Rechtsprechung
   BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5097
BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15 (https://dejure.org/2018,5097)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.2018 - 1 BvR 442/15 (https://dejure.org/2018,5097)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 (https://dejure.org/2018,5097)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 823 Abs 2 BGB, § 11 Abs 1 S 1 LMG RP 2005
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl "Aufmacherfragen" - hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - Gegenstandswertfestsetzung

  • aufrecht.de

    Ungerechtfertigte Pflicht zur Vervöffentlichung einer Gegendarstellung verletzt die Pressefreiheit

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung des Rechtsstreits über den Abdruck einer Gegendarstellung hinsichtlich des Sterbedramas des Freundes eines Moderators; Erstrecken des Schutzes der Pressefreiheit auch auf das Titelblatt der Publikation (hier: Zeitschrift "Woche der Frau")

  • doev.de PDF

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl "Aufmacherfragen" - hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; LMG R-P § 11 Abs. 1 S. 1
    Kostentragung des Rechtsstreits über den Abdruck einer Gegendarstellung hinsichtlich des Sterbedramas des Freundes eines Moderators; Erstrecken des Schutzes der Pressefreiheit auch auf das Titelblatt der Publikation (hier: Zeitschrift "Woche der Frau")

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl "Aufmacherfragen" - hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung ist ein rechtswidriger Eingriff in Pressefreiheit

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Gegendarstellungsfähigkeit inhaltlich offener Fragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gegendarstellung - und die Pressefreiheit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Günther Jauch verliert gegen "Woche der Frau": Offene Fragen sind noch keine falschen Behauptungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • versr.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung verletzt Pressefreiheit

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verletzung der Pressefreiheit durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Die Gegendarstellungsfähigkeit von Fragen (Aufmacherfragen)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1596
  • GRUR 2018, 631
  • K&R 2018, 321
  • DÖV 2018, 415
  • ZUM 2018, 361
  • afp 2018, 219
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Der Schutz der Pressefreiheit erstreckt sich auch auf das Titelblatt einer Publikation (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Angesichts der besonderen Bedeutung, die dem Titelblatt von Zeitschriften zukommt, ist eine solche Beeinträchtigung regelmäßig als schwerwiegend anzusehen (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Das gilt besonders für Zeitungen und Zeitschriften, die weniger im Abonnement als im freien Verkauf abgesetzt werden und deswegen mit jeder Ausgabe neu um das Interesse des Publikums werben müssen (BVerfGE 97, 125 ).

    Die Pressefreiheit ist verletzt, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, der keine entsprechende Tatsachenbehauptung vorangegangen ist; ebenso liegt ein Verstoß gegen die Pressefreiheit vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    (1) Dem Gegendarstellungsanspruch liegt nach der Entscheidung des Gesetzgebers die Struktur zugrunde, dass derjenige, der von einer Tatsachenbehauptung der Presse betroffen ist, dem Bericht mit einer eigenen Darstellung des tatsächlichen Geschehens entgegentreten kann (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 63, 131 ; BVerfGK 13, 97 ).

    Eine Ausdehnung der Gegendarstellung über diesen Rahmen hinaus - etwa auf die Äußerungen von Meinungen durch die Presse - wird von diesem Recht nicht erfasst (vgl. BVerfGE 97, 125 ).

    Der Betroffene soll so die Möglichkeit bekommen, die Frage der Wahrheit vorläufig in die Schwebe zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356 ).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    (1) Dem Gegendarstellungsanspruch liegt nach der Entscheidung des Gesetzgebers die Struktur zugrunde, dass derjenige, der von einer Tatsachenbehauptung der Presse betroffen ist, dem Bericht mit einer eigenen Darstellung des tatsächlichen Geschehens entgegentreten kann (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 63, 131 ; BVerfGK 13, 97 ).

    Der Betroffene soll so die Möglichkeit bekommen, die Frage der Wahrheit vorläufig in die Schwebe zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356 ).

