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   OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16   

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https://dejure.org/2017,26870
OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16 (https://dejure.org/2017,26870)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.05.2017 - 9 W 39/16 (https://dejure.org/2017,26870)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Mai 2017 - 9 W 39/16 (https://dejure.org/2017,26870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters für dessen prozessbegleitende Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die prozessbegleitende Tätigkeit eines Privatgutachters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Umfang der Erstattungsfähigkeit der Kosten für die prozessbegleitende Tätigkeit eines Privatgutachters

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit ist für jede Einzeltätigkeit zu prüfen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2919
  • NZBau 2017, 733
  • NZM 2017, 703
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 17/11

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Beurteilung der Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Aufwendungen einer Prozesspartei für ein vor Beginn oder während des Prozesses eingeholtes Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn das Gutachten - was vorliegend nicht im Streit steht - unmittelbar prozessbezogen ist und wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12; vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12).

    Letztlich dürfen im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung aus der ex-ante-Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftig denkenden Partei auch die Kosten des Privatgutachtens nicht völlig außer Betracht bleiben, wenn auch die Partei grundsätzlich die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011, aaO, Rn. 13).

  • BGH, 01.02.2017 - VII ZB 18/14

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein prozessbegleitend

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Aufwendungen einer Prozesspartei für ein vor Beginn oder während des Prozesses eingeholtes Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn das Gutachten - was vorliegend nicht im Streit steht - unmittelbar prozessbezogen ist und wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12; vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12).

    Dabei handelt es sich um einen Gesichtspunkt, der grundsätzlich - und auch hier - die Erstattungsfähigkeit von prozessbegleitenden Privatgutachterkosten rechtfertigen kann (MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 91 Rn. 160 und 162 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Februar 2017, aaO, Rn. 15).

  • OLG Hamm, 18.12.1995 - 23 W 454/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Auch eine im Gegensatz zum Prozessgegner selbst nicht fachkundige Partei wird in aller Regel nicht auf eine umfassende sachverständige Begleitung während des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens angewiesen sein, sondern nur in bestimmten prozessualen Situationen einer fachlichen Beratung bedürfen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 830 f.).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Fall ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis und beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, NJW 2013, 66 Rn. 9; vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 10 jew. mwN).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Jede Prozesspartei ist verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Fall ihres Sieges vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt Diese Verpflichtung folgt aus dem Prozessrechtsverhältnis und beherrscht als Ausdruck von Treu und Glauben das gesamte Kostenrecht (BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, NJW 2013, 66 Rn. 9; vom 10. Juli 2012 - VI ZB 7/12, NJW 2012, 2734 Rn. 10 jew. mwN).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 60/11

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren: Anordnung der Erstattung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Aufwendungen einer Prozesspartei für ein vor Beginn oder während des Prozesses eingeholtes Privatgutachten können nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn das Gutachten - was vorliegend nicht im Streit steht - unmittelbar prozessbezogen ist und wenn eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2017 - VII ZB 18/14, NJW 2017, 1397 Rn. 12; vom 7. Februar 2013 - VII ZB 60/11, NJW 2013, 1820 Rn. 24; vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140 Rn. 12).
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Ebenso wenig ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass die Partei den Inhalt des Privatgutachtens durch entsprechenden Vortrag in den Prozess einführt oder das Gutachten selbst im Laufe des Rechtsstreits vorlegt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12, NJW 2013, 1823 Rn. 6), was hier allerdings zumindest hinsichtlich einiger der durch den Privatsachverständigen Dipl.-Ing.
  • OLG Naumburg, 07.06.2016 - 12 W 1/16

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine umfassende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.05.2017 - 9 W 39/16
    Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind daher selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig, ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 12 W 1/16 [KfB], NJOZ 2017, 591).
  • OLG München, 13.08.2018 - 11 W 821/18

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Die für die prozessbegleitende Tätigkeit des Privatsachverständigen geltend gemachten Kosten sind daher selbst bei grundsätzlich anzunehmender Erforderlichkeit der Inanspruchnahme externen Sachverstands nicht pauschal erstattungsfähig, ihre Notwendigkeit ist vielmehr unter Berücksichtigung des Kostenschonungsgebots für jede Einzeltätigkeit gesondert zu prüfen (vgl. OLG Naumburg, DS 2017, 39 NJOZ 2017, 591; OLG Saarbrücken NJW 2017, 2919).
  • LG Hamburg, 20.11.2017 - 308 O 343/15

    Unterlassungsvertrag: Anspruch auf eine Vertragsstrafe; Bemessung der Höhe der

    Kosten für die Inanspruchnahme eines Privatsachverständigen unterfallen dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch gem. § 91 Abs. 1 ZPO, wenn sie zur Rechtswahrnehmung oder Rechtsverteidigung erforderlich sind (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2017, 2919, Rn. 10 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines

    Der Vortrag der erstattungsberechtigten Partei zu den kostenauslösenden Maßnahmen muss zumindest so konkret sein, dass der Gegner und das Gericht sich ein Bild davon machen können, ob das Kostenschonungsgebot eingehalten wurde (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Mai 2017 - 9 W 39/16, NJW 2017, 2919 Rn. 11 zur prozessbegleitenden Tätigkeit eines Privatsachverständigen).
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