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   BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13   

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BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 (https://dejure.org/2016,50650)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 (https://dejure.org/2016,50650)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 (https://dejure.org/2016,50650)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 30 Abs 5 S 1 EinigVtr
    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Vertrauensschutzregelung des § 259a SGB VI (juris: SGB 6) auf rentennahe Jahrgänge der "Bestandsübersiedler" aus der ehemaligen DDR - Grundrechtsverletzung hinsichtlich der Eigentumsgarantie, des Rückwirkungsverbots oder des ...

  • Wolters Kluwer

    Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten von vor dem 18. Mai 1990 in die damalige Bundesrepublik übergesiedelten Personen; Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz von Rentenanwartschaften; Anerkennung einer ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Vertrauensschutzregelung des § 259a SGB VI (juris: SGB 6) auf rentennahe Jahrgänge der "Bestandsübersiedler" aus der ehemaligen DDR - Grundrechtsverletzung hinsichtlich der Eigentumsgarantie, des Rückwirkungsverbots oder des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten von vor dem 18. Mai 1990 in die damalige Bundesrepublik übergesiedelten Personen; Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz von Rentenanwartschaften; Anerkennung einer ...

  • rechtsportal.de

    Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten von vor dem 18. Mai 1990 in die damalige Bundesrepublik übergesiedelten Personen; Verfassungsrechtlicher Eigentumsschutz von Rentenanwartschaften; Anerkennung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Vertrauensschutzregelung des § 259a SGB VI (juris: SGB 6) auf rentennahe Jahrgänge der "Bestandsübersiedler" aus der ehemaligen DDR - Grundrechtsverletzung hinsichtlich der Eigentumsgarantie, des Rückwirkungsverbots oder des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestandsübersiedler - und die Bewertung ihrer DDR-Rentenzeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bestandsübersiedler - und die Rentenversicherungszeiten aus der DDR

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten erfolglos

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten erfolglos

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten erfolglos - Verstoß gegen Grundrechte nicht schlüssig dargelegt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 876
  • NZS 2017, 229
  • NJ 2017, 163
  • FamRZ 2017, 490
 
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Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt Rentenansprüche und auch Rentenanwartschaften (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 55, 114 ; 58, 81 ; 69, 272 ), soweit diese im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ).

    Auch für rentenversicherungsrechtliche Rechtspositionen gilt, dass sich die konkrete Reichweite der Eigentumsgarantie erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ).

    Solche Gründe liegen bei Regelungen vor, die dazu dienen, die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern oder veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen (vgl. BVerfGE 53, 257 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt Rentenansprüche und auch Rentenanwartschaften (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 55, 114 ; 58, 81 ; 69, 272 ), soweit diese im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

    Nur als Äquivalent einer nicht unerheblichen eigenen Leistung, die der besondere Grund für die Anerkennung als Eigentumsposition ist, erfahren rentenversicherungsrechtliche Anwartschaften den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 100, 1 ).

    Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz kommt den Rentenanwartschaften aber nur in der Form zu, die sie aufgrund des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands erhalten haben (vgl. BVerfGE 100, 1 ).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ).

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von einem bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an die Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 122, 210 ).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 ; 22, 241 ).

    Der Beschwerdeführer setzt sich insofern auch nicht mit der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach in Rentenanwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt ist (vgl. BVerfGE 11, 221 ; 22, 241 ).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Es ist im Übrigen auch nichts dafür ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Gewährung von Rechtsansprüchen auf der Grundlage seiner Entscheidung für das rentenversicherungsrechtliche Eingliederungsprinzip Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG begründen wollte (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

    Das Bundeverfassungsgericht hat zwar bislang nicht über die Frage entschieden, ob die von den Berechtigten aus dem Fremdrentengesetz abgeleiteten Anwartschaften dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG dann unterliegen, wenn sie sich zusammen mit den in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik erworbenen Rentenanwartschaften zu einer rentenrechtlichen Gesamtrechtsposition verbinden (vgl. BVerfGE 116, 96 ).

  • BVerfG, 21.06.1960 - 1 BvL 10/58

    Verfassungsmäßigkeit der Inhaltsänderung von Anwartschaften aus laufenden

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Eine Unabänderlichkeit der bei der Begründung bestehenden Bedingungen widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken des sozialen Ausgleichs beruht (vgl. BVerfGE 11, 221 ; 22, 241 ).

    Der Beschwerdeführer setzt sich insofern auch nicht mit der bereits erwähnten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, wonach in Rentenanwartschaften von vornherein die Möglichkeit von Änderungen in gewissen Grenzen angelegt ist (vgl. BVerfGE 11, 221 ; 22, 241 ).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Insoweit kommt es indessen darauf an, dass für diese Eingriffe legitimierende Gründe gegeben sind (vgl. BVerfGE 31, 275 ).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt Rentenansprüche und auch Rentenanwartschaften (vgl. BVerfGE 53, 257 ; 55, 114 ; 58, 81 ; 69, 272 ), soweit diese im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden sind (vgl. BVerfGE 100, 1 ).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu untersuchen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 110, 412 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93

    BAföG-Volldarlehen

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    aa) Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich- und wesentlich Ungleiches ungleichzubehandeln (vgl. nur BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 18 mwN; BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - Rn. 44, BAGE 162, 230; 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 26, BAGE 161, 356) .
  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG folgt das Gebot, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. nur BVerfG 13. Dezember 2016 - 1 BvR 713/13 - Rn. 18 mwN; BAG 25. Januar 2018 - 6 AZR 791/16 - Rn. 26) .
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 29/21 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Zu prüfen ist nur, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten sind (vgl BVerfG Beschluss vom 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 - NJW 2017, 876 RdNr 18; s auch BSG Urteil vom 19.4.2011 - B 13 R 27/10 R - BSGE 108, 126 = SozR 4-2600 § 74 Nr. 3, RdNr 48).
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