Rechtsprechung
BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 823 Abs. 2; StGB § 266a Abs. 1; ZPO § 185 Nr. 1
- IWW
§ 339 Abs. 2 ZPO, § ... 823 Abs. 2 BGB, § 266a StGB, § 16 Abs. 1 BeurkG, § 282 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 23 Abs. 1 SGB IV, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 253 Abs. 1 ZPO, § 185 ZPO, § 188 ZPO, § 209 BGB, § 204 BGB, § 185 Nr. 1 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 und 3 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 266a Abs 1 StGB, § 185 Nr 1 ZPO
Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen: Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers für den Vorsatz des Beklagten; Verjährungshemmung bei unwirksamer öffentlicher Zustellung der Klageschrift - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen; Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Feststehen der objektiven Pflichtwidrigkeit des beanstandeten ...
- Betriebs-Berater
Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch GmbH-Geschäftsführer
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Beweislast des Sozialversicherungsträgers, der den Geschäftsführer einer GmbH wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch nimmt, für den Vorsatz des Beklagten auch dann, wenn dessen Pflichtwidrigkeit feststeht; keine Hemmung der Verjährung durch eine ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen; Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Feststehen der objektiven Pflichtwidrigkeit des beanstandeten ...
- rechtsportal.de
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen; Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Feststehen der objektiven Pflichtwidrigkeit des beanstandeten ...
- rechtsportal.de
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen; Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Feststehen der objektiven Pflichtwidrigkeit des beanstandeten ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Beweislast des Sozialversicherungsträgers für Vorsatz bei Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen: Haftung des Geschäftsführers
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Darlegungs- und Beweislast, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, sekundäre Beweislast, sekundäre Darlegungslast
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was GmbH-Geschäftsführer wissen sollten, die wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Beweislast des Sozialversicherungsträgers für vorsätzliches Handeln im Zusammenhang mit § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die derzeitigen Grenzen der Strohmannhaftung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschäftsleiterhaftung bei Schwarzarbeit
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Der Gläubiger, der sich auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes nach § 823 Abs. 2 BGB beruft, hat grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ...
- wirtschaftsstrafrecht.de (Kurzinformation)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Hemmung der Verjährung durch öffentliche Zustellung der Klage
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Hemmung der Verjährung durch unwirksame öffentliche Zustellung der Klageschrift
Verfahrensgang
- LG Berlin, 26.02.2014 - 24 O 513/05
- KG, 13.10.2014 - 25 U 30/14
- BGH, 03.05.2016 - II ZR 311/14
Papierfundstellen
- NJW 2017, 886
- ZIP 2016, 1283
- ZIP 2016, 49
- MDR 2016, 1004
- MDR 2016, 900
- NZI 2016, 819
- WM 2016, 1231
- BB 2016, 1537
- DB 2016, 1559
- NZG 2016, 783
Wird zitiert von ... (18)
- OLG Karlsruhe, 05.03.2019 - 13 U 142/18
VW-Abgasskandal, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, Rückzahlung des …
(1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die nicht beweisbelastete Partei ausnahmsweise eine Substantiierungslast treffen kann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (st. Rspr., so BGH…, Urteil vom 24.10.2014 - V ZR 45/13, juris Rn. 22; Urteil vom 03.05.2016 - II ZR 311/14, juris Rn. 18 f.). - BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15
Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei …
Dieser Grundsatz bedarf aber einer Einschränkung, wenn die primär darlegungsbelastete Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und ihr eine nähere Substantiierung nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (…vgl. Senatsurteile vom 14. Juni 2005 - VI ZR 179/04, BGHZ 163, 210 Rn. 18;… vom 10. Februar 2013 - VI ZR 343/13, NJW-RR 2015, 1279 Rn. 11;… vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, VersR 2016, 666 Rn. 47 f. - jameda.de II;… vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, juris Rn. 18; BGH, Urteil vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, WM 2016, 1231 Rn. 19). - BGH, 05.01.2017 - VII ZR 184/14
Werklohnforderung bei Vereinbarung auf Stundenlohnbasis: Darlegungslast …
Die Auferlegung einer sekundären Darlegungslast findet ihre Rechtfertigung darin, dass der primär darlegungsbelastete Anspruchsteller außerhalb des von ihm vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände besitzt, während der Anspruchsgegner die wesentlichen Tatsachen kennt oder unschwer in Erfahrung bringen kann und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben hierzu zu machen (BGH, Urteil vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, WM 2016, 1231 Rn. 19).
- LG Stuttgart, 16.08.2019 - 46 O 101/19
Daimler muss Schadensersatz zahlen - Mercedesfahrerin erhält nahezu gesamten …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die nicht beweisbelastete Partei ausnahmsweise eine Substantiierungslast treffen kann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (St. Rspr., so BGH…, Urteil vom 24.10.2014 — V ZR 45/13, juris Rn. 22; Urteil vom 03.05.2016 - II ZR 311/14, juris Rn. 18 f.). - BGH, 08.12.2016 - III ZR 89/15
Hemmung der Verjährung trotz unwirksamer öffentlicher Zustellung
Dabei ist eine unter Verstoß gegen § 185 ZPO angeordnete öffentliche Zustellung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zumindest wenn die Fehlerhaftigkeit der Zustellung für das Gericht erkennbar gewesen ist - jedenfalls in dem Sinne unwirksam, dass sie die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht auslöst und dementsprechend keine Fristen in Lauf setzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 321 f;… vom 6. Oktober 2006 - V ZR 282/05, NJW 2007, 303 Rn. 12;… vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 19 und vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, NZG 2016, 783 Rn. 33, …sowie Beschluss vom 18. November 2013 - AnwZ (B) 3/13, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5) .Eine (erkennbar) unzulässige öffentliche Zustellung der Klage bewirkt danach keine Hemmung der Verjährung (…vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 aaO, S. 324 f - zur Unterbrechung der Verjährung nach § 209 BGB a.F. - und vom 3. Mai 2016, aaO Rn. 34 mwN ) .
Berechtigte Interessen des Gläubigers erfordern es dabei nicht, einer erkennbar unzulässigen öffentlichen Zustellung der Klageschrift verjährungshemmende Wirkung beizumessen; denn es obliegt dem Gläubiger, die erforderlichen Nachforschungen anzustellen und so die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen (…vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 aaO, S. 325 und vom 3. Mai 2016 aaO Rn. 35).
Dabei kann allerdings die Frage, ob der Aufenthaltsort des Beklagten allgemein unbekannt ist, nicht ohne Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten beantwortet werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2016, aaO Rn. 37, 39).
- OLG Hamburg, 25.05.2018 - 8 U 51/17
Information des ausländischen Zustellungsempfängers mit modernen …
Denn eine unzulässige öffentliche Zustellung der Klageschrift ist ebenfalls wirkungslos, sie kann die Zustellungsfiktion nicht auslösen (BGH, NJW 2002, 827, 831;… BGH, NJW 2007, 303 Rn. 12;… BGH, NJW 2012, 3582 Rn. 19; BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 33;… BGH, NJW-RR 2014, 377 Rn. 5).(3) Die (erkennbar) unzulässige öffentliche Zustellung der Klage bewirkt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Hemmung der Verjährung (vgl. BGHZ 149, 311, 324 f. = NJW 2002, 827 - zur Unterbrechung der Verjährung nach § 209 BGB a.F. - BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 34;… BGH, NJW 2017, 1735 Rn. 11 mwN).
Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor allem in den Fällen des unbekannten Aufenthalts des Anspruchsgegners, denn dort obliegt es dem Gläubiger, die erforderlichen Nachforschungen anzustellen und so die Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung der Klageschrift zu schaffen (vgl. BGHZ 149, 311, 325 = NJW 2002, 827; BGH, NJW 2017, 886 = NZG 2016, 783 Rn. 35;… BGH, NJW 2017, 1735 Rn. 11).
Denn die Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, muss die Voraussetzungen darlegen und glaubhaft machen (…BGH BeckRS 2017, 101486 Rn. 3; Fortführung von BGH, NJW 2017, 886 Rn. 38 ff., jew. m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 37/19
Dieselverfahren: Volkswagen AG haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger …
(2.1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die nicht beweisbelastete Partei ausnahmsweise eine Substantiierungslast treffen kann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (st. Rspr., so BGH…, Urteil vom 24.10.2014 - V ZR 45/13, juris Rn. 22; Urteil vom 03.05.2016 - II ZR 311/14, juris Rn. 18 f.). - OLG Zweibrücken, 08.12.2017 - 4 W 64/17
Ablehnung einer sofortiger Beschwerde bei öffentlicher Zustellung
Diese Warnfunktion wird verfehlt, wenn eine Klage öffentlich zugestellt wird, obwohl der Aufenthaltsort des Beklagten nicht allgemein unbekannt ist und eine Zustellung auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, NJW 2017, 886, 888 f. m.w.N.). - BGH, 17.01.2017 - VIII ZR 209/16
Wirksames Zustandekommen eines notariell beurkundeten Vertrages über den Erwerb …
Der Aufenthaltsort ist unbekannt im Sinne des Gesetzes, wenn er nicht nur dem Gegner und dem Gericht, sondern allgemein unbekannt ist (BGH, Urteile vom 19. Dezember 2001 - VIII ZR 282/00, BGHZ 149, 311, 314 mwN;… vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, NJW 2012, 3582 Rn. 16; vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, WM 2016, 1231 Rn. 37).Dabei ist es zunächst Sache der Partei, die durch die Zustellung begünstigt wird, alle geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen anzustellen, um den Aufenthalt des Zustellungsempfängers zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen dem Gericht darzulegen (…BGH, Urteile vom 4. Juli 2012 - XII ZR 94/10, aaO; vom 3. Mai 2016 - II ZR 311/14, aaO).
- OLG Karlsruhe, 06.11.2019 - 13 U 12/19
Dieselverfahren: Volkswagen AG haftet wegen vorsätzlicher sittenwidriger …
(2.1) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass die nicht beweisbelastete Partei ausnahmsweise eine Substantiierungslast treffen kann, wenn der darlegungspflichtige Gegner außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht kennt, während sie der anderen Partei bekannt sind und ihr nähere Angaben zuzumuten sind (st. Rspr., so BGH…, Urteil vom 24.10.2014 - V ZR 45/13, juris Rn. 22; Urteil vom 03.05.2016 - II ZR 311/14, juris Rn. 18 f.). - OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 13 UF 98/19
- BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15
Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar …
- LG Flensburg, 18.04.2019 - 3 O 48/18
- OLG Köln, 27.06.2018 - 15 W 32/18
Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage im Zivilverfahren
- LG Düsseldorf, 17.03.2017 - 8 O 58/16
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung eines Zedenten durch eine …
- LG Stuttgart, 16.07.2019 - 12 O 108/19
- OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13
Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher …
- LG München I, 22.06.2018 - 41 O 16423/15
Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung
Neu: Die Merklistenfunktion erreichen Sie nun über das Lesezeichen oben.