    Hierzu muss sich die verdeckte Aussage dem verständigen Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen, die dann gegendarstellungsfähig ist (vgl. BVerfGK 13, 97 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Sind sie auf die Ermittlung von Wahrheit oder Unwahrheit gerichtet und offen für verschiedene Antworten (vgl. BVerfGE 85, 23 ), sind sie nicht gegendarstellungsfähig, denn Tatsachen werden dann gerade nicht behauptet, sondern allenfalls gesucht.

    Jede Frage enthält, indem sie sich auf einen bestimmten Gegenstand bezieht, kraft ihres Gestelltwerdens ausgesprochen oder unausgesprochen Annahmen tatsächlicher oder wertender Art über ihren Gegenstand (vgl. BVerfGE 85, 23 ).

  • BVerfG, 04.11.2013 - 1 BvR 2102/12

    Verletzung der Pressefreiheit durch Verpflichtung zum Abdruck einer

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Die angegriffenen Entscheidungen verletzten die Pressefreiheit der Beschwerdeführerin, da die Fachgerichte sich nicht in einer den Anforderungen von Art. 5 Abs. 1 GG genügenden Weise mit der Einordnung des Fragesatzes auf der Titelseite auseinandergesetzt hätten; insbesondere damit, ob er eine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung enthalte (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766).

    Trotz Feststellung der Erledigung der Hauptsache durch das angegriffene Urteil nach Abdruck der Gegendarstellung besteht ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin an der Klärung der Rechtmäßigkeit der ursprünglich streitgegenständlichen Gegendarstellung (vgl. insoweit bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12, 1 BvR 1660/13 -, NJW 2014, S. 766 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, NJW 2004, S. 1235).

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Soweit insoweit Äußerungen in Frage stehen, die allein zur Steigerung des Umsatzes bewusst falsch oder bewusst ohne jede Berechtigung auf Kosten Dritter getroffen werden, kommt insoweit auch die Anerkennung einer Entschädigung in Betracht, die auch der Höhe nach so bemessen werden kann, dass diese zu einem wirksamen Schutz führt (vgl. BGHZ 128, 1 ; 160, 298 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, NJW-RR 2017, S. 879 ).
  • BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Abweisung einer Zivilklage auf

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Soweit insoweit Äußerungen in Frage stehen, die allein zur Steigerung des Umsatzes bewusst falsch oder bewusst ohne jede Berechtigung auf Kosten Dritter getroffen werden, kommt insoweit auch die Anerkennung einer Entschädigung in Betracht, die auch der Höhe nach so bemessen werden kann, dass diese zu einem wirksamen Schutz führt (vgl. BGHZ 128, 1 ; 160, 298 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, NJW-RR 2017, S. 879 ).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Soweit insoweit Äußerungen in Frage stehen, die allein zur Steigerung des Umsatzes bewusst falsch oder bewusst ohne jede Berechtigung auf Kosten Dritter getroffen werden, kommt insoweit auch die Anerkennung einer Entschädigung in Betracht, die auch der Höhe nach so bemessen werden kann, dass diese zu einem wirksamen Schutz führt (vgl. BGHZ 128, 1 ; 160, 298 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2017 - 1 BvR 2194/15 -, NJW-RR 2017, S. 879 ).
  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Voraussetzung ist freilich, dass sich der Eindruck auf bestimmte Tatsachen bezieht (vgl. HansOLG, Urteil vom 26. September 2000 - 7 U 73/00 -, NJW-RR 2001, S. 186 ; OLG München, Beschluss vom 8. März 2017 - 18 W 370/17 -, AfP 2017, S. 322 ; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 W 558/17 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 -, NJW 1993, S. 1461 - zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 24.08.2001 - 1 BvQ 35/01

    Offensichtliche Unbegründetheit der angekündigten Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Der Betroffene soll so die Möglichkeit bekommen, die Frage der Wahrheit vorläufig in die Schwebe zu bringen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfGK 13, 97 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2001 - 1 BvQ 35/01 -, NJW 2002, S. 356 ).
  • OLG München, 08.03.2017 - 18 W 370/17

    Presserechtlicher Anspruch auf Gegendarstellung - "Erwischt!"

