Rechtsprechung
BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 176 StGB; § 176a StGB
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil; Ruhen der Verjährung (kein Widerspruch zu Grundsätzen der Strafzumessung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB, § 78b Abs 1 Nr 1 StGB
Auswirkung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Verurteilung auf die Strafzumessung bei Missbrauch von Kindern - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 78b StGB, § 358 Abs. 2 StPO, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 132 Abs. 2 GVG, § 176 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB, §§ 46 ff. StGB, § 46 Abs. 2 StGB, §§ 78, 78a StGB, § 78c StGB, § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 78 ff. StGB, § 78 Abs. 3 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 78 Abs. 2, 4 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung (hier: mit Blick aud den sexuellen Missbrauch eines Kindes); Erforderlichkeit einer sich am Einzelfall orientierenden Bewertung der für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände; ...
- rewis.io
Auswirkung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Verurteilung auf die Strafzumessung bei Missbrauch von Kindern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung (hier: mit Blick aud den sexuellen Missbrauch eines Kindes); Erforderlichkeit einer sich am Einzelfall orientierenden Bewertung der für die Strafzumessung bedeutsamen Umstände; ...
- datenbank.nwb.de
Auswirkung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Verurteilung auf die Strafzumessung bei Missbrauch von Kindern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch: Kein Sonderrecht nach langem Zeitablauf
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafzumessung - und der zeitliche Abstand zwischen Kindesmissbrauch und Urteil
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Der zeitliche Abstand zwischen Tat und Urteil als Strafmilderungsgrund beim sexuellen Missbrauch von Kindern (Lucas Tomiak; HRRS 2018, 18-25)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BGHSt 62, 184
- NJW 2017, 3537
- StV 2018, 221
- FamRZ 2017, 1888
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18
BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen …
a) Verjährungsvorschriften unterliegen nicht dem Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG, weil sie lediglich die Verfolgbarkeit der Tat regeln und deren Strafbarkeit bzw. deren Unrecht und Schuld unberührt lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 1952 - 1 BvR 612/52, BVerfGE 1, 418, 423; vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68, BVerfGE 25, 269, 284 ff.; vom 31. Januar 2000 - 2 BvR 104/00, NStZ 2000, 251; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 195; ferner Hennecke, NZWiSt 2018, 121, 124).Darüber hinaus sollen sie einer etwaigen Untätigkeit der Behörden in jedem Abschnitt des Verfahrens entgegenwirken (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschlüsse vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.; vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184, 195).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Eine einmal begangene strafbare Handlung verliert ihren Unrechtscharakter jedoch nicht dadurch, dass sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht verfolgt wird oder nicht (mehr) verfolgt werden kann; die Strafbarkeit entfällt nicht mit der Verfolgbarkeit (vgl. BVerfGE 25, 269 ; BGHSt 62, 184 ). - BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22 Zwar gehört der Zeitablauf zwischen Tat und Urteil zu den Umständen, die nach am Einzelfall orientierten Maßgaben als sonstiger Aspekt im Sinne des § 46 Abs. 2 StGB Einfluss auf die Bemessung der Strafe gewinnen können, da der Ablauf der Zeit zwar nicht die Tatschuld mindert, aber Tat und Täter unter den Aspekten von Schuld und Spezialprävention in einem günstigeren Licht erscheinen lassen kann, als es bei schneller Ahndung der Fall gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184 Rn. 25, 30).
- BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat …
Er setzt die Hauptverhandlung fort, nachdem der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen durch Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 (NJW 2017, 3537 ff., für BGHSt bestimmt) über die Vorlage entschieden hat.Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 - in Abänderung der vom Landgericht zitierten Entscheidung des 1. Strafsenats beschlossen: "Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten.' Danach kann entgegen der früheren Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht mehr generell davon ausgegangen werden, dass der Zeitablauf zwischen Tat und Urteil in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine andere Bedeutung für die Strafzumessung habe, als sie bei anderen Delikten anzunehmen ist.
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16
Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das …
Darüber hinaus sollen sie einer etwaigen Untätigkeit der Behörden in jedem Abschnitt des Verfahrens entgegenwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, NJW 2017, 3537, 3539; Beschluss vom 19. Februar 1963 - 1 StR 318/62, BGHSt 18, 274, 278; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.; Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396).Sie führt außerdem - weil nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht nur die Ahndung der Tat, sondern auch die Anordnung von Maßnahmen hinsichtlich der verjährten Taten nicht mehr möglich ist (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, NJW 2017, 3537, 3539) - zur Aufhebung der Entscheidung über den Wertersatzverfall hinsichtlich des Angeklagten E. (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. November 2014 - 4 StR 290/14, BGHR StPO § 357 Erstreckung 13; vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03).
- BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15
Strafzumessung (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Verurteilung bei sexuellem …
Dies hält nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs in Strafsachen vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, mit der dieser die Rechtsprechung zur Frage des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, modifiziert hat, rechtlicher Nachprüfung nicht (mehr) stand.Die Dauer des Revisionsverfahrens beruht auf dem Umstand, dass der Senat mit Beschluss vom 12. April 2016 die Beratung der Sache mit Blick auf den Anfragebeschluss des 3. Strafsenats, der zu der oben genannten Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 geführt hat, zurückgestellt hatte und die Beratung erst nach deren Bekanntmachung Ende September 2017 wieder aufnehmen konnte.
- BGH, 26.10.2017 - 1 StR 359/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
Zum dritten kann sich schließlich eine darüber hinausgehende rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung zu Gunsten des Angeklagten auswirken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, Rn. 26, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 141 f. und vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198 f.). - BGH, 18.10.2017 - 3 StR 342/15
Kostenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses …
b) Der Senat hätte das landgerichtliche Urteil allerdings im Strafausspruch aufgehoben, nachdem er die Sache dem Großen Senat für Strafsachen vorgelegt und dieser entschieden hatte, dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil komme im Rahmen der Strafzumessung bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17). - BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18
Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung …
Daran gemessen begegnen die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts - auch angesichts der gewichtigen Milderungsgründe wie die besonders lange Dauer des Strafverfahrens und die sehr lange Zeitspanne zwischen Tat und Urteil (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, BGHSt 62, 184 Rn. 25 ff.) - keinen durchgreifenden Bedenken. - BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17
Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für …
Eine der artige pauschale Relativierung der strafmildernden Wirkung des zeitlichen Abstands zwischen Deliktsbegehung und Urteil ungeachtet einzelfallbezogener Feststellungen ist rechtsfehlerhaft; sie folgt insbesondere nicht aus einem allgemeinen Rechtsgedanken, welcher der Verjährungsvorschrift des § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB entnommen werden könnte (vgl. - in Abkehr von früherer anderslautender Rechtsprechung - BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, juris). - BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem …
- BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …
- LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
- BGH, 25.01.2018 - 5 StR 511/17
Bedeutung des Abstands zwischen Taten und Urteil im Rahmen der Strafzumessung …
- BFH, 29.07.2021 - II B 12/21
Amtsentbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Steuerstrafverfahren
- BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18
Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende …
- BGH, 02.03.2022 - 2 StR 541/21
Strafzumessung (Strafmilderungsgründe: zeitlicher Abstand zwischen Tat und …
- BGH, 01.06.2022 - 6 StR 191/22
Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt: …
- OLG Hamburg, 28.11.2019 - 2 Rev 65/19
Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die …
- BGH, 05.12.2018 - 4 StR 415/18
Verwerfung der Revision als unbegründet i.R.d. Verurteilung wegen sexuellen …