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   BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14   

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https://dejure.org/2017,29591
BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14 (https://dejure.org/2017,29591)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14 (https://dejure.org/2017,29591)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2017 - 2 BvR 3068/14 (https://dejure.org/2017,29591)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 139 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch abweichende Würdigung einer erstinstanzlichen Parteianhörung in der Berufungsinstanz ohne vorherigen Hinweis oder erneute Gewährung rechtlichen Gehörs - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend eines Arzthaftungsprozesses; Verfassungsrechtliche Maßstäbe zur Beurteilung von Hinweispflichten und Obliegenheiten im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Durchführung einer neuerlichen Beweisaufnahme; Funktionaler Zusammenhang des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch abweichende Würdigung einer erstinstanzlichen Parteianhörung in der Berufungsinstanz ohne vorherigen Hinweis oder erneute Gewährung rechtlichen Gehörs - ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend eines Arzthaftungsprozesses; Verfassungsrechtliche Maßstäbe zur Beurteilung von Hinweispflichten und Obliegenheiten im Hinblick auf die Erforderlichkeit der Durchführung einer neuerlichen Beweisaufnahme; Funktionaler Zusammenhang des ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Zivilprozess durch abweichende Würdigung einer erstinstanzlichen Parteianhörung in der Berufungsinstanz ohne vorherigen Hinweis oder erneute Gewährung rechtlichen Gehörs - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und der Beweisantrag in der Berufungsinstanz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 01.09.2017)

    Schriftliches Verfahren: OLG durfte Arzt nicht überraschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3218
  • MDR 2017, 1202
  • MDR 2017, 1229
 
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Wird zitiert von ... (122)

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Senatsbeschluss vom 29. Mai 2018 - VI ZR 370/17, VersR 2018, 1001 Rn. 8; BVerfGE 60, 1, 5; 86, 133, 145 f.; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14, NJW 2017, 3218 Rn. 47).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Dem Tatrichter ist es nach § 286 ZPO jedoch grundsätzlich erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien und ohne Beweiserhebung festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGHZ 82, 13 = NJW 1982, 940, 941; BGH Beschluss vom 29. Oktober 1987 - III ZR 54/87 - BGHR ZPO § 141 Würdigung 1; BVerfG Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - juris Rn. 58 mwN).

    Nichts anderes gilt für die formlose Parteianhörung (BVerfG Beschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - juris Rn. 58).

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Das Gericht kann oder muss dabei gegebenenfalls zwecks (informeller) Anhörung einer Partei auch das persönliche Erscheinen der Partei anordnen (§§ 141, 137 Abs. 4 ZPO) , wenn eine Partei einen von ihr zu führenden Beweis oder Gegenbeweis nur mit ihrer eigenen Aussage - wie zum Beispiel hinsichtlich eines Vier-Augen-Gesprächs - erbringen könnte, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Parteivernehmung (ua. § 448 ZPO) aber nicht vorliegen (BVerfG 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - Rn. 58 mwN) .
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