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   BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17, 9 KSt 4.17 (9 A 33.15)   

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https://dejure.org/2017,26126
BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17, 9 KSt 4.17 (9 A 33.15) (https://dejure.org/2017,26126)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2017 - 9 KSt 4.17, 9 KSt 4.17 (9 A 33.15) (https://dejure.org/2017,26126)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 9 KSt 4.17, 9 KSt 4.17 (9 A 33.15) (https://dejure.org/2017,26126)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwGO § 151, § 162 Abs. 1, § 165 Satz 2; RVG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1, Anlage 1 Vorbem. 7 Abs. 1, Anlage 1 Nr. 703 ff.; BRAO § 27 Abs. 1; PartGG § 1 Abs. 1, § 1 Abs. 3
    Kosten; erstattungsfähige Kosten; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Fahrtkosten; Geschäftsreise; Kanzlei; Rechtsanwaltskanzlei; Sozietät; Partnerschaftsgesellschaft; Terminsvertretung; Verhandlungstermin; Flugkosten; Flugticket; Bahnticket; Bahnfahrkarte; Hotel; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 151, § 162 Abs. 1, § 165 Satz 2
    Bahnfahrkarte; Bahnticket; Fahrtkosten; Flugkosten; Flugticket; Geschäftsreise; Hotel; Hotelübernachtung; Kanzlei; Kosten; Partnerschaftsgesellschaft; Rechtsanwaltskanzlei; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Sozietät; Stornierung; Stornierungskosten; Stornokosten; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 162 Abs 2 VwGO, RVG
    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

  • IWW

    § 162 Abs. 1 VwGO; § 165 S. 2 VwGO; § 1 Abs. 1 S. 1 RVG; § 2 Abs. 2 S. 1 RVG; § 1 Abs. 1 PartGG; § 1 Abs. 3 PartGG; § 27 Abs. 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- bzw. Unternehmenssitz residierenden Anwalts; Unterhalt einer weiteren ...

  • Anwaltsblatt

    § 151 VwGO, § 162 VwGO, § 165 VwGO, § 27 BRAO
    Erstattung Reisekosten bei überörtlich tätiger PartG

  • Anwaltsblatt

    § 151 VwGO, § 162 VwGO, § 165 VwGO, § 27 BRAO
    Erstattung Reisekosten bei überörtlich tätiger PartG

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts für die Teilnahme am Verhandlungstermin; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- bzw. Unternehmenssitz residierenden Anwalts; Unterhalt einer weiteren ...

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3542
  • AnwBl 2017, 1006
  • AnwBl Online 2017, 626
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.09.2014 - 9 KSt 6.14

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Rechtsanwalt; Einsicht; Akten; Kanzlei;

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Jeder Beteiligte ist aus dem prozessrechtlichen Verhältnis heraus verpflichtet, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (stRspr, s. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 3).

    Erstattungsfähig sind die Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie für die Bearbeitung eines konkreten Mandats anfallen und daher nicht als allgemeine Geschäftskosten mit den Gebühren abgegolten sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. Vorbem. 7 Abs. 1 des Vergütungsverzeichnisses; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 2014 - 9 KSt 6.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 53 Rn. 4 m.w.N.).

  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695).
  • OLG Dresden, 07.06.2010 - 2 Ws 93/10

    Fahrtkostenerstattung für eine Geschäftsreise zum an dem Ort der Zweigstelle

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZB 93/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts am

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Flugkosten einerseits in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise 1. Klasse stehen müssen (OLG Köln, Beschluss vom 28. April 2010 - 17 W 60/10 - MDR 2010, 1287; OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 6 W 77/13 - NJW-RR 2014, 828) und andererseits wegen der Beauftragung eines an einem "dritten Ort" (Bonn) ansässigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Unternehmenssitz der Beigeladenen (Essen) ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VIII ZB 93/10 - NJW-RR 2012, 695).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Denn dem persönlichen Kontakt und dem Vertrauensverhältnis zwischen der Partei und dem konkret ausgewählten ortsnahen Rechtsanwalt muss regelmäßig Rechnung getragen werden (BGH, Beschluss vom 16. April 2008 - XII ZB 214/04 - NJW 2008, 2122 Rn. 13 f.).
  • OLG Koblenz, 27.04.2015 - 7 WF 407/15
    Auszug aus BVerwG, 04.07.2017 - 9 KSt 4.17
    Zwar umfasst der Begriff der Kanzlei neben der Hauptstelle auch etwaige an anderen Orten betriebene Zweigstellen (OLG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2010 - 2 Ws 93/10 - NJW 2011, 869; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. April 2015 - 7 WF 407/15 - NJW-RR 2015, 1408).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 18 W 32/20

    Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen - Reisekosten des

    a) Der Kostengläubiger kann gemäß § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch dann die Erstattung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten verlangen, wenn dieser seinen Sitz am dritten Ort hat und zugleich Mitglied einer überörtlichen Sozietät ist, die auch über eine Niederlassung am Ort des Prozessgerichts verfügt (vgl. BVerwG, NJW 2017, 3542, 3543; ferner Senat, Beschl. v. 13.08.2015 - 18 W 140/15 zu einer Partei mit Sitz im Ausland).

