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   BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15   

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https://dejure.org/2017,21540
BGH, 01.06.2017 - VII ZR 277/15 (https://dejure.org/2017,21540)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - VII ZR 277/15 (https://dejure.org/2017,21540)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - VII ZR 277/15 (https://dejure.org/2017,21540)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87a Abs 2 Halbs 2 HGB, § 87a Abs 3 HGB, § 346 BGB, §§ 346 ff BGB
    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des Geschäfts aufgrund vom Unternehmer nicht zu vertretender Umstände

  • IWW

    § 87a Abs. 2 Halbsatz 2, Abs. 3 Satz 2 HGB, §§ ... 346 ff. BGB, § 87a Abs. 3 HGB, § 87a Abs. 2 Halbsatz 2 HGB, § 84 Abs. 1 HGB, § 37 KWG, § 161 Abs. 2, § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, §§ 315 ff. InsO, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG, § 240 Satz 1 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 554 ZPO, § 201 Abs. 2 InsO, § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB, § 87a Abs. 2 Halbsatz 2 BGB, § 87a Abs. 3 Satz 1 HGB, §§ 276, 278 BGB, § 291 BGB, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnenden Umständen; Unvorhersehbare Betriebsstörungen oder rechtswidrige Eingriffe von hoher Hand; Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung in der ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    EEG 2012 § 17, 35; EEG 2014 § 25, 57
    Erledigung des Rechtsstreits, Handelsvertreter, HGB § 87a Abs 3, Provision

  • Betriebs-Berater

    Kein Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Nichtausführung von vermittelten Geschäften wegen rechtswidrigen behördlichen Eingriffs

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Unternehmer die Nichtausführung des vom Handelsvertreter vermittelten Geschäfts nicht zu vertreten hat

  • rewis.io

    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des Geschäfts aufgrund vom Unternehmer nicht zu vertretener Umstände

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Nichtausführung der vermittelten Geschäfte aufgrund rechtswidrigen behördlichen Einschreitens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87 a Abs. 3
    Keine Provision für infolge rechtswidriger Verfügungen der BaFin nicht ausführbare Geschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87a Abs. 3
    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnenden Umständen; Unvorhersehbare Betriebsstörungen oder rechtswidrige Eingriffe von hoher Hand; Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung in der ...

  • rechtsportal.de

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei nicht seinem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich zuzuordnenden Umständen; Unvorhersehbare Betriebsstörungen oder rechtswidrige Eingriffe von hoher Hand; Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung in der ...

  • datenbank.nwb.de

    Handelsvertretervertrag: Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des Geschäfts aufgrund vom Unternehmer nicht zu vertretener Umstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Handelsvertreterprovision bei Nichtausführung des vermittelten Geschäfts wegen rechtswidrigen Eingriffs von hoher Hand (hier: Untersagungsbescheide der BaFin)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wegfall des Provisionsanspruchs bei Nichtausführung des Geschäfts aufgrund vom U nicht zu vertretener Umstände, Vertretenmüssen des U, Abgrenzung nach Risikosphären, Risikosphäre des U

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Handelsvertreters auf Provision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3521
  • ZIP 2017, 1330
  • MDR 2017, 952
  • VersR 2017, 1204
  • WM 2017, 1293
  • BB 2017, 2191
  • DB 2017, 1578
  • NZG 2017, 1266
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Entfallen der Wiederholungsgefahr und damit eines Anspruchs eines Betroffenen auf

    Eine solche einseitige (Teil-)Erledigungserklärung ist im Revisionsverfahren jedenfalls dann zulässig, wenn das Ereignis, das die Hauptsache (teilweise) erledigt haben soll, unstreitig ist (vgl. Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, VersR 2019, 243 Rn. 57; BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521 Rn. 30; jeweils mwN).

    Der Kläger, der Revisionsbeklagter ist, kann eine einseitige Erledigungserklärung ohne Einlegung einer Anschlussrevision abgeben (BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521 Rn. 30).

    Auf eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers ist die Erledigung der Hauptsache festzustellen, wenn die Klage bis zu dem geltend gemachten erledigenden Ereignis zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 24. Juli 2018 - VI ZR 330/17, VersR 2019, 243 Rn. 58; BGH, Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521 Rn. 30; jeweils mwN).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Liegen die Voraussetzungen einer Erledigung vor, spricht das Gericht die Erledigung durch Urteil aus (BGH, Urteile vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, juris Rn. 30, vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, juris Rn. 13; vom 19. Juni 2008 - IX ZR 84/07, juris Rn. 10).
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und

    a) Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die nunmehr auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache gerichtete Klage Erfolg hat, wenn die ursprüngliche Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch dieses Ereignis unzulässig oder unbegründet geworden ist (st. Rspr.; s. z.B. BGH, Urteile vom 1. Juni 2017 - VII ZR 277/15, NJW 2017, 3521, 3522 Rn. 30 und vom 22. Februar 2018 - IX ZR 83/17, VersR 2018, 959 Rn. 7 jew. mwN).
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