    Auszug aus BVerfG, 07.02.2018 - 1 BvR 442/15
    Voraussetzung ist freilich, dass sich der Eindruck auf bestimmte Tatsachen bezieht (vgl. HansOLG, Urteil vom 26. September 2000 - 7 U 73/00 -, NJW-RR 2001, S. 186 ; OLG München, Beschluss vom 8. März 2017 - 18 W 370/17 -, AfP 2017, S. 322 ; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 W 558/17 -, juris, Rn. 6 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. November 1992 - 1 BvR 708/92 -, NJW 1993, S. 1461 - zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BVerfG, 13.11.1992 - 1 BvR 708/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung einer

  • OLG Hamburg, 26.09.2000 - 7 U 73/00
  • BVerfG, 17.09.2003 - 1 BvR 825/99

    Zur Verfassungsmäßigkeit eines presserechtlichen Gegendarstellungsbegehrens nach

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2015 - 4 U 81/14

    Sterbedrama - Gegendarstellungsanspruch in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an die

  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 2/21

    "SIMPLY THE BEST - die Tina Turner Story" - Darf mit Doppelgängerin geworben

    (3) Das Berufungsgericht hat darüber hinaus den im Äußerungsrecht für verdeckte ("zwischen den Zeilen stehende") Behauptungen geltenden Maßstab angewendet, nach dem zu prüfen ist, ob sich eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen enthaltene zusätzliche eigene Aussage dem Leser als unabweisliche Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfGK 2, 325, 238 [juris Rn. 16]; BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 22; BGH, Urteil vom 8. Juli 1980 - VI ZR 159/78, BGHZ 78, 9, 14 [juris Rn. 41]; Urteil vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124 [juris Rn. 19]; Urteil vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30 mwN; BGH, GRUR 2021, 1096 Rn. 12).
  • BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 704/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Verlegerin gegen Verpflichtung zur

    Die Beschwerdeführerin hat trotz zwischenzeitlichen Abdrucks der Gegendarstellung ein fortwirkendes Interesse an der Klärung der Rechtmäßigkeit der Gegendarstellung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 13 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2013 - 1 BvR 2102/12 u.a. -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2003 - 1 BvR 825/99 -, Rn. 11).

    Die Gestaltungsfreiheit wird sowohl in inhaltlicher als auch in formaler Hinsicht gewährleistet und umfasst sowohl die Bestimmung, welche Themen behandelt und welche Beiträge in eine Ausgabe aufgenommen werden sollen, als auch die Entscheidung über die äußere Darbietung der Beiträge sowie ihre Platzierung innerhalb der Ausgabe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 20. November 2018 - 1 BvR 2716/17 -, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 15).

    Indem die Fachgerichte die Grundrechtsschranke des § 11 Hamburgisches Pressegesetz (HbgPresseG) in einer Weise ausgelegt haben, die dem Antragsteller einen Gegendarstellungsanspruch zuspricht, haben sie Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit nicht hinreichend beachtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 - Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, Rn. 27; BVerfGE 97, 125 ).

    Ebenso liegt ein Verstoß gegen die Pressefreiheit vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden muss, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2016 - 1 BvR 1081/15 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 11.01.2021 - 1 BvR 2681/20

    Erfolgreicher Eilantrag in einer äußerungsrechtlichen Eilsache wegen Verletzung

    Dies wiegt besonders schwer, da die Verpflichtung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung einen besonders intensiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bedeutet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, Rn. 40; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 16).
  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 166/19

    Zur Wiederholungsgefahr hinsichtlich der Veröffentlichung einer redaktionellen

    Vom Äußernden würde anderenfalls verlangt, die möglichen Schlüsse spekulativ vorwegzunehmen und jeweils zurückzuweisen (vgl. Senatsurteile vom 2. Juli 2019 - VI ZR 494/17, AfP 2019, 434 Rn. 30; vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 17; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02, VersR 2004, 343, 344, juris Rn. 17; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93, VersR 1994, 1123, 1124, juris Rn. 19; BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 22; NJW 2004, 1942 Rn. 16).
  • BVerfG, 20.11.2018 - 1 BvR 2716/17

    Rechtsbegriffe sind nur eingeschränkt gegendarstellungsfähig

    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).