    Diese Erwägungen greifen aber dann nicht, wenn es sich - wie hier - um eine überörtliche Partnerschaftsgesellschaft handelt, die an den jeweiligen Standorten eigenständige Niederlassungen betreibt (BVerwG, NJW 2017, 3542, 3543; Schneider, NJW-Spezial 2018, 91).

  • BVerwG, 27.03.2023 - 3 KSt 1.22

    Erstattungsfähige Kosten der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen

    Der Begriff Kanzlei umfasst nicht nur den Hauptsitz, sondern auch an anderen Orten betriebene Zweigstellen (BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 Rn. 3).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine in der Niederlassung tätige Rechtsanwältin bzw. ein dort tätiger Rechtsanwalt Mitglied der für die Niederlassung örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 a. a. O.).

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 5 M 19.2487

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss bzgl. Kopierkosten

    Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist aus der Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen; hierbei gilt für die Beteiligten eine allgemeine Kostenminimierungspflicht (stRspr; vgl. nur BVerwG, B.v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 Rn. 2 m.w.N.).

    Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2019 - 5 OA 23/19

    Anfechtung einer Kostenfestsetzung; Erstattungsfähigkeit von geltend gemachten

    Sie sind aus dem zwischen ihnen begründeten Prozessrechtsverhältnis verpflichtet, die Kosten des Verfahrens so niedrig wie möglich zu halten (BVerwG, Beschluss vom 30.9.2014 - BVerwG 9 KSt 6.14, 9 A 14.12 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 4.7.2017 - BVerwG 9 KSt 4.17, 9 A 33.15 -, juris 2; Just, a. a. O., § 162 Rn. 7; Kopp/Schenke, a. a. O., § 162 Rn. 1c; Neumann/Schaks, a. a. O., § 162 Rn. 10; Olbertz, a. a. O., § 162 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2021 - 1 KN 20/17

    Kostenerinnerung; Kostenerstattung; Kostenfestsetzung; Reisekosten

    Dabei liegt (nach Vorbem. 7 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses) eine Geschäftsreise vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet (vgl. zum Vorstehenden auch BVerwG, Beschl. v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 -, NJW 2017, 3542 = juris Rn. 2 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2023 - 4 OA 39/23

    Notwendige Aufwendungen; Auslagen; Gebühren; Honorarvereinbarung;

    Die Beteiligten im Verwaltungsprozess unterliegen somit einer Kostenminimierungspflicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 -, juris Rn. 2; Nds. OVG, Beschl. v. 6.3.2019 - 5 OA 23/19 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.05.2021 - 11 C 21.1420

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs - Streitwertbeschwerde

    In der Rechtsprechung sind Ausnahmen von der Erstattungspflicht anerkannt, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen den das gesamte Kostenrecht beherrschenden Grundsatz vorliegt, nach dem jeder Verfahrensbeteiligte die Pflicht hat, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 - NJW 2017, 3542 = juris Rn. 2 m.w.N.), und wenn das entsprechende Erstattungsverlangen des obsiegenden Prozessbeteiligten unter Berücksichtigung des gegenseitigen Prozessrechtsverhältnisses als treuwidrig anzusehen ist.
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40011

    Zur Kostenerstattung für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen

    Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2017 - 9 KSt 4.17 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2020 - 4 O 42/20

    Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten

    Die Notwendigkeit einer Aufwendung ist aus der Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen; hierbei gilt für die Beteiligten eine allgemeine Kostenminimierungspflicht (stRspr; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 9 KSt 4.17 -, juris, Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2023 - 3 K 57.22

    Kostenerinnerung: Erstattung von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    War die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Sitz an dem gewählten Ort nicht im Sinn des § 162 Abs. 1 VwGO notwendig, sind die Reisekosten des Bevollmächtigten nach Maßgabe des Grundsatzes der Kostenminimierung lediglich in der Höhe erstattungsfähig, wie sie für einen Rechtsanwalt entstanden wären, der am Sitz des Gerichts oder am Wohnort der Auftraggeber ansässig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 9 KSt 4.17 - juris Rn. 5; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 70; Olbertz, in: Schoch/Schneider, VerwR, Stand: August 2022, VwGO § 162 Rn. 52; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 162 Rn. 12; anders zu § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschluss vom 9. Mai 2018 - I ZB 62/17 - juris Rn. 12; Beschluss vom 14. September 2021 - VIII ZB 85/20 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 24.11.2020 - W 6 M 19.1370

    Kostenerstattung für die Einlagerung eines Meisterprüfungswerkstücks

  • VGH Bayern, 07.04.2022 - 8 M 22.584

    Erstattung von Aufwendungen für zwei Privatgutachten

  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40010

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Gutachters (hier: Lärm- und

  • VG Ansbach, 30.03.2020 - AN 3 M 20.00042

    Reisekosten eines nicht am Gerichtssitz ansässigen Rechtsanwalts

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