dieses Vorbringen nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 26 iVm 24; vom 18. September 2012 - VI ZR 51/12, NJW-RR 2012, 1535 Rn. 1; vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Ein solcher Verstoß begründet - ebenfalls - eine Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - XI ZR 126/13, juris; vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 11; vom 13. September 2016 - VII ZR 17/14, NJW 2017, 1180 Rn. 13).
  • BGH, 19.06.2019 - IV ZR 224/18

    Anforderungen an den Zurückweisungsbeschluss des Berufungsgerichts; Verletzung

    Insoweit ist gemäß §§ 559 Abs. 1 Satz 2, 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10; vom 2. Mai 2007 - XII ZR 87/05, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZR 95/17

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen

    Dass die angefochtene Entscheidung insoweit auf einer unzureichenden Würdigung des Beklagtenvortrags beruht, ist mangels tatsächlicher Feststellungen im Berufungsurteil nicht von vornherein ausgeschlossen und aufgrund des Vortrags des Beklagten zu unterstellen (vgl. BGH Beschluss vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 10; Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZR 87/05 - juris Rn. 26 mwN).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17

    Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA

    Gleichwohl ist die landgerichtliche Entscheidung teilweise zu korrigieren, da kein Grund dafür ersichtlich ist, den geltend gemachten Anspruch des Klägers zu 1 und der Klägerin zu 2 beitragsmäßig nach oben zu fixieren ("maximal ? 10.000,00"), da in einem solchen Fall das Gericht im Hauptsacheverfahren darin gehindert wäre, dem Kläger zu 1 und der Klägerin zu 2 einen oberhalb von ? 10.000,00 liegenden Betrag zuzusprechen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16.05.2017 - VI ZR 25/16 -, NJW 2017, 2561).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Dies kann auch anzunehmen sein, wenn das Gericht zum Nachteil eines Beteiligten über einen Antrag entscheidet, den der Kläger bzw. Antragsteller nicht (mehr) gestellt hat (vgl. BAG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 2 AZN 801/21 - AP ZPO § 308 Nr. 10 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 13. September 2016 - VII ZR 17/14 - NJW 2017, 1180 Rn. 13 und vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - NJW 2017, 2561 Rn. 11, jeweils m. w. N.).
  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Dieser Verstoß stellt zugleich eine Verletzung rechtlichen Gehörs dar (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2022, VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 33; Beschluss vom 24. Mai 2022, VI ZR 304/21, juris Rn. 4; Beschluss vom 16. Mai 2017, VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 11).
  • BAG, 21.07.2022 - 2 AZN 801/21

    Hilfsweise Anschlussberufung - Bindung an die Parteianträge - rechtliches Gehör -

    Ein solcher Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO stellt zugleich eine Verletzung des rechtlichen Gehörs zum Nachteil der hiervon betroffenen Partei dar (vgl. BGH 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16 - Rn. 11; 13. September 2016 - VII ZR 17/14 - Rn. 13; Zöller/Feskorn ZPO 34. Aufl. § 308 Rn. 6) .
  • BGH, 17.03.2020 - XI ZR 226/19

    Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 Abs. 1 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung aus

    Insoweit ist nach § 559 Abs. 1 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO von den tatsächlichen Angaben der Beschwerdebegründung auszugehen (BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2017 - VI ZR 25/16, NJW 2017, 2561 Rn. 10 und vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 14).
  • BGH, 24.05.2022 - VI ZR 304/21

    Berufung im Schadensersatzprozess: Verletzung des Anspruchs auf Gewährung

  • BGH, 17.03.2020 - VIII ZA 16/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

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