    Andernfalls wäre nicht klar, hinsichtlich welcher Tatsachen die die Gegendarstellung beanspruchende Person der in der Titelschlagzeile gemachten tatsächlichen Behauptung entgegentritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

    Diesen ist das normative und wertende Element besonders immanent, gegenüber dem Gegendarstellungsansprüche ihrer gesetzlichen Funktion nach nicht greifen (vgl. BVerfGE 97, 125 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

  • BGH, 28.09.2021 - VI ZR 1228/20

    Entfernung einer von einem Betroffenen selbst erwirkten Gegendarstellung aus dem

    Die Gegendarstellung ist damit von der Erstmitteilung abhängig (vgl. BVerfG, NJW 2018, 1596 Rn. 18).
  • OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23

    Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung,

    Dem Gegendarstellungsanspruch liegt nach der Entscheidung des Gesetzgebers die Struktur zugrunde, dass derjenige, der von einer Tatsachenbehauptung der Presse betroffen ist, dem Bericht mit einer eigenen Darstellung des tatsächlichen Geschehens entgegentreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.02.2018 - 1 BvR 442/15, BeckRS 2018, 2868, Rn. 20 m.w.N.; siehe in Bezug auf Art. 10 Abs. 1 S. 1 BayPrG Seitz in Himmelsbach/Mann, Presserecht, § 13, Rn. 2; Seitz, Der Gegendarstellungsanspruch, 5. Aufl., 5. Kap., Rn. 136).
  • LG München I, 14.12.2023 - 26 O 14617/23

    Gegendarstellungsverlangen, Gegendarstellungsanspruch, Strafbefehlsverfahren,

    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).

    Andernfalls wäre nicht klar, hinsichtlich welcher Tatsachen die die Gegendarstellung beanspruchende Person der in der Titelschlagzeile gemachten tatsächlichen Behauptung entgegentritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

  • OLG Karlsruhe, 12.07.2019 - 14 U 82/19

    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch wegen zweier Bildveröffentlichungen

    Bietet eine Titelschlagzeile dem jeweils maßgeblichen Verkehrskreis eine Bandbreite von Verständnismöglichkeiten, muss der gegendarstellungserhebliche Aussagegehalt zudem eindeutig bestimmbar sein, um einen Gegendarstellungsanspruch zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 22 und 24; ebenso bereits BVerfGK 13, 97 ).

    Andernfalls wäre nicht klar, hinsichtlich welcher Tatsachen die die Gegendarstellung beanspruchende Person der in der Titelschlagzeile gemachten tatsächlichen Behauptung entgegentritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, juris, Rn. 20).

  • LG Offenburg, 24.05.2019 - 3 O 153/19

    Medienrecht: Anspruch auf Gegendarstellung; grafische Gestaltung der Titelseite

    Auch wenn die Verpflichtung zum Abdruck von Gegendarstellungen auf dem Titelblatt eines Presseerzeugnisses eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Pressefreiheit darstellt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 16, juris), so ist diese Beeinträchtigung vorliegend durch die Grundrechtsschranke des § 11 Abs. 1 LPressG, der zudem auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm 1 Abs. 1 Grundgesetz des Anspruchsinhabers fußt, gerechtfertigt.

    Die Pressefreiheit ist verletzt, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, der keine entsprechende Tatsachenbehauptung vorangegangen ist; ebenso liegt ein Verstoß gegen die Pressefreiheit vor, wenn eine Gegendarstellung abgedruckt werden müsste, die von der gesetzlichen Grundlage nicht gedeckt ist, weil es sich bei der Erstmitteilung nicht um eine Tatsachenbehauptung handelt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. Februar 2018 - 1 BvR 442/15 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Köln, 07.06.2018 - 15 U 127/17

    Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrecht durch negative

  • LG Offenburg, 16.07.2020 - 2 O 263/20

    Presserecht in Baden-Württemberg: Anspruch auf Gegendarstellung einer in

  • LG Hamburg, 21.12.2018 - 324 O 486/18

    Gegendarstellungsanspruch: